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Rechnungswesen IDipl.-Kfm. Thomas Queck WP StB

Rechnungswesen IInhaltsverzeichnis1. Die Buchführung im System des betrieblichen Rechnungswesens1. Aufgaben und Einteilung des betrieblichen Rechnungswesens2. Grundbegriffe und Zielsetzung der Buchführung2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppelten Buchführung1. Inventar und Inventur2. Die Aufstellung der Bilanz3. Die Erfolgsermittlung4. Die Buchung ausgewählter Geschäftsvorfälle5. Die Aufstellung des Jahresabschlusses6. Kontenrahmen und Kontenplan3. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung1. Die Buchführungspflichten2. Die Buchführungsvorschriften3. Die Aufbewahrungspflichten und AufbewahrungsvorschriftenSkript und Abbildungen basieren auf Bieg/Waschbusch: Buchführung, 9. Aufl.!2

1. Die Buchführung im Systemdes betrieblichen Rechnungswesens!3

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.1 Aufgaben und Einteilung des betrieblichenRechnungswesensBegriff des betrieblichen Rechnungswesens: alle Verfahren mit denen die im Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme mengen- und wertmäßig erfasst werden und das so ermittelte Zahlenmaterial aufbereitet und weiterverarbeitet werden soll.!4

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.1 Aufgaben und Einteilung des betrieblichen RechnungswesensAbb. 1: Die Güter- und Finanzbewegungen des BetriebesQuelle: WÖHE, GÜNTER: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 21. Aufl., München 2002, S. 11!5

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.1 Aufgaben und Einteilung des betrieblichenRechnungswesensAusgangspunkt jeder Form des Rechnungswesens ist stets die Erfassung und Niederlegung der relevanten Daten. DieseDokumentation kann einen zeitbezogen sein oder zusätzlich einen Stückbezug aufweisen.Weitere datenauswertende Funktionen sind: Dispositionsaufgaben externe Aufgaben des RechnungswesensDie dargestellten Zusammenhänge enthält die folgende Abbildung; zu den dort enthaltenen „externen Aufgabenbereichen”vgl. Abschnitt 2.1.!6

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.1 Aufgaben und Einteilung des betrieblichen RechnungswesensAbb. 2:Aufgabenbereiche des betrieblichen Rechnungswesens!7

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.1 Aufgaben und Einteilung des betrieblichen RechnungswesensAbb. 3: Aufgaben und Teilgebiete der Kostenrechnung!8

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.1 Aufgaben und Einteilung des betrieblichen RechnungswesensDie betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung baut auf den Daten und Ergebnissen von Buchführung, Bilanz undKostenrechnung auf und versucht, zusätzliche Erkenntnisse zu erhalten durch Vergleiche betrieblicher Tatbestände und Entwicklungen (z. B. Produktionsmengen, Umsatzwerte, Lagerdauern) und Ermittlung von Zusammenhängen betrieblicher Größen (Kennzahlen wie z. B. Gewinn: Eigenkapital; Materialeinsatz:Ausbringung; Lohnkosten: Gesamtkosten).Sie kann als einzelbetrieblicher Vergleich (Zeitvergleich, Verfahrensvergleich, Soll-Ist-Vergleich) oder als zwischenbetrieblicher Vergleich (z.B. über Branchendurchschnittszahlen) angelegt sein.!9

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.2 Grundbegriffe und Zielsetzung der Buchführung1.2.1 Der Begriff „Buchführung“Die Aufgabe der Buchführung besteht darin, alle in einer Unternehmung auftretenden und in Geldeinheiten quantifizierbaren Geschäftsvorfälle ihrem Inhalt und ihrem Wert nach in chronologischer Reihenfolge lückenlos und systematisch geordnet festzuhalten.Die Verfahrensweise und Technik der Buchführung ist weitgehend festgelegt durch Verhaltensnormen, die der Unternehmung von außerhalb vorgegeben werden (Gesetzesvorschriften, dem allgemeinenHandelsbrauch entstammende Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB); (vgl. hierzu ausführlichAbschnitt 3) und betriebsindividuelle Anforderungen und Anweisungen, die den größten Teil der verbleibenden Freiräume ausfüllen.!10

