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Landkreis EmslandDer LandratEmslandLandkreis Emsland Postfach 15 62 · 49705 MeppenFachbereich:HochbauAnsprechpartner:Stadt MeppenKirchstraße 2· 49716 MeppenHerrn AlbersalFlügeVZi.-Nr.Gebäude:Kreishaus I8527.II OGTelefon-Vermittlung 05931 44-0Telefax 05931 44-391527Internet: http://www.emsland.deE-Mail: [email protected] u. Zeichen Ihres Schreibens:Mein Zeichen:il' Durchwahl:Meppen22.05.2017,-6.1-65-610-301-01/119 301-334Az.: 2445/2017 2450/201705931 44-1527Datum:.1:J.06 .2017Bauleitplanung 119. Änderung Flächennutzungsplan(OT. Versen - Wohnbauflächen zwischen Ovarbergstraße und Zur Windmühle) Bebauungsplan Nr. 769 "Südlich der Overbergstraße"Frühzeitiges Beteiligungsverfahren gemäß§ 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB)Zum Entwurf der o. g. Bauleitplanung nehme ich als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung:Naturschutz und Forsten·Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine landwirtschaftliche Nutzfläche, die von drei Seiten vonWohnbebauung eingerahmt wird.Geforderte Untersuchungen im PlangebietYll.)""" L.)V'"Q.tÄ ' (fu,v BiotoptypenkartierungCovck. :. Pok. k' ; '1 k-.J Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) rt-t').(r cu.c. A.ß{Auf der Grundlage der aktuellen Biotoptypenkartierung sind an Hand der vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz herausgegebenen InforAvifauna) zu ermationsschriften 3/2008 und 4/2008 die relevanten Arten (Federmäusemitteln und zu erfassen. Für die Erfassungen sind mindestens 6 Begehungen durchzuführen.Der Zeitraum der Erfassung ergibt sich aus dem Jahreszyklus der zu erfassenden Arten (auchPflanzen).u.Wasser und Bodenschutz, AbfallwirtschaftAbfallentsorgungln die Planungsunterlagen ist folgende textliche Formulierung zur Abfallentsorgung aufzunehmen:"Die Entsorgung der im Plangebiet anfallenden Abfälle erfolgt entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen sowie den jeweils gültigen Satzungen zur Abfallentsorgung des Landkreises Emsland.Träger der öffentlichen Abfallentsorgung ist der Landkreis Emsland."·Hausadresse:Kreishaus I, Ordeniederung 1, 49716 MeppenSprechzelten:Mo. - Do. 08:30-12:30 Uhru.14:30-16:00 UhrFr.08:30-13:00 UhrBusverbindung: Unie 933, Haltestelle Kreishaus,0Bankverblndungen:Sparkasse ErnstandEVB MeppenPostbank HannoverIBAN: DE39 2665 0001 0000 0013 39, BIC: NOLADE21EMSIBAN: DE67 26661494 01 20 0500 00, BIC: GENODEF1MEPIBAN: DE36 2501 0030 0012 1323 06, BIC: PBNKDEFF250le1tif1Ut seit 2005Mlllltbcrufundbmltle
I2Hinweis:Die Zufahrt zu Abfallbehälterstandplätzen ist nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften so anzulegen, dass ein Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen nicht erforderlich ist.Die Befahrbarkeit des Plangebietes mit 3-achsigen Abfallsammelfahrzeugen ist durch ausreichend bemessene Straßen und geeignete Wendeanlagen gemäß den Anforderungen der Richtlinien für dieAnlage von Stadtstraßen (RASt in der aktuellen Fassung Ausgabe 2006) zu gewährleisten. An Abfuhrtagen muss die zum Wenden benötigte Fläche der Wendeanlage von ruhendem Verkehr freigehaltenwerden. Das geplante Rückwärtsfahren und das Befahren von Stichstraßen ohne Wendemöglichkeit istfür Entsorgungsfahrzeuge bei der Sammelfafirt nicht zulässig.Am Ende von Stichstraßen (Sackgassen) sollen in der Regel geeignete