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KonzeptAmbulant Betreutes Wohnen (ABW)fürMenschen mit BehinderungCJD DortmundAm Oespeler Dorney 41-65,44149 Dortmundfon: 0231 96 91 - 0fax: 0231 96 91- [email protected] 15.01.2017AnsprechpartnerInnen:Björn Rosigkeit (Fachbereichleiter Kinder-, Jugend- und Familienhilfe NRW Nord)Fon: 0231 – 9691125 mobil: 0151 - 40638775Tanja Leufen (Gesamtleitung CJD NRW Nord)Fon: 0231-9691-109
Inhalt1.Vorbemerkung . - 2 -2.Grundsätze der Betreuungsarbeit . - 3 -a.Inklusion und Teilhabe . - 3 -b.Lebensweltorientierung . - 3 -3.Rechtsgrundlage . - 4 -4.Zielsetzung . - 4 -5.Regionale Ausrichtung des Angebots . - 4 -6.Personenkreis . - 4 -7.Art der Betreuung . - 5 -8.Betreuungsinhalte . - 6 -9.Umfang der Betreuungsleistungen . - 7 -10.Personelle und räumliche Ausstattung . - 7 -11.Teambildung und Kooperation. - 8 -12.Aufnahmeverfahren . - 9 -13.Dauer der Betreuung . - 9 -14.Betreuungsvertrag und -planung . - 9 -15.Dokumentation. - 10 -16.Qualitätssicherung. - 10 -17.Interessenvertretung, Mitwirkungsmöglichkeiten. - 10 -18.Beschwerdemanagement. - 11 -19.Vernetzung und Kooperation . - 11 -20.Mitarbeit in Fachgremien . - 11 -21.Finanzierung . - 12 --1-
1. VorbemerkungDer Standort in Dortmund ist ein Teil des CJD NRW Nord, einem Zusammenschluss der CJDStandorte im nördlich Teil NRWs. Das CJD in Dortmund ist eine Einrichtung im ChristlichenJugenddorfwerk Deutschlands e. V. (CJD).Es ist seit 1951 Träger eines Berufsbildungswerkes für junge Menschen mit Lernbehinderungen undpsychischen Beeinträchtigungeneiner Rehabilitationseinrichtung mit Maßnahmen der Diagnostik, Berufsvorbereitungund Ausbildungeines Förder- Berufskollegseiner Jugendhilfeeinrichtungder „Zeche Germania“ als Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Dienstleistungszentrumdes Sport- und Gesundheitszentrums „SGZ“von Modellmaßnahmenzweier Integrationsbetriebeder Beratungsstelle für Begabungsförderungdes Kompetenzzentrums Autismus und BerufDie unterschiedlichen Dienstleistungen des CJD Dortmund werden jährlich von über 1000jungen Frauen und Männern wahrgenommen. Sie werden sozialpädagogisch begleitet mit derZielsetzung eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens in gleichberech-tigtergesellschaftlicher Teilhabe.Im Rahmen der Jugendhilfe ist in den letzten Jahren eine steigende Anzahl junger Erwachsenerzu verzeichnen, die aus den Maßnahmen der Jugendhilfe in unterschiedlicheEingliederungshilfemaßnahmen weitergeleitet und vermittelt werden. Innerhalb derstationären Arbeit steigt der Bedarf nach Betreuungsangeboten gemäß Paragraph 35a SGBVIII für Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts. Zum 01.11.2015 ist eineWohngruppe für männliche Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Erkrankung(Schwerpunkt Autismus) eröffnet worden. Bereits seit Bestehen der Wohngruppe in Kley(2008 eröffnet), gab es ein integriertes Angebot. Im Bereich der Arbeit mit Mädchen undjungen Frauen besteht seit Beginn 2011 eine als Schutzraum konzipierte Mädchenwohngruppe, in der auch Mädchen und junge Frauen mit psychischen Erkrankungen leben.Das Berufsbildungswerk (BBW) des CJD in Dortmund bietet jungen Menschen mitBehinderungen die Möglichkeit sich beruflich und sozial zu integrieren. Es bietet dazu u. A.Berufsausbildung nach §4 BBiG/ §25 HwO sowie nach §§66 BBiG/ §42m HwO, Diagnostik undFörderlehrgänge für psychisch beeinträchtigte Jugendliche an. Desweiteres hält auch das BBWein umfassendes Angebot an Wohnplätzen vor.Hierbei wird immer wieder deutlich, dass die Beziehungsabbrüche beim Wechsel zu anderenFachdiensten oft mit Entwicklungsrückschritten der zu Betreuenden einhergehen. Um solchenRückschritten entgegenzuwirken, haben wir uns entschlossen, jungen Erwachsenen mit-2-