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.2 Grundbegriffe und Zielsetzung der Buchführung1.2.1 Der Begriff „Buchführung“Die Buchführung kann grundsätzlich sowohl Aufgaben des externen als auch des internen Rechnungswesens erfüllen als Betriebsbuchführung, die vornehmlich auf die Erfordernisse der Kostenrechnung ausgelegt ist, und Finanzbuchführung, die im Wesentlichen den Zwecken der externen Rechnungslegung dient.Wenn im Folgenden pauschal von Buchführung geredet wird, bezieht sich dies stets auf die Finanzbuchführung. Man kann inder Finanzbuchführung unterscheiden zwischen kaufmännischer Buchführung einerseits und kameralistischer Buchführung(Kameralistik)öffentlicher Unternehmungen und Verwaltungen andererseits. Beide können in einer vereinfachten und inanspruchsvolleren Ausgestaltungsformen auftreten. Im Folgenden wird allerdings nur die kaufmännische doppelte Buchführungdargestellt.!11

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.2 Grundbegriffe und Zielsetzung der BuchführungAbb. 4: Buchführungsformen1.2.2 BuchführungspflichtenDie handels- und steuerrechtlich Buchführungspflichtigen werden ausführlich in Abschnitt 3.1 behandelt.!12

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.2 Grundbegriffe und Zielsetzung der Buchführung1.2.3 Die buchungsrelevanten SachverhalteNach § 238 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB muss die Buchführung „so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritteninnerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermittelnkann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.”In der Buchführung sind diese Geschäftsvorfälle vollständig und planmäßig aufzuzeichnen, wobei der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls, die Bezeichnung (Inhalt) des Geschäftsvorfalls sowie der Betrag der durch das Ereignis ausgelösten wertmäßigen Verschiebunganzugeben sind.!13

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.2 Grundbegriffe und Zielsetzung der BuchführungHinsichtlich der Ermittlung und des Grads der Bestimmtheit der in die Buchführung eingehenden Geldbeträgeunterscheidet man zwischen Wertansätzen, die sich durch einfaches Abzählen ergeben (z. B. Kassenbestände, Kassenumsätze), Wertansätzen, die ausschließlich durch Rechtsgeschäfte zustande kommen (z. B. die verschiedenen Artenvon Forderungen und Verbindlichkeiten) und Wertansätzen, die das Ergebnis von Bewertungsmaßnahmen sind (z. B. die sog. Restbuchwerte vonGebäuden und Maschinen, aber auch der Wertansatz zweifelhafter Forderungen)!14

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.2 Grundbegriffe und Zielsetzung der BuchführungDer Begriff des Eigentums spielt demnach für die Buchung von Sachverhalten und Vorgängen eine ganzentscheidende Rolle.Das externe Rechnungswesen folgt dabei dem Grundsatz der wirtschaftlichen Zugehörigkeit vonVermögensgegenständen (bzw. Wirtschaftsgütern) zum Vermögen der buchführenden und bilanzierendenUnternehmung. Entscheidend für die Buchungspflicht ist die wirtschaftliche Zurechenbarkeit einer Sache (vgl.dazu § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB; § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO), welche z. B. in folgenden Fällen vom rechtlichenEigentum abweichen kann.1.Der Vermögensgegenstand steht im Zeitpunkt seiner Buchung beim Empfänger zivilrechtlich betrachtetnoch im Eigentum eines Dritten, geht aber später in das Eigentum der buchenden Unternehmung über.2.Zunächst im Eigentum des Bilanzierenden stehende Vermögensgegenstände, die in seiner Buchführungerfasst sind, werden zur Absicherung von Krediten an den Gläubiger mit der Maßgabe übereignet, dassdieser nach Erlöschen der Schuld das Eigentum zurückzuübertragen habe (Sicherungsübereignung).3.Vermögensgegenstände werden in der Buchführung erfasst, obwohl sie im juristischen Sinne fremdesEigentum sind und auch bleiben werden.!15

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.2 Grundbegriffe und Zielsetzung der Buchführung1.2.4 Buchführungsinteressenten und JahresabschlussadressatenZum Kreis der Buchführungsinteressenten zählen im Wesentlichen die derzeitigen und potenziellen Gläubiger,Belegschaftsmitglieder,Eigentümer,die mit den Eigentümern identischen Mitglieder der Unternehmungsleitung und dieFinanzverwaltung.!16

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.2 Grundbegriffe und Zielsetzung der BuchführungDaneben besitzen auch andere gesellschaftliche Gruppen Informationsinteressen, beispielsweise Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen,Gerichte,Ämter und Behörden,wissenschaftliche Einrichtungen,die Wirtschaftspresseund nicht zuletzt auch die Konkurrenz.!17