Wendeanlagen eingerichtetwerden. Sofern in Einzelfällen nicht ausreichend dimensioniertE;l Wendeanlagen angelegt werden können, müssen die Anlieger der entsprechenden Stichstraßen ihre Abfallbehälter an der nächstliegendenöffentlichen, von den Sammelfahrzeugen zu befahrenden Straße zur Abfuhr bereitstellen. Dabei ist zubeachten, dass die Entfernungen zwischen ·den jeweils betroffenen Grundstücken und den Bereitstellungsorten der Abfallbehälter an den ordnungsgemäß zu befahrenden Straßen ein vertretbares Maß(i.d.R. 80 m) nicht überschreiten. Im Bebauungsplan sind die entsprechenden Stellflächen für Abfallbehälter festzusetzen . IJ,ln Vertretung
I Landwirtschaftskammerr.I NiedersachsenBezirksstelle EmslandAn der Feuerwache 1449716 MeppenTelefon : 05931 403-100Telefax: 05931 403-111Landwirtschaftskammer Niedersachsen. An der Feuerwache 14.49716 Meppen \: : n ·-·-·--·-: ts,i \\ - ::ft y /'\3Stadtentwicklung und Pla ung.1Kirchstraße 2' 'I '! c·-J. ,i ", ; i:49716 Meppen{. ,.- '' . I :;k ' . J::!-l't\1 .rn\ .b--:-:b :::·:;:,.n\ ./ .----:·.:·::·\.- - -···"' Intern et: www.lwk-niedersa chsen .deBankverbindungI BAN: DE7928oso1oooo01994599SWIFT-BIC: BRLADE21LZOSteuernr.: 64/219/01445USt-ldNr.: DE245610284Ihr Zeichen- 6.1 22.05.2017Unser ZeichenMEP/2-1903Ni/KaAnsprechpartner 1 inFrau NiemöllerDurchwahl403-107 ·[email protected] .deDatum21 .06.2017Bauleitplanung der Stadt MeppenFrühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abstimmung des Umfangs- und Detaillierungsgradesder Umweltprüfunga) 119. Änderung zum Flächennutzungsplan der Stadt Meppen, Ortsteil Versen- Wohnbauflächen zwischen Overbergstraße und Zur Windmühleb) Bebauungsplan Nr. 769 der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet "Südlich der Overbergstraße- Teil II"Sehr geehrte Frau Arling ,unter Beteiligung des Forstamtes Weser-Ems der Landwirtschaftskammer Niedersachsen inOsnabrück nehmen wir zu der o. a. Planung aus landwirtschaftlicher und forstlicher Sicht wie folgtStellung :Die Plangenehmigungsverfahren zur Größe von ca. 4,0 ha für den Flächennutzungsplan bzw.1,3 ha für den Bebauungsplan werden im Parallelverfahren durchgeführt.Das Plangebiet der 119. Flächennutzungsplanänderung (Wohnbauflächen zwischen Overbergstraße und Zur Windmühle) sowie des Bebauungsplanes Nr. 769 "Südlich der OverbergstraßeTeilll" mit der zukünftigen Nutzung als "Wohngebiet", liegt innerhalb von Immissionsschutzradieneines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes (Ferienhof Jakobs), welcher etwa 70 m südwestlich der o.g. Plangebiete liegt sowie des landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes Otten/Schulte (Biogas, Sauenhaltung), der etwa 440 m südlich der o.g. Plangebiete liegt. Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen somit Bedenken gegen die o. a. Planungen, da die landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sein können . Details zu vorhandenen Immissionen sowie evtl. Erweiterungen der landw. Betriebe können durch ein Gutachten geklärt werden.Zusätzliche Bedenken bestehen nicht, wenn die landwirtschaftlichen Nutzflächen, die an die o.g .Plangebiete angrenzen, keinerlei Einschränkungen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erfahren und insbesondere die zeitweise auftretenden Geruchsbelästigungen durch organische Düngungsmaßnahmen als Vorbelastung akzeptiert werden .
