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ADAC Plus-ServiceheftADAC Plus-MitgliedschaftServiceheft mit den Versicherungsbedingungen und derDatenschutzinformationBitte bewahren Sie dieses Serviceheft sorgfältig auf und führen Sie dieses Heft bei Ihren Aus lands reisen mit sich.ADAC Versicherung AG
InhaltsverzeichnisADAC AuslandsnotrufstationenVersicherungsausweis für die ADAC Plus-Mitgliedschaft3–4Wichtige TelefonnummernWichtige Hinweise zur ADAC Plus-Mitgliedschaft5–9Pannenhilfe im In- und Ausland,Vorwahlen für DeutschlandHilfe für ADAC Plus-Mitglieder bei Krankheit, Verletzungund in Notsituationen43Umschlagrückseite9Hilfe für ADAC Plus-Mitglieder bei Panne, Unfallund in schwierigen Situationen10Datenschutzinformation ADAC Mitgliedschaft11BedingungenA. Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder15B. ADAC en 2014 derADAC Versicherung AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft21Fahrzeugbezogene Leistungen der ADAC Plus-Mitgliedschaft25Personenbezogene Leistungen undAuslands-Krankenschutz-Leistungen der ADAC Plus-Mitgliedschaft29Kredit- und Bargeldleistungen der ADAC Plus-Mitgliedschaft32Unfall-Sofortleistungen der ADAC stungen derADAC Plus-Mitgliedschaft (nicht in Deutschland)34Reise-Vertrags-Rechtsschutz der ADAC Plus-Mitgliedschaft382ten Personen bei Erkrankung, Verletzung, Tod auf einer Reise oder bei Grenzübertritt ins Ausland. Eine Reise liegt vor, wenn sich die geschützte Person mehrals 50 km (Wegstrecke) vom Wohnsitz entfernt aufhält – in Europa bis zu 92 Tagen und außerhalb Europas bis zu 63 Tagen (gerechnet zum Zeitpunkt des Schadensereignisses). Bei den Auslands-Krankenschutz-Leistungen wird Versicherungsschutz ab Grenzübertritt ins Ausland gewährt. Im europäischen Auslandbesteht Schutz für die ersten 92 Tage, außerhalb Europas für die ersten 63 Tageeines jeden Auslandsaufenthaltes ab Grenzübertritt ins Ausland.Versicherungsausweis für dieADAC Plus-MitgliedschaftBei der Unfall-Sofortleistung umfasst der Versicherungsschutz eine einmaligeSofortleistung in Höhe von 3.000 , wenn bei einem Unfall schwere Verletzungen mit kompliziertem Verlauf erlitten wurden. Der Versicherungsschutz giltweltweit rund um die Uhr.Zu Gunsten der ADAC Plus-Mitglieder hat der ADAC e.V. einen Gruppenversicherungsvertrag mit der ADAC Versicherung AG in München (Schutzbrief leistungen, Auslands-Krankenschutz-Leistungen, Kreditleistungen, UnfallSofortleistung, Auslandsreise-Haftpflicht-Leistungen und Reise-VertragsRechtsschutz) abgeschlossen. Es gelten hierfür die Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft.Bei den Auslandsreise-Haftpflicht-Leistungen erstreckt sich der Versicherungsschutz während der Dauer eines Auslandsaufenthaltes bis zu 63 Tagen auf diegesetzliche Haftpflicht des Versicherten als Privatperson aus den Gefahren destäglichen Lebens, z. B. als Radfahrer, nicht jedoch als Führer eines Kraft-, Luftoder Wasserfahrzeuges. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Befriedigung berechtigter Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche (ggf. inklusive der Prozesskosten). Die Deckungssummebeträgt 500.000 pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadenereignis. Die Gesamtleistung des Versicherungsschutzes für alle Schadensfälle proVersicherungsjahr beträgt 1 Mio. . Der Selbstbehalt beträgt pro Versicherungsfall bei Sachschäden 150 .Geschützte Personen sind das Haupt-Mitglied der ADAC Plus-Mitgliedschaftsowie zusätzlich alle weiteren uns genannten Personen des geschützten Personenkreises, soweit diese ADAC Mitglieder sind und nicht ausdrücklich widersprochen haben. Der geschützte Personenkreis kann den Partner des HauptMitglieds sowie seine und dessen Kinder bis zum 23. Geburtstag umfassen.Geschützte