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.2 Grundbegriffe und Zielsetzung der BuchführungAls Adressaten des Jahresabschlusses werden die Personen angesehen, die hinsichtlich ihrer Zielrealisierung durchAktionen der Unternehmung positiv oder negativ beeinflusst werden.Die Interessen derjenigen Kreise, die sich Zugang zu den Buchführungsunterlagen verschaffen können, sind häufig aufKontrollvorgänge im weitesten Sinne gerichtet.Die Unternehmungsleitung kontrolliert u. a. mithilfe der Buchführung die Durchführung und die finanziellen Auswirkungenihrer Geschäftspolitik und leitet aus den Ergebnissen neue Dispositionen ab.Derzeitige und potenzielle Eigentümer – besonders solche, die nicht an der Unternehmungsführung beteiligt sind(Kommanditisten, Aktionäre) – und auch Gläubiger überprüfen die Ertragskraft und Unternehmungsstrategie aufÜbereinstimmung mit ihren eigenen – bei Eigen- und Fremdkapitalgebern jeweils unterschiedlichen – Zielsetzungen.!18

1. Die Buchführung im System des betrieblichenRechnungswesens1.2 Grundbegriffe und Zielsetzung der BuchführungDer Fiskus kontrolliert in seiner Funktion als Steuergläubiger die von der Unternehmung gemachten Angaben zurFestsetzung der Steuerschuld auf Richtigkeit und Vollständigkeit.Und schließlich sind Gerichte (z. B. im Falle eines Rechtsstreits oder bei Insolvenz einer Unternehmung),Aufsichtsbehörden (z. B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und wirtschaftspolitische Kontrollorgane (wieetwa das Bundeskartellamt) sowie sonstige dazu berechtigte Einrichtungen (beispielsweise der von Arbeitnehmerseitenach § 106 BetrVG zu bildende Wirtschaftsausschuss) in der Lage, sich mithilfe der Buchführung die zur Erfüllung ihrerAufgaben benötigten Informationen zu verschaffen bzw. bei Bedarf die von der Unternehmung gemachten Angabennachzuvollziehen.!19

2. Die Bilanz als Grundlage undErgebnis der doppelten Buchführung!20

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.1 Inventar und InventurNach § 240 Abs. 1 und 2 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Ende einesjeden Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen. In diesem Inventar hat er „seine Grundstücke, seineForderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenständegenau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schuldenanzugeben” (§ 240 Abs. 1 HGB). Die entsprechenden steuerrechtlichen Vorschriften ergeben sich aus§ 140 AO i. V. m.§ 240 HGB bzw. aus § 141 Abs. 1 AO (vgl. Abschnitt 3.1.3).Bei den Schulden unterscheidet das HGB implizit zwischen Verbindlichkeiten („sicheren”, d. h. hinsichtlichGläubiger, Höhe der Schuld und Zahlungstermin feststehenden Schulden) und Rückstellungen („unsicheren”,d. h. hinsichtlich Gläubiger und/oder Höhe der Schuld und/oder Zahlungstermin noch nicht feststehendenSchulden; siehe § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).!21

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.1 Inventar und InventurMaschinenfabrik S & R OHG - Inventar zum 31.12.01 (gekürzt)EUREURI. Vermögensgegenstände1. Grundstücke und 77.300Verwaltungsgebäude97.700287.0002. Maschinen und Werkzeuge, Anhang A104.6703. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anhang B132.1604. Rohstoffe, Anhang C27.3505. Fertige Erzeugnisse, Anhang D22.7106. Kundenforderungen, Anhang E81.5007. Kassen und Kontoguthaben, Anhang F13.500668.890II. Schulden259.0001. Darlehensschulden, H-Bank36.9802. Lieferantenverbindlichkeiten, Anhang G7.4603. Steuerschulden, Anhang H303.440Regensburg, den 05.01.02, Unterschrift GeschäftsführerAbb. 5: Beispiel eines Inventars!22

