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GFS STEUER- UND WIRTSCHAFTSFACHSCHULE GMBHInformationsmaterialVorbereitungslehrgänge für dieFortbildungsprüfung zum/rFachassistenten/-in Lohn und Gehalt2021Berlin / Dresden / Hamburg
GFSVorbereitungslehrgänge für die Fortbildungsprüfung zum/rFachassistenten/in Lohn und Gehalt 2021 - BerlinVeranstalter 1GFSSteuer- und Wirtschaftsfachschule GmbHAnsbacher Str. 16, 10787 BerlinTel.:E-Mail:Internet:030 Dr. Rainer Haugke, MBA, MSCPrüfung 2021GrundkursDauer: 28. September 2020 – 30. Januar 2021 Montag und Donnerstag von 17:00 – 20:00 Uhr 14 Lehrveranstaltungen, 1 Abschlussklausur(Belegung des Teilgebietes Steuerrecht)AbendkursDauer: 09. Februar 2021 – 19. September 2021 Dienstag und Donnerstag von 17:00 – 20:00 Uhr 2 x Mittwoch von 17:00 – 20:00 Uhr 4 Klausuren mit fachlicher VertiefungSamstagskursDauer: 13. Februar 2021 – 19. September 2021 Samstag von 09:00 – 15:30 Uhr 4 Klausuren mit fachlicher VertiefungCrashkurs(Vollzeitkurs)Dauer: 04.Oktober 2021 – 09. Oktober 2021 Montag bis Samstag von 09:00 – 16:30 Uhr Gesamtwiederholung und Vertiefung 2 Klausuren mit fachlicher VertiefungVorbereitung auf diemündliche PrüfungBeginn November 2021Die Dauer hängt vom konkreten Prüfungstermin der Teilnehmer ab.Unterrichtsfreie ZeitenGrundkurs:12.10. 2020 – 25.10. 202021.12.2020 – 03.01.2021Jahreslehrgänge:19.03.2021 – 11.04.202112.07.2021 – 06.08.2021gesetzliche FeiertageVeranstaltungsort Berlin:GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH(U Wittenbergplatz)Ansbacher Str. 1610787 BerlinGFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
GFSVorbereitungslehrgänge für die Fortbildungsprüfung zum/rFachassistenten/in Lohn und Gehalt 2021 - DresdenVeranstalter 1GFSSteuer- und Wirtschaftsfachschule GmbHNiederlassung DresdenLindenaustraße 11, 01069 DresdenTel.:E-Mail:Internet:0351 Dr. Rainer Haugke, MBA, MSCPrüfung 2021SamstagskursDauer: 27. Februar 2021 – 02. Oktober 2021 Samstag von 09:00 – 15:30 Uhr 4 Klausuren mit fachlicher VertiefungCrashkurs(Vollzeitkurs)Dauer: 04. Oktober 2021 – 09. Oktober 2021 Montag bis Samstag von 09:00 – 16:30 Uhr Gesamtwiederholung und Vertiefung 2 Klausuren mit fachlicher VertiefungVorbereitung auf diemündliche PrüfungBeginn Februar 2022Die Dauer hängt vom konkreten Prüfungstermin der Teilnehmer ab.Unterrichtsfreie Zeiten02.04.2021 – 11.04.202116.08.2021 – 05.09.2021gesetzliche FeiertageVeranstaltungsort Dresden:GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH(unmittelbar am Hauptbahnhof)Lindenaustraße 1101069 DresdenGFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
GFSVorbereitungslehrgänge für die Fortbildungsprüfung zum/rFachassistenten/in Lohn und Gehalt 2021 - HamburgVeranstalter 1GFSSteuer- und Wirtschaftsfachschule GmbHHermannstraße 9,20095 HamburgTel.:E-Mail:Internet:040 r. Rainer Haugke, MBA, MSCPrüfung 2021GrundkursDauer: 21. September 2020 – 23. Januar 2021 Montag und Donnerstag von 17:15 – 20:15 Uhr 14 Lehrveranstaltungen, 1 Abschlussklausur(Belegung des Teilgebietes Steuerrecht)AbendkursDauer: 03. Februar 2021 – 19. September 2021 Mittwoch und Donnerstag von 17:15 – 20:15 Uhr 4 Klausuren mit fachlicher VertiefungSamstagskursDauer: 06. Februar 2021 – 19. September 2021 Samstag von 09:00 – 15:30 Uhr 4 Klausuren mit fachlicher VertiefungCrashkurs(Vollzeitkurs)Dauer: 04. Oktober 2021 – 09. Oktober 2021 Montag bis Samstag von 09:00 – 16:30 Uhr Gesamtwiederholung und Vertiefung 2 Klausuren mit fachlicher VertiefungVorbereitung auf diemündliche PrüfungBeginn November 2021Die Dauer hängt vom konkreten Prüfungstermin der Teilnehmer ab.Unterrichtsfreie ZeitenGrundkurs:05.10.2020 – 28.10.202021.12.2020 – 04.01.2021Jahreslehrgänge:01.03.2021 – 14.03.202110.05.2021 – 16.05.202112.07.2021 – 01.08.2021gesetzliche FeiertageVeranstaltungsort Hamburg:GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH(neben der Europa Passage)Hermannstraße 920095 HamburgGFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
