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Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 1220 Wien, Wagramer Straße 19, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, www.santanderconsumer.atIm Versicherungsvermittlerregister des BMWFW registriert unter GISA-Zahl: 27506448 ister)Retouren an Postfach 555, 1008 Wien96281973HerrMax MustermannHauptstraße 17000 EisenstadtWien,Angebot für eine CashCard mit hinterlegtem RahmenkreditVertragsnummer:27-20005-246Sehr geehrter Herr Mustermann,wir bedanken uns für Ihr Interesse an der CashCard!I. Unser Angebot:Wir freuen uns, Ihnen einen unbefristeten Rahmenkredit in Höhe von EUR 2.000,00,-- anbieten zu können. DiesenRahmen können Sie mit Nutzung der CashCard ausschöpfen.Grundlage dieses Angebotes sind: Ihre Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit die Kundenrichtlinien für das Kartenservice und für die Kontaktlos-Funktion der Preisaushang.Die oben genannten Dokumente sowie die Europäische Standardinformation für Kreditierungen nach dem VkrG das Infoblatt gemäß §§ 26 ff ZaDiGerhalten Sie in der Beilage zu diesem Angebotsschreiben.II. Wie können Sie dieses Angebot annehmen:Benutzen Sie die CashCard innerhalb von 6 Monaten zum Zweck der bargeldlosen Zahlung oder Geldbehebungzumindest einmal.Wichtig: Erst durch diese erstmalige Benutzung kommt der Vertrag über die Nutzung der CashCard(„Kartenvertrag“) als auch der Rahmenkreditvertrag zustande!Nach der erstmaligen Benutzung der CashCard werden wir Ihnen ein gesondertes Kreditbestätigungsschreiben zuIhrer Information zukommen lassen.K K263 DOE Willkommen 201801 01Wenn Sie die CashCard nicht innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt zum Zwecke der bargeldlosen Zahlung oderGeldbehebung zumindest einmal benutzen, verfällt unser Angebot zur Ausnutzung des Rahmenkredites mittels derCashCard.Santander Consumer Bank GmbH, Postfach 200, 1220 Wien, www.santanderconsumer.atttSeite 1 von 2
III. Wie und wann erhalten Sie die Karte und den PIN-Code:Die Karte selbst wird Ihnen wunschgemäß in den nächsten Tagen per Post zugestellt, Ihr persönlicher PIN-Code wirdkurz danach separat versendet.IV. Ihre Vorteile:K K263 DOE Willkommen 201801 01Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 1220 Wien, Wagramer Straße 19, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, www.santanderconsumer.atIm Versicherungsvermittlerregister des BMWFW registriert unter GISA-Zahl: 27506448 ister)Nach Zusendung der Karte und des dazugehörigen PIN-Codes können Sie sofort alle Vorteile der CashCard nutzen:-EUR 2.000,00 Kreditrahmen, der immer wieder aufs Neue ausgenutzt werden kann.Rückzahlung in kleinen monatlichen Raten.Weltweit, rund um die Uhr an Bankomatkassen zahlen oder Bargeld beheben.Und das Beste daran: Sie bezahlen keine jährliche Kartengebühr.Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer CashCard haben, stehen wir Ihnen gerne unter derTelefonnummer 050203 1800 von Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.Genießen Sie Ihre zusätzliche finanzielle Freiheit!Mit freundlichen GrüßenSantander Consumer Bank GmbHPS: Ihre Behebungslimits der CashCard: Bankomat: EUR 400,00 pro Tag und EUR 1.100,00 pro Woche.Bankomatkassen: EUR 1.100,00 pro Tag und Woche.Santander Consumer Bank GmbH, Postfach 200, 1220 Wien, www.santanderconsumer.atttSeite 2 von 2
Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtemRahmenkreditVor- Zuname/Adresse der KreditnehmerMax Mustermann, geb. 22.01.1960, Hauptstraße 1, 00052464ÎK CC1314 201801 02Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 1220 Wien, Wagramer Straße 19, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, www.santanderconsumer.atIm Versicherungsvermittlerregister des BMWFW registriert unter GISA-Zahl: 27506448 ister)Diese Nummer bitte immer angeben.Soweit im Folgenden ohne nähere Bezeichnung vom „Kreditnehmer“ (kurz „KN“ genannt) die Rede ist, ist der KN inklusive dem Mitschuldner (kurz „MS“ genannt) gemeint. Der KN stelltan den Kreditgeber, Santander Consumer Bank GmbH (im Folgenden kurz „BANK“ genannt), 1220 Wien, Wagramer Straße 19, FN 62610z (HG Wien), eine Anfrage auf Abschlusseines Kartenvertrages zur Ausstellung einer Maestro Karte (Bankomatkarte) mit einem (hinterlegten wieder ausnutzbaren) Kreditrahmen (Rahmenkreditvertrag) (im Folgenden „Anfragefür eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit“ genannt), zu nachstehenden Bedingungen.Sollzinssatz:Gesamtkreditbetrag (Kreditrahmen):bestehend aus:für KN genehmigten Kreditrahmen:EUR2.000,00Für einen Zeitraum von 3 Monaten ab erstmaliger Benützung der CashCard gilt einFixzinssatz von 4,980% p.a. als vereinbart (Fixzinsperiode).EUR2.000,00Nach Ablauf der Fixzinsperiode gilt ein variabler Vertragszinssatz von 9,980% p.a.als vereinbart. Dieser variable Vertragszinssatz wird gemäß Pkt. 4 dieser Anfragelfd. 50,58Effektiver Jahreszinssatz:10,51% p.a.Für die Berechnung des vereinbarten effektiven Jahreszinssatzes wurden aufgrundder gesetzlichen Vorgaben in § 27 VKrG und Anhang I zum VKrG folgendeAnnahmen zugrundegelegt:--Da die Überziehungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit eingeräumt wird, istdavon auszugehen, dass der Überziehungsrahmen (Kreditrahmen) mitZustandekommen des Vertrages für eine Dauer von 3 Monaten in voller Höheausgenutzt wird und mit Ablauf der 3 monatigen Ausnutzungsfrist in voller Höhezurückgezahlt wird.Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes wurde der höchstevereinbarte Zinssatz (dies ist der im Punkt „Sollzinssatz“ genannte variableZinssatz) angesetzt und wird von der Annahme ausgegangen, dass dieser fürden Zeitraum von 3 Monaten unverändert bleibt.Kapitalisierung:Die Zinsen (sowie allfällige Verzugszinsen) werden dem Konto am Ende eines jedenKalenderquartals angelastet und dem Kapital zugeschlagen.Der Berechnung der Gesamtkosten sowie des Gesamtbetrages liegen dieselbengesetzlichen Annahmen wie der Berechnung des Effektiven Jahreszinssatzes zuGrunde (siehe Feld Effektiver Jahreszinssatz).Laufzeit: (ab erstmaliger Benützung der Karte)unbefristetRatenfälligkeit: (erstmals dem der Benützung der Karte folgendem Monat)jeweils am 0. des MonatsRatenhöhe: Die jeweilige Monatsrate ist abhängig von der jeweils aktuellenAusnutzung des Kreditrahmens und beträgt 5,00% des jeweilsausgenutzten Kreditrahmens, mindestens EUR 20,00, außer derSaldo liegt unter EUR 20,00. Der KN wird in gesonderten monatlichenSchreiben über die jeweils aktuelle Rate in Kenntnis gesetzt.Behebungsgebühr pro Transaktion:Bei Bankomat Kassen POS:Beim Bankomat:EUREUR0,002,50Behebungslimits:Es werden folgende Behebungslimits vereinbart: Bankomat: EUR 400,00 pro Tag und EUR 1.100,00 pro Woche. Bankomatkassen: EUR 1.100,00 pro Tag und Woche.R SEPA Lastschriftmandat Nr. 27-20005-246Mit Unterfertigung der gegenständlichen Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit ermächtige ich die Santander Consumer Bank GmbH (GläubigerIdentifikationsnummer AT06ZZZ00000001962), Wagramer Straße 19, 1220 Wien, im Falle des Zustandekommens des Rahmenkredit- und Kartenvertrages wiederkehrendeZahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Santander Consumer Bank GmbH auf mein Kontogezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betragszurückverlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Es wird eine verkürzte Vorabinformationsfrist vor der ersten Abbuchung von 5(anstatt 14 Tagen) vereinbart.Zahlungsart:BIC: BKAUATWWIBAN: AT291200000123456789lautend