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Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 1Auszug aus dem NationalenKollektivvertrag und demLandesabkommen für Bediensteteim Tourismussektor

Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 2Herausgeber:Südtiroler Tourismuskasse (STK)Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)Tel. 0471 317 700 Bozen, Schlachthofstr. 59ASGBTel. 0471 308 200 Bozen, Bindergasse 30AGB/CGIL – LHFD/FILCAMSTel. 0471 926 419 Bozen, Romstr. 80SGB/CISL FISASCATTel. 0471 568 441 Bozen, Siemensstr. 23-29SGK/UIL UILTUCSTel. 0471 245 615 Bozen, Romstr. 80/cApril 2004Südtiroler Tourismuskasse (STK)c/o Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)39100 Bozen, Schlachthofstr. 59Tel. 0471 317 700Fax 0471 317 [email protected]:Karo Druck, FrangartStellenmarkt nstirolia.org2ArbeitArbeitsamt

Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 3InhaltSüdtiroler TourismuskasseSeite413. Entlassung/KündigungSeite14a) KündigungsfristenSeite15b) 161. ArbeitsantrittSeite72. ProbezeitSeite73. Berufsbilder/EinstufungenSeite8a) Vorzeitige Auflösung durch4. LehrlingswesenSeite8den/die Arbeitgeber/ina) Dauer der LehrzeitSeite8b) Vorzeitige Auflösung durchb) BerufsschuleSeite9den/die Arbeitnehmer/inc) LehrlingslöhneSeite9d) KrankheitSeite9a) Vorzeitige MutterschaftSeite16e) SaisonbetriebeSeite9b) Obligatorische Mutterschaft/VaterschaftSeite17f) ArbeitszeitenSeite9c) ElternurlaubSeite17g) Kündigungseinschränkungen bei LehrlingenSeite10d) StillpausenSeite175. Arbeitszeiten generellSeite10e) Erkrankung des KindesSeite18a) flexible ArbeitszeitSeite11Seite18b) ÜberstundenSeite11a) Krankheit in BeherbergungsbetriebenSeite186. RuhetagSeite11b) Krankheit in NichtbeherbergungsbetriebenSeite187. UrlaubSeite11c) KontrollvisitenSeite19a) UrlaubsberechnungSeite11d) ArbeitsunfallSeite19b) UrlaubsanspruchSeite1117. Unterkunft und VerpflegungSeite20c) Freistellung bei TodesfallSeite1118. LaborfondsSeite20d) HeiratsurlaubSeite1119. GewerkschaftsrechtSeite208. FeiertageSeite129. SonntagszuschlagSeite12Anlage: LohntabellenSeite2110. Auszahlung des 13. und 14. MonatslohnesSeite1211. EntlohnungSeite12a) AuszahlungSeite13b) Provinziales LohnelementSeite13c) SaisonzuschlagSeite13d) AbfertigungSeite13e) DienstalterszulageSeite13f) Auszahlung der GuthabenSeite13Seite14a) Flexible – elastische KlauselnSeite14b) ZusatzarbeitSeite1412. Teilzeitarbeit14. Zeitverträge15. Mutterschaft16. Krankheiten und Arbeitsunfälle3

Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 4Südtiroler TourismuskasseSitzVorliegende Broschüre beinhaltet dieDie Südtiroler Tourismuskasse hat keinewesentlichsten Bestimmungen des Natio-Gewinnabsichten und hat den vorläufigennalen Kollektivvertrages für das Gastge-Sitz beim Hoteliers- und Gastwirteverbandwerbe. Als Verwaltungsrat der Südtiroler(HGV) in Bozen, Schlachthofstr. 59.Tourismuskasse wollen wir damit für mehrZweckbestimmungTätigkeit der SüdtirolerTransparenz sorgen. Wir hoffen, dassTourismusklasse: Berufsbildende Kurse,die Broschüre sowohl für die Arbeitneh-soziale Maßnahmen, temporäre, finanziellemerInnen als auch für die Arbeitgeber-1. Abhaltung von berufsbildenden Kursen,Unterstützung der Arbeitnehmer,Innen nützlich sein kann. Im Folgendendie vom HGV und den Gewerkschafts-Rückerstattung des Schulgeldes.werden kurz die Aufgaben und Zieleorganisationen anerkannt sind und auchder Südtiroler Tourismuskasse angeführt.solche, die vom Verwaltungsrat derAnschließend werden die wichtigstenSüdtiroler Tourismuskasse beschlossenPunkte des Kollektivvertrages erläutert.werden;Die SüdtirolerTourismuskasse:2. VorübergehendeUnterstützungdesEinkommens der ArbeitnehmerInnen,Zwischen dem Hoteliers- und Gastwirtever-die von betrieblichen Wiederaufbau-band (HGV) und den FachgewerkschaftenoderASGB, AGB/CGIL LHFD/FILCAMS, SGB/betroffen sind, welche eine zeitlichCISL FISASCAT sowie SGK/UIL UILTUCS istunbegrenztefür die ArbeitnehmerInnen des Gastgewer-Unterbrechung der Arbeitsverhältnissebes die „Bilaterale Körperschaft Südtirolerhervorrufen sowie die Finanzierung vonTourismuskasse“ eingerichtet worden. DieUmschulungskursen für jene Arbeit-Tätigkeit wurde mit dem 1. Jänner 1994nehmerInnen, die sich in dieser uflösungund/oder3. Maßnahmen zur Unterstützung desEinkommens der Saisonbeschäftigten, diean Berufsbildungskursen teilnehmen,die von der Südtiroler Tourismuskasseselbst organisiert werden sowie sozialeMaßnahmen zugunsten der ArbeitnehmerInnen.4

Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 5Südtiroler TourismuskasseMitglieder und NutznießerVoraussetzungfürdieRücker-stattung des Schul- bzw. KrankenMitglieder der Südtiroler Tourismuskassegeldessind alle ArbeitnehmerInnen und Arbeit-1. Der/Die Arbeitgeber/in muss die Ein-geberInnen der Betriebe, die dem HGVzahlung laut Art. 4 und 5 des Statutesangeschlossen sind oder welche dieder Südtiroler Tourismuskasse vorneh-Bestimmungen des Nationalen Kollektiv-men.vertrages vom 19. Juli 2003 für das Gastgewerbe anwenden und die vertraglichen2. Der/Die Arbeitgeber/in ist verpflichtet,Beiträge (COVELA/COVELCO) sowie diedem Antrag die unterschriebenen Lohn-Beiträge an die Südtiroler Tourismuskassestreifen des Lehrlings beizulegen. Dasregelmäßig zahlen.Schulgeld muss auf dem Lohnstreifenunter der Bezeichnung „Entgelt Berufs-Aktivitäten der SüdtirolerTourismuskasseschule“ und das Krankengeld unter„Krankengeld Lehrling“ veranstaltungen3. Dem Antrag muss weiters der VordruckDie Mitglieder der Südtiroler Tourismus-DM/10 (Ausdruck telematischer Über-kasse, die eine STK/HGV-Weiterbildungs-mittlung) der letzten drei NISF/INPS-veranstaltung besuchen und die EinzahlungEinzahlungen samt Einzahlungsscheinder Beiträge laut Reglement ordnungsgemäßMod. F24 beigelegt werden.vornehmen, erhalten eine Reduzierung derTeilnahmegebühr. Die Ermäßigung beträgt70 % des jeweiligen Kurspreises, wobei4. Verjährungsfrist der Ansuchen: innerhalb31. März des darauf folgenden Jahres.ein Mindestbeitrag von 52 Euro des Teilnehmers berücksichtigt wird.Die Südtiroler Tourismuskasse behält sichdas Recht vor, bei fehlenden oben genann-b) Rückerstattung des Schul- bzw.ten Voraussetzungen den Antrag abzuwei-Krankengeldes an die Arbeitgebersen.Rückerstattung des Schul-Laut Art. 3 und 4 des Landesabkommensvom 15. Dezember 2003 über dasc) Soziale Maßnahmenund Krankengeldes:Lehrlingswesen, wird das Schul- bzw.Soziale Maßnahmen für die Arbeitnehmer-Muss bei der TourismuskasseKrankengeld wie bisher vom/von derInnen , welche vom Verwaltungsrat der Süd-eigens beantragt werden.Arbeitgeber/in ausbezahlt. Auf Antrag antiroler Tourismuskasse genehmigt werden.die Südtiroler Tourismuskasse erhält der/dieArbeitgeber/in das Berufsschulgeld imStand: April 2004Ausmaß von 65 % und das Krankengeld imAusmaß von 100 % rückvergütet.5

Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 6Auszug KollektivvertragInkrafttreten und LaufzeitAnwendungsbereich:Abgeschlossen von den Arbeitnehmer- undHotels, Pensionen,Arbeitgebervertretern in Rom, am 19. JuliGarnis, Gasthäuser,2003 und gültig vom 1. Jänner 2002 bisRestaurant, Bars, usw.31. Dezember 2005.Das Landesabkommen wurde in Bozen am15. Dezember 2003 abgeschlossen, und istgültig vom 1. November 2001 bis zum 31.Dezember 2005.Diese Zusammenfassung der Gesetzes- undVertragsbestimmungen ist als Orientierungshilfe gedacht. Da es notwendig war, eineVielzahl von Bestimmungen zusammenzufassen, kann dieser Auszug jedoch nicht alsGrundlage für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen dienen.Nachdruck – auch auszugsweise – ohneGenehmigung nicht gestattet.6

Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 7Auszug KollektivvertragBeherbergung und Nichtbeherbergung1. Arbeitsantrittein/eine Arbeitnehmer/in innerhalb vonzwei Jahren im selben Betrieb wieder fürDie Aufnahme von ArbeitnehmerInnendieselbe Arbeit beschäftigt wird, ist keinewird dem Arbeitsamt und dem I.N.A.I.L.Probezeit vorgesehen.(Nationales Institut für Arbeitsunfälle) mitgeteilt.Wichtig: Die Meldepflicht besteht auchwährend der Probezeit.Folgende Unterlagen müssen demAntrag beim Arbeitsamt beigelegtWährend oder am Ende der Probezeitwerden:kann das Arbeitsverhältnis jederzeit fristlos Kopie der Aufenthaltsgenehmigungaufgelöst werden.(nur bei Nicht-EU-Bürgern)Wird bei ArbeitnehmernInnen außerhalbFolgendeUnterlagenbenötigtder Provinz das Arbeitsverhältnis währendder/die Arbeitgeber/in bei derder Probezeit aufgelöst, so müssen dieAufnahme:Fahrtspesen vergütet werden. persönliche Daten Wohnsitz Steuernummer gültigen SanitätsausweisProbezeit je nach Einstufung(muss nichtmehr verlängert werden) ArbeitstageKader A – Kader B180Gruppe I150Gruppe II75Gruppe III45Gruppe IV – Gruppe V30Gruppe VI-s20Gruppe VI – Gruppe VII15Lehrlinge25Saisonarbeitnehmer10eventuelle Dokumente für Familiengeldoder en: Anstellungsbestätigung/Arbeitsvertrag2. ProbezeitDie Probezeit ist nur dann gültig, wenndiese schriftlich vereinbart wird. Wenn7

Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 8Auszug Kollektivvertrag3. Berufsbilder/EinstufungenWir führen hier die wichtigsten Berufe mitden jeweiligen Lohnstufen an:Lohnstufe Aleitende Angestellte mit hoher EntscheidungsautonomieLohnstufe Bleitende Angestellte, verantwortlich für Abteilungen oder BranchenLohnstufe 1leitende AngestellteLohnstufe 2Empfangschef/in, 1. Portier/in, 1. Maître, Chefkoch/köchin, 1. Gouvernante,Chefbarman, Direktionsassistent/in u.ä.Lohnstufe 3Verwaltungspersonal, Gouvernante, Alleinportier/in, Alleinkoch/köchin,Nachtportier/in, Maître, Alleinbarman, Sommelier u.ä.Lohnstufe 4Chef de Rang, Chef de Partie, 2. Gouvernante, Kellner/in, Koch/Köchin, Barman,Gärtner/in, Portier/in, Sekretär/in, Eishersteller/in, Pizzakoch/Pizzaköchin,Qualifizierte ArbeitnehmerInnen im Wellness-Bereich u.ä.Lohnstufe 5Koch/Köchin, Kellner/in, Barist/in ohne eingehende Berufsausbildung undohne Gesellenbrief, Kaffeekoch/Kaffeeköchin, Kellermeister/in, Telefonist/in,Nachtwächter/in, Eisverkäufer/in, Animateur/in, Diätassistent/in,Kinderbetreuer/in, Fahrer/in u.ä.Lohnstufe 6sKüchen-, Saal-, Barkommis, Zimmermädchen in den Betrieben der gehobenen KlasseLohnstufe 6Hausmeister/in, Bügler/in, Zimmermädchen in den einfachen BetriebenLohnstufe 7Hilfspersonal4. Lehrlingswesengleich für die Unterbrechungen um 1/6verkürzt. Die Teilnahme an Kursen mit36 Monate beträgt die Lehrzeita) Dauer der LehrzeitBlockunterricht muss voll und ganz alsfür Koch- und Servierlehrlinge.Kochlehrling:gearbeitete Zeit betrachtet werden.36 MonateServierlehrling: 36 MonateDa mit der neuen Schulreform das neunteKöche und Kellner werden nach AbschlussPflichtschuljahr eingeführt wurde, zählt dieder Lehre in die vierte Lohnstufe htschuljahr. Es ersetzt nicht mehr wie8Für Lehrlinge, die für Saisonarbeit einge-bisher das erste Lehrjahr für Köche oderstellt werden, wird die Lehrzeit zum Aus-Servierfachkräfte.

Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 9Auszug KollektivvertragDer positive Abschluss des Bienniums fürDen in Saisonbetrieben beschäftigten Lehr-Hotellerie und Gastronomie der deutschenlingen werden die Unterrichtsstunden beiund ladinischen sowie der italienischenBeendigung des Dienstverhältnisses ausge-Berufsbildung, das Teil der fünfjährigenzahlt. Deren Anteil wird auf 16,66 Prozentgesetzlich anerkannten Hotelfachschule in(Prozentsatz für neun Wochen Berufsschule)deutscher Sprache „Kaiserhof“ und in ita-bzw. 18,50 Prozent (Prozentsatz für zehnlienischer Sprache „Cesare Riz“ ist, ersetztWochen Berufsschule) der vertraglichenden ersten Blockkurs der Lehre.Entlohnung (Berechnungsbasis: Monatslohn, 13. und 14. Monatslohn, bezahlteb) Pflicht zum Besuch der gast-Freistellungen und Urlaub) festgelegt.gewerblichen Berufsschule 3x 9 Wochen für Koch- und Servier-lehrlinged) Entlohnung bei KrankheitVom 1. bis zum 180. Tag 100 % der 3 x 10 Wochen ab dem Schuljahr 2004/Entlohnung.2005e) Saisonbetriebec) LehrlingslöhneWenn ein Betrieb die Tätigkeit im Laufe desDie Entlohnung für die Lehrlinge wirdJahres für 70 Tage durchgehend bzw.folgendermaßen festgelegt:120 Tage nicht zusammenhängend unterbricht, so kann ein befristeter Lehrvertrag fürLehrzeit 36 Monate6 Monatezu 55 Prozent6 Monatezu 60 Prozent6 Monatezu 65 Prozent6 Monatezu 75 Prozent6 Monatezu 85 Prozent6 Monatezu 90 Prozentdie Dauer der Saison abgeschlossen werden.In Saisonbetrieben bleibt der Lehrling fürdie gesamte Öffnungszeit des Betriebes imDienst, ausgenommen bei Kündigungdurch den Lehrling selbst, bei Entlassungaus schwerwiegendem Anlass oder ausgerechtfertigtem Grund.Weiters ist der Betrieb verpflichtet, die inder vorhergehenden Saison beschäftigtenAls Grundlage für die Berechnung der Lehr-Lehrlinge erneut einzustellen, sofern derlingslöhne dient der Bruttolohn der IV. Lohn-Lehrling einen schriftlichen Antrag inner-gruppe eines/einer qualifizierten volljähri-halb von 60 Tagen ab Beendigung desgen Arbeitnehmers/in. Die Zeit, die derArbeitsverhältnisses stellt.Lehrling in der Berufsschule (wöchentlicherBesuch oder Blockkurs) verbringt, wird nor-f) Arbeitszeiten für MinderjährigeDas Jugendschutzgesetzmal entlohnt.Minderjährige, über 15 Jahre und unterschreibt genau vor, wie lange18 Jahre, dürfen höchstens 8 Stunden pro TagJugendliche beschäftigt werden dürfen.und 40 Stunden in der Woche, sowie höch-9

Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 10Auszug Kollektivvertragstens 4 Stunden ohne Unterbrechung arbeiten.Sie haben außerdem Anrecht auf zweiRuhetage pro Woche, wobei einer davonder Sonntag sein muss.Überstundenleistungen und Nachtarbeitzwischen 24 Uhr und 5 Uhr morgens vonseinem Arbeitsplatz fernbleibt oderihn wiederholt unbefugt verlässt; seine Pflichten grob vernachlässigt; die Berufsschule trotz wiederholterErmahnung nicht besucht; wenn der Betriebsinhaber seinen Betriebaus wirtschaftlichen Gründen erheblichbleiben den Minderjährigen untersagt.einschränken muss.g) Kündigungseinschränkungen beiLehrlingenDer Lehrling kann seinen Lehrvertrag ausDas Landesgesetz bezüglich der Lehrlings-folgenden Gründen vorzeitig auflösen:ausbildung sieht vor, dass eine vorzeitige wenn gesundheitliche Gründe vorhandenAuflösung des Lehrvertrages nur unter ganzsind;bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann. wenn der Betriebsinhaber seine PflichtenWird das Lehrverhältnis ohne gerechtfertig-grob vernachlässigt oder wenn Umstän-ten Grund vorzeitig aufgelöst, so darf derde eintreten, welche die Fortsetzung desBetrieb für die Dauer von 3 Monaten keineLehrverhältnisses unzumutbar machen; derneuen Lehrlinge einstellen.Sitz des Betriebes oder der Wohn-Auch ein Lehrling, der sein Lehrverhältnissitz des Lehrlings verlegt wird, und somitohne Grund vorzeitig auflöst, darf für dieder Arbeitsplatz nur schwer erreichbarDauer von 3 Monaten kein neues Lehrver-wird; derhältnis eingehen.Lehrling durch den Wechsel derLehrstelle erheblich näher bei seinerEntschädigung bei vorzeitiger EntlassungFamilie sein kann;Ein Lehrling, der ohne gerechtfertigten Ereignisse eintreten, welche die ständigeGrund entlassen wird, hat AnspruchAnwesenheit des Lehrlings in der 78 Arbeitstage (3 Monate), bemessen aufdie Differenz zwischen Lehrlingslohn und eineeinvernehmliche Auflösung desLehrverhältnisses erfolgt.dem Bruttolohn eines ausgelernten Beschäftigten (IV. Lohnstufe).5. Arbeitszeiten generellDas Landesgesetz sieht folgende Gründe fürDie wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40eine vorzeitige Auflösung des Lehrverhält-Stunden. Diese darf in einem Zeitraum vonnisses als ausreichend an:6 hintereinander folgenden Arbeitstagen wenn der Lehrling einen Diebstahl begeht; ein Geschäfts- oder ein Betriebsgeheimnisdurchschnittlich nicht mehr als insgesamtverrät;1048 Stunden, einschließlich der Mehr- undÜberstunden, betragen.

Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 11Auszug KollektivvertragBei einer Überschreitung des vorher genann-7. Urlaubten Limits durch Überstundenleistungen sindArbeitgeberInnen mit mehr als 10 Mitar-Seit dem 1. Jänner 1977 werden für allebeitern verpflichtet, eine entsprechendeArbeitnehmerInnen 26 Arbeitstage proMitteilung an das LandesarbeitsinspektoratJahr (auch für Lehrlinge und Teilzeitbe-vorzunehmen. Die Meldung ist innerhalbschäftigte) berechnet. Ruhe- und Feiertage31. Januar des darauf folgenden Kalender-werden nicht als Ferien berechnet. Ferienjahres durchzuführen.und Freistunden („permessi“) reifen auchwährend Krankheit, Unfall und Pflichtmut-a) Flexible Arbeitszeitterschaft an.Urlaub: Für alle ArbeitnehmerInnen 26 Tage imIn vorheriger Absprache zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in könnena) UrlaubsberechnungJahr. Ferien und Freistunden („permessi“) reifenArbeitszeiten mit weniger oder mehr alsSeit dem 1. Jänner 2002 wird für die Mit-auch während Krankheit, Unfall und Pflicht-40-Wochen-Stunden in der Vor- und Haupt-arbeiter der Urlaubsanspruch (auch für Lehr-mutterschaft an.saison vereinbart werden. Die Mehrarbeitlinge und Teilzeitbeschäftigte) in 26tel vor-bzw. Fehlstunden können innerhalb vongenommen und nicht wie bisher in 12tel.3 Monaten (ohne Überstundenaufschlag)Bei Saisonbeschäftigten wird der Urlaub imausgeglichen werden.Verhältnis zur Beschäftigungszeit berechnet.b) Überstundenb) UrlaubsanspruchAls Überstunden gelten sämtliche Stunden,Der Urlaubsanspruch beträgt 26 Arbeitstagedie die 40 Stunden in der Woche über-pro Jahr und 104 Stunden (15,60 Tage) anschreiten. In Saisonbetrieben können bis zuArbeitszeitreduzierung („permessi“). Diese3 Überstunden täglich geleistet werden.zusätzlichen Freistunden können in Halbtags- oder Tagesabwesenheiten genossen6. Ruhetagwerden, z.B. Arztvisiten usw.1 Tag wöchentlich für Saisonbeschäftigtec) Freistellung bei Todesfall(24 Stunden ohne Unterbrechung);Die Freistellung bei einem Familienunglück,1,5 Tage wöchentlich für Jahresbeschäftigte.z. B. bei Todesfall, entspricht in Jahresbetrieben 5 Kalendertage und in Saisonsbe-Der Ruhetag kann in Zeiträumen von mehrtrieben 3 Kalendertage und wird entlohnt.als einer Woche gewährt werden, vorausgesetzt die Dauer des Ruhetages entsprichtd) Heiratsurlaub24 Stunden pro sechs Arbeitstagen,Bei Jahresbetrieben hat der/die Arbeitneh-berechnet auf einen Zeitraum von zweimer/in, der/die nicht mehr in Probezeit ist,Wochen. Diese Regelung gilt in Fällen vonAnrecht auf 15 Kalendertage Heiratsurlaub.saisonbedingter Notwendigkeit.Der Heiratsurlaub ist mindestens 10 Tagevor Inanspruchnahme mitzuteilen.11

Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 12Auszug KollektivvertragDer Lohn wird während dieser Zeit normalWenn am Feiertag nicht gearbeitet wird,weiterbezahlt, wenn ein Trauschein vorge-da gerade Ruhetag oder der normalewiesen wird. Außerdem kann der/die Arbeit-wöchentliche freie Tag ist, muss außer demnehmer/in den Heiratsurlaub um 5 Tagenormalen Lohn ein Tageslohn ohne Auf-verlängern lassen; diese Tage werden nichtschlag bezahlt werden. Dies gilt auch fürbezahlt.den 4. November.Bei Saisonbetrieben steht dem/der Arbeitnehmer/in kein Heiratsurlaub zu.9. Sonntagszuschlag8. FeiertageAllen ArbeitnehmerInnen, die am Sonntagarbeiten, steht ein Zuschlag von 10 % zu.Folgende Feiertage müssen bei der Lohnberechnung berücksichtigt werden:Feiertage1. JännerNeujahr6. JännerHeilige Drei KönigeOstermontag25. AprilStaatsfeiertag (Jahrestag derBefreiung)1. MaiDie Auszahlung des 13. Monatslohneserfolgt im Monat Dezember und die Auszahlung des 14. Monatslohnes im MonatJuni. Bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird der 13. und 14. Monatslohn anteilsmäßig in 26tel berechnet.Tag der ArbeitPfingstmontag (Patrozinium)Weiters wird ausdrücklich darauf hinge-2. JuniNationalfeiertagwiesen, dass die Auszahlung des 13. und15. August„Ferragosto“/MariaHimmelfahrt14. Monatslohnes in Form von monatlichenAkontozahlungen nicht gestattet ist.1. NovemberAllerheiligen4. Novemberabgeschaffter Feiertag8. DezemberMaria Empfängnis25. DezemberChristtag/1. WeihnachtstagDer Mindesttariflohn ist folgendermaßen26. DezemberStephanstag/2. Weihnachtstag Grundlohn Kontingenzzulage Provinziales Lohnelement Dienstalterszulage Saisonzuschlag von 8 %Wenn an einem Feiertag gearbeitet wird,muss neben dem normalen Lohn, noch einTageslohn mit 20 % Aufschlag bezahltwerden.1210. Auszahlung des 13.und 14. Monatslohnes11. Entlohnung(siehe Lohntabellen in der Anlage)zusammengesetzt:(nur für Saisonbeschäftigte)