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.1 Inventar und InventurDas Inventar wird gewöhnlich in Staffelform aufgestellt, d. h., Vermögens- und Schuldpositionen stehen untereinander.Weitgehend gleichartige Vermögensgegenstände und Schulden werden zusammengefasst.Die mengen-, art- und wertmäßige Zusammensetzung des Inventars muss dabei aber erkennbar bleiben.Das Inventar ist das tabellarische Ergebnis eines Datenerfassungsprozesses: der Inventur. Die Inventur bezeichnet dieTätigkeit der Bestandsaufnahme von Vermögen und Schulden der Unternehmung zu einem bestimmten Stichtag. Sieerfolgt je nach Art der Vermögensgegenstände und Schulden als körperliche Inventur oder als Buchinventur.Die Inventur dient dazu, wenigstens einmal pro Jahr die rechnerischen Bestände (Soll-Größen) in den Büchern derUnternehmung mit den real vorhandenen Beständen (Ist-Größen) zu vergleichen und – falls notwendig – dieBuchführungsdaten an den aktuellen tatsächlichen Bestand anzupassen.Da das Inventar stets zum Abschlussstichtag aufzustellen ist, bezieht sich auch die Inventur notwendigerweise auf diesenZeitpunkt. Wird die körperliche Bestandsaufnahme an diesem Tag bzw. an einigen wenigen Tagen vor bzw. nach diesemTermin durchgeführt, so spricht man von einer Stichtagsinventur.!23

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.1 Inventar und Inventur§ 241 Abs. 1 HGB ermöglicht bei der Erstellung des Inventars – abweichend vom Grundsatz der vollständigenBestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden – die Ermittlung des Bestandes derVermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auf der Grundlage anerkannter mathematisch-statistischer Verfahrendurch Stichproben und Hochrechnungen (Stichprobeninventur).§ 241 Abs. 3 HGB bringt eine Erleichterung, indem Vermögensgegenstände dann nicht im Inventar zum Schluss desGeschäftsjahres verzeichnet zu werden brauchen, wenn sie nach Art, Menge und Wert in einem besonderen Inventarverzeichnet werden, das für einen Tag innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate nach demEnde des Geschäftsjahres aufgestellt wurde bzw. wird.Eine körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände für den Schluss des Geschäftsjahres muss auch dannnicht vorgenommen werden, wenn „durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführungentsprechenden anderen Verfahrens gesichert ist, dass der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge undWert auch ohne körperliche Bestandsaufnahme für diesen Zeitpunkt festgestellt werden kann” (§ 241 Abs. 2 HGB).!24

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.1 Inventar und InventurDas Inventar beinhaltet somit zunächst detaillierte Angaben über Art, Zusammensetzung und Wertdes betrieblichen Vermögens und gibt sodann Auskunft darüber, inwieweit, in welcher Form und jeweils in welchem BetragSchulden bei der Finanzierung des Vermögens eingegangen wurden.!25

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.1 Inventar und InventurDagegen fehlen explizite Angaben darüber, wie viel Eigenkapital und – vor allen Dingen – welche Arten von Eigenkapitalin der Unternehmung vorhanden sind.Der Gesamtbetrag eigener Mittel lässt sich jedoch aus dem Inventar ohne größere Schwierigkeiten ableiten. DasEigenkapital der Unternehmung entspricht ihrem Reinvermögen (Nettovermögen), d. h. der Summe aller Vermögenswerte(Bruttovermögen) abzüglich der Schulden.(Brutto-)Vermögen – Schulden Eigenkapital (Rein- oder Nettovermögen)!26

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der Bilanz2.2.1 Der Bilanzaufbau„Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen dasVerhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen” (§ 242Abs. 1 Satz 1 HGB). Vergleicht man die in dieser Vorschrift enthaltene – allerdings unvollständige – Umschreibung derBilanz mit derjenigen des Inventars (§ 240 Abs. 1 HGB), so wird deutlich, dass beide Rechenwerke übereinstimmenhinsichtlich des Kreises der angesprochenen Personen bzw. Institutionen (Kaufleute), des Anlasses bzw. Termins für die Aufstellung (Beginn des Handelsgewerbes und Ende jedes Geschäftsjahres) und der auszuweisenden Bestände (Vermögen und Schulden der Unternehmung).!27