nloserGFSLehrmaterialFür die Abend- und Samstagkurse wird das komplette GFS-Lehrwerk „Die Fachassistenten L&G“zur Verfügung gestellt. Die Klausuren werden individuell korrigiert und mit ausführlicherMusterlösung zurückgegeben.AbschlussDie Fortbildungsprüfung zum/r Fachassistenten/in findet vor der zuständigen Steuerberaterkammer statt.Schriftliche Prüfung: Mitte Oktober 2021Mündliche Prüfung: ab Dezember 2021 – Termine abhängig von der prüfenden KammerAuf Wunsch erhalten die Teilnehmer von der GFS ein Zertifikat.FördermöglichkeitenPrämiengutschein / BildungsprämieNähere Informationen dazu unter www.bildungspraemie.infoFür den Crashkurs kann Bildungsurlaub nach dem Bildungsurlaubsgesetzen der Länderbeantragt werden.BildungsurlaubKostenloser Service der GFS:ProbehörenNutzen Sie die Möglichkeit des kostenfreien Probehörens in unseren laufenden Lehrgängen:Bitte melden Sie sich unter unserer kostenfreien Service-Nr. 0800 2363490 an.Persönliche BeratungBitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.Kostenfreies Service-Tel.: 0800 2363490InformationsveranstaltungenDie Aktuellen Termine finden Sie auf unserer Homepage www.gfs-steuerfachschule.de.Bitte melden Sie sich kostenfrei zu unseren Info-Abenden online oder telefonisch unter0800 2363490 an.AusbildungsberatungDr. Elke LehmannWerner KarstDr. Rainer HaugkeTel.: 030 23634911Tel.: 030 23634951Tel.: 030 23634999LehrgangsbetreuungBerlinHannelore WeppnerTel.: 030 23634925LehrgangsbetreuungDresdenAntje ViandenTel.: 0351 4907190LehrgangsbetreuungHamburgSilke NahlTel.: 040 445353GFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
GFSAnforderungenDurch die Ablegung der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/in Lohn und Gehalt nach§ 54 BBiG können Steuerfachangestellte und weitere Beschäftigte der Steuerberatungskanzleien denNachweis führen, dass sie durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse undFertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erworben haben.Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden in der „Prüfungsordnung für die Durchführung vonFortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistenten/Fachassistentin“ geregelt.Die Prüfungsanforderungen werden in einem Anforderungskatalog zur Prüfungsordnung dargestellt.Zu dem Anforderungskatalog ist Folgendes anzumerken:-Die Prüfungsgebiete in der Fortbildungsprüfung bilden die besonderen Anforderungen anMitarbeiter/innen ab, die in den Steuerberatungskanzleien Lohn- und Gehaltsabrechnungenerstellen.-In der Fortbildungsprüfung wird erwartet, dass die im Rahmen der Ausbildung zum/zurSteuerfachangestellten erworbenen berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich„Lohn und Gehalt“ durch berufliche Tätigkeit und Fortbildung eine wesentliche Ausweitung undVertiefung erfahren haben. Die Anforderungen der Fortbildungsprüfung sind somit deutlich höherund breiter angelegt als bei der Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes. Von den Absolventenwird erwartet, dass sie über das erforderliche Fachwissen verfügen und auch in der Lage sind,die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse bei denMandanten zu optimieren.-Der Anforderungskatalog erläutert den Rahmen der Prüfungsgebiete und Prüfungsanforderungengemäß § 12 der Prüfungsordnung. Er soll in erster Linie als Orientierungshilfe dienen. Dievorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte ist wegen der schnell fortschreitendenEntwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend.PrüfungsordnungDie Prüfungsordnung kann über das Internet bei der jeweils zuständigen Steuerberaterkammerabgerufen werden.Anmeldung zur PrüfungDie Anmeldung zur Prüfung hat durch den Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin selbstschriftlich auf dem von der zuständigen Steuerberaterkammer vorgeschriebenen Formular unterBeachtung der Anmeldefrist zu erfolgen.Der Anmeldung ist der Nachweis der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen beizufügen.PrüfungsgebührenDie Prüfungsgebühren für die Fortbildungsprüfung richten sich nach der Gebührenordnung igistderPrüfungsbewerber/diePrüfungsbewerberin persönlich; die Prüfungsgebühr ist mit der Anmeldung zur Prüfung an diezuständige Steuerberaterkammer zu entrichten. Zur schriftlichen Prüfung wird nicht zugelassen, wer diePrüfungsgebühr nicht entrichtet hat!GFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