Fahrzeuge sind nicht zulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeuge, die von einer geschützten Person zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt werden. Zudem sind alle auf die geschützten Personenpersönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge geschützt, wenn eine geschütztePerson zum Zeitpunkt des Schadens als Insasse an der Fahrt teilnimmt. Es giltjeweils das gleiche, wenn die Fahrt unmittelbar gestartet werden soll.Beim Reise-Vertrags-Rechtsschutz umfasst der Versicherungsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Reisedienstleistungs-, Personentransportund Beherbergungsverträgen, mit denen die geschützten Per sonen als Kundeneinen Vertrag auf einer Reise oder zum Zwecke einer solchen geschlossenhaben. Eine Reise liegt vor, wenn der Versicherte sich mehr als 50 km (Wegstrecke)von seinem Wohnsitz entfernt aufhält. In Rechtsschutzfällen innerhalb Europasbeträgt die Versicherungssumme 300.000 ; in Rechtsschutzfällen außerhalbEuropas, die dort während der ersten drei Monate eines Aufenthalts eintreten,werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 übernommen.Der Versicherungsschutz umfasst europaweite und weltweite fahrzeugbezogeneLeistungen wie Hilfe bei Panne, Unfall, Fahrzeugentwendung.Der Versicherungsschutz umfasst auch europaweite und weltweite personenbezogene Leistungen sowie Auslands-Krankenschutz-Leistungen für die geschütz3
Für den Beginn und das Ende des Leistungsanspruchs und die Beitragszahlung sind die Bestimmungen der „ADAC Pannen- und Unfall hilfe für ADACMitglieder“ maßgebend.Ansprüche auf Leistungen aus dem Gruppenversicherungsvertrag der ADAC Versicherung AG können nur vom Haupt-Mitglied der ADAC Plus-Mitgliedschaftdirekt gegenüber der ADAC Versicherung AG geltend gemacht werden. ZurDurchführung der Leistungserbringung und Schadenregulierung ist die ADACVersicherung AG berechtigt, direkt mit den geschützten Personen in Verbindungzu treten und leistungsbe freiend zu regulieren.Wichtige InformationenIm Schadensfall sind die für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen zusammen mit den entsprechenden Originalbelegen hin sichtlichBitte lesen Sie die Gruppenversicherungsbedingungen, denn in diesen werdenvon den geschützten Personen bestimmte Kenntnisse und Ver haltensweisenverlangt und bestimmte Kenntnisse und Verhaltensweisen zugerechnet. den Schutzbriefleistungen und Kreditleistungen bei derADAC Versicherung AG, 81362 München der Unfall-Sofortleistung bei derADAC Versicherung AG, Unfallschutz,Postfach 700124, 81301 München,E-Mail: [email protected] der Auslandsreise-Haftpflicht-Leistungen bei derADAC Versicherung AG, Abt. TRS, 81362 MünchenTelefon (0 89) 76 76 36 30 (um telefonische Vorabinformation wird gebeten),Telefax (0 89) 76 76 49 02 des Reise-Vertrags-Rechtsschutzes bei derADAC Versicherung AG81362 München, Tel. (0 89) 76 76 0Vorstand: Marion Ebentheuer (Vorsitzende),Stefan Daehne, James Wallner, Heinz-Peter WelterAufsichtsratsvorsitzender: Mahbod Asgari NejadRechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in MünchenEingetragen beim Amtsgericht München HRB 45842ADAC RSR GmbH, 80686 MünchenTelefon (0 89) 76 76 47 00,Telefax (0 89) 76 76 28 88einzureichen.Klagen sind an den Versicherer zu richten.4Wichtige Hinweise zur ADAC Plus-Mitgliedschaftversicherungsbedingungen. Bei Serviceleistungen müssen zusätzlich noch diebesonderen Voraussetzungen für die Durchführung der Hilfeleistung vorliegen.Die Leistungen sind fällig und werden erbracht, wenn die Feststellungen desSchadensfalles und des Umfangs der Leistungen beendet sind und alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Alle gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sichnach dem