if.I)flII/IFerner setzen wir voraus, dass bei den Ausgleichsmaßnahmen der Verlust von landwirtschaftlicherNutzfläche möglichst gering gehalten wird."Aus Sicht des Forstamtes Weser-Ems bestehen gegen die o.g. Vorhaben keine forstlichen Bedenken, da Wald nicht betroffen ist.Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Mit treunzhen Großen(Arno er)BezirksstellenleiterDurchschrift ergeht an:Forstamt Weser-Ems, Osnabrück(per E-Mail)Seite 2 von 2
0WESTNETZ0Teil von innogyWestnetz GmbH Professor·Prakke-Straße 1 48455 Bad BentheimStadt MeppenFrau Anneliese ArlingMarkt 4349716 Meppen '; .-; . :) ·: t /I s .s. : \;, ;, ,: 6/Sparte Netz & InfrastrukturRegionalzentrum Erns-VechteIhre ZeichenIhre Nachricht-6.122 .0S .2017DRW-E-EP-AStephanie Slaar059227758 [email protected] Änderung zum Flächennutzungsplan der Stadt Meppen, Ortsteil Versen- Wohnbauflächen zwischen Overbergstraße und Zur WindmühleSehr geehrte Frau Arling,wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 22.05.2017 und teilen Ihnen mit, dass wir die o. g. Änderung des. Flächennutzungsplanes in Bezug auf unsere Versorgungseinrichtungen durchgesehen haben. Gegen dieVerwirklichung bestehen unsererseits keine Bedenken.Die ungefähre Trasse der im angrenzenden Bereich des Plangebietes verlaufenden Versorgungseinrichtungen entnehmen Sie bitte dem Auszug aus unserem Planwerk.Zur verbindlichen Bauleitplanung dieses Geltungsbereiches haben wir mit Schreiben vom heutigen Tageunsere Stellungnahme abgegeben.Änderungen und Erweiterungen unserer Versorgungseinrichtungen behalten wir uns vor.Im Übrig n sind unsere früheren Stellungnahmen zum v. g. Flächennutzungsplan und zu den Änderungenweiterhin maßgebend .Diese Stellungnahme ergeht gleichzeitig im Auftrag l!nd für die Eigentümerinder Anlagen .Mit freundlichem GrußWestnetz GmbHI A .SO(}o. i. A. Slaar;. A f/ IL.: .: vi. A. HammermeisterWestnetz GmbHProfessor-Prakke-Straße 1· 48455 Bad Bentheim T 49 5922 7758·0 westnetz.de ·Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Joachim SchneiderGeschäftsführung Heinz Büchel· Dr. Jürgen Grönner Dr. Stefan Küppers Dr. Achim SehröderSitz der Gesellschaft Dort mund ·Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund Handelsregister-Nr. HRB 25719Bankverbindung Commerzbank Essen BIC COBADEFF360 IBAN DE02 3604 0039 0142 0934 00Gläubiger-ldNr. DE05ill00000109489 USt-ldNr. DE813798535
Arling, telekom.deMittwoch, 14. Juni 2017 15:05Arling, AnnelieseMeppen, BPian Nr. 769 "Wohnbaufl,ächen zwischen Overbergstraße und ZurWindmühle" Teil II, gern.§ 4 Abs. 1 BauGB, Schreiben -6.1- vom 22.05.2017;hier: StellungnahmeSehr geehrte Damen und Herren,sehr geehrte FrauArling,Idie Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt)- als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigtei. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und·Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen unddementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben . Zu der o. g. Pl,anung nehmen wir wie folgt Stellung:Die Telekom wird die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüfen . Je nach Ausgangdieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom·or, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieteraufdie Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten . Die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleistungen nach §78 TKG wird sichergestellt.Wir bitten Sie, Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen TelekomTechnik GmbH so früh wie möglich, mindestens drei Monate vor Baubeginn, schriftlich anzuzeigen .Ich bitte Sie, uns zu der Baubesprechung mit den Versorgungsbetrieben einzuladen. Wir sind dann gerne bereit einenMitarbeiter zu der Besprechung zu entsenden.Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu elekom.deMit freundlichen GrüßenGerhard TheilingDEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBHTechnik Niederlassung Nord, PTI12Gerhard TheilingFachreferent LinientechnikHannoversche Str. 6-8, 49084 Osnabrück 49 541 333-6014 (Tel.) 49 541 333-6019 .deERLEBEN, WAS VERBINDET.Die gesetzlichen Pflichtang aben finden Sie unter: www.telekom.de/pflichtangaben-dttechnikGROSSE VERÄNDERUNGEN FANGEN KLEIN AN- RESSOURCEN SCHONEN UND NICHT JEDE E-MAIL DRUCKEN.1
lLandesamt für Geoinformation undLand svermessung NiedersachsenRegJoh aldirektion Hameln - Hannover LGLN, Regionaldirektion straße 34, 30171 Hannover --·- .: ',Stadt MeppenFB Stadtentwicklung u. PlanungFrau ArlingMarkt 4349716 Meppen.( .r ,. . n ,. c -: '! n · ,;u/ , wi . f.,,." ' '·' ,, .,. i'. 3t& ir.; ; :" :;9 ·' ;i. . ,---cc: ·. /c /c.,z. ,.," Bearbeitet von Herrn LerchIhr Zeichen, Ihre Nachricht vomMein Zeichen (Bei Antwort angeben)-6.1-BA-Nr. OS 314515.05.2017. . ,Ka [email protected] in NiedersachsenErgebnis der beantragten Luftbildauswertung nach § 3 NUIGProjekt I Lageort Meppen, B-PI. 7 9, OT Versen, "Südlich der Overbergstraße"Sehr geehrte/r Frau Arling,die hier zurzeit y orhandenen Luftbilder wurden auf Ihren Antrag hin ausgewertet(siehe Vermerkte in beigefügter Kartenunterlage).Ergebnis:Die Aufnahmen zeigen keine Bombardierung innerhalb des Planungsbereiches. Gegen dievorgesehene Nutzung bestehen in Bezug auf Abwurfkampfmittel (Bomben) keine Bedenken. ·Hinweis:Sollten bei Erdarbeiten andere Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Minen etc.) gefunden werden,benachrichtigen Sie bitte umgehend die zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder denKampfmittelbeseitigungsdienst des LGLN - Regionaldirektion Hameln-Hannover.Die Auswertung von Luftbildern ist kostenpflichtig. Die Kosten der Auswertung haben Sie zu tragen .Über die Höhe der festgesetzten Kosten ergeht ein gesonderter Kostenbescheid .Falls Sie nicht der Kostenträger sind, leiten Sie bitte den anliegenden Kostenfestsetzungsbescheid an Ihren Auftraggeber weiter. Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem LGLN,Regionaldirektion Hameln-Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Marienstraße 34,30171 Hannover einzulegen.Mit freundlichen GrüßenAnlagen:1 Kartenunterlage1 egionaldirektion Hameln - HannoverKampfmitlelbeseitigungsdienstManenstraße 3430171 HannoverGeschäftszeitenMo. - Fr.8.00 -12.00 UhrTelefon(0511) minvereinbarung erwünschtTelefax(0511) mmer 22/200/13531BankverbindungNordLB HannoverIBANDE38 2505 0000 1900 1525 86BICNOLADE2H
Kampfmittelräumkatasteresamt für GeninformationJLandesvermessung NiedersachsenErstellt am: 04.07.2017Maßstab 1 : 5000BA- Nr.: OSO:rrt:hweq----- - ·- ·-Ant:r a.gsi:eller:.:.:.[- l ir· f - --'Blake. '·.1--KamPfnü t t. e l-/ Gefähr!"lunqssi tuatt9nDAuf den uns zur Verfügung stehen den Lu f t bildern ist keine Bornbardi ru g im Planungs - , GrundstUc k Bund Trassenbereich erkennbar .H 5843 303Herausgeber: Landesamt für Geoinformalion und Landesvermessung Niedersachsen - KampfmittelbeseiligungsdienslDiese amtflehe Karte und die Ihr zugrunde liegenden Angaben des amtlichen Vermessungswesens sind geschOtzt durch das Niedersachsische Gesetz Ober das amtliche Vermessungswesen (NVermG)sowie durch das Gesetz Ober Urheberrecht und veiWandte Schutzrechte (Urheberrechlsgesetz) in der jeweils gOIJigen Fassung. Oie Verwertung fOr nichteigene oderwirtschaftliche Zwecke und dieöffentliche Wiedergabe Ist nur mit Er1aubnis des LGLN zulässig.1:12011 LGLN