GFSZulassungsvoraussetzungen für die Fachassistentenprüfung1.a)b)Zur Prüfung ist zuzulassen,wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ abgelegt hat,wer nach Erfüllung der Voraussetzung zu a) zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil derPrüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei einemSteuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt,einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rechtsanwalts-gesellschaftoder Landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen kann.2.a)Abweichend von Abs. 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen,wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. triekaufmann,GroßundEinzelhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfungvorausgeht, mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davonmindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer,vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oderBuchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist,wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, derdem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuerund Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem gesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschafthauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.b)3.In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage vonZeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass erbei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einerSteuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder BuchprüfungsgesellschaftQualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen.4.Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen.5.Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfungseinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort, im Bezirk derSteuerberaterkammer hat.6.Die Zulassung zur Prüfung setzt weiter voraus, dass der Prüfungsbewerber die nach derGebührenordnung der Steuerberaterkammer festgesetzte Zulassungs- und Prüfungsgebühr vorPrüfungsbeginn innerhalb der von der Steuerberaterkammer gesetzten Frist entrichtet hat.GFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
GFSInhalt und Ablauf der e Lohnsteuerabzugsverfahren, Lohnsteueranmeldung, steuerfreier züge des Arbeitsrechts(insbesondere gesetzliche Grundlagen, Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht)4.Rechtsübergreifende Themen(insbesondere geldwerte Vorteile/Sachbezüge, betriebliche Altersversorgung, Mehrfachbeschäftigte,besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabrechnung, Nettolohnvereinbarung,Entgeltpauschalierung, Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge)5.Besondere tsbehelfe, mentationspflichten,Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung.Schriftlicher Teil der Prüfung:1.Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit praktischer und prüfungsgebietsübergreifenderAufgabenstellung aus den Gebieten gem. § 12 Abs. 1 der Prüfungsordnung zu fertigen.2.Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Zeitstunden.Mündlicher Teil der Prüfung:1.Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 12 Abs. 1 dieserPrüfungsordnung. In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische undprüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann.2.Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. DiePrüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten.GFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