Versicherungsausweis, den Bestimmungen für die ADAC Pannen- und Unfallhilfe und den Bedingungen für die ADAC Plus-Mitglieder inklusive derGruppenversicherungsbedingungen. Es gilt deutsches Recht. Die Kommunikationwährend der Laufzeit der ADAC Plus-Mitgliedschaft wird in deutscher Sprachegeführt.Mit den nachfolgenden Informationen geben wir einen ersten Überblick überdie ADAC Plus-Mitgliedschaft. Die hier dargestellten Informationen sind nichtabschließend. Die Einzelheiten sind den vorliegenden Bestimmungen für dieADAC Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder, den Bedingungen für ADACPlus-Mitglieder inklusive der Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft zu entnehmen.Verein:Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)Vertreten durch den Vorstand:Dr. Dieter Nirschl, Lars Soutschka, Oliver Weissenberger2. Was ist geschützt?Der Schutz der ADAC Plus-Mitgliedschaft umfasst europaweite, fahrzeugbezogene Leistungen wie Hilfe bei Panne, Unfall oder Fahrzeugentwendung.Geschützt sind nicht zulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahr zeuge, dievon einer geschützten Person zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlichgeführt werden. Das gleiche gilt, wenn die alleinver antwortliche Fahrt durcheine geschützte Person unmittelbar gestartet w erden soll.Geschützt sind weiter alle auf die geschützten Personen persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge, wenn eine geschützte Person zum Zeitpunkt des Schadensals Insasse an der Fahrt teilnimmt oder die Fahrt unmittelbar gestartet werdensoll. Entsprechendes gilt für nichtzulassungspflichtige Kraftfahrzeuge im Eigentum der geschützten Personen. Die Fahrzeuge müssen innerhalb bestimmterMaße und Gewichte liegen. (Näheres in § 4 der Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft)Der Schutz enthält europaweite und weltweite personenbezogene Leistungensowie Auslands-Krankenschutz-Leistungen für die geschützten Personen bei Erkrankung, Verletzung und Tod auf einer Reise oder bei Grenzübertritt ins Ausland. Eine Reise liegt vor, wenn sich die geschützte Person mehr als 50 km (Wegstrecke) vom Wohnsitz entfernt aufhält – in Europa bis zu 92 Tagen und außerhalb Europas bis zu 63 Tagen (gerechnet zum Zeitpunkt des Schadenereignisses).Ihr Versicherer:ADAC Versicherung AG, 81362 MünchenVorstand: Marion Ebentheuer (Vorsitzende),Stefan Daehne, James Wallner, Heinz-Peter WelterAufsichtsratsvorsitzender: Mahbod Asgari NejadRechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in MünchenEingetragen beim Amtsgericht München HRB 458421. Um was handelt es sich bei der ADAC Plus-Mitgliedschaft?Zu Gunsten der ADAC Plus-Mitglieder hat der ADAC e.V. einen Gruppenversicherungsvertrag mit der ADAC Versicherung AG abgeschlossen.Die ADAC Plus-Mitgliedschaft hilft mit verschiedenen Leistungen nach einemFahrzeugschaden sowie nach Erkrankung, Verletzung oder Tod. Die Leistungenwerden als Kostenerstattung oder als Serviceleistung erbracht. Maßgebend fürdie Leistungserbringung sind die Regelungen für die ADAC Pannen- und Unfallhilfe und die Bedingungen für die ADAC Plus-Mitglieder inklusive der Gruppen5
3. Wer ist geschützt?Die ADAC Plus-Mitgliedschaft schützt das Haupt-Mitglied sowie zusätzlich alleweiteren uns genannten Personen des geschützten Personenkreises, soweit diese ADAC Mitglieder sind und nicht ausdrücklich widersprochen haben. Dergeschützte Personenkreis kann den Partner des Haupt-Mitglieds sowie seineund dessen Kinder umfassen. Die volljährigen Kinder zählen ab der nächstenBeitragsfälligkeit, die auf ihren 23. Geburtstag folgt, nicht mehr zum geschützten Personenkreis der ADAC Plus-Mitgliedschaft des Haupt-Mitglieds. Mitgeschützt sind immer die minderjährigen