auf: Max MustermannVereinbarte Sicherheiten/Zusatzvereinbarungen:- Verpfändung der Lohn-/Gehalts- bzw. Pensionsansprüchen gem. Pkt. 11 dieser AnfrageHinweis: Um eine bessere Lesbarkeit zu erreichen, wird bei allen personenbezogenen Bezeichnungen auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Diegewählten Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.In dieser Anfrage enthaltene Verweise auf gesetzliche Bestimmungen können kostenlos unter www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht eingesehen bzw. von der BANKabverlangt werden.Die Santander Consumer Bank GmbH ist im einsehbaren Versicherungsvermittlerregister des BMWFW ister) unter GISA-Zahl: 27506448 alsVersicherungsvermittler im Nebengewerbe registriert und vertraglich gebundener Agent der CNP Santander Insurance Europe DAC und der CNP Santander Insurance Life DAC für den Bereich der„Kreditrestschuldversicherungen“ sowie „Verdienstausfall“, der Zürich Versicherungsaktiengesellschaft für den Bereich „Kreditausfallversicherungen“, „Kapitalversicherungen“ und„Sachversicherungen“ und der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft für den Bereich „Kfz-Versicherungen“. Die Santander Consumer Bank GmbH ist zum Empfang von Prämien fürdiese Versicherungsunternehmen und von für den Kunden bestimmten Beträgen gesetzlich berechtigt.Santander Consumer Bank GmbH, Postfach 200, 1220 Wien, www.santanderconsumer.atttSeite 1 von 5
1. Kreditart1.1 Mit Zustandekommen des Vertrages gewährt die BANK dem KN einen Rahmenkredit. Hierbei räumt die BANK dem KN das Recht ein, während der Dauer desRahmenkreditvertrages den eingeräumten Kreditrahmen jederzeit und wiederholt abzurufen/auszuschöpfen (Überziehungskredit mit wiederausnutzbarem Kreditrahmen).1.2 Der KN kann den Überziehungskredit ausschließlich durch Behebung von Geld an Bankomaten mittels der CashCard oder durch bargeldlose Zahlung mittels derCashCard gemäß den "Kundenrichtlinien für das Karten-Service und für die Kontaktlos-Funktion" ausschöpfen. Die CashCard ist eine Maestro Karte (Bankomatkarte),welche die BANK dem KN zur Ausnutzung des Rahmenkredites zur Verfügung stellt.1.3 Der KN verpflichtet sich, den ausgenutzten Kreditrahmen in Form von Raten zurückzuzahlen. Die vom KN zu zahlenden Raten setzen sich aus einem Anteil zur Tilgungdes Kapitals (Kreditrahmen) und einem Anteil zur Tilgung der Zinsen (Zinsanteil) zusammen. Dh, mit Bezahlung jeder Rate tilgt der KN sowohl Teile der Kapitalforderungals auch Teile der Zinsforderung der BANK. Der verfügbare Kreditbetrag innerhalb des Kreditrahmens hängt jeweils davon ab, in welchem Ausmaß der KN denKreditrahmen ausgeschöpft und in welcher Höhe er die Kapitalforderungen getilgt hat.1.4 Die vom KN gezahlten Raten werden mit den Kapital- und Zinsforderungen der BANK laufend verrechnet (kontokorrent-mäßige Abrechnung).1.5 Die Höhe der jeweiligen Beträge sowie Laufzeit und Fälligkeiten sind der ersten Seite dieser Anfrage zu entnehmen.Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 1220 Wien, Wagramer Straße 19, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, www.santanderconsumer.atIm Versicherungsvermittlerregister des BMWFW registriert unter GISA-Zahl: 27506448 ister)2. Zustandekommen des Rahmenkredit- und Kartenvertrages2. 