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Jenfelder Allee 80 – 22045 HamburgElektrofachkraft nach SQ Q1Rechte und PflichtenDatum01.02.2021DozentLars RemkeRevision1.0
Seite 2Inhaltsverzeichnis1. Allgemeines . . 22. Berufsbilder . .43. Wer ist also fachlich geeignet? .54. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten .75. Ist die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik eine „vollwertige“Elektrofachkraft?.86. Und was ist die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik nungenau?. .97. Fazit . .12 49 40 / 41 00 66 [email protected]
Seite 31 AllgemeinesDer Umgang mit Strom wird als sogenannte „gefahrengeneigte Handlung“ bezeichnet.Dies bedeutet nicht, dass der Umgang mit Strom per se gefährlich ist, sondern dass es beinicht fachgerechtem Umgang mit Elektrizität zu einer Gefährdung kommen kann.Die Elektrofachkraft hat also eine Garantenstellung, d.h. sie muss in ihrem gesamtenVerhalten, insbesondere jedoch in ihrem Aufgaben- und Kompetenzbereich sowohl für dierichtige Handlungsweise als auch für ein Unterlassen bestimmter Handlungsweiseneinstehen.Folgerichtig muss beim Umgang mit elektrischen Anlagen und BetriebsmittelnVerantwortung übernommen wortung-Fachverantwortung-Aufgabenverantwortung2 BerufsbilderFrüher gab es u.a. die Berufe „Elektroinstallateur“ und „Radio- &Fernsehtechniker“ alsLehrberuf. Die technologische Entwicklung führte dazu, dass es heute 6 Lehrberufe gibt: Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik Elektroniker/in Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik Elektroniker/in Fachrichtung Automatisierungstechnik Systemelektroniker/in Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik Informationselektroniker/in Schwerpunkt BürosystemtechnikNach einer (i.d.R.) 3,5jährigen Lehrzeit und einer bestandenen Abschlussprüfung erhältman den Gesellenbrief.Zur Führung eines Handwerksbetriebes in der Elektrobranche ist der Meisterbrief(Handwerk) zwingend vorgeschrieben. Der „Industriemeister Elektrotechnik“ wird, wie derName schon sagt, in der industriellen Fertigung beschäftigt.Ein Studium der Elektrotechnik ist ebenfalls möglich. 49 40 / 41 00 66 [email protected]
Seite 4Diese Sachverhalte suggerieren, dass es nur mit den oben genannten Voraussetzungenmöglich ist, sich beruflich mit Elektrotechnik auseinander zu setzen. Jahrelang wurde dasim Handwerk auch so praktiziert.ABER:Elektrofachkraft ist kein Berufsabschluss, sondern die Beschreibung von Voraussetzungenfür eine bestimmte Funktion im Betrieb. 49 40 / 41 00 66 [email protected]
Seite 53 Wer ist also fachlich geeignet?Hier gibt die Betriebssicherheitsverordnung Auskunft:„Fachkundig ist, [ ] über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. [ ] Zu denAnforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder einezeitnah ausgeübt entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durchTeilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.“ (BetrSichV, §2 (5))„Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihreBerufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnissezur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt [ ]“(BetrSichV, §2 (6))In der DGUV Vorschrift 3 findet sich ein ähnlicher Wortlaut:„Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seinerfachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigenBestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahrenerkennen kann.“ (DGUV Vorschrift 3, §2 (3)) 49 40 / 41 00 66 [email protected]
Seite 6Die Vorgaben der BetrSichV werden durch die „Technischen Regeln für Betriebssicherheit„TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ bestätigt:(5) Gemäß § 2 Absatz 6 BetrSichV muss eine zur Prüfung befähigte Person über dieerforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen. Diese werdenerworben durch ihre- Berufsausbildung,- Berufserfahrung und- zeitnahe berufliche Tätigkeit.Anmerkung: Diese Kriterien werden in der DIN VDE 1000 – 10 „VerantwortlicheElektrofachkraft“ noch einmal spezifiziert. Hier wird auch unterschieden zwischen: elektrotechnischem Laien elektrotechnisch unterwiesener Person Elektrofachkraft Verantwortlicher ElektrofachkraftIm Umkehrschluss bedeutet das, dass die Fachkenntnis nachgewiesen werden muss.Hierzu zählen abgeschlossene Berufsausbildungen oder vergleichbare Qualifikationsnachweise. 49 40 / 41 00 66 [email protected]
Seite 74 Elektrofachkraft für festgelegte TätigkeitenVorbemerkung DGUV Grundsatz 303-001:„§ 5 der Handwerksordnung erlaubt Handwerksbetrieben, Fremdgewerke auszuführen,wenn sie mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder dies wirtschaftlich ergänzen.Auch in anderen Betrieben, die nicht zum Handwerk gehören, fallen z.B. bei derInbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an,die nach der BG-Vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A2, bisherigeVBG 4) grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. In beiden Fällen werden dieseArbeiten zunehmend von „Nichtelektrikern“ durchgeführt.In der vorstehend genannten BG-Vorschrift wird gefordert, dass Arbeiten an elektrischenAnlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung undAufsicht durchgeführt werden. Deshalb ist eine ausreichende Ausbildung der Personenerforderlich, die solche Tätigkeiten eigenständig durchführen sollen.Um diesen Bedürfnissen sowohl im Handwerk als auch in der Industrie und sonstigengewerblichen Bereichen Rechnung zu tragen, wurde in die Durchführungsanweisungen zu§ 2 der BG-Vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A2, bisherige VBG 4)der Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ aufgenommen.“ 49 40 / 41 00 66 [email protected]