psychisch chronischer Erkrankung Dienstleistungen des Ambulant Betreuten Wohnensanzubieten.2. Grundsätze der BetreuungsarbeitDie Arbeit des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) orientiert sich an der biblischbegründeten Würde des Menschen.„Keiner darf verloren gehen“Dieser Leitsatz des CJD ist Motor, Motivation und Ansporn an Handeln und Tun derMitarbeitenden des CJD. Selbstbestimmung und die Schaffung von Teilhabechancencharakterisieren die Arbeit im Ambulant Betreuten Wohnen. Im Mittelpunkt unseresAngebotes stehen die individuellen Lebenswünsche und Möglichkeiten der Menschen mitBehinderung. Förderung und Rehabilitation beinhalten ein Dienstleistungsangebot, überdessen Inanspruchnahme die Menschen im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Kräfte selbstentscheiden.a. Inklusion und TeilhabeInklusion bezeichnet einen Zustand der (selbstverständlichen) Zugehörigkeit aller Menschenzur Gesellschaft, verbunden mit der Möglichkeit zur uneingeschränkten Teilhabe in allenBereichen dieser Gesellschaft. Das Konzept der Inklusion wendet sich damit gegen dieDiskriminierung oder das "an den Rand drängen" (Marginalisierung) von Menschen aufgrundzuschreibbarer Merkmale wie z.B. religiöse und weltanschauliche Überzeugungen,Geschlecht, Soziallage, Alter, kulturelle Hintergründe, Hautfarbe, sexuelle Orientierung undkörperliche oder geistige Behinderungen. Verschiedenheit wird als positiver Bestandteil vonNormalität betrachtet.Der Fachdienst Ambulant Betreutes Wohnen des CJD unterstützt Menschen darin, ihreMöglichkeiten und Grenzen einer eigenständigen Lebensgestaltung herauszufinden und zuerproben. Zu betreuende Menschen werden darin unterstützt Ihren Lebensraum aktivmitzugestalten und an gesellschaftlichem Leben teilzuhaben.b. LebensweltorientierungDas Ambulant Betreute Wohnen (ABW) ist eine lebensweltorientierten Individualhilfe. Sie zieltdarauf ab, die Menschen in ihrer aktuellen Situation und Umgebung wahrzunehmen, ihreWünsche und Forderungen zu beachten und sie so zu unterstützen, dass sie sowohl Sicherheit,als auch Autonomie erfahren. Die Aufgabe der Mitarbeitenden des Ambulant BetreutenWohnens des CJD besteht darin, gemeinsam mit betreuten Menschen individuelle Lösungenzu entwickeln und umzusetzen.-3-
3. RechtsgrundlageDas Ambulant Betreuten Wohnen ist eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaftim Sinne von § 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Ziffer 6 SGB IX. Das Angebotrichtet sich an erwachsene Menschen mit Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII. Aufgabe derEingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandeneBehinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mindern und eine Eingliederung in derGesellschaft zu erreichen.4. ZielsetzungDas Ambulant Betreute Wohnen hat das Ziel, die Lebensqualität für Menschen mitBehinderung zu erhöhen, ihnen ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten,sowie ihnen eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der Gemeinde und damit eineTeilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist, dass dieLebensgrundlagen sichergestellt sind und die alltäglichen Anforderungen bewältigt werdenkönnen. Darüber hinaus gilt es, die individuelle Entwicklung und Erfahrung