1 Die vom KN gestellte Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit wird von der BANK nach Vorlage aller eingereichten Unterlagen (insbesondere solchezur Bonität des KN) geprüft. Bei positiver Prüfung wird die BANK dem KN ein Angebot zum Abschluss eines Rahmenkredites übermitteln.2.2 In dem Angebotsschreiben wird der KN darüber informiert, dass bislang noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Die BANK bietet dem KN erst mit diesem Schreibenan, den angefragten Rahmenkredit mittels Nutzung der CashCard auszuschöpfen. Dem Angebot der BANK liegen diese Anfrage, der Preisaushang, die Kundenrichtlinienfür das Karten-Service und für die Kontaktlos-Funktion sowie die Merkblätter zum VKrG und ZaDiG zugrunde. Die BANK wird dem Angebotsschreiben die genanntenUnterlagen anschließen, dh diese Unterlagen werden dem KN noch vor Abschluss des Rahmenkredits ausgehändigt. Sie informiert den KN innerhalb welcher Frist und inwelcher Form er dieses Angebot annehmen kann und welche Rechtsfolgen er durch sein Verhalten auslöst.2.3 In weiterer Folge wird dem KN die CashCard übermittelt. In einem weiteren Schreiben erhält der KN sodann zeitnah den PIN-Code zur CashCard.2.4 Der KN kann das Angebot der BANK zur Ausnutzung des Rahmenkredites mittels der CashCard annehmen, indem er die CashCard innerhalb von 6 Monaten ab derenErhalt zum Zwecke der bargeldlosen Zahlung oder Geldbehebung zumindest einmal tatsächlich benützt. Im Fall der Annahme durch rechtzeitige Benützung der CashCardkommt sowohl ein Vertrag über die Nutzung der CashCard (Kartenvertrag) als auch der Rahmenkreditvertrag zustande. In diesem Fall erhält der KN von der BANK eineschriftliche Kreditbestätigung (Kreditbestätigungsschreiben). Diese Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit, das Angebotsschreiben der BANK samt allerdamit übermittelter Vertragsunterlagen (Punkt 2.2) sowie das Kreditbestätigungsschreiben bilden dann gemeinsam die Vertragsurkunde für den Rahmenkreditvertrag undden Kartenvertrag.2.5 Wenn der KN die CashCard nicht innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt zum Zwecke der bargeldlosen Zahlung oder Geldbehebung zumindest einmal benützt, verfällt dasAngebot der BANK zur Ausnutzung des Rahmenkredites mittels der CashCard. Es ist dann weder ein Rahmenkreditvertrag noch ein Kartenvertrag zustande gekommen.Der KN ist in diesem Fall zur Rückgabe oder zur gesicherten Vernichtung der CashCard verpflichtet (siehe dazu Punkt 1.10.5 in den "Kundenrichtlinien für das KartenService und für die Kontaktlos-Funktion"). Im Falle der Nicht-Nutzung der CashCard entstehen für den KN keinerlei Kosten in Zusammenhang mit der CashCard und derAnfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit.3. Kreditrückzahlung durch den KN3.1 Der KN ist verpflichtet, den gewährten Rahmenkredit mit den auf der ersten Seite dieser Anfrage vereinbarten Raten (Punkt "Ratenhöhe") zu den vereinbartenFälligkeitsterminen (Punkt "Ratenfälligkeit") zurückzubezahlen.3.2 Die vom KN zu bezahlenden Raten müssen am Fälligkeitstag bei der BANK einlangen (bei Überweisung als vereinbarte Zahlungsart) bzw. am Fälligkeitstag von derBANK am Konto des KN eingezogen werden können (bei Lastschrift als vereinbarte Zahlungsart). Im Fall eines erfolglosen Lastschrifteinzugsversuchs der Bank amGirokonto des Kunden wird eine Gebühr von EUR 12,00 erhoben.4. Zinsen und Zinsanpassung4.1 Die vertraglich vereinbarten Zinsen (Punkt "Sollzinssatz" auf der ersten Seite dieser Anfrage) werden täglich auf Basis des jeweils gültigen Sollzinssatzes und offenenSaldos berechnet. Am Ende eines jeden Kalenderquartals werden diese Zinsen dem Kapital zugeschlagen, sodass sich daraus der jeweils neue Saldo ergibt.4.2 Der nach dem Ablauf der Fixzinsperiode vereinbarte Sollzinssatz ist variabel. Dieser kann sich – bei Änderung des Indikators – an jedem 1. Februar, 1. Mai, 1. Augustund 1. November (die "Stichtage") durch Zu- oder Abschläge, wie folgt ändern:a) Indikator für die Anpassung ist der "3-Monats-EURIBOR". Dies ist ein durchschnittlicher Zinssatz europäischer Banken (Interbankzinssatz), welcher ibor-rates.html veröffentlicht wird.b) Die auf der website rates.html