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzIm Normalfall übersteigen die Vermögenswerte einer Unternehmung die Summe der Schulden. Es wurde bereits daraufhingewiesen, dass das Eigenkapital (Reinvermögen) nichts anderes als eine Residualgröße aus Vermögen und Schuldenist. In jedem Fall ist deshalb die folgende Gleichung erfüllt:Vermögen – Schulden EigenkapitalDamit gilt aber auch:Vermögen Eigenkapital - SchuldenErsetzt man nun den Begriff der „Schulden” durch den Begriff „Fremdkapital” und die Summe aus Eigenkapital undFremdkapital (Schulden) durch den übergeordneten Begriff „Kapital”, so folgt hieraus die Grundgleichung der Bilanz:Vermögen Kapital!28

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzDiese Grundgleichung der Bilanz lässt sich auch in Kontoform darstellen, wobei im Folgenden der Begriff„Schulden” durch den Begriff „Fremdkapital” ersetzt iteVermögenEigenkapitalFremdkapitalAbb. 6: Grobschema der Bilanz bei positivem Reinvermögen!29

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzBesteht bei Kapitalgesellschaften ein Überschuss der Schuldposten über die Aktivposten, so ist dieser am Schluss derAktivseite der Bilanz gesondert unter der Bezeichnung „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag” auszuweisen(§ 268 Abs. 3 HGB). Damit ergibt sich das in ABB. 7 dargestellte ssivseiteNicht durch Eigenkapital gedeckter FehlbetragFremdkapitalAbb. 7: Grobschema der Bilanz bei negativem Reinvermögen!30

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzVermögen und Kapital (Aktiva und Passiva) sind unterschiedliche Darstellungsformen und Bezeichnungen der gleichenWertsumme. Die Passivseite unterscheidet nach der Herkunft der finanziellen Mittel zwischen eigenem und fremdemKapital (Unterscheidungskriterium ist demnach zunächst die Rechtsstellung der Kapitalgeber), während die Aktivseite dieVerwendung dieser (gleichen) Mittel aufzeigt.!31

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzMaschinenfabrik S & R OHG - Bilanz zum 31.12.01PassivaAktivaEURI. AnlagevermögenEURI. EigenkapitalGrundstücke und Gebäude287.000Maschinen und Werkzeuge104.670Betriebs- und Geschäftsausstattung132.160Franz S.Bruno R.182.725182.725365.450523.830II. FremdkapitalII. UmlaufvermögenDarlehensschuldenRohstoffe und unfertige ge .4403.000145.060668.890668.890Abb. 8: Beispiel einer Bilanz!32

Aufgabe 1!33

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der Bilanz2.2.2 Die bilanzverändernden Geschäftsvorfälle2.2.2.1 VorbemerkungenGeschäftsvorfälle verändern die Gestalt von Bilanzen, sie bewirken Umschichtungen in der Zusammensetzung von Aktivaund Passiva und/oder führen zu Veränderungen der Bilanzsumme. Nur die Grundgleichung der BilanzVermögen Kapitalbehält stets ihre uneingeschränkte Gültigkeit.Es sollen zunächst vier Grundtypen bilanzverändernder Geschäftsvorfälle und die daraus abgeleiteten Buchungendargestellt werden.!34

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der Bilanz2.2.2.2 Aktivtausch (Vermögensumschichtung)Verändert sich durch einen Geschäftsvorfall lediglich die Struktur von Vermögenspositionen, bleibt aber dieBilanzsumme unverändert, so spricht man von einem Aktivtausch (vgl. Abb. bb. 9: Aktivtausch (Schema)!35

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzAbb. 10: Aktivtausch (Beispiel)Maschinenfabrik S & R OHG - Bilanz zum dstücke und Gebäude287.000Maschinen und Werkzeuge104.670Betriebs- und Geschäftsausstattung132.160EigenkapitalFranz S.Bruno R.182.725182.725365.450523.830II.II. ffe und unfertige ge 460303.440145.060668.890!36668.890

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der Bilanz2.2.2.3 Passivtausch (Kapitalumschichtung)Führt ein Geschäftsvorfall nur zu Strukturveränderungen innerhalb der Kapitalseite, ohne die Bilanzsumme zuverändern, so spricht man von einem Passivtausch (Kapitalumschichtung). Für diese grundsätzlicheBetrachtung ist es bedeutungslos, ob sich der Tausch zwischen Eigen- und Fremdkapital vollzieht oder ob erausschließlich innerhalb der verschiedenen Eigenkapital- bzw. Fremdkapitalpositionen erfolgt (vgl. Abb. Abb. 11: Passivtausch (Schema)!37