der Klienten zufördern und sie zu einer inhaltsreichen Lebensgestaltung anzuregen.Insofern reicht das Hilfespektrum des Ambulant Betreuten Wohnens von konkreterHilfestellung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zur selbstbestimmtenLebensgestaltung bzw. Lebensplanentwicklung.Durch ambulante Unterstützung, die sich an dem individuellen Hilfebedarf orientiert, sollenHeimaufnahmen vermieden oder verzögert werden.5. Regionale Ausrichtung des AngebotsDas CJD in Dortmund ist als überregional aufnehmender sozialer Dienstleister in Dortmundetabliert. Das Ambulant Betreute Wohnen wird an Menschen gerichtet, die in Dortmund ihrenLebensraum gefunden haben.6. PersonenkreisDas Ambulant Betreute Wohnen des CJD richtet sich an junge erwachsene Menschen bis zurVollendung des 27. Lebensjahres mit chronisch psychischen Erkrankungen. Im Einzelnenwenden sich die Mitarbeitenden des Ambulant Betreuten Wohnens an Menschen mit: Psychosen,Persönlichkeitsstörungen und Neurosen,sowie Menschen mit Autismus Spektrum Störungen (ausgenommen dem„Frühkindlichen Autismus“),die aufgrund ihrer individuellen Situation Hilfestellungen bei der Bewältigung ihres Alltagsbenötigen.-4-
Die Angebote werden zielgruppenspezifisch ausgestaltet und dem Bedarf entsprechendwohnortnah organisiert.Das Ambulant Betreute Wohnen wird in erster Linie an Teilnehmende der verschiedenenMaßnahmen des CJD Dortmund gerichtet, als Anschlussmaßnahme, z. B. nach erfolgter Maßnahme der Erziehungshilfeals Begleitmaßnahme, z. B. während erfolgender Reha – Ausbildungan junge Erwachsene, deren Eingliederungsbedarf gem. SGB XII im Verlauf einer derMaßnahmen des CJD Dortmund diagnostiziert wird.Die positiven Aspekte bestehender Beziehungen und Bezüge im CJD Dortmund sollen den zuBetreuenden über die Entwicklung eines eigenen Fachdienstes im CJD weiterhin alsRessourcen zur Verfügung stehen.Sollten innerhalb Dortmunds Menschen die in ihrer Herkunftsfamilie oder einer stationärenEinrichtung leben und eine Ablösung anstreben, oder bislang selbständig gelebt haben, dieBewältigung ihrer Lebenssituation jedoch aus verschiedenen Gründen nicht mehr ohneUnterstützung bewerkstelligen können, die Angebote des Ambulant Betreuten Wohnens desCJD nutzen wollen, kann eine entsprechende Dienstleistung erbracht werden.7. Art der BetreuungAmbulant Betreutes Wohnen findet in einem komplexen Prozess der Alltagsbegleitung statt,der sich an den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen von KlientInnen orientiert undentsprechend den jeweils schwankenden und individuell verschiedenen Fähigkeiten derKlientInnen so zu gestalten ist, dass Über- und Unterforderung ebenso vermieden werden wieÜber- oder Unterversorgung. Beim Ambulant Betreuten Wohnen handelt es sich um eineüberwiegend aufsuchende Tätigkeit, die durchintensive, teilweise langfristigeBeziehungsarbeit zwischen zu Betreuenden und Bezugsmitarbeitenden charakterisiert ist. Eswird darauf geachtet, dass soweit als möglich Betreuungs- und Beziehungskontinuitätzwischen dem zu Betreuenden und Bezugsmitarbeitenden gewahrt ist.Ein Personalwechsel wird in einer für die Klienten verträglichen Weise vorbereitet undbegleitet. Es wird dafür gesorgt, dass ein nahtloser Übergang in der Betreuung sichergestelltist. Während der Ausfallzeiten der Betreuungskräfte wird eine Vertretung durchMitarbeiterInnen des Fachteams, die Kontakt zu den Klienten haben, gewährleistet.Die Unterstützung wird innerhalb eines verbindlichen Betreuungsrahmens in Form vonregelmäßigen Besuchs- und Gesprächskontakten unter Einbeziehung lebenspraktischer Hilfenund tagesstrukturierender Maßnahmen durchgeführt. Die Kontakte finden an verabredetenOrten (Wohnung, Mitarbeitendenbüro, o. w.) in Form von Einzel- oder in Gruppenkontaktenstatt.-5-