veröffentlichten durchschnittlichen Monatswerte des "3-Monats-EURIBOR" für jedenMärz, Juni, September und Dezember eines jeden Kalenderjahres werden kaufmännisch auf volle 0,125 auf- oder abgerundet. Genau in der Mitte liegende Prozentsätzewerden aufgerundet (Beispiel: 0,0625% pa werden auf 0,125% pa aufgerundet). Die so ermittelten Werte stellen den "Vergleichszinssatz" für das jeweilige Kalenderquartaldar.c) Der Vergleichszinssatz des vorletzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag wird von jenem des letzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag abgezogen.Ist die Differenz zwischen den Vergleichszinssätzen positiv, erfolgt ab dem nächstfolgenden Stichtag ein entsprechender Zuschlag zum bisherigen Sollzinssatz; ist sienegativ erfolgt ein entsprechender Abschlag. (Beispiel: Wenn der Sollzinssatz für Jänner 6% und die Vergleichszinssätze für September 0,375% pa und für Dezember0,25% pa betragen haben, dann beträgt der neue Sollzinssatz infolge eines Abschlags von 0,125 ab dem Stichtag 1. Februar 5,875% pa).4.3 Die Zinsanpassung wird erstmals zu jenem Stichtag durchgeführt, der nach Ablauf der Fixzinsperiode liegt. Danach wird sie zu jedem folgenden Stichtag durchgeführt.4.4 Wird der "3-Monats-EURIBOR" in Zukunft nicht an der in 4.2 lit a) genannten Stelle veröffentlicht, so gilt für die Zwecke dieser Zinsanpassungsklausel die neueVeröffentlichungsstelle. Wird der "3-Monats-EURIBOR" in Zukunft gar nicht mehr veröffentlicht, so tritt an seine Stelle der vom European Money Markets Institute, 1000Brüssel, Identifikationsnummer 1768/99, ersatzweise veröffentlichte oder empfohlene Nachfolgezinssatz. Von einer solchen Änderung wird die BANK den KN unverzüglichinformieren.4.5 Die BANK wird den KN von einer Änderung des Sollzinssatzes und der Höhe der Kreditrate rechtzeitig vor dem Stichtag, ab dem die geänderte Kreditrate gilt, schriftlichverständigen. Die erstmalige Verständigung erfolgt rechtzeitig vor dem Ende der Fixzinsperiode.5. Gebühren und sonstige Kosten5.1. Der KN kann der ersten Seite sowie den Bestimmungen dieser Anfrage entnehmen, welche Entgelte für die Erbringung von Zahlungsdiensten im Rahmen desKartenvertrages verrechnet werden. Diese stehen für die Dauer des Rahmenkredits unabänderlich fest. Außer den in dieser Anfrage vereinbarten Entgelten können fürZahlungsdienstleistungen keine Gebühren oder Kosten verrechnet und auch nicht nachträglich eingeführt werden. Die in dieser Anfrage angeführten Entgelte werden derKapitalforderung der BANK zugeschlagen, wodurch sich der aushaftende Saldo erhöht.5.2 Der KN ist verpflichtet, nachfolgende sonstige Kosten und Gebühren zu bezahlen, soweit diese im Rahmen des Vertragsabschlusses oder der Vertragsabwicklunganfallen:a) sonstige Kosten, welche für zusätzliche Dienstleistungen (keine Zahlungsdienstleistungen) der BANK anfallen:Dies sind Kosten für Dienstleistungen, welche der KN nicht iZm den vereinbarten Zahlungsdiensten im Kartenvertrag schuldet und welche im Rahmenkreditvertrag nichtvereinbart wurden, sondern welche vom KN zusätzlich in Anspruch genommen werden und welche das Preis-/Leistungsverhältnis des Rahmenkredites nicht verändern(wie z.B. Stundungsgebühren, Ratenplanänderung). Bei diesen Dienstleistungen handelt es sich um außervertragliche, gesetzlich nicht kostenlos zu erbringendeNebenleistungen zum Rahmenkredit. Die Höhe dieser Kosten kann der Spalte "Karte" im jeweils aktuellen Preisaushang entnommen werden (die derzeit gültige Fassungwird dieser Anfrage beigelegt, siehe Pkt. 2.2). Der jeweils aktuelle Preisaushang hängt in den Räumen der Filialen der BANK aus (der KN kann jederzeit in den Filialen derBANK eine Aushändigung einer Kopie des Preisaushangs verlangen) und kann