Kinder des Haupt-Mitglieds sowie dieminderjährigen Kinder des Partners, soweit dieser selbst eine geschützte Personist oder die minderjährigen Kinder mit dem Haupt-Mitglied in häuslicherGemeinschaft leben. Die personenbezogenen Leistungen sowie Auslands-Krankenschutz-Leistungen (§§ 24-34 der Gruppenversicherungsbedingungen derADAC Versicherung AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft) gelten unabhängigvom gewählten Verkehrsmittel, z.B. auch bei Flug- und Bahnreisen. (Näheres in§ 3 der Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für dieADAC Plus-Mitgliedschaft.Bei Fahrten mit einem geschützten Fahrzeug sind die berechtigen Insassen desFahrzeugs, höchstens 9 Personen einschließlich des Fahrers, hinsichtlich folgender Leistungen mitgeschützt: Kurzfahrten sowie Fahrt- und Übernachtungskostennach Fahrzeugausfall, Pick-up-Service (in Deutschland), Krankenrücktransport,Übernachtungskosten, Krankenbesuch, Arzneimittel- und Brillenversand (nicht inDeutschland) (vgl. hierzu §§ 17-19, 21, 24, 27, 28, 32 der Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft).Bei den Auslands-Krankenschutz-Leistungen wird Versicherungsschutz abGrenzübertritt ins Ausland gewährt. Im europäischen Ausland besteht Schutz fürdie ersten 92 Tage, außerhalb Europas für die ersten 63 Tage eines jedenAuslandsaufenthaltes ab Grenzübertritt ins Ausland.Wenn keine geschützte Person zum Zeitpunkt des Schadens an der Fahrt teilnimmt, werden für das Kraftfahrzeug, das auf eine geschützte Person persönlichzugelassen ist, folgende Leistungen erbracht: Pannen- oder Unfallhilfe, Hilfe beiverlorenen und defekten Fahrzeugschlüsseln, Abschleppen, Bergung, Fahrzeugtransport, Ersatzteilversand und Verschrottung (vgl. hierzu §§ 13-16, 20, 22, 23der Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für dieADAC Plus-Mitgliedschaft). Die Fahrzeuge müssen innerhalb bestimmter Maßeund Gewichte liegen. (Näheres in § 5 der Gruppenversicherungsbedingungender ADAC Versicherung AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft)Die geschützte Person erhält die Unfall-Sofortleistung, wenn sie durch einen Unfall sehr schwer verletzt wird. Bei Vorliegen der Voraussetzungen zahlen wir denBetrag sofort aus. (Näheres in § 38 der Gruppenversicherungsbedingungen derADAC Versicherung AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft)Die Auslandsreise-Haftpflicht-Leistungen bieten Schutz bezogen auf die gesetzliche Haftpflicht der geschützten Person als Privatperson für Ereignisse, diewährend der Versicherungszeit eintreten. (Näheres in §§ 39-46 der Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft)Der Reise-Vertrags-Rechtsschutz erstattet die Kosten, die der geschütztenPerson entstehen, wenn sie ihre rechtlichen Interessen bei Streitigkeiten mitReiseveranstaltern, Transport- oder Beherbergungsunternehmen wahrnimmt.(Näheres in §§ 47-56 der Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft)64. Was ist nicht geschützt?Damit der Beitrag nicht unangemessen hoch ist, müssen einige Fälle vom Schutzausgeschlossen werden.Es gibt Ausschlüsse wie zum Beispiel Fahren ohne Fahrerlaubnis oder diegewerbsmäßige Personenbeförderung. Weitere Ausschlüsse und Einschränkungen sind vor allem in §§ 6, 11, 43 und 49 der Gruppenversicherungsbedingungender ADAC Versicherung AG für die ADAC Plus- Mitgliedschaft zu finden.6. Wann beginnt und endet der Leistungsanspruch aus derADAC Plus-Mitgliedschaft und was muss bei der Beitragszahlungbeachtet werden?Der Leistungsanspruch beginnt um 0.00 Uhr am Tag nach Eingang des Mitgliedschaftsantrags, wenn die Annahme tatsächlich erfolgt und kein späterer Beginnder Mitgliedschaft vereinbart wurde. Wurde ein späterer Beginn der Mitgliedschaft vereinbart, beginnt der