Die Durchführung von Gruppenkontakten, bzw. Gruppenangeboten dient der Ergänzung undErweiterung der persönlichen Kontakte und verfolgt das Ziel, die Möglichkeiten zur sozialenTeilhabe zu unterstützen, behält aber stets die individuelle Hilfeplanung (aus Sicht desbetreuten Menschen) im Blick.Das Ambulant Betreute Wohnen kann in Einzel-, Paar- oder Wohngemeinschaftswohnendurchgeführt werden. Die KlientInnen leben in selbst gemieteten Wohnungen undentscheiden über den Wohnort bzw. die Wohnlage selbst. Auch besteht die MöglichkeitWohnungen zu beziehen, die das CJD vermietet. Bei dieser Konstellation wird Wert daraufgelegt, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen Miet- und Betreuungsverhältnis gibt.Die Mitarbeitenden des Ambulant Betreuten Wohnens stellen sicher, dass zu Betreuendenaußerhalb der verabredeten Betreuungszeiten in Krisenfällen AnsprechpartnerInnen zurVerfügung stehen. Dieses Angebot kann auch in Kooperation mit anderen Leistungserbringerngewährleistet werden.Die Form der Betreuung ist in drei unterschiedliche Teilbereiche zu differenzieren. ZurLeistungserbringungen gehören direkte, mittelbare und indirekte Leistungen. Als direkteBetreuungsleistungen werden alle einzelfallbezogenen Hilfeleistungen bezeichnet, die in einer„Face-to-Face – Situation“ (also von Angesicht zu Angesicht) erbracht werden. Bei mittelbarenBetreuungsleistungen handelt es sich um klientenbezogene sowie -übergreifen-deTätigkeiten, auch Fahrt- und Wegezeiten gehören zu den mittelbaren Leistungen.Abschließend sind die indirekten Leistungen zu benennen. Hierbei handelt es sich um alleAktivitäten, die nötig sind um die Organisation des Dienstes und die Sicherung der Qualität zugewähren. Die Gewichtung dieser Leistungen teilen sich im Umgang mit den Klienten wie folgtauf. Bezogen auf den Aufbau einer Fachleistungsstunde besteht der wesentlich Teil ausdirekten Leitungen, nämlich ca. 83 Prozent (umgerechnet 50 Minuten), währen dierestlichen 17 Prozent (10 Minuten) für mittelbare, klientbezogene Leistungen verwandtwerden.8. BetreuungsinhalteDas Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderungen beinhaltet imWesentlichen folgende Betreuungsinhalte: Unterstützung in Krisen- und Konfliktsituationen am Arbeitsplatz, in der Familie, in derPartnerschaftUnterstützung zur Inanspruchnahme medizinischer und therapeutischer HilfenAnleitung zum Umgang mit Beeinträchtigungen und BehinderungenUnterstützung und Training zur Bewältigung lebenspraktischer AnforderungenUnterstützung bei der Haushaltsführung (Ernährung, Einkauf, Umgang mit Geld etc.)Beratung und Anleitung zur Tagesstrukturierung und FreizeitgestaltungUnterstützung beim Aufbau und Erhalt sozialer KontakteHilfen zur Sicherung der materiellen Existenz-6-