unter d-downloads online abgerufenwerden;b) sämtliche Steuern, Gebühren und öffentliche Abgaben, welche aus Anlass der Einleitung oder des Abschlusses dieses Geschäftes und seiner Abwicklung, sowie für diein diesem Zusammenhang errichteten Urkunden zu entrichten sind oder künftig zu entrichten sein werden samt etwaiger Steigerungen;c) sämtliche künftige Steuern, Gebühren oder öffentliche Abgaben, welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten stehen;5.3 Die in Punkt 5.2 genannten sonstigen Kosten, Steuern, Gebühren und öffentliche Abgaben werden nach Entstehen der Forderung auf das Kreditkonto gebucht. DieBANK wird dem KN die Zahlung dieser Kosten und Gebühren unter Setzung einer angemessenen Frist vorschreiben (mindestens 7 Tage ab Erhalt der Vorschreibung).Während der von der BANK gesetzten Zahlungsfrist werden auf die vorgeschriebenen Kosten und Gebühren (abweichend von Punkt 4.1) keine Zinsen verrechnet. Erstnach Ablauf der Fälligkeit wird auf nicht bezahlte Kosten und Gebühren der vertraglich vereinbarte Zinssatz verrechnet.K CC1314 201801 026. Verzug / Warnhinweis über die Folgen ausbleibender Zahlungen / Folgen und Kosten des Zahlungsverzuges6.1 Der KN gerät in Verzug, wenn er eine Forderung der BANK nicht oder nicht zur Gänze am Fälligkeitstag bezahlt.6.2 Im Falle des verschuldeten Verzugs des KN wird auf sämtliche überfälligen Forderungen der vertraglich vereinbarte Fixzinssatz während der Fixzinsperiode und nachAblauf dieser der jeweils aktuelle Sollzinssatz (Punkt 4 dieser Anfrage) als Verzugszinssatz verrechnet und am Ende eines jeden Kalenderquartals dem Kapitalzugeschlagen.6.3 Der KN ist verpflichtet, der BANK die aufgrund seines Verschuldens tatsächlich entstandenen Kosten für außergerichtliche Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmenzu bezahlen, soweit die daraus resultierenden Beträge entweder gerichtlich bestimmt wurden, oder zweckentsprechend und zur Rechtsverfolgung notwendig waren sowiewenn diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.6.4. Im Falle des verschuldeten Zahlungsverzuges fallen Mahnkosten iHv EUR 20,00 für jede Mahnung an den KN und iHv EUR 2,00 für jede Mahnung an einenMitschuldner an, sofern diese zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig und im Verhältnis zur betriebenen Forderung angemessenSantander Consumer Bank GmbH, Postfach 200, 1220 Wien, www.santanderconsumer.atttSeite 2 von 5
sind. Zahlungserinnerungen per SMS oder telefonisch sind kostenfrei.6.5. Die in Punkt 6.3 und 6.4 genannten Mahn- und Betreibungskosten sind vom KN gesondert zu begleichen und nach jeweiliger Vorschreibung zur Zahlung fällig. DieVerbuchung erfolgt gem. Pkt. 5.3 dieser Anfrage.7. Widmung der geleisteten Zahlungen7.1. Jeder Zahlungseingang reduziert den jeweils offenen Saldo.7.2 Der jeweils offene Saldo ergibt sich aus der offenen Kreditforderung der BANK zuzüglich angefallener Zinsen und Gebühren, Mahn- und Betreibungskosten (siehePunkt 5.3 und 6.5 dieser Anfrage).7.3. Vom KN erfolgte Zahlungen werden zuerst zur Tilgung der Gebühren, Mahn- und Betreibungskosten verwendet, soweit diese unbestritten sind. Danach werden dieerfolgten Zahlungen zunächst zur Tilgung von rückständigen und danach von fälligen Raten verwendet. Der KN hat jedoch das Recht, bei Zahlung die Tilgung einesbestimmten Schuldpostens zu verlangen.Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 1220 Wien, Wagramer Straße 19, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, www.santanderconsumer.atIm Versicherungsvermittlerregister des BMWFW registriert unter GISA-Zahl: 27506448 ister)8. Dauer und Kündigung des Rahmenkreditvertrages und des Kartenvertrages:8.1. Der Rahmenkreditvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.8.2 Der KN kann den Rahmenkreditvertrag durch Kündigung beenden. Dabei stehen ihm folgende Kündigungsmöglichkeiten zu:a) Er kann den Rahmenkreditvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen.b) Er kann den Rahmenkreditvertrag fristlos kündigen, wenn die BANK ihm eine Änderung des Rahmenkreditvertrages anbietet, wobei die BANK den KN bei Unterbreitungdes Angebots auf dieses Kündigungsrecht in geschriebener Form hinweisen wird.c) Er kann den Rahmenkreditvertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn ihm die Aufrechterhaltung desselben aus wichtigen Gründen unzumutbar ist.8.3 Die Kündigungserklärung des KN nach Punkt 8.2 kann jeweils in beliebiger Form (mündlich, schriftlich oder in geschriebener Form) gegenüber der BANK abgegebenwerden.8.4 Die BANK kann den Rahmenkreditvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten in geschriebener Form gegenüber dem KN kündigen. Bei Vorliegeneines wichtigen Grundes (wenn der BANK die Aufrechterhaltung des Rahmenkreditvertrages unzumutbar ist) ist die BANK zur fristlosen Kündigung desRahmenkreditvertrages in geschriebener Form berechtigt.8.5 Bei Beendigung des Rahmenkreditvertrages hat der KN den offenen Saldo zurückzuzahlen. Die BANK wird den KN in einem Abrechnungsschreiben darüberinformieren, welcher Betrag zum Tag der Beendigung des Rahmenkreditvertrages ausständig ist. Dafür wird dem KN im Abrechnungsschreiben eine Zahlungsfrist vonmindestens 14 Tagen eingeräumt. Falls bestimmte über die CashCard abgewickelte Transaktionen oder Rückzahlungen im Abrechnungsschreiben nicht berücksichtigtwerden konnten, erhält der KN eine Nachtragsabrechnung über diese Beträge. Die ausgewiesenen Beträge für die genannten Transaktionen bzw. Rückzahlungen sinddann gesondert zu zahlen, wobei dem KN in der Nachtragsabrechnung eine mindestens 14-tägige Frist zur Zahlung eingeräumt wird.8.6 Mit Beendigung des Rahmenkreditvertrages endet automatisch auch der Kartenvertrag zur CashCard.8.7 Neben der Möglichkeit zur Kündigung des Rahmenkreditvertrages kann der KN auch nur den Kartenvertrag zur CashCard kündigen (siehe hierzu Punkt 1.10.4 der"Kundenrichtlinien für das Karten-Service und für die Kontaktlos-Funktion"). In diesem Fall bleibt der Rahmenkreditvertrag bestehen und der KN zahlt die vereinbartenRaten auf Basis des offenen Saldos zurück.8.8 Bei Beendigung des Rahmenkreditvertrages und/oder des Kartenvertrages endet das Nutzungsrecht der CashCard und diese ist vom KN entsprechend derRegelungen in Punkt 1.10.5 die "Kundenrichtlinien für das Karten-Service und für die Kontaktlos-Funktion" zurückzugeben oder gesichert zu vernichten.9. Terminsverlust / Vorzeitige Fälligstellung des Rahmenkredites durch die BANK9.1 Terminsverlust tritt ein, wenn der KN mit einer Monatsrate, einem Teil einer Monatsrate oder Nebenforderungen mindestens sechs Wochen in Verzug ist (Punkt 6.1dieser Anfrage), sofern der ausständige Betrag in Summe mindestens die Höhe einer vollen Monatsrate erreicht. Hierbei wird für eine volle Monatsrate der Betrag von 5%des maximal ausnutzbaren Kreditrahmens angenommen. Voraussetzung für die Geltendmachung des Terminsverlustes ist weiters, dass die BANK ihre Leistungen bereitserbracht hat (Zurverfügungstellung des Kreditrahmens) und den KN - allenfalls auch innerhalb des vorerwähnten Zeitraumes von sechs Wochen - unter Androhung desTerminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen gemahnt hat.9.2. Die BANK ist berechtigt, den Rahmenkredit schriftlich gegenüber dem KN fällig zu stellen, wenn entweder(i) Terminsverlust eintritt (siehe Punkt 9.1. dieser Anfrage) oder(ii) zumindest einer der nachfolgenden Umstände (a bis d) vorliegt und dadurch die Gefahr besteht, dass der KN die Verbindlichkeiten aus dem Rahmenkreditvertrag(insbesondere die Rückzahlung des eingeräumten Kreditrahmens samt Zinsen) nicht erfüllt:a) der KN verletzt seine Verpflichtungen aus dem Rahmenkreditvertrag, wodurch die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gefährdet wird (hierzu zähltauch eine Überziehung des Kreditrahmens),b) der KN hat unrichtige oder unvollständige Angaben und Auskünfte zu seinen Vermögensverhältnissen oder sonstigen Umständen gemacht, welche für den Abschlussdes Rahmenkreditvertrages für die BANK maßgeblich waren,c) die Vermögens-, Bonitätsverhältnisse oder die Zahlungsfähigkeit des KN gegenüber dem Zeitpunkt dieser Anfrage verschlechtern sich,d) der KN stirbt.oderiii) der KN der schriftlichen Aufforderung der BANK nicht nachkommt, innerhalb der gesetzten Frist von mindestens 3 Wochen ab Zugang der Aufforderung der BANK alleerforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, damit die BANK ihren Sorgfaltspflichten aus den Bestimmungen zur Verhinderung derGeldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung nachkommen kann.Mit Zugang des Schreibens der BANK beim KN über die Fälligstellung des Rahmenkredits werden die gesamten Forderungen der BANK zur sofortigen Zahlung fällig. DieBANK ist berechtigt, die fälligen Beträge ohne weitere Mahnung oder Gewährung einer Nachfrist einzufordern.9.3 Die BANK ist im Falle von Terminsverlust (Punkt 9.1) oder in den Fällen 9.2 (ii) a) bis d) berechtigt, von der sofortigen Fälligstellung abzusehen und die CashCard zusperren. Der KN kann in diesem Fall den offenen Saldo weiterhin in den vereinbarten Raten zurückzahlen.9.4 Tritt einer der Fälle 9.2 (ii) a) bis d) zwischen dieser Anfrage und (auch nur teilweiser) Ausnutzung des Kreditrahmens ein und ist dadurch die Rückzahlung deseingeräumten Kreditrahmens samt Zinsen gefährdet, so ist die BANK berechtigt, die Ausnutzung des Kreditrahmens zu verweigern. Beabsichtigt die BANK von diesemRecht Gebrauch zu machen, so hat sie dies dem KN unverzüglich schriftlich unter Nennung der Gründe mitzuteilen.10. Vorzeitige teilweise oder gänzliche Rückzahlung des Kreditbetrages10.1 Der KN kann jederzeit höhere oder zusätzliche als die vereinbarten Zahlungen leisten oder den jeweils aushaftenden Saldo zur Gänze zurückzahlen.10.2 Da dem Rahmenkreditvertrag ein wiederausnutzbarer Kreditrahmen zugrunde liegt, hat auch die gänzliche Rückzahlung des jeweils offenen Saldos nicht dieBeendigung des Rahmenkreditvertrages zur Folge.11. Verpfändung von Lohn- bzw. Gehaltsansprüchen11.1. Der KN verpfändet sein gesamtes gegenwärtig und zukünftig pfändbares Arbeitseinkommen zur Sicherstellung aller Forderungen der BANK aus demRahmenkreditvertrag. Diese Verpfändung wird allerdings jeweils erst dann wirksam, sobald Forderungen der BANK fällig werden.11.2. Zum verpfändeten Arbeitseinkommen zählen auch sonstige Bezüge (wie z.B. Ruhe- und Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Provisionen) sowie allfällige Ansprüchenach dem Insolvenzentgeltsicherungsgesetz, soweit diese jeweils (nach Maßgabe der Exekutionsordnung) pfändbar sind.11.3. Die BANK kann jederzeit die bezugsauszahlenden Stellen unter Vorlage einer Kopie der Vertragsurkunde über diese Verpfändungsvereinbarung informieren und eineAufstellung des Arbeitseinkommens verlangen.11.4. Wenn der KN die fällige Forderung nicht bezahlt
Bei Bankomat Kassen POS: EUR 0,00 Beim Bankomat: EUR 2,50 Effektiver Jahreszinssatz: 10,51% p.a. Für die Berechnung des vereinbarten effektiven Jahreszinssatzes wurden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in § 27 VKrG und Anhang I zum VKrG folgende Annahmen zugrundegelegt: - Da die Überziehungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit eingeräumt wird .