Leistungsanspruch um 0.00 Uhr am 1. des vereinbarten Monats. Zudem muss der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt werden. Dererste Beitrag ist rechtzeitig bezahlt, wenn der Beitrag sofort bei Abschluss der Mitgliedschaft bezahlt wird; bei einer Banküberweisung der Beitrag innerhalb der in der Rechnunggenannten Frist bei uns eingegangen ist; im Lastschriftverfahren die Lastschrift von der Bank eingelöst wird.Bei nachträglicher Zahlung beginnt der Leistungsanspruch erst ab Eingang desBeitrags bei uns, es sei denn, das Haupt-Mitglied hat die verspätete Zahlungnicht zu vertreten.Die Folgebeiträge sind im Voraus zu zahlen und jeweils am 1. des Monats fällig,in dem ein neues Beitragsjahr beginnt. Für Schadensfälle, die nach der in einerMahnung genannten Frist eintreten, besteht kein Leistungsanspruch, wenn derBeitrag nicht gezahlt ist. Spätere Beitragszahlungen führen nicht zu rückwirkendem Schutz.Mit dem Ende der ADAC Plus-Mitgliedschaft endet auch der Leistungsanspruch.5. Wann beginnt und endet die ADAC Plus-Mitgliedschaft?Die ADAC Plus-Mitgliedschaft beginnt im Monat des Eingangs des Mitgliedschaftsantrags, sofern nicht ein späterer Beginn ausdrücklich vereinbart ist. DieADAC Plus-Mitgliedschaft kann jederzeit beantragt werden.Die ADAC Plus-Mitgliedschaft endet mit Kündigung oder Umstellung in eineADAC Mitgliedschaft ohne ADAC Plus-Leistungen.Die Kündigung der ADAC Plus-Mitgliedschaft kann nur in Textform und nur zumSchluss der Beitragsperiode mit vierteljährlicher Frist erfolgen.Eine Umstellung zurück in eine ADAC Mitgliedschaft ohne ADAC Plus-Leistungenist immer zur nächsten Beitragsfälligkeit möglich. Sie muss spätestens einenMonat vor der nächsten Beitragsfälligkeit in Textform mitgeteilt werden.Nach einem Schaden, auf Grund dessen Leistungen aus der ADAC Plus-Mitgliedschaft beansprucht werden, kann diese in eine ADAC Mitgliedschaft ohne ADACPlus-Leistungen umgestellt werden. Zudem ist es nach einem Schadensfall einergeschützten Person möglich, diese aus dem geschützten Personenkreis derADAC Plus-Mitgliedschaft auszuschließen. Sowohl die Umstellung als auch derAusschluss müssen spätestens 1 Monat nach Abschluss des Schadensfalles inTextform mitgeteilt werden. Sie werden 1 Monat nach Zugang der Mitteilungwirksam.Rechtsfolgen bei verspäteter Zahlung des ErstbeitragsEs ist darauf zu achten, dass der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt wird, daansonsten von Anfang an kein Schutz besteht, es sei denn, das Haupt-Mitgliedhat die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Bei nachträglicher Zahlungbeginnt der Schutz erst ab Eingang des Beitrags bei uns.7
7. WiderrufsbelehrungSie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Mitgliedschaft zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag desVertragsschlusses, beginnt jedoch nicht bevor Sie Ihre Mitgliedschaftsunterlagen erhalten haben.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigenErklärung – z. B. ein mit der Post versandter Brief an ADAC e.V., Hansastraße19, 80686 München, per Telefax an (0 89) 76 76 48 66, per E-Mail an [email protected] oder per Telefon unter (0 89) 76 76 66 32 – überIhren Entschluss, Ihre Mitgliedschaft zu w iderrufen, informieren.Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches wir Ihnen mit den Mitgliedschaftsunterlagen zukommen lassen, das jedoch nichtvorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübungdes Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.8. Welche Pflichten sind beim Eintritt des Schadens zu beachten?Es gibt bestimmte Pflichten, die von den geschützten Personen uns gegenübernach Eintritt des Schadensfalles erfüllt werden müssen, damit der Schutz ausder ADAC Plus-Mitgliedschaft nicht gefährdet wird. Eine der wesentlichenPflichten ist, uns unverzüglich nach Eintritt des Schadensfalles zu verständigenund uns vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände desSchadens zu unterrichten. (Näheres in §§ 8, 44, 53 der Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft.Folgen des WiderrufsWenn Sie Ihre Mitgliedschaft widerrufen, haben wir Ihnen alle Zah lungen, diewir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab demTag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf Ihrer Mitgliedschaft bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wirdasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Mitgliedschaft während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen in Bezug auf den Zeitpunkt Ihres Widerrufesanteiligen Mitgliedschaftsbeitrag zu zahlen.10. Was ist bei der Geltendmachung der Ansprüche zu beachten?Ansprüche aus dem Gruppenversicherungsvertrag der ADAC Versicherung AGfür die ADAC Plus-Mitgliedschaft kann ausschließlich das Haupt-Mitglied direktbei der ADAC Versicherung AG geltend machen. Zur Durchführung der Leistungserbringung und Schadenregulierung sind wir berechtigt, direkt mit dengeschützten Personen in Verbindung zu treten und leistungsbefreiend zu regulieren.9. Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichtbeachtung der Pflichten?Verletzen die geschützten Personen ihre Pflichten vorsätzlich, sind wir von unserer Leistungspflicht frei. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung i hrer Pflichten, können wir unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis kürzen. (Näheres in §§ 8, 45, 53 der Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft.11. Wer ist Ansprechpartner bei Meinungsverschiedenheiten?Sollte einmal ein Grund zur Beschwerde bestehen, kann sich die geschützte Person direkt an die ADAC Versicherung AG wenden. Unabhängig davon nimmt dieBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße108, 53117 Bonn Beschwerden über deutsche Versicherer entgegen.8Hilfe für ADAC Plus-Mitglieder bei Krankheit, Verletzung und in NotsituationenGeltungsbereich der ADAC zogene Hilfeleistungen ––––Krankenrücktransport (§ 24)Heimholservice für Kinder (§ 25)Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall (§ 26)Übernachtungskosten aufgrund eines Notfalls (§ 27)Krankenbesuch (§ 28)Rückholung von Haustieren (§ 29)Außerplanmäßige Heimreise (§ 30)Hilfe in besonderen Notfällen (§ 31)Arzneimittel- und Brillenversand (§ 32)Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten (§ 33)Dolmetscherservice (§ 34)Kredit- und Bargeldleistungen (§ 35)9 –
Hilfe für ADAC Plus-Mitglieder bei Panne, Unfall und in schwierigen SituationenGeltungsbereich der ADAC zogene HilfeleistungenPannen- oder Unfallhilfe (§ 13)Hilfe bei verlorenen und defekten Fahrzeugschlüsseln (§ 14)Abschleppen (§ 15)Bergung (§ 16)Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall (§ 17) ––––– ––– ––––––– – Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall (§ n nach Fahrzeugausfall (§ 19)Fahrzeugtransport (§ 20)Ersatzteilversand (§ 22)Fahrzeugverzollung und -verschrottung (§ 23)Sonstige wichtige HilfeleistungenUnfall-Rechtshilfe AUSLAND (S. 18)Unfall-Sofortleistung (S. 33)Auslandsreise-Haftpflicht (S. 34)Reise-Vertrags-Rechtsschutz (S. 38)10Datenschutzinformation ADAC Mitgliedschaft1.3. Soweit Sie uns etwa im Rahmen der Mitgliedschaft Daten Ihrer Angehörigen, Begleiter, Mitreisenden etc.