GFSVorbereitung auf die Prüfungzum/r Fachassistenten/in Lohn und GehaltGrundkurs Beginn: jeweils Frühjahr und Herbst Dauer: 14 Lehrveranstaltungen, 1 AbschlussklausurBerufsbegleitende Jahreslehrgänge Abendlehrgang: 2-mal abends je 4 Unterrichtsstunden Samstaglehrgang: 1-mal samstags je 8 Unterrichtsstunden 4 KlausurenCrashkurs Crashkurs: 1 Woche Mo – Sa jeweils von 09:00 - 16:30 Uhr Inklusive 2 KlausurenSchriftliche PrüfungVorbereitung auf die mündliche Prüfung Unterricht, Prüfungsgesprächssimulation Kombinierter Abend-/ WochenendlehrgangMündliche PrüfungGFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
GFSDie Methode der GFS-VorbereitungslehrgängeDie GFS ist bestrebt, die Unterrichtsziele mit geeigneten Lehrmethoden und Lehrmitteln in möglichstkurzer, angemessener Zeit zu erreichen. Dies geschieht in berufsbegleitenden Abend- bzw.Samstagslehrgängen und Crashkursen. In jedem Fall werden von den Teilnehmern ein hohesEngagement und je nach Lehrgang ausreichende bis gute Vorkenntnisse gefordert.1.FallorientiertDie im Vortrag darzustellenden Grundlagen und systematischen Zusammenhänge werden in ihrerpraktischen Anwendung an klausurmäßig aufbereiteten Fallstudien, ergänzt durch Schaubilder undGrafiken, verdeutlicht.Aktive Teilnahme in Form von Fragen und Diskussionen ergänzt die Vortragsweise.2. 3. 4. Lern- und ErfolgskontrollenEin Mitschreiben während des Unterrichts ist nicht zwingend erforderlich, da zu allen Stoffgebietenschriftliches Unterrichtsmaterial ausgegeben wird. Neben den Lehrmaterialien für den Unterrichtumfasst das Lehrwerk auch Übungsklausuren.Durch Erfolgskontrollen in Form von 4 Klausuren mit dem Schwierigkeitsgrad von Originalklausuren,die unter Prüfungsbedingungen geschrieben werden, ist selbständiges Arbeiten gefordert. So erfährtder Teilnehmer am besten, wie schwierig und wichtig es ist, innerhalb einer vorgegebenen Zeit eineKlausur zu bearbeiten.Die eingereichten Arbeiten werden individuell korrigiert, benotet und sind mit ausführlicherMusterlösung und mit Bewertungsschema versehen.Fachliche BegleitungDie geschriebenen Übungsklausuren werden schwerpunktmäßig besprochen.Im Bedarfsfalle erfolgt eine Aufgabenwiederholung in Kleingruppen (Tutorien).GrundkursDer Grundkurs richtet sich insbesondere an Teilnehmer, die als „Seiteneinsteiger“ denVorbereitungslehrgang zur Prüfung Fachassistent Lohn und Gehalt besuchen möchten.Es werden systematische Grundlagen in wesentlichen Teilgebieten des Steuerrechts gelegt.Insbesondere das systematische steuerrechtliche Wissen ist notwendig, um später die Prüfung zumFachassistent Lohn und Gehalt zu bestehen.Zudem wird die Arbeit mit Gesetz, Richtlinie und Verordnung vermittelt und geübt.Der Lehrgang wird nur als Abendkurs angeboten. Das Fachgebiet Steuerrecht des Grundkursesumfasst 14 Lehrveranstaltungen.Die Abschlussklausur findet samstags statt.GFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
GFS5. 6. Abend- und SamstaglehrgängeDie Lehrveranstaltungen des Abendlehrganges finden regelmäßig 2 x wöchentlich statt.Die Lehrveranstaltungen des Samstagskurses finden jeweils am Samstag statt.Im Rahmen des Unterrichts wird der gesamte prüfungsrelevante Lehrstoff bearbeitet. DieStoffvermittlung erfolgt stark fallorientiert anhand von klausurtypischen Fällen.Es werden 4 Klausuren geschrieben. Für das erfolgreiche Abschneiden bei der Prüfung ist dasSchreiben von Klausuren äußerst wichtig. Die Klausuren werden in Originallänge und mitOriginalschwierigkeitsgrad jeweils 4 Zeitstunden sonntags geschrieben. Im Anschluss findet jeweilsein Unterrichtsblock vertiefender Unterricht statt.Das Lehrwerk „Die Fachassistenten Lohn & Gehalt“ (in der Lehrgangsgebühr enthalten) umfasst rund1.000 Seiten; es besteht einheitlich zu jedem Gebiet aus der Darstellung der theoretischenGrundlagen und den Präsenzunterrichtsfällen (Aufgaben und Lösungen).Ein Wechsel in den jeweiligen Parallelkurs ist jederzeit nach Rücksprache mit dem Sekretariatmöglich.Crashkurs zur Vorbereitung auf die schriftliche PrüfungDer Lehrgang ist überwiegend für Teilnehmer geeignet, die den Fachassistenten-Abend- oderSamstagskurs oder einen vergleichbaren Lehrgang bzw. den