Unterstützung beim Kontakt mit Behörden, Arbeitgebern und VermieternHilfe bei der Unterhaltung einer eigenen Wohnung / Sicherung der WohnsituationVermittlung weitergehender HilfenBeratung von Angehörigen und gesetzlichen Betreuer/innen.Die Unterstützung in den genannten Betreuungsfeldern kann, je nach Selbständigkeit undBedarf in verschiedenen Formen erfolgen, z. B.: Information und Beratung im Gesprächpraktische Handlungsplanung, Organisation, Motivation in regelmäßigen Gesprächenpersönliche BegleitungÜbernahme der Durchführung durch das Betreuungspersonal.Hilfe bei der Organisation von externer Unterstützung9. Umfang der BetreuungsleistungenVor Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen wird in persönlichen Gesprächen zwischenden am Hilfeverfahren Beteiligten der individuelle Hilfebedarf sowie der Betreuungsaufwandermittelt. Die Selbsteinschätzung des zu Betreuenden sowie die Einbeziehung weitererBezugspersonen stellen ein wichtiges Element im Prozess der Hilfebedarfsermittlung dar. Diefür die Betreuungsleistungen benötigte Zeit wird in Form von Fachleistungsstundendokumentiert und abgerechnet.Die Hilfe- und Betreuungsplanung basiert auf den Hilfeplanunterlagen des LWL. Diese dienenals Grundlage für die Antragstellung und Entscheidung des LWL.10.Personelle und räumliche AusstattungDie Betreuung im Ambulant Betreuten Wohnen des CJD erfolgt durch ein interdisziplinärbesetztes Team. MitarbeiterInnen unterschiedlicher Professionen sollen ihre fachspezifischen Kompetenzen und Erfahrungen in die Arbeit einbringen und sind in der Lage, aufunterschiedlichste Bedarfssituationen professionell einzugehen.Für die Arbeit mit den KlientInnen wird ein Team bestehend aus verschiedenen Fachkräftengeformt. Dazu gehören MitarbeiterInnen mit einem Hochschulabschluss als Sozialarbeiteroder /-pädagogen bzw. vergleichbaren Hochschulabschlüssen, staatlich anerkannteErzieherInnen und HeilpädagogInnen. Für die Größe des Teams orientiert sich das CJD aneinem vergleichbaren Angebot der Jugendhilfe, dabei wird auf ein Team bestehend aus 7,5Vollzeitkräften zurückgegriffen. Das Team des Ambulant Betreuten Wohnens wird zu Beginnaus mindestens vier bis fünf Fachkräften bestehen und dann stückweise aufgestockt werden.Zur Installierung des Teams werden einerseits Neueinstellungen vorgenommen, wobei daraufgeachtet wird, dass die BewerberInnen neben der erforderlichen Qualifikation auch über einemindestens einjährige Berufserfahrung verfügen, sowie andererseits ebenso qualifizierte underfahrene Fachkräfte aus den bereits bestehenden Maßnahmen des CJD in Dortmund-7-
akquiriert. Vorstellbar ist eine punktuelle Erweiterung des Teams durch Nicht-Fachkräfte, diedie KlientInnen bspw. bei der Haushaltsführung anleiten.Das Team unterstützt seine KlientInnen durch Beziehungsarbeit und Koordinationverschiedener Unterstützungsangebote, bei administrativen Angelegenheiten (z. B.Geltendmachung von Ansprüchen), dem Aufbau von Tagesstruktur, dem Einübenalltagspraktischer Fertigkeiten, der Gestaltung sozialer Beziehungen. Die Vermittlung undUmsetzung von gesundheitsbewusstem Verhalten sowohl im somatischen als auch impsychiatrischen Bereich gehören zu den weiteren wesentlichen Aufgaben.Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können punktuell im Betreuungsprozess miteingebunden werden. Grundsätzlich entscheidet die Leitung des Fachdienstes über denEinsatz des Personals für die Durchführung der vereinbarten Betreuungsleistungen.Das Team des Ambulant Betreuten Wohnens wird eigenständig arbeiten. Das bedeutet, dassdie MitarbeiterInnen ausschließlich für die Arbeit in dem Bereich des ABW eingestellt undeingesetzt werden. Es wird ein Büro eingerichtet, welches infrastrukturell günstig liegt, also inder Nähe der zu Betreuenden und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein wird.Die genaue Festlegung kann erst erfolgen, wenn sich abzeichnet in welchem OrtsteilDortmunds die Betreuung überwiegend stattfindet. Das Hauptdorf des CJD in Dortmund liegtim westlichen