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzMaschinenfabrik S & R OHG - Bilanz zum 31.12.01PassivaAktivaEURI. AnlagevermögenEURI. EigenkapitalGrundstücke und Gebäude287.000Maschinen und Werkzeuge104.670Betriebs- und Geschäftsausstattung132.160Franz S.Bruno R.182.725182.725365.450523.830II. FremdkapitalII. UmlaufvermögenDarlehensschuldenRohstoffe und unfertige ge .4403.000145.060668.890Abb. 12: Passivtausch (Beispiel)!38668.890

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der Bilanz2.2.2.4 Bilanzsummenerhöhung (Bilanzverlängerung, Aktiv-Passiv-Mehrung)Geschäftsvorfälle, die sowohl zur Erhöhung der Aktiva als auch der Passiva führen, bei denen also dieBilanzsumme zunimmt, bezeichnet man als bilanzverlängernde Geschäftsvorfälle (vgl. Abb. Abb. 13: Bilanzverlängerung (Schema)!39

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzMaschinenfabrik S & R OHG - Bilanz zum 31.12.01PassivaAktivaEURI. AnlagevermögenEURI. EigenkapitalGrundstücke und Gebäude287.000Maschinen und Werkzeuge104.670Betriebs- und Geschäftsausstattung132.160Franz S.Bruno R.182.725182.725365.450523.830II. FremdkapitalII. UmlaufvermögenDarlehensschuldenRohstoffe und unfertige ge .3503.000158.970682.800Abb. 14: Bilanzverlängerung (Beispiel)!40682.800

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der Bilanz2.2.2.5 Bilanzsummenverminderung (Bilanzverkürzung, Aktiv-Passiv-Minderung)Vermindern sich durch einen Geschäftsvorfall sowohl Positionen auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite derBilanz, so nimmt die Bilanzsumme um den entsprechenden Betrag ab; man spricht von einerbilanzverkürzenden Transaktion (vgl. ABB. 15).#PassivaEigenkapitalVermögenFremdkapitalAbb. 15: Bilanzverkürzung (Schema)!41

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzMaschinenfabrik S & R OHG - Bilanz zum 31.12.01PassivaAktivaEURI. AnlagevermögenEURI. EigenkapitalGrundstücke und Gebäude287.000Maschinen und Werkzeuge104.670Betriebs- und Geschäftsausstattung132.160Franz S.Bruno R.182.725182.725365.450523.830II. FremdkapitalII. UmlaufvermögenDarlehensschuldenRohstoffe und unfertige ge .000134.560658.390Abb. 16: Bilanzverkürzung (Beispiel)!42658.390

Aufgabe 2!43

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der Bilanz2.2.3 Kontenaufbau und KontentypenEs ist zwar denkbar, nach jedem Geschäftsvorfall eine neue Bilanz aufzustellen, um auf diese Weise dieeingetretenen Wertbewegungen und Veränderungen der Bilanzpositionen festzuhalten. Zwei Gründe sprechenjedoch dagegen: Die gewöhnlich große bis sehr große Zahl von Geschäftsvorfällen (in Mittel- und Großbetrieben mehrereTausend pro Tag). Die Buchführung hat neben ihrer Funktion für die Bilanzerstellung noch weitere Aufgaben zu erfüllen; bereitsaus diesem Grund besitzt sie i. d. R. einen höheren Detaillierungsgrad als der Jahresabschluss.!44

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzKasseDatumText01. 01. 02 Anfangsbestand15. 01. 02 FuhrparkBetrag (EUR)3.000 4.0007.00026. 02. 02 Maschinen und Werkzeuge 4.38011.38017. 03. 02 Kundenforderungen 20.50031.88016. 08. 02 Schuldwechsel– 15.89015.99004. 11. 02 Eigenkapital31. 12. 02 Schlussbestand– 15.000990Abb. 18: Skontro!45

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzAllerdings wird das Zustandekommen des Rechnungsergebnisses (Schlussbestand) insbesondere bei größerenDatenmengen unübersichtlich, da Positiv- und Negativkomponenten ständig in Zwischensummen verschwimmen.Die Nachteile – aber auch die Vorteile – des Skontros werden durch das Konto beseitigt. Ausgangspunkt ist dabei einZusammenhang, der für alle in Bilanzen enthaltenen Posten gilt:Anfangsbestand Zunahmen - Abnahmen SchlussbestandDabei steht der Begriff „Zunahme” sowohl für körperliche Zugänge als auch für wertmäßige Zunahmen des Bestands, derBegriff „Abnahme” dementsprechend für körperliche Abgänge wie für wertmäßige Abnahmen des Bestands.Damit gilt aber auch:Anfangsbestand Zunahmen Abnahmen Schlussbestand!46