GFS-Fernlehrgang besucht haben.6 Tage Vollzeitkurs, Montag – Samstag jeweils von 09:00 bis 16:30 UhrDie Teilnehmer erhalten zu jeder Veranstaltung ein Aufgabenpapier, das sie zunächst in 60 Minutenselbständig bearbeiten. Danach erfolgt eine ausführliche Besprechung der Aufgaben und desjeweiligen Themenkreises, so dass ein Lösungspapier nicht erforderlich ist.Es werden 2 Klausuren geschrieben. Die Testklausuren werden in Originallänge, d.h. 4 Zeitstundenund mit Originalschwierigkeitsgrad geschrieben. Die Klausuren werden besprochen und individuellkorrigiert.Es werden Standardfälle bearbeitet, die erfahrungsgemäß den Schwerpunkt der Prüfungsklausurenbilden. Dabei wird insbesondere auf Rechtsänderungen seit Lehrgangsbeginn eingegangen, die ggf.in der Prüfung auch eine Rolle spielen können. Zum anderen werden aktuelle Problemfälle dervergangenen 12 Monate besprochen, die häufig als Klausurprobleme herangezogen werden können.Für den Crashkurs kann Bildungsurlaub nach den gesetzlichen Regelungen des jeweiligenBundeslandes beantragt werden!7. Vorbereitung auf die mündliche Prüfung Von den Dozenten werden die theoretischen Grundlagen der einzelnen Fachgebiete desJahreslehrgangs wiederholt und zusammengefasst. Die systematischen Zusammenhänge werden inihrer praktischen Anwendung an prüfungsmäßig aufbereiteten Fällen verdeutlicht und gefestigt.Zudem erfolgt ein Wissens-Update auf den aktuellen Rechtsstand. Für diesen Unterrichtsteil sind 6Blöcke á 4 Unterrichtsstunden geplant. Diese können sowohl am Abend als auch am Wochenendeliegen.Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung beinhaltet auch eine Prüfungssimulation.Diese wird kurz vor dem mündlichen Prüfungstermin durchgeführt. In mehreren kleinen Gruppenwerden die Teilnehmer von bekannten und teilweise nicht bekannten Dozenten getestet. DiesePrüfungssimulation hat sich als äußerst nützlich erwiesen.Die Vorbereitung erfolgt anhand von Prüfungsprotokollen ehemaliger Kursteilnehmer. JederTeilnehmer verpflichtet sich, der GFS ein Protokoll seiner Prüfung einzureichen. Zusätzlich werdenSkripte der Dozenten ausgegeben. Beachten Sie die Rückerstattung bei Erstellung eines Protokolls.GFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
GFSDozentenDie Dozenten der GFS zeichnen sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in der Steuerberatung bzw.der Finanzverwaltung und ihrer langjährigen Lehrerfahrungen in der Steuerberater-, Steuerfachwirt- undBilanzbuchhalterausbildung durch eine hohe fachliche Kompetenz und eine spezifische didaktischmethodische Befähigung zur Durchführung der Lehrveranstaltungen aus.Die GFS-Dozenten sind es gewohnt, die Lehrinhalte überwiegend fallorientiert zu vermitteln.Als Dozenten in den Präsenzkursen sind u.a. tätig:Degenkolbe, JanineSteuerberaterinFoede, HeikeRechtsanwältin, Fachanwältin für ArbeitsrechtFüg, HenrykRechtsanwaltHausen, CarolaDipl.-Kffr., BilanzbuchhalterinHubert, Ina-KristinRechtsanwältinMeese, AdrienneSteuerberaterinReinheldt, GiorgioDr. jur., Rechtsanwalt, Fachanwalt für SteuerrechtRösicke, AndreaSteuerberaterinScheiding, ChristianRechtsanwaltSchleiffarth, RainerDipl.-Finanzwirt, exam. SteuerberaterWegener, KonstanzeRechtsanwältin, Fachanwältin für SozialversicherungsrechtGFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
GFSGFS-Lehrwerk „Die Fachassistenten Lohn & Gehalt“Die Teilnehmer der Abend- und Samstaglehrgänge erhalten ohne gesonderte Berechnung das GFSLehrwerk „Die Fachassistenten Lohn & Gehalt“, das ca. 1.000 Seiten umfasst und zu jedem Gebieteinheitlich gegliedert ist in theoretische Grundlagen und Präsenzunterrichtsfälle (Aufgaben undLösungen). Im Lehrwerk finden insbesondere die Schwerpunkte des Rahmenstoffplanes derFachassistentenprüfung ihren Niederschlag.Das GFS-Lehrwerk „Die Fachassistenten Lohn & Gehalt“ erscheint in der 7. Auflage und berücksichtigtden für die Fachassistentenprüfung 2021 relevanten Rechtsstand.Das GFS-Lehrwerk ist wie folgt aufgebaut:Ordnerinhalt 1 LStSVLohnsteuer / nerinhalt 2 ARRTBTArbeitsrechtrechtsübergreifende Themenbesondere ThemenJedes Fachgebiet umfasst die Darstellung der theoretischen Grundlagen und eine Fallsammlung(Aufgaben und Lösungen).Ordnerinhalt 3 4 Klausuren mit Musterlösung und individueller Korrektur, der ein Korrekturbogen nachPrüfungsmaßstäben zugrunde liegtKlausurtechnik – spezifische Hinweise zum Schreiben der KlausurenGern stellen wir Ihnen eine Leseprobe zur Verfügung.GFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