Teil der Stadt, geplant ist das Angebot dort ebenfalls zu platzieren (aufgrundder räumlichen Nähe u. A. zum Berufsbildungswerk und den beruflichen Maßnahmen).Das Hauptdorf des CJD in Dortmund-Oespel beinhaltet in Form des „Treffs“ eineBegegnungsstätte, die prädestiniert für die Durchführung von Gruppenangeboten ist. Es gibtdie Möglichkeit spezifische Angebote in separaten Räumlichkeiten zu schaffen (z.B.Brettspielabende, gemeinsames Musizieren usw.) oder Begegnungen mit anderenTeilnehmerInnen des CJD zu ermöglichen (es gibt dort regelmäßige „Sing-Star-Abende“, eineDart-AG, Tischtennis-AG und einen Gemeinschaftsraum inklusive Getränkeausschank (dieserwird immer durch eine/n MitarbeiterIn des CJD beaufsichtigt).11.Teambildung und KooperationDie MitarbeiterInnen des Ambulant Betreuten Wohnens bilden ein Fachteam, das im Rahmenvon internen Fortbildungen, Hospitationen, kollegialer Beratung etc. seine Arbeit reflektiertund stetig zu verbessern sucht. Im Rahmen von Fachteam – Besprechungen kommeninsbesondere folgende Inhalte zum Tragen: Information / Organisation / DokumentationFachlicher Austausch / FallgesprächeEinzelfallbezogene BetreuungsplanungAufnahme und Entlassung von KlientenDas Fachteam des Ambulant Betreuten Wohnens des CJD versteht sich als Bestandteil desvernetzten Dortmunder Versorgungssystems. Insofern legen die MitarbeiterInnen Wert-8-
darauf, mit den an der Versorgung von Menschen mit Behinderungen beteiligten Dienstenund Einrichtungen in Dortmund zu kooperieren.12.AufnahmeverfahrenDas Ambulant Betreute Wohnen nimmt Menschen auf, die dem Personenkreis nach § 53 SGBXII zuzurechnen sind und für die eine ambulante Unterstützung nach der Entscheidung desClearingverfahrens das angemessene Betreuungsangebot darstellt.Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass die KlientInnen eine grundsätzliche Bereitschaftzur Mitarbeit signalisieren und für sich neue Lebensperspektiven entwickeln wollen.Die vom Kostenträger bewilligte Anzahl der Fachleistungsstunden für den festgelegtenBewilligungszeitraum ist verbindlich. Am Ende des Bewilligungszeitraums oder sobald sich derHilfebedarf wesentlich verändert, werden Art, Inhalt und Umfang des Hilfebedarfs überprüftund die Betreuungsplanung fortgeschrieben.Nicht aufgenommen werden Menschen, bei denen eine geistige Behinderung vorliegt oderdie Pflegeleistungen aufgrund einer körperlichen Behinderung bedürfen.Im Rahmen der Absprachen im Clearingverfahren kann die Unterstützung durch das AmbulantBetreute Wohnen des CJD in der Regel flexibel und zeitnah beginnen.13.Dauer der BetreuungDe Dauer der Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen richtet sich nach dem in derClearingstelle festgelegten Bewilligungszeitraum. Die Betreuung kann nach Entscheid desKostenträgers weitergeführt werden, wenn der Hilfebedarf weiterbesteht und die Betreuungweiterhin für wünschenswert und erforderlich gehalten wird.14.Betreuungsvertrag und -planungMit den KlientInnen wird für das Ambulant Betreute Wohnen ein Betreuungsvertraggeschlossen. Er stellt für beide Seiten die verbindliche Grundlage für die individuelleBetreuung da. Mit dieser Vereinbarung dokumentieren KlientInnen ihr Einverständnis zu derBetreuung und erklären ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit. In diesem Rahmen werdenRegeln der Zusammenarbeit in der Betreuung getroffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dassgrößtmögliche Klarheit und Durchschaubarkeit im Hinblick auf Rechte und Pflichten für dieKlientInnen gegeben sind.Die individuelle Betreuungsplanung ist Bestandteil des Vertrages. Die Betreuungsplanungdient dazu, eine gemeinsame Orientierung und Arbeitsperspektive zu schaffen. Sie hat dieAufgabe, den individuellen Bedarf zu beschreiben, Ziele festzulegen und die Methoden zuderen Erreichung zu entwickeln. Dies soll letztendlich in einen realistischen Zeitplaneingebettet sein. Die KlientInnen nehmen Einfluss auf die Betreuungsplanung. Die Betreuung-9-