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzKasseDiesen Zusammenhang macht sich das Konto mitseinen zwei Betragsspalten zunutze, einer Spalte,DatumTextdie den Anfangsbestand und die ihn erhöhendenBetrag (EUR)AB Zunahmen Abnahmen SBZunahmen enthält, und einer Spalte mit den01.01.02 Anfangsbestand3.000Bestandsminderungen sowie dem Schlussbestand.15.01.02 Fuhrpark4.000Die für das Skontro unerlässliche Angabe von26.02.02 Maschinen und Werkzeuge4.380Vorzeichen wird durch diese sachliche Trennung in17.03.02 Kundenforderungzwei Wertereihen überflüssig. Wie die zweite derobigen Gleichungen, die dem Konto zugrunde liegt,zeigt, sind die Beträge beider Seiten zu addieren; dieSummen der beiden Seiten sind gleich groß.20.50016.08.02 Schuldwechsel15.89004.11.02 Eigenkapital15.00031.12.02 SchlussbestandSummeAbb. 19: AktivkontoAbb. 19 zeigt die gleichen Wertbewegungen wieAbb. 18 (S. 33), diesmal allerdings in Kontoform(AB Anfangsbestand; SB Schlussbestand).!4799031.88031.880

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzGeläufiger als diese Art der Darstellung ist das sogenannte T-Konto.SKasseEURHEUR01. 01. 02 Anfangsbestand3.000 16. 08. 02 Schuldwechsel15.89015. 01. 02 Fuhrpark4.000 04. 11. 02 Eigenkapital15.000Abb. 20: T-Konto26. 02. 02 Maschinen und Werkzeuge4.380 31. 12. 02 Schlussbestand17. 03. 02 Forderungen99020.50031.880Abb. 20: T-Konto!4831.880

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzZu Beginn des Jahres 03, also nach den Geschäftsvorfällen der Aufgabe 2, ergibt sich demnach für die„Schulz & Schulze OHG” das in Abb. 21 dargestellte Bilanz- und Kontenbild.Möbelfabrik Schulz & Schulze OHG Bilanz zum 01. 01. 03KontenbildG.u.G.AktivaGrundstücke und GebäudeEURPassiva465.480 EigenkapitalEUR415.450Maschinen und Werkzeuge116.180 Darlehensschulden331.460Darl. enbildBetriebs- und Geschäftsausstattung48.420Fuhrpark49.430Rohstoffe und unfertige 0F.E.Fertigerzeugnisse2.2102.210 Abb. 21: Auseinanderziehen der 0990746.910Abb. 21: Auseinanderziehen der Bilanz746.910!49746.910746.910

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzBei den Konten der Kapitalseite, die in der Bilanz auf der rechten, der Passivseite, stehen (Passivkonten),steht – entsprechend der allgemein anerkannten Konvention – der Anfangsbestand auf der rechten, der HabenSeite, des Kontos. Da auch hier gilt:Abnahmen Schlussbestand Anfangsbestand Zunahmensind auf der Haben-Seite der Passivkonten neben dem jeweiligen Anfangsbestand noch die Zunahmen, aufder linken, der Soll-Seite, dagegen die Abnahmen und der Schlussbestand zu erfassen.!50

2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppeltenBuchführung2.2 Die Aufstellung der BilanzAbb. 22 zeigt ein aus Aufgabe 2 entnommenes Beispiel eines Passivkontos.DarlehensschuldenDatumAbb. 22: PassivkontoBetrag (EUR)TextAnnahmen SB AB Zunahmen01.01.02 Anfangsbestand259.00013.02.02 Lieferantenverbindlichkeiten21.510145.00010.04.02 Eigenkapital13.04.02 Eige

1. Die Buchführung im System des betrieblichen Rechnungswesens 1. Aufgaben und Einteilung des betrieblichen Rechnungswesens 2. Grundbegriffe und Zielsetzung der Buchführung 2. Die Bilanz als Grundlage und Ergebnis der doppelten Buchführung 1. Inventar und Inventur 2. Die Aufstellung der Bilanz 3. Die Erfolgsermittlung 4.