GFSErforderliche Arbeitsmittel(Kosten hierfür sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten und sind vom Teilnehmer zu tragen.)Für die Lehrveranstaltungen, die häusliche Vor- und Nacharbeit sowie für die Bearbeitung der Klausurenbenötigen Sie die in der Fachassistentenprüfung zugelassenen Hilfsmittel.Als Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Fachassistentenprüfung werden folgende unkommentierteTextausgaben beliebiger Verlage zugelassen: chtlinienEinkommensteuererlasse AbgabenordnungArbeitsgesetzeSGBWir empfehlen die Anschaffung des „Handbuches zur Lohnsteuer“ zum jeweils geforderten Rechtsstand.Rechtsstand: aktuelles JahrDie jeweiligen Textausgaben sind von den Prüfungskandidaten selbst zu beschaffen und zur Prüfungmitzubringen. Sie dürfen außer Hervorhebungen durch Unterstreichungen oder Markierungen keinehandschriftlichen Eintragungen (z.B. Erläuterungen oder Verweise) enthalten. Die Abgrenzung dereinzelnen Gesetze oder Richtlinien durch sog. Reiter gilt als zulässige Markierung, sofern sich dieBeschriftung auf die Nennung des jeweiligen Paragrafen bzw. Richtlinienabschnitts beschränkt.Taschenrechner ohne weitergehende Speicher- oder Programmierfunktion.Empfohlene ArbeitsmittelMit dem GFS-Lehrwerk erhalten Sie eine umfassende Darstellung des gesamten Prüfungsstoffes, sodassdie Anschaffung von Zusatzliteratur nicht erforderlich ist.Besuchen Sie uns im Internet unter www.gfs-steuerfachschule.de.GFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999
AnmeldungHiermit melde ich mich verbindlich für den folgenden Vorbereitungslehrgang auf dieFortbildungsprüfung zum/r Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt 2021 an:An dieGFSAnsbacher Str. 1610787 [email protected] dieGFSHermannstraße 920095 [email protected] dieGFSLindenaustraße 1101069 [email protected] (GK)420,00 Abendkurs (AK)1.750,00 1 28.09.2020 – 21.09.2020 –30.01.202123.01.2021 09.02.2021 – 03.02.2021 –19.09.202119.09.2021Samstagkurs (SK)1.750,00 1Crashkurs (CK)250,00 (400,00 ) 2MündlicheVorbereitung (MK)200,00 (350,00 ) 2,Prüfende Kammer 13.02.2021 – 06.02.2021 – 27.02.2021 –19.09.202119.09.202102.10.2021 04.10.2021 – 04.10.2021 – 04.10.2021 –09.10.202109.10.202109.10.2021 ab 01.11.2021 ab 01.11.2021 ab 01.02.2022Wird nur alsSamstagskursangeboten(Bitte unbedingt angeben, dadavon die Prüfungstermineabhängen) Ich beantrage Ratenzahlung 3)Name, VornameGeburtsdatum dung / TätigkeitRechnung bitte an:(Unterschrift bitte bei Mitverpflichteter)Angabe für die BerufsgenossenschaftBesuchen Sie unseren Lehrgang auf Veranlassung/Anregung Ihres Arbeitgebers?ja nein Die umseitig abgedruckten besonderen Vertragsbedingungen sind Vertragsbestandteil.Ihre personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich imZusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Lehrgangs von uns erfasst, gespeichert und automatisiert verarbeitet.Ihre Daten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.(Ort, Datum)(Unterschrift Teilnehmer)GFSGFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH Tel. 030 23634999(Unterschrift Stempel Mitverpflichteter)
WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht:Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vorErfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung derWiderrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH, Ansbacher Str. 16, 10787 BerlinWiderrufsfolgen:Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogeneNutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweitWertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zumWiderruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfülltwerden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.Besondere Hinweise:Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.Ich habe von meinem Widerrufsrecht Kenntnis genommen:(Ort, Datum)(Unterschrift Teilnehmer)Besondere Vertragsbedingungen Mindestteilnehmerzahl: Die von der GFS angebotenen Lehrgänge werden durchgeführt, wenn sich mindestens 20 Teilnehmer für den Lehrgangangemeldet haben.Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Bestätigung durch die GFS oder der Zusendung einer Rechnung an denTeilnehmer/Mitverpflichteten. Die GFS behält sich die Absage eines Kurses aus wichtigem Grund vor.Die Kündigung des Lehrgangs ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Eine Kündigung aus wichtigem Grund(Nichtzulassung zur Prüfung unter Vorlage der Bestätigung der zulassenden Behörde oder Stelle und/oder Krankheit/Schwangerschaft unterVorlage eines ärztlichen Attests) ist jederzeit möglich. Im Fall der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, derder Leistung der GFS während der Laufzeit des Vertrages entspricht. Die Kündigung bedarf der Schriftform.Rücktrittsrecht: Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor Beginn des Kurses schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts erstattetdie GFS die bereits geleisteten Lehrgangsgebühren. Das Kündigungsrecht und das Widerrufsrecht bleiben vom Rücktrittsrecht unberührt.Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Besondere Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten: Die Lehrgangsgebühr ist jeweils spätestens am 10. Tag nach Lehrgangsbeginn vollständig zahlbar und fällig.3)Der Teilnehmer kann die Lehrgangsgebühr in Raten zahlen, wenn er dies beantragt hat. Die Höhe der Raten und deren Fälligkeit werdenauf der Rechnung ausgewiesen. Überschreitet der Teilnehmer mit der Zahlung einer Rate den Fälligkeitstermin um mehr als fünf Banktage,gilt die Ratenbewilligung als widerrufen und die gesamte noch offene Lehrgangsgebühr ist sofort fällig. Verzug: Die GFS ist berechtigt, ab Fälligkeit Mahnkosten in Höhe von 5,00 pro Mahnung zu erheben. Daneben ist der Teilnehmer verpflichtet,Verzugszinsen seit dem Verzugsbeginn zu bezahlen. Diese betragen 10 % pro Jahr. Nachlass: Dem Teilnehmer wird ein Nachlass von den Lehrgangsgebühren in Höhe von 3 % des Zahlungsbetrages gewährt, wenn die gesamteLehrgangsgebühr bis zum Tag des Lehrgangsbeginns bei dem Veranstalter eingeht. Sonderrabatte: Bei Anmeldung bis 1. Januar 2021 für den AK/SK gewähren wir 3 % Frühbucherrabatt. Bei Anmeldung ab 5 Personen auseinem Unternehmen innerhalb eines Prüfungsjahrganges gewähren wir bei Belegung kompletter Kurse 5 % Rabatt, ab 10 Personen 10 %Rabatt (nicht bei Teilbelegung!). Hierfür benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (z. B. Visitenkarte). Weiterhin gewähren wir ehemaligenGFS-Teilnehmern, die bereits einen Hauptlehrgang (AK/SK) zur Steuerfachangestellten- oder Steuerfachwirtprüfung absolviert und komplettbezahlt haben, einen Treuerabatt. Bei vorzeitiger Kündigung entfallen die gewährten Rabatte.1)Für Teilnehmer, die bereits einen GFS-FALG-hauptkurs (AK oder SK) belegt und die volle Lehrgangsgebühr entrichtet haben, ermäßigtsich die Lehrgangsgebühr für den AK bzw. SK auf 900,00 . Dies gilt nicht bei vorheriger Teilbelegung dieser Kurse.2)Gebühren für GFS-Teilnehmer: Als GFS-Teilnehmer gelten diejenigen, die bereits einen GFS-Hauptlehrgang (AK/SK) komplett bezahlthaben. Dies gilt nicht bei vorheriger Teilbelegung dieser Kurse.Grundkursteilnehmer gelten nicht als Wiederholer. Teilbelegung: Bei einer Teilbelegung erheben wir eine 10%-ige Bearbeitungsgebühr vom Teilbelegungspreis, mindestens jedoch 30,00 . EineRaten
Mündliche Prüfung: ab Dezember 2021 – Termine abhängig von der prüfenden Kammer . Industriekaufmann, Groß- und Einzelhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon . 5. Besondere Themen (insbesondere .