wird gemeinsam gestaltet. Die KlientInnen sind an der inhaltliche Ausrichtung wesentlichbeteiligt. Die Aktivierung, Förderung und Entfaltung der persönlichen Ressourcen wirdunterstützt.Gemeinsam mit dem zu Betreuenden wird der Betreuungsplan halbjährlich bzw. bei Eintritteiner gravierenden Veränderung überprüft, modernisiert und fortgeschrieben.15.DokumentationDie erbrachten Betreuungsleistungen werden im Ambulant Betreuten Wohnen des CJD ineiner einheitlichen EDV gestützten Leistungsdokumentation erfasst, die die Grundlage für dieLeistungsabrechnung darstellt. Im Rahmen eines strukturierten Berichtswesens werdenVerlaufs- und Abschlussberichte über die Betreuung erstellt. Dies beinhaltet eine laufendeBetreuungsdokumentation durch die MitarbeiterInnen ebenso wie das regelmäßige Erstelleneines Jahresberichts. Die regelmäßige (mindestens monatlich) Quittierung der erhaltenenBetreuungsleistungen durch die Klientinnen selbst sorgt zudem für eine größtmöglicheTransparenz und Geschlossenheit der Dokumentation.16.QualitätssicherungDie interne Qualitätssicherung CJD orientiert sich an den Vorgaben der ISO 9001:2008. Dazugehören die Festlegung der Leistungsprozesse sowie der wesentlichen Führungs- undUnterstützungsprozesse, der Bereitstellung von Personal- und Sachressourcen sowie diekontinuierliche Verbesserung.Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte bei der Überprüfung und Zertifikatsvergabe sind u. A.die Erfüllung von Kundenforderungen (Beschwerdemanagement), Abfrage der Kundenzufriedenheit sowie der Nachweis über die adäquate Qualifikation der Mitarbeitenden und dieErmöglichung weiterführender Qualifizierungsmaßnahmen / Fortbildungen. Zudem wird dasCJD einen Jahresbericht verfassen, in dem die Leistungen und Jahreswerte dargestellt werden(s.o.).17.Interessenvertretung, MitwirkungsmöglichkeitenIm Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens soll eine „Klientenvertretung“ installiertwerden. Dieses Mitwirkungsorgan soll den Klienten des Ambulant Betreuten Wohnens dieMöglichkeit eröffnen, ihre Interessen zu artikulieren und einzubringen und so auf die Arbeitdes Fachdienstes einzuwirken.Wahlberechtigt und auch wählbar sind alle Menschen mit Behinderung, die einen gültigenBetreuungsvertrag für das Ambulant Betreute Wohnen abgeschlossen haben.- 10 -
18.BeschwerdemanagementDie Klient/innen können Beschwerden über die Durchführung der Betreuungsleistungen, dieMitarbeiterInnen o. ä. an das CJD richten.Sie selbst oder ihre gesetzlichen Betreuer/innen oder eine von ihnen bevollmächtigte bzw. zurVertretung befugte Person können sich im Beschwerdefall an zuständige Ansprechpartner imCJD wenden. Eine Beschwerde kann und muss jeder Mitarbeitende des ABW-Teams entgegennehmen und entsprechend der CJD-internen Vorgaben gewissenhaft bearbeiten. WeitereAnlaufstellen sind die Abteilungsleitung und der Beschwerdebeauftrag-te. Den Klient/Innenwird zu Beginn des Betreuungsverhältnisses ein Merkzettel ausgehändigt, auf dem sie überdie jeweiligen Personen und die Möglichkeit diese zu erreichen