Trink- und Abwasserverband (TAV)rt::i\] "Bourtanger Moor", GeesteTelefon :05931 9300"0 ·Telefax: 05931 9.300-73Internet: woMvJavbm .de · E-Mail: [email protected]!TAV . Bourlanger'Moor'". SchVo efinger Sir. 18. 49'744 Geesle-Varlohllir Zeicheri: -6, i-Stadt MeppenFachbereich Stadtentwicklung und PlanungKirchstraße 2Ihr Schreiben vom:Mein Zeichen·:Auskunft.erteilt: Herr AtilersTelefon·Nr. :Fax' Nr.:49716: Meppen22.05.2017694/140593.1 9300-5205931 '930p-952Emaii-Adress.e: bernhard . a [email protected]:.02.06,2017Frühzeitige Beteiligung d.e r Behörden und s nstigen Träger öffentlicher Belange gemäß . ·4Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB.) zur Abstimmung des Umfangs- und Detaillierungsgrades derUmweltprüfung·. a) 119. Änderung zum Fl?chennutzun.g pJan der Stadt Meppen, Ortsteil Versen - Wohnbauflächen z ischen Ovarbergstraße .und Zur Windmühleb) Bebauungsplan Nr. 769 der Stadt M P,pen, Ortsteil Versen, Baugebiet: "Südlich der Ovarbergstraße - Teil II"Sehr geehrte Damen und Herren, .gegen die o. g. Bat:Jieitpläne bestehen seitens des TAV unter Beachtung der nachfolgenden Punkte keineBedenken.Der Anschluss. an die z.entrale Trinkwassetversörg.ung kann vom Verband für das geplante Gebiet, unterBerücksichtigung der gültigen Verl; andsgründlagen, sicherQe:stellt werden.·Die Sicherstellung der Lös·chwasserversorgung pbliegt gemäß § 2 Abs. 1. Nr. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes der Stadt bzw. Gemeinde. Aus d m bereit::fbeS:tehenden Rohrnetz des TAV istfür das Plangebietzurzeiteine Entnahmemenge von 800 1/min. (48 m3 /h) möglit;h. Durch die.se Angabe werden weder Verpflichtungen des TAV noch Ansprüche gegen diesen begrÜndet.Bei Baumpflanzungen·im Bereich bestehend r und noch zu verlegender Versorgungsleitungenmuß ein Mindestabstand von 2,5 m eingehalt n werd n.Nach der Verabschiedung und endgültigen Genehmigung der Bauleitpläne durch den Rat sollte der TAVrechtzeitig. von der voraussichtlichen Erschließung in·Kenntnis ges'etzt werden .Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung .Mit freundlichem GrußTAV "Bourtanger Moor"i.A. AhlersITf)V ,. Bourtanger Moor"· Köipers·chaft des öffentlichen.Rechls· zertifiziert nach DIN ISO 9001An s.c hrift .3 .Postfach 1749707 Mepp.enSir. 18, 49744 Geesle-VarlohI SchwefingerIj ßürozeile!lMontag-Q.onners!ag 8:00-17:00 UhrFreitag ·8 :.0.0·13:00 L)hrund n·ach Vereinbiuung·F!n.a nzamt Ling,enust.-tdt k ; DE;11.7332too·.St.-Nr. 61/201107510BankverbindungenTrinkwasse·r: Klo.-Nr. 134.200 4.0.1.Emsländlsche Yolksb·ankc eG {BLZ 26(\ 6 )4 ·94 ),IBAN: DE92 2666 1494 0·134'2002 01, BIC: 3ENODEF1MEP· Abwasser:. K.to.·NF. 13.4. 20Q 200Emsländiscne Volksbank eG (BLZ 2.!1.6 614 .94)IBAN: DE22 2666:HI'94 0134 .2002 OO.·BIC: GENODEF1MEP.!
mailto:[email protected] Mit freundlichen Grüßen Gerhard Theiling DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH Technik Niederlassung Nord, PTI12 Gerhard Theiling Fachreferent Linientechnik Hannoversche Str. 6-8, 49084 Osnabrück 49 541 333-6014 (Tel.) 49 541 333-6019 (Fax) E-Maii:Gerhard. [email protected] www.telekom.de