Kollektivvertrag28.06.200712:23 UhrSeite 13Auszug Kollektivvertraga) Auszahlung des Lohnese) DienstalterszulageDie Auszahlung des Lohnes muss spätes-Seit 1. Mai 1990 gelten für die Berechnungtens innerhalb dem 6. des darauf folgen-der Dienstalterszulage folgende Fixbeträge:den Monats, immer zusammen mit demLohnstreifen, erfolgen.Nach jeweils 3 Dienstjahren im selbenBetrieb wird eine Dienstalterszulage gemäßb) Provinziales Lohnelementden oben angeführten Beträgen ausbezahlt.In der Provinz Bozen wird, wie im Landes-Die Anreifung der Dienstalterszulage beginntabkommen vom 15. Dezember 2003allerdings erst mit Erreichung des 18. Lebens-vorgesehen,jahres.eineLandeszulagevon25,82 Euro für alle Lohnstufen ausbezahlt.Maximal werden 6 DienstalterszulagenDiese Landeszulage wird unter der Bezeich-angerechnet.nung „Provinziales Element“ auf der Lohntabelle angeführt.c) SaisonzuschlagDie Saisonbeschäftigten erhalten in derProvinz Bozen einen Saisonzuschlag von8 %. Als Saisonarbeit gelten Arbeitsverhältnisse, deren Dauer im Kalenderjahr nichtmehr als zehn Monate betragen.Im Falle der Kündigung seitens des/derDienstalterszulageLohnstufe A40,80 Lohnstufe 433,05 Lohnstufe B39,25 Lohnstufe 532,54 Lohnstufe 137,70 Lohnstufe 6/S31,25 Lohnstufe 236,15 Lohnstufe 630,99 Lohnstufe 334,86 Lohnstufe 730,47 Arbeitnehmers/in in Betrieben mit Jahreslizenz wird der Saisonzuschlag nicht aus-f) Auszahlung der Guthabenbezahlt.Sämtliche Lohnguthaben müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahltd) Abfertigungwerden. Bei zentralisierter LohnbuchhaltungDie Abfertigung wird jedes Jahr (1. Januar -ist eine Verzögerung höchstens bis zum31. Dezember) auf das Jahreseinkommendarauf folgenden Monat möglich.bzw. Saisoneinkommen berechnet. Siebeträgt seit 1990 ca. einen Monatslohnpro Dienstjahr.Den ArbeitnehmerInnen in Saisonbetriebenwerden alle angereiften Lohnelemente,inklusive der Abfertigung, mit dem letztenLohnstreifen ausbezahlt.13

Kollektivvertrag28.06.200712:24 UhrSeite 14Auszug Kollektivvertrag12. TeilzeitarbeitVoraussetzung für ein gültiges Teilzeitar-b) Zusatzarbeit bei Teilzeitbeschäf-beitsverhältnis ist ein schriftlicher Arbeits-tigten mit fixem Stundenplanvertrag mit genauer Angabe der Arbeits-Laut Landesabkommen können Zusatzstun-genaue Angaben der Arbeitszeitzeit und ihrer Verteilung.den (d. h. mehr als im Arbeitsvertrag fest-und ihrer Aufteilung enthalten.Alle zusätzlichen Leistungen, 13. und 14.gelegt) im Höchstmaß von 50 % der Stun-Monatslohn, Abfertigung, Bezahlung derden, die im Teilzeitvertrag auf MonatsbasisFerien (die Anzahl der Tage bleibt unver-vorgesehen sind, geleistet werden.Teilzeitarbeitsverträge müssenändert) und die Feiertage müssen im Verhältnis zur Wochen- bzw. Monatsarbeits-Der Betrieb kann sie in folgenden Fällenzeit erfolgen. Bei Aufnahme von Vollzeit-von Abwesenheit verlangen:beschäftigten haben die bereits bedienste- Krankheit/Unfall (über einen Monat) Urlaub Schwierigkeiten bei der Personalsuche Bankette und anderen Ereignissen mitten Teilzeitbeschäftigten Vorrang.a) Flexible – elastische KlauselnDas Landesabkommen im Gastgewerbeermöglicht eine flexiblere Gestaltung desAusnahmecharakter saisonbedingte MehrarbeitTeilzeitvertrages. So können zum Beispieldie Arbeitsstunden vom Vormittag auf denDiese Stunden werden mit einem ZuschlagNachmittag verschoben werden.von 39 % (Anteil 13. und 14. Monatslohn,Die Einführung von flexiblen - elastischenUrlaub, Freistunden, Feiertage) entlohnt.Klauseln in den individuellen Arbeitsver-Die Leistung der Zusatzstunden ist immertrag, wird mit einem Aufschlag von 15 %freiwillig.der normalen monatlichen Entlohnung vergütet, falls diese Klauseln auf Wunsch13. Entlassung/Kündigungdes/der Arbeitgebers/in eingeführt werden.Die Kündigung muss schriftlich, mittels „Einschreibebrief mit Rückantwort“ innerhalbder nachstehend angeführten Termineerfolgen. Eine mündliche Kündigung istnicht gültig.Die Kündigung von Seiten des/der Arbeitnehmers/in kann laut Nationalem Kollektivvertrag für das Gastgewerbe jederzeitvorgenommen werden.14