(Geburtsdatum, Name, Adresse) mitteilen,verarbeiten wir auch diese Daten.Wenn Sie uns personenbezogene Daten Ihrer Angehörigen, Begleiter, Mitreisender etc. übermitteln, haben Sie diese Personen über ihre Rechte in Bezug auf diepersonenbezogenen Daten zu informieren. Sie sind auch dafür verantwortlich,die Zustimmung dieser Personen einzuholen (wenn Sie nicht selbst die Zustimmung in deren Namen geben dürfen), soweit eine Zustimmung gesetzlich vorgeschrieben ist.Stand: 01.04.2020Wir, der ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München („ADAC“), informieren Sieim Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei derBegründung und Durchführung Ihrer ADAC Mitgliedschaft und ADAC Plus- bzw.Premium-Mitgliedschaft (gemeinsam „Mitgliedschaft“). Informationen über dieVerarbeitung Ihrer Daten auf adac.de finden Sie unter adac.de/datenschutz.Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit IhrerMitgliedschaft haben, kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten:1.4. Soweit Sie uns bei der Geltendmachung von Leistungen oder Ansprüchenim Rahmen Ihrer Mitgliedschaft weitere Daten mitteilen bzw. Dienste inAnspruch nehmen, verarbeiten wir auch diese Daten (gemeinsam leistungsbezogene „Daten“) zu diesem Zweck. Andernfalls kann die Leistung nicht erbrachtbzw. der Anspruch/Schaden nicht abgewickelt werden.ADAC e.V.DatenschutzbeauftragterHansastraße 19, 80686 MünchenFax: (0 89) 76 76 53 62, E-Mail: [email protected]. Der ADAC verarbeitet Adressdaten, die aus Quellen externer Dienstleisterstammen, zur Aktualisierung des Adressbestandes sowie zur Gewährleistung derRichtigkeit der Stammdaten zu Vertragsabwicklungszwecken.1. Arten personenbezogener Daten1.1. Für Ihre Mitgliedschaft erheben wir unmittelbar von Ihnen:- Anrede, Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und Geschlecht (gemeinsam „Stammdaten“).- Ihre Abrechnungs- und Bezahldaten (gemeinsam „Zahlungsdaten“).Ihre Stammdaten sowie Ihre Zahlungsdaten sind für den Vertragsabschluss erforderlich. Wir ordnen Ihnen eine Mitgliedsnummer zu, wenn Sie bei uns Mitglied sind.2. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen2.1. Gem. Artikel 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO verarbeiten wir Ihre Stammdaten,Zahlungsdaten und leistungsbezogene Daten für die Bearbeitung, Begründungund Durchführung der Mitgliedschaft (Hilfeleistungen, Rechtsberatung, Sicherheitstrainings etc.). Empfänger dieser Daten sind Unternehmen der sog. ADACGruppe sowie der ADAC Regionalclub Ihres Wohnsitzes. Die ADAC Gruppebesteht aus Unternehmen unter der Marke ADAC, nämlich der ADAC SE mit denmit ihr verbundenen Unternehmen (ADAC Versicherung AG, ADAC Medien undReise GmbH, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Finanzdienste GmbH) sowiedem ADAC e.V. als Anteilseigner der ADAC SE und der ADAC Stiftung mit dem mitihr verbundenen Unternehmen (ADAC Luftrettung gGmbH) sowie der ADACAutoversicherung AG.1.2. Sie können uns mit Ihrem Antrag oder während Ihrer Mitgliedschaft auffreiwilliger Basis zusätzlich folgende Daten mitteilen:- Telefonnummer(n)- Tarifvoraussetzungen (z.B. Mitarbeiterstatus, Nachweis Schwerbehinderung,Nachweis Ausbildung, Familienverbindungen)11
Wenn Sie im Rahmen Ihrer ADAC Plus-, Premium- bzw. young traveller-Mitgliedschaft Leistungen oder Ansprüche geltend machen, dann verarbeitet die ADACVersicherung AG oder ihre Dienstleister Ihre leistungsbezogenen Daten sowieStammdaten auf der Grundlage der Gruppenversicherungsverträge zwischendem ADAC e.V. und der ADAC Versicherung AG.Wenn Sie Gesundheitsdaten an uns bzw. die Versicherung und ihre Dienstleisterübermitteln, sind Sie damit einverstanden, dass diese Daten zur Durchführungder Leistungen oder zur Anspruchs-/Schadenabwicklung vertragsgemäß verarbeitet werden. In diesem Zusammenhang kann es sein, dass die Versicherungoder Dienstleister die Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen, bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften undBehörden erheben und für diese Zwecke verwenden müssen und eine Schweigepflichtentbindungserklärung anfordern werden (Artikel 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO).Soweit Sie für mitversicherte Personen Leistungen oder Ansprüche geltendmachen, haben Sie diese Personen über ihre Rechte in Bezug auf die personenbezogenen Daten zu informieren. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Zustimmung bzw. Einwilligung dieser Personen einzuholen (wenn Sie nicht selbst dieZustimmung in deren Namen geben dürfen), soweit eine Zustimmung oderEinwilligung gesetzlich vorgeschrieben ist.- Erkennung und Verhinderung von Betrug und Straftaten sowie Revisionssicherheit zum Schutz vor Leistungsmissbrauch- Netz- und Informationssicherheit zur Gewährleistung der IT-Sicherheit- Provisionsabrechnung z.B. mit Agenten/Vermittlern zur Abwicklung desVertragsverhältnisses mit Partnern- Bearbeitung rechtlicher oder anderer Anliegen (einschließlich potentieller Anliegen), die aus Ihrer Mitgliedschaft entstehen, zur Rechtsverfolgung (gerichtliche Mahnverfahren und Klageverfahren) oder zur Abwehr von Ansprüchen- Markt- und Meinungsforschung zur Erfüllung des wirtschaftlichen Eigeninteresses sowie Weiterentwicklung von Produkten.Wir nutzen Ihre Stammdaten sowie Ihre E-Mail-Adresse zur Verkaufsförderungsowie Bekanntmachung neuer Produkte und Dienstleistungen zu folgendenZwecken:- Werbung für Produkte und Dienstleistungen des ADAC e.V. sowie Werbung fürProdukte und Dienstleistungen von Unternehmen der ADAC Gruppe entsprechend der Definition unter Ziff. 2.1 sowie der ADAC Regionalclubs und vonPartnerunternehmen (Ihre Daten werden dabei nicht an Unternehmen derADAC Gruppe entsprechend der Definition unter Ziff. 2.1 sowie der ADAC Regionalclubs oder Partnerunternehmen zu Werbezwecken übermittelt).- Auswertung von Vorlieben der Mitglieder („Profiling“) in einer für Analysezwecke optimierten zentralen Datenbank („Data Warehouse“) zum Zweck derinteressengerechten Werbung. Hierbei entfaltet die automatisierte Entscheidung über die Aussendung von Werbung Ihnen gegenüber keinerlei rechtlicheWirkung. Insbesondere haben Sie Möglichkeiten, die Produkte auch über andere Vertriebswege zu erhalten. Ihre Daten werden in pseudonymisierterForm durch Unternehmen der ADAC Gruppe entsprechend der Definition unter Ziff. 2.1 sowie der ADAC Regionalclubs ausgewertet, ohne dass hierbeipersonenbezogene Daten übermittelt werden.2.2. Gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO verarbeiten wir zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung insbesondere aus Steuer- und Handelsrecht sowie strafrechtlichen Nebengesetzen und Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Sicherheitund Ordnung Ihre Stammdaten, Zahlungsdaten sowie Stammdaten Dritter bzw.abhängiger Mitgliedschaften, sofern gesetzlich verpflichtend angeordnet.2.3. Gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO können wir Ihre Stammdaten, Zahlungsdaten sowie leistungsbezogene Daten im Zusammenhang mit folgendenZwecken zur Erfüllung der genannten berechtigten Interessen des ADAC e.V. verarbeiten:2.4. Der ADAC arbeitet mit Dienstleistern (z.B. Callcenter, Inkassounternehmen,IT-Unternehmen, Mobilitätspartnern und Unternehmen der ADAC Gruppe sowieder Regionalclubs) gem. Art. 28 DSGVO zusammen. Diese verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten weisungsgebunden im Auftrag des ADAC.124. Dauer der DatenverarbeitungIhre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die genanntenZwecke nicht mehr erforderlich sind
krankung, Verletzung und Tod auf einer Reise oder bei Grenzübertritt ins Aus-land. Eine Reise liegt vor, wenn sich die geschützte Person mehr als 50 km (Weg - strecke) vom Wohnsitz entfernt aufhält – in Europa bis zu 92 Tagen und außer-halb Europas bis zu 6