Seite 8Der DGUV Grundsatz 303-001 schlägt also eine Brücke zwischen verschiedenenhandwerklichen Tätigkeiten.Beispiel: Ein Sanitärbetrieb installiert regelmäßig Durchlauferhitzer in Badezimmern.Damit nicht jedesmal für den elektrischen Anschluss ein zusätzlicher Elektrofachbetriebbestellt werden muss (was immer zusätzliche Kosten generiert), kann der Geschäftsführerdes Sanitärbetriebes seine Angestellten zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“fortbilden lassen. Diese Ausbildung wäre dann nur auf das Installieren vonDurchlauferhitzern beschränkt.In der Veranstaltungstechnik wurde diese Praxis mit dem Standard VPLT SR 4.0 bis zumJahre 2010 umgesetzt und praktiziert.Da es sich bei elektrotechnischen Arbeiten um sicherheitsrelevante Arbeiten handelt,kommt dem Unternehmer eine besondere Auswahlverantwortung zu (DGUV Vorschrift 1,„Grundsätze der Prävention“).5 Ist die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik eine „vollwertige“Elektrofachkraft?Hierzu sagt die igvw im April 2015 folgendes: 49 40 / 41 00 66 [email protected]
Seite 96 Und was ist die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik nungenau?Nach Stand der Fachkenntnis unterscheiden wir folgende Personengruppen:-Elektrotechnischer Laie-Elektrotechnisch unterwiesene Person-Elektrofachkraft-Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten-Verantwortliche ElektrofachkraftElektrotechnischer Laie:Ein elektrotechnischer Laie ist weder Elektrofachkraft noch unterwiesene Person.Elektrotechnisch unterwiesene Person:Die elektrotechnisch unterwiesene Person wird von einer Elektrofachkraft über die ihrübertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßen Verhaltenunterrichtet und wird über die erforderlichen Schutzeinrichtungen belehrt. Sie arbeitet stetsunter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.Elektrofachkraft:Eine Elektrofachkraft kann durch ihre fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung,sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen die ihr übertragenden Arbeiten ausführenund die möglichen Gefahren beurteilen und erkennen.Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten:Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten hat eine fachliche Ausbildung in Theorieund Praxis und hat Kenntnisse und Erfahrungen über die bei der festgelegten Tätigkeit zubeachtenden Bestimmungen. Sie erkennt und beurteilt mögliche Gefahren bei denArbeiten.Verantwortliche Elektrofachkraft:Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt eine vom Unternehmer übertrageneFach- und Aufsichtsverantwortung für die im Unternehmen tätigen Fachkräfte, sowie fürbestimmte Betriebs- und Anlagenteile.Die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ist eine Elektrofachkraft, die aufgrund dero.g. genannten Voraussetzungen die übertragenen Arbeiten im Bereich derVeranstaltungstechnik beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Sie ist also keineElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, sondern im Aufgabengebiet der 49 40 / 41 00 66 [email protected]
Seite 10Veranstaltungstechnik in der Lage, die typischen elektrotechnischen Arbeitsaufgabenverantwortlich auszuführen, dazu gehören insbesondere:-Planung der Energieversorgung-Auf- und Abbauen nichtstationärer Anlagen-Betreiben elektrischer Anlagen-Prüfen und Warten elektrischer Betriebsmittel7 Fazit:Elektrofachkräfte für Veranstaltungstechnik im Sinne des SQ Q1 können als „vollwertige“Elektrofachkräfte für den Bereich Veranstaltungstechnik eingesetzt werden.„Und wenn es zudem bei den elektrotechnischen Tätigkeiten aufgrund der betrieblichenSituation einer besonderen Koordination bedarf, können sie für das Arbeitsgebiet derVeranstaltungstechnik auch als verantwortliche Elektrofachkraft benannt werden.Handelt es sich aber um elektrotechnische Betriebe oder gibt es neben der klassischenVeranstaltungstechnik auch elektrotechnische Betriebsteile, soll die verantwortlicheElektrofachkraft allerdings eine elektrotechnische Ausbildung zum staatlich geprüftenTechniker, Industriemeister, Handwerksmeister oder Ingenieur / Bachelor / Master haben.“(igvw, DGUV, VBG und BG ETEM im Dezember 2016, VPLT Magazin 80). 49 40 / 41 00 66 [email protected]
- Verantwortliche Elektrofachkraft Elektrotechnischer Laie: Ein elektrotechnischer Laie ist weder Elektrofachkraft noch unterwiesene Person. Elektrotechnisch unterwiesene Person: Die elektrotechnisch unterwiesene Person wird von einer Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben