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Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 1220 Wien, Wagramer Straße 19, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, www.santanderconsumer.atIm Versicherungsvermittlerregister des BMWFW registriert unter GISA-Zahl: 27506448 ister)Retouren an Postfach 555, 1008 Wien96059299HerrMax MustermannMustermannstraße 115081 AnifWien,Angebot für eine CashCard mit hinterlegtem RahmenkreditVertragsnummer:37-30015-784Sehr geehrter Herr Mustermann,wir bedanken uns für Ihr Interesse an der CashCard!I. Unser Angebot:Wir freuen uns, Ihnen einen unbefristeten Rahmenkredit in Höhe von EUR 2.000,-- anbieten zu können. DiesenRahmen können Sie mit Nutzung der CashCard ausschöpfen.Grundlage dieses Angebotes sind: Ihre Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit die Kundenrichtlinien für das Kartenservice und für die Kontaktlos-Funktion der Preisaushang.Die oben genannten Dokumente sowie die Europäische Standardinformation für Kreditierungen nach dem VkrG das Infoblatt gemäß ZaDiG das Infoblatt zur Bonitätsprüfungerhalten Sie in der Beilage zu diesem Angebotsschreiben.II. Wie können Sie dieses Angebot annehmen:Benutzen Sie die CashCard innerhalb von 6 Monaten zum Zweck der bargeldlosen Zahlung oder Geldbehebungzumindest einmal.Wichtig: Erst durch diese erstmalige Benutzung kommt der Vertrag über die Nutzung der CashCard(„Kartenvertrag“) als auch der Rahmenkreditvertrag zustande!Nach der erstmaligen Benutzung der CashCard werden wir Ihnen ein gesondertes Kreditbestätigungsschreiben zuIhrer Information zukommen lassen.K K263 DOE Willkommen 202003 01Wenn Sie die CashCard nicht innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt zum Zwecke der bargeldlosen Zahlung oderGeldbehebung zumindest einmal benutzen, verfällt unser Angebot zur Ausnutzung des Rahmenkredites mittels derCashCard.Santander Consumer Bank GmbH, Postfach 200, 1220 Wien, www.santanderconsumer.atttSeite 1 von 2
III. Wie und wann erhalten Sie die Karte und den PIN-Code:Die Karte selbst wird Ihnen wunschgemäß in den nächsten Tagen per Post zugestellt, Ihr persönlicher PIN-Code wirdkurz danach separat versendet.IV. Ihre Vorteile:K K263 DOE Willkommen 202003 01Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 1220 Wien, Wagramer Straße 19, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, www.santanderconsumer.atIm Versicherungsvermittlerregister des BMWFW registriert unter GISA-Zahl: 27506448 ister)Nach Zusendung der Karte und des dazugehörigen PIN-Codes können Sie sofort alle Vorteile der CashCard nutzen:-EUR 2.000,00 Kreditrahmen, der immer wieder aufs Neue ausgenutzt werden kann.Rückzahlung in kleinen monatlichen Raten.Weltweit, rund um die Uhr an Bankomatkassen zahlen oder Bargeld beheben.Und das Beste daran: Sie bezahlen keine jährliche Kartengebühr.Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer CashCard haben, stehen wir Ihnen gerne unter derTelefonnummer 050203 1800 von Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.Genießen Sie Ihre zusätzliche finanzielle Freiheit!Mit freundlichen GrüßenSantander Consumer Bank GmbHPS: Ihre Behebungslimits der CashCard: Bankomat: EUR 400,00 pro Tag und EUR 1.100,00 pro Woche.Bankomatkassen: EUR 1.100,00 pro Tag und Woche.Santander Consumer Bank GmbH, Postfach 200, 1220 Wien, www.santanderconsumer.atttSeite 2 von 2
Anfrage für eine CashCardmit hinterlegtem RahmenkreditVor- Zuname/Adresse der KreditnehmerMax Mustermann, geb. 02.01.1970, Mustermannstraße 11, 5081AnifBeruf: AngestellteTelefon: 0 0 mer37-30015-784Ì3730015784vÎMtl. Nettoeinkommen: EUR 1.600,00K CC1314 202003 01Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 1220 Wien, Wagramer Straße 19, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, www.santanderconsumer.atIm Versicherungsvermittlerregister des BMWFW registriert unter GISA-Zahl: 27506448 ister)Diese Nummer bitte immer angeben.Soweit im Folgenden ohne nähere Bezeichnung vom „Kreditnehmer“ (kurz „KN“ genannt) die Rede ist, ist der KN inklusive dem Mitschuldner (kurz „MS“ genannt) gemeint. Der KN stelltan den Kreditgeber, Santander Consumer Bank GmbH (im Folgenden kurz „BANK“ genannt), 1220 Wien, Wagramer Straße 19, FN 62610z (HG Wien), eine Anfrage auf Abschlusseines Kartenvertrages zur Ausstellung einer Maestro Karte (Bankomatkarte) mit einem (hinterlegten wieder ausnutzbaren) Kreditrahmen (Rahmenkreditvertrag) (im Folgenden „Anfragefür eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit“ genannt), zu nachstehenden Bedingungen.Sollzinssatz:Gesamtkreditbetrag (Kreditrahmen):bestehend aus:für KN genehmigten Kreditrahmen:EUR2.000,00Für einen Zeitraum von 3 Monaten ab erstmaliger Benützung der CashCard gilt einFixzinssatz von 4,980% p.a. als vereinbart (Fixzinsperiode).EUR2.000,00Nach Ablauf der Fixzinsperiode gilt ein variabler Vertragszinssatz von 9,980% p.a.als vereinbart. Dieser variable Vertragszinssatz wird gemäß Pkt. 4 dieser Anfragelfd. 50,58Effektiver Jahreszinssatz:10,51% p.a.Für die Berechnung des vereinbarten effektiven Jahreszinssatzes wurden aufgrundder gesetzlichen Vorgaben in § 27 VKrG und Anhang I zum VKrG folgendeAnnahmen zugrundegelegt:--Da die Überziehungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit eingeräumt wird, istdavon auszugehen, dass der Überziehungsrahmen (Kreditrahmen) mitZustandekommen des Vertrages für eine Dauer von 3 Monaten in voller Höheausgenutzt wird und mit Ablauf der 3 monatigen Ausnutzungsfrist in voller Höhezurückgezahlt wird.Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes wurde der höchstevereinbarte Zinssatz (dies ist der im Punkt „Sollzinssatz“ genannte variableZinssatz) angesetzt und wird von der Annahme ausgegangen, dass dieser fürden Zeitraum von 3 Monaten unverändert bleibt.Kapitalisierung:Die Zinsen (sowie allfällige Verzugszinsen) werden dem Konto am Ende eines jedenKalenderquartals angelastet und dem Kapital zugeschlagen.Der Berechnung der Gesamtkosten sowie des Gesamtbetrages liegen dieselbengesetzlichen Annahmen wie der Berechnung des Effektiven Jahreszinssatzes zuGrunde (siehe Feld Effektiver Jahreszinssatz).Laufzeit: (ab erstmaliger Benützung der Karte)unbefristetRatenfälligkeit: (erstmals dem der Benützung der Karte folgendem Monat)jeweils am 0. des MonatsRatenhöhe: Die jeweilige Monatsrate ist abhängig von der jeweils aktuellenAusnutzung des Kreditrahmens und beträgt 5,00% des jeweilsausgenutzten Kreditrahmens, mindestens EUR 20,00, außer derSaldo liegt unter EUR 20,00. Der KN wird in gesonderten monatlichenSchreiben über die jeweils aktuelle Rate in Kenntnis gesetzt.Behebungsgebühr pro Transaktion:Bei Bankomat Kassen POS:Beim Bankomat:EUREUR0,002,50Behebungslimits:Es werden folgende Behebungslimits vereinbart: Bankomat: EUR 400,00 pro Tag und EUR 1.100,00 pro Woche. Bankomatkassen: EUR 1.100,00 pro Tag und Woche.R SEPA Lastschriftmandat Nr. 37-30015-784Mit Unterfertigung der gegenständlichen Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit ermächtige ich die Santander Consumer Bank GmbH (GläubigerIdentifikationsnummer AT06ZZZ00000001962), Wagramer Straße 19, 1220 Wien, im Falle des Zustandekommens des Rahmenkredit- und Kartenvertrages wiederkehrendeZahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Santander Consumer Bank GmbH auf mein Kontogezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betragszurückverlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Es wird eine verkürzte Vorabinformationsfrist vor der ersten Abbuchung von 5(anstatt 14 Tagen) vereinbart.Zahlungsart:BIC: OPSKATWWIBAN: AT656000000001234567lautend auf: Max MustermannVereinbarte Sicherheiten/Zusatzvereinbarungen:- Verpfändung der Lohn-/Gehalts- bzw. Pensionsansprüchen gem. Pkt. 11 dieser AnfrageHinweis: Um eine bessere Lesbarkeit zu erreichen, wird bei allen personenbezogenen Bezeichnungen auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Diegewählten Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.In dieser Anfrage enthaltene Verweise auf gesetzliche Bestimmungen können kostenlos unter www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht eingesehen bzw. von der BANKabverlangt werden.Die Santander Consumer Bank GmbH ist im einsehbaren Versicherungsvermittlerregister des BMWFW ister) unter GISA-Zahl: 27506448 alsVersicherungsvermittler im Nebengewerbe registriert und vertraglich gebundener Agent der CNP Santander Insurance Europe DAC und der CNP Santander Insurance Life DAC für den Bereich der„Kreditrestschuldversicherungen“ sowie „Verdienstausfall“, der Zürich Versicherungsaktiengesellschaft für den Bereich „Kreditausfallversicherungen“, „Kapitalversicherungen“ und„Sachversicherungen“ und der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft für den Bereich „Kfz-Versicherungen“. Die Santander Consumer Bank GmbH ist zum Empfang von Prämien fürdiese Versicherungsunternehmen und von für den Kunden bestimmten Beträgen gesetzlich berechtigt.Santander Consumer Bank GmbH, Postfach 200, 1220 Wien, www.santanderconsumer.atttSeite 1 von 6
Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 1220 Wien, Wagramer Straße 19, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, www.santanderconsumer.atIm Versicherungsvermittlerregister des BMWFW registriert unter GISA-Zahl: 27506448 ister)K CC1314 202003 011. Kreditart1.1 Mit Zustandekommen des Vertrages gewährt die BANK dem KN einen Rahmenkredit. Hierbei räumt die BANK dem KN das Recht ein, während der Dauer desRahmenkreditvertrages den eingeräumten Kreditrahmen jederzeit und wiederholt abzurufen/auszuschöpfen (Überziehungskredit mit wiederausnutzbarem Kreditrahmen).1.2 Der KN kann den Überziehungskredit ausschließlich durch Behebung von Geld an Bankomaten mittels der CashCard oder durch bargeldlose Zahlung mittels der CashCard gemäßden "Kundenrichtlinien für das Karten-Service und für die Kontaktlos-Funktion" ausschöpfen. Die CashCard ist eine Maestro Karte (Bankomatkarte), welche die BANK dem KN zurAusnutzung des Rahmenkredites zur Verfügung stellt.1.3 Der KN verpflichtet sich, den ausgenutzten Kreditrahmen in Form von Raten zurückzuzahlen. Die vom KN zu zahlenden Raten setzen sich aus einem Anteil zur Tilgung des Kapitals(Kreditrahmen) und einem Anteil zur Tilgung der Zinsen (Zinsanteil) zusammen. Dh, mit Bezahlung jeder Rate tilgt der KN sowohl Teile der Kapitalforderung als auch Teile derZinsforderung der BANK. Der verfügbare Kreditbetrag innerhalb des Kreditrahmens hängt jeweils davon ab, in welchem Ausmaß der KN den Kreditrahmen ausgeschöpft und inwelcher Höhe er die Kapitalforderungen getilgt hat.1.4 Die vom KN gezahlten Raten werden mit den Kapital- und Zinsforderungen der BANK laufend verrechnet (kontokorrent-mäßige Abrechnung).1.5 Die Höhe der jeweiligen Beträge sowie Laufzeit und Fälligkeiten sind der ersten Seite dieser Anfrage zu entnehmen.2. Zustandekommen des Rahmenkredit- und Kartenvertrages2. 1 Die vom KN gestellte Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit wird von der BANK nach Vorlage aller eingereichten Unterlagen (insbesondere solche zur Bonitätdes KN) geprüft. Bei positiver Prüfung wird die BANK dem KN ein Angebot zum Abschluss eines Rahmenkredites übermitteln.2.2 In dem Angebotsschreiben wird der KN darüber informiert, dass bislang noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Die BANK bietet dem KN erst mit diesem Schreiben an, denangefragten Rahmenkredit mittels Nutzung der CashCard auszuschöpfen. Dem Angebot der BANK liegen diese Anfrage, der Preisaushang, die Kundenrichtlinien für das KartenService und für die Kontaktlos-Funktion sowie die Merkblätter zum VKrG und ZaDiG zugrunde. Die BANK wird dem Angebotsschreiben die genannten Unterlagen anschließen, dhdiese Unterlagen werden dem KN noch vor Abschluss des Rahmenkredits ausgehändigt. Sie informiert den KN innerhalb welcher Frist und in welcher Form er dieses Angebotannehmen kann und welche Rechtsfolgen er durch sein Verhalten auslöst.2.3 In weiterer Folge wird dem KN die CashCard übermittelt. In einem weiteren Schreiben erhält der KN sodann zeitnah den PIN-Code zur CashCard.2.4 Der KN kann das Angebot der BANK zur Ausnutzung des Rahmenkredites mittels der CashCard annehmen, indem er die CashCard innerhalb von 6 Monaten ab deren Erhalt zumZwecke der bargeldlosen Zahlung oder Geldbehebung zumindest einmal tatsächlich benützt. Im Fall der Annahme durch rechtzeitige Benützung der CashCard kommt sowohl einVertrag über die Nutzung der CashCard (Kartenvertrag) als auch der Rahmenkreditvertrag zustande. In diesem Fall erhält der KN von der BANK eine schriftliche Kreditbestätigung(Kreditbestätigungsschreiben). Diese Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit, das Angebotsschreiben der BANK samt aller damit übermittelter Vertragsunterlagen(Punkt 2.2) sowie das Kreditbestätigungsschreiben bilden dann gemeinsam die Vertragsurkunde für den Rahmenkreditvertrag und den Kartenvertrag.2.5 Wenn der KN die CashCard nicht innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt zum Zwecke der bargeldlosen Zahlung oder Geldbehebung zumindest einmal benützt, verfällt das Angebot derBANK zur Ausnutzung des Rahmenkredites mittels der CashCard. Es ist dann weder ein Rahmenkreditvertrag noch ein Kartenvertrag zustande gekommen. Der KN ist in diesem Fallzur Rückgabe oder zur gesicherten Vernichtung der CashCard verpflichtet (siehe dazu Punkt 1.10.5 in den "Kundenrichtlinien für das Karten-Service und für die Kontaktlos-Funktion").Im Falle der Nicht-Nutzung der CashCard entstehen für den KN keinerlei Kosten in Zusammenhang mit der CashCard und der Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtemRahmenkredit.3. Kreditrückzahlung durch den KN3.1 Der KN ist verpflichtet, den gewährten Rahmenkredit mit den auf der ersten Seite dieser Anfrage vereinbarten Raten (Punkt "Ratenhöhe") zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen(Punkt "Ratenfälligkeit") zurückzubezahlen.3.2 Die vom KN zu bezahlenden Raten müssen am Fälligkeitstag bei der BANK einlangen (bei Überweisung als vereinbarte Zahlungsart) bzw. am Fälligkeitstag von der BANK amKonto des KN eingezogen werden können (bei Lastschrift als vereinbarte Zahlungsart). Im Fall eines erfolglosen Lastschrifteinzugsversuchs der Bank am Girokonto des Kunden wirdeine Gebühr von EUR 12,00 erhoben.4. Zinsen und Zinsanpassung4.1 Die vertraglich vereinbarten Zinsen (Punkt "Sollzinssatz" auf der ersten Seite dieser Anfrage) werden täglich auf Basis des jeweils gültigen Sollzinssatzes und offenen Saldosberechnet. Am Ende eines jeden Kalenderquartals werden diese Zinsen dem Kapital zugeschlagen, sodass sich daraus der jeweils neue Saldo ergibt. Dies führt zum Anfallen vonZinseszinsen, die in die Gesamtkosten und in den effektiven Jahreszinssatz bereits eingerechnet sind (siehe erste Seite dieser Anfrage).4.2 Der nach dem Ablauf der Fixzinsperiode vereinbarte Sollzinssatz ist variabel. Dieser kann sich – bei Änderung des Referenzwertes – an jedem 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1.November (die "Stichtage") durch Zu- oder Abschläge, wie folgt ändern:a) Referenzwert für die Anpassung ist der "3-Monats-EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)". Dies ist ein durchschnittlicher Zinssatz europäischer Banken (Interbankzinssatz),welcher vom European Money Markets Institute (EMMI), 1000 Brüssel, Identifikationsnummer 1768/99 als Administrator unter ates.html veröffentlicht wird.b) Die auf der website rates.html veröffentlichten durchschnittlichen Monatswerte des "3-Monats-EURIBOR" für jeden März, Juni,September und Dezember eines jeden Kalenderjahres werden kaufmännisch auf volle 0,125 auf- oder abgerundet. Genau in der Mitte liegende Prozentsätze werden aufgerundet(Beispiel: 0,0625% pa werden auf 0,125% pa aufgerundet). Die so ermittelten Werte stellen den "Vergleichszinssatz" für das jeweilige Kalenderquartal dar.c) Der Vergleichszinssatz des vorletzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag wird von jenem des letzten Kalenderquartals vor dem jeweiligen Stichtag abgezogen. Ist dieDifferenz zwischen den Vergleichszinssätzen positiv, erfolgt ab dem nächstfolgenden Stichtag ein entsprechender Zuschlag zum bisherigen Sollzinssatz; ist sie negativ erfolgt einentsprechender Abschlag. (Beispiel: Wenn der Sollzinssatz für Jänner 6% und die Vergleichszinssätze für September 0,375% pa und für Dezember 0,25% pa betragen haben, dannbeträgt der neue Sollzinssatz infolge eines Abschlags von 0,125 ab dem Stichtag 1. Februar 5,875% pa).4.3 Sollte sich durch die Berechnungsmethode gemäß 4.2. ein negativer Zinssatz ergeben, kommt stattdessen ein Sollzinssatz von 0% zur Anwendung. Eine Zinszahlungspflicht derBank an den KN ist somit ausgeschlossen.4.4. Die Zinsanpassung wird erstmals zu jenem Stichtag durchgeführt, der nach Ablauf der Fixzinsperiode liegt. Danach wird sie zu jedem folgenden Stichtag durchgeführt.4.5 Der „3-Monats-EURIBOR“ wird auch dann weiter als Referenzwert für die Zwecke dieser Zinsanpassungsklausel herangezogen, wenn er in Zukunft an einer anderen Stelle odervon einem anderen Administrator als dem European Money Markets Institute veröffentlicht wird. Wird der "3-Monats-EURIBOR" in Zukunft gar nicht mehr veröffentlicht, so tritt an seineStelle der vom European Money Markets Institute oder dessen Nachfolgeorganisation, ersatzweise veröffentlichte oder empfohlene Nachfolgezinssatz. Von einer solchen Änderungwird die BANK den KN unverzüglich informieren.4.6 Die BANK wird den KN von einer Änderung des Sollzinssatzes und der Höhe der Kreditrate rechtzeitig vor dem Stichtag, ab dem die geänderte Kreditrate gilt, auf Papier odereinem anderen dauerhaften Datenträger verständigen. Die erstmalige Verständigung erfolgt rechtzeitig vor dem Ende der Fixzinsperiode.5. Gebühren und sonstige Kosten5.1. Der KN kann der ersten Seite sowie den Bestimmungen dieser Anfrage entnehmen, welche Entgelte für die Erbringung von Zahlungsdiensten im Rahmen des Kartenvertragesverrechnet werden. Diese stehen für die Dauer des Rahmenkredits unabänderlich fest. Außer den in dieser Anfrage vereinbarten Entgelten können für Zahlungsdienstleistungen keineGebühren oder Kosten verrechnet und auch nicht nachträglich eingeführt werden. Die in dieser Anfrage angeführten Entgelte werden der Kapitalforderung der BANK zugeschlagen,wodurch sich der aushaftende Saldo erhöht.5.2 Der KN ist verpflichtet, nachfolgende sonstige Kosten und Gebühren zu bezahlen, soweit diese im Rahmen des Vertragsabschlusses oder der Vertragsabwicklung anfallen:a) sonstige Kosten, welche für zusätzliche Dienstleistungen (keine Zahlungsdienstleistungen) der BANK anfallen:Dies sind Kosten für Dienstleistungen, welche der KN nicht iZm den vereinbarten Zahlungsdiensten im Kartenvertrag schuldet und welche im Rahmenkreditvertrag nicht vereinbartwurden, sondern welche vom KN zusätzlich in Anspruch genommen werden und welche das Preis-/Leistungsverhältnis des Rahmenkredites nicht verändern (wie z.B.Stundungsgebühren, Ratenplanänderung). Bei diesen Dienstleistungen handelt es sich um außervertragliche, gesetzlich nicht kostenlos zu erbringende Nebenleistungen zumRahmenkredit. Die Höhe dieser Kosten kann der Spalte "Karte" im jeweils aktuellen Preisaushang entnommen werden (die derzeit gültige Fassung wird dieser Anfrage beigelegt, siehePkt. 2.2). Der jeweils aktuelle Preisaushang hängt in den Räumen der Filialen der BANK aus (der KN kann jederzeit in den Filialen der BANK eine Aushändigung einer Kopie desPreisaushangs verlangen) und kann unter d-downloads online abgerufen werden;b) sämtliche Steuern, Gebühren und öffentliche Abgaben, welche aus Anlass der Einleitung oder des Abschlusses dieses Geschäftes und seiner Abwicklung, sowie für die in diesemZusammenhang errichteten Urkunden zu entrichten sind oder künftig zu entrichten sein werden samt etwaiger Steigerungen;c) sämtliche künftige Steuern, Gebühren oder öffentliche Abgaben, welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten stehen;5.3 Die in Punkt 5.2 genannten sonstigen Kosten, Steuern, Gebühren und öffentliche Abgaben werden nach Entstehen der Forderung auf das Kreditkonto gebucht. Die BANK wird demKN die Zahlung dieser Kosten und Gebühren unter Setzung einer angemessenen Frist vorschreiben (mindestens 7 Tage ab Erhalt der Vorschreibung). Während der von der BANKgesetzten Zahlungsfrist werden auf die vorgeschriebenen Kosten und Gebühren (abweichend von Punkt 4.1) keine Zinsen verrechnet. Erst nach Ablauf der Fälligkeit wird auf nichtbezahlte Kosten und Gebühren der vertraglich vereinbarte Zinssatz verrechnet.6. Verzug / Warnhinweis über die Folgen ausbleibender Zahlungen / Folgen und Kosten des Zahlungsverzuges6.1 Der KN gerät in Verzug, wenn er eine Forderung der BANK nicht oder nicht zur Gänze am Fälligkeitstag bezahlt.6.2 Im Falle des verschuldeten Verzugs des KN wird auf sämtliche überfälligen Forderungen der vertraglich vereinbarte Fixzinssatz während der Fixzinsperiode und nach Ablauf dieserder jeweils aktuelle Sollzinssatz (Punkt 4 dieser Anfrage) als Verzugszinssatz verrechnet und am Ende eines jeden Kalenderquartals dem Kapital zugeschlagen.6.3 Der KN ist verpflichtet, der BANK die aufgrund seines Verschuldens tatsächlich entstandenen Kosten für außergerichtliche Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zubezahlen, soweit die daraus resultierenden Beträge entweder gerichtlich bestimmt wurden, oder zweckentsprechend und zur Rechtsverfolgung notwendig waren sowie wenn diese ineinem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.6.4. Im Falle des verschuldeten Zahlungsverzuges fallen Mahnkosten iHv EUR 20,00 für jede Mahnung an den KN und iHv EUR 2,00 für jede Mahnung an einen Mitschuldner an,sofern diese zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig und im Verhältnis zur betriebenen Forderung angemessen sind. Zahlungserinnerungenper SMS oder telefonisch sind kostenfrei.6.5. Die in Punkt 6.3 und 6.4 genannten Mahn- und Betreibungskosten sind vom KN gesondert zu begleichen und nach jeweiliger Vorschreibung zur Zahlung fällig. Die Verbuchungerfolgt gem. Pkt. 5.3 dieser Anfrage.7. Widmung der geleisteten Zahlungen / Aufrechnung7.1. Jeder Zahlungseingang reduziert den jeweils offenen Saldo.7.2 Der jeweils offene Saldo ergibt sich aus der offenen Kreditforderung der BANK zuzüglich angefallener Zinsen und Gebühren, Mahn- und Betreibungskosten (siehe Punkt 5.3 und6.5 dieser Anfrage).7.3. Vom KN erfolgte Zahlungen werden zuerst zur Tilgung der Gebühren, Mahn- und Betreibungskosten verwendet, soweit diese unbestritten sind. Danach werden die erfolgtenZahlungen zunächst zur Tilgung von rückständigen und danach von fälligen Raten verwendet. Der KN hat jedoch das Recht, bei Zahlung die Tilgung eines bestimmten Schuldpostenszu verlangen.7.4. Aufrechnung: Der KN ist nur dann berechtigt, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, wenn die BANK zahlungsunfähig ist oder die Forderung des KN inrechtlichem Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht oder die Forderung des KN gerichtlich festgestellt oder von der BANK anerkannt worden ist.8. Dauer und Kündigung des Rahmenkreditvertrages und des Kartenvertrages:Santander Consumer Bank GmbH, Postfach 200, 1220 Wien, www.santanderconsumer.atttSeite 2 von 6
Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 1220 Wien, Wagramer Straße 19, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, www.santanderconsumer.atIm Versicherungsvermittlerregister des BMWFW registriert unter GISA-Zahl: 27506448 ister)K CC1314 202003 018.1. Der Rahmenkreditvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.8.2 Der KN kann den Rahmenkreditvertrag durch Kündigung beenden. Dabei stehen ihm folgende Kündigungsmöglichkeiten zu:a) Er kann den Rahmenkreditvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen.b) Er kann den Rahmenkreditvertrag fristlos kündigen, wenn die BANK ihm eine Änderung des Rahmenkreditvertrages anbietet, wobei die BANK den KN bei Unterbreitung desAngebots auf dieses Kündigungsrecht in geschriebener Form hinweisen wird.c) Er kann den Rahmenkreditvertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn ihm die Aufrechterhaltung desselben aus wichtigen Gründen unzumutbar ist.8.3 Die Kündigungserklärung des KN nach Punkt 8.2 kann jeweils in beliebiger Form (mündlich, schriftlich oder in geschriebener Form) gegenüber der BANK abgegeben werden.8.4 Die BANK kann den Rahmenkreditvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten in geschriebener Form gegenüber dem KN kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigenGrundes (wenn der BANK die Aufrechterhaltung des Rahmenkreditvertrages unzumutbar ist) ist die BANK zur fristlosen Kündigung des Rahmenkreditvertrages in geschriebener Formberechtigt.8.5 Bei Beendigung des Rahmenkreditvertrages hat der KN den offenen Saldo zurückzuzahlen. Die BANK wird den KN in einem Abrechnungsschreiben darüber informieren, welcherBetrag zum Tag der Beendigung des Rahmenkreditvertrages ausständig ist. Dafür wird dem KN im Abrechnungsschreiben eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen eingeräumt.Falls bestimmte über die CashCard abgewickelte Transaktionen oder Rückzahlungen im Abrechnungsschreiben nicht berücksichtigt werden konnten, erhält der KN eineNachtragsabrechnung über diese Beträge. Die ausgewiesenen Beträge für die genannten Transaktionen bzw. Rückzahlungen sind dann gesondert zu zahlen, wobei dem KN in derNachtragsabrechnung eine mindestens 14-tägige Frist zur Zahlung eingeräumt wird.8.6 Mit Beendigung des Rahmenkreditvertrages endet automatisch auch der Kartenvertrag zur CashCard.8.7 Neben der Möglichkeit zur Kündigung des Rahmenkreditvertrages kann der KN auch nur den Kartenvertrag zur CashCard kündigen (siehe hierzu Punkt 1.10.4 der"Kundenrichtlinien für das Karten-Service und für die Kontaktlos-Funktion"). In diesem Fall bleibt der Rahmenkreditvertrag bestehen und der KN zahlt die vereinbarten Raten auf Basisdes offenen Saldos zurück.8.8 Bei Beendigung des Rahmenkreditvertrages und/oder des Kartenvertrages endet das Nutzungsrecht der CashCard und diese ist vom KN entsprechend der Regelungen in Punkt1.10.5 die "Kundenrichtlinien für das Karten-Service und für die Kontaktlos-Funktion" zurückzugeben oder gesichert zu vernichten.9. Terminsverlust / Vorzeitige Fälligstellung des Rahmenkredites durch die BANK9.1 Terminsverlust tritt ein, wenn der KN mit einer Monatsrate, einem Teil einer Monatsrate oder Nebenforderungen mindestens sechs Wochen in Verzug ist (Punkt 6.1 dieser Anfrage),sofern der ausständige Betrag in Summe mindestens die Höhe einer vollen Monatsrate erreicht. Hierbei wird für eine volle Monatsrate der Betrag von 5% des maximal ausnutzbarenKreditrahmens angenommen. Voraussetzung für die Geltendmachung des Terminsverlustes ist weiters, dass die BANK ihre Leistungen bereits erbracht hat (Zurverfügungstellung desKreditrahmens) und den KN - allenfalls auch innerhalb des vorerwähnten Zeitraumes von sechs Wochen - unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist vonmindestens zwei Wochen gemahnt hat.9.2. Die BANK ist berechtigt, den Rahmenkredit schriftlich gegenüber dem KN fällig zu stellen, wenn entweder(i) Terminsverlust eintritt (siehe Punkt 9.1. dieser Anfrage) oder(ii) zumindest einer der nachfolgenden Umstände (a bis d) vorliegt und dadurch die Gefahr besteht, dass der KN die Verbindlichkeiten aus dem Rahmenkreditvertrag (insbesondere dieRückzahlung des eingeräumten Kreditrahmens samt Zinsen) nicht erfüllt:a) der KN verletzt seine Verpflichtungen aus dem Rahmenkreditvertrag, wodurch die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gefährdet wird (hierzu zählt auch eineÜberziehung des Kreditrahmens),b) der KN hat unrichtige oder unvollständige Angaben und Auskünfte zu seinen Vermögensverhältnissen oder sonstigen Umständen gemacht, welche für den Abschluss desRahmenkreditvertrages für die BANK maßgeblich waren,c) die Vermögens-, Bonitätsverhältnisse oder die Zahlungsfähigkeit des KN gegenüber dem Zeitpunkt dieser Anfrage verschlechtern sich,d) der KN stirbt.oderiii) der KN der schriftlichen Aufforderung der BANK nicht nachkommt, innerhalb der gesetzten Frist von mindestens 3 Wochen ab Zugang der Aufforderung der BANK alle erforderlichenInformationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, damit die BANK ihren Sorgfaltspflichten aus den Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäscherei- undTerrorismusfinanzierung nachkommen kann.Mit Zugang des Schreibens der BANK beim KN über die Fälligstellung des Rahmenkredits werden die gesamten Forderungen der BANK zur sofortigen Zahlung fällig. Die BANK istberechtigt, die fälligen Beträge ohne weitere Mahnung oder Gewährung einer Nachfrist einzufordern.9.3 Die BANK ist im Falle von Terminsverlust (Punkt 9.1) oder in den Fällen 9.2 (ii) a) bis d) berechtigt, von der sofortigen Fälligstellung abzusehen und die CashCard zu sperren. DerKN kann in diesem Fall den offenen Saldo weiterhin in den vereinbarten Raten zurückzahlen.9.4 Tritt einer der Fälle 9.2 (ii) a) bis d) zwischen dieser Anfrage und (auch nur teilweiser) Ausnutzung des Kreditrahmens ein und ist dadurch die Rückzahlung des eingeräumtenKreditrahmens samt Zinsen gefährdet, so ist die BANK berechtigt, die Ausnutzung des Kreditrahmens zu verweigern. Beabsichtigt die BANK von diesem Recht Gebrauch zu machen,so hat sie dies dem KN unverzüglich schriftlich unter Nennung der Gründe mitzuteilen.10. Vorzeitige teilweise oder gänzliche Rückzahlung des Kreditbetrages10.1 Der KN kann jederzeit höhere oder zusätzliche als die vereinbarten Zahlungen leisten oder den jew
Bei Bankomat Kassen POS: EUR 0,00 Beim Bankomat: EUR 2,50 Effektiver Jahreszinssatz: 10,51% p.a. Für die Berechnung des vereinbarten effektiven Jahreszinssatzes wurden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in § 27 VKrG und Anhang I zum VKrG folgende Annahmen zugrundegelegt: - Da die Überziehungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit eingeräumt wird .