informiert werden (sieheAnhang). Dieser Zettel wird bei Bedarf aktualisiert und neu ausgegeben.In gleicher Weise besteht jederzeit die Möglichkeit eine Beschwerde an den zuständigenKostenträger (LWL) über den jeweiligen Sachbearbeiter zu richten.19.Vernetzung und KooperationFür die Qualität der Betreuungsarbeit ist die Vernetzung in die regionale Angebotsstruktur einwesentliches Merkmal. Die Zusammenarbeit mit anderen Anbietern und die Nutzungergänzender Angebote in Freizeit, Beratung und Arbeit optimieren die Betreuungssituationfür Klientinnen und Klienten. Das CJD verpflichtet sich dazu über kooperatives Handeln dieNetzwerke sozialer Arbeit zu stärken und zum Nutzen der Betreuten zu nutzen.20.Mitarbeit in FachgremienDer Fachdienst des Ambulant Betreuten Wohnens ist über das CJD – Dortmund in die Arbeitdes Diakonischen Werkes Rheinland – Westfalen – Lippe eingebunden. In Dortmund arbeitetder Fachdienst in unterschiedlichen Fachlichen Gremien mit. Arbeitsschwerpunkte derGremien sind: Die Qualifizierung und der Ausbau ambulanter Hilfen,Formelle und inhaltliche Kooperationsabsprachen,Vermittlung von Interessen und Bedarfen ambulant betreuter Menschen,Steuerungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene,Inhaltliche Themen,Absprachen zu Verfahren und Regelungen zwischen den Anbietern betreutenWohnens und dem KostenträgerDarüber hinaus, wird sich das CJD darum bemühen Mitglied des lokalen Fachgremiums „AGBeWo“ zu werden, da es sich hierbei um ein für die Arbeit im ABW sehr relevantes Netzwerkhandelt.- 11 -
21.FinanzierungDie Kosten für das Ambulant Betreute Wohnen können nach § 54 SGB XII vom zuständigen,überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Landschaftsverband Westfalen – Lippe) übernommenwerden. Dabei wird vom Kostenträger gemäß der §§ 85 ff, 90 SGB XII überprüft, ob bzw.inwieweit der Klient / die Klientin mit eigenem Einkommen oder Vermögen zu den Kostenherangezogen werden kann. Sofern Entgelte vom überörtlichen Träger der Sozialhilfeübernommen werden, werden diese vom Träger des Ambulant Betreuten Wohnens direkt mitdiesem Kostenträger abgerechnet. Sollte eine Kostenübernahme durch Dritte nicht oder nuranteilig möglich sein, sind die gesamten bzw. verbleibenden Kosten für alle vertraglicherbrachten Betreuungsleistungen in voller Höhe von dem Klient / der Klientin zu übernehmen.Beschwerderegelung- 12 -
AnsprechpartnerInnenEntsprechend der Erklärung zur Selbstverpflichtung der Freien Wohlfahrtspflege zum internen undexternen Beschwerdemanagement kann sich die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer odereine von ihm bevollmächtigte bzw. zur Vertretung befugte Person an folgende AnsprechpartnerInnenbeim Leistungsanbieter wenden:Leiter des Ambulant Betreuten WohnensHerr / Frau n.n.Gewerbeparkstraße 3 – 5, 44339 DortmundTelefon: n.n.Mobil: n.n.Email: n.n.AbteilungsleitungFrau Maike BrummelmanAm Oespeler Dorney 41-65, 44149 DortmundTelefon: 0231 – 9691125Mobil: 0151 – 40638766Email: [email protected] für das CJD NRW NordHerr /Nils RöhrAm Oespeler Dorney 41 -65, 44149 DortmundTelefon: 0231 - 9691270Mobil: 0151 - 40638778Email: [email protected] Rheinland-Westfalen-LippeHerr / Frau n.n.n.n.Telefon: n.n.Mobil: n.n.Email: n.n.Landschaft
Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) für Menschen mit Behinderung CJD Dortmund Am Oespeler Dorney 41-65, 44149 Dortmund fon: 0231 96 91 - 0 fax: 0231 96 91- 188 www.cjd-dortmund.de [email protected] Stand 15.01.2017 AnsprechpartnerInnen: Björn Rosigkeit (Fachb