Kollektivvertrag28.06.200712:24 UhrSeite 15Auszug Kollektivvertraga) Kündigungsfristenbis zum vollendeten 5. DienstjahrKalendertageKader A, Kader B4 MonateGruppe I2 MonateGruppe II und Gruppe III1 MonatGruppe IV und Gruppe V20 TageGruppe VI-s, Gruppe VI und Gruppe VII15 Tagevom 5 bis 10 DienstjahrKalendertageKader A, Kader B5 MonateGruppe I3 MonateGruppe II und Gruppe III45 TageGruppe IV und Gruppe V30 TageGruppe VI-s, Gruppe VI und Gruppe VII20 Tageüber 10 DienstjahreKalendertageKader A, Kader B6 MonateGruppe I4 MonateGruppe II und Gruppe III2 MonateGruppe IV und Gruppe V45 TageGruppe VI-s, Gruppe VI und Gruppe VII20 TageLehrlinge10 TageKündigungsfristen in Saisonbetrieben15 Tage15

Kollektivvertrag28.06.200712:24 UhrSeite 16Auszug Kollektivvertragb) Entlassungsschutz in Jahresbe-a) Vorzeitige Auflösung des Zeit-triebenvertragesDie Entlassung auf Grund von Rasse,Arbeitgebers/inGeschlecht, Sprache, politischen Ansich-Falls der/die Arbeitnehmer/in ohne Recht-ten, religiöser Überzeugung, Gewerk-fertigungsgrund oder wegen der Schließungschaftszugehörigkeit oder Streikbeteiligungdes Betriebes aus Verschulden des/derEine Entlassung muss immer schriftlichist unabhängig von der Begründung, dieArbeitgebers/in oder aus diesen anlastbarenmitgeteilt und begründet werden, ansonstendiese rechtfertigen mag, in jedem FallGründen entlassen wird, hat der/die Arbeit-unzulässig.nehmer/in Anrecht auf eine Entschädigungist sie wirkungslos.vonSeitendes/derin Höhe der Entlohnung, die ihm/ihr vomEntlassungsverbot gilt auch bei Mutter-Tag der Entlassung bis zum Ende der Ver-schaft, Krankheit, Arbeitsunfall und Militär-tragsdauer zugestanden hätte.dienst.b) Vorzeitige Auflösung des ZeitverEntlassungsschutz gilt außerdem bei Heirattrages von Seiten des/der Arbeit-ab dem Tag der Veröffentlichung der Hei-nehmers/inratsabsichten beim Standesamt bis zuWird der Zeitvertrag vorzeitig von Seiteneinem Jahr nach der Eheschließung.des/der Arbeitnehmers/in ohne gerechtfertigten Grund aufgelöst bzw. wird ein unge-Eine Entlassung muss immer schriftlich mit-rechtfertigtes Fernbleiben vor Vertragsendegeteilt und begründet werden, ansonstenfestgestellt, so hat der/die Arbeitgeber/inist sie wirkungslos.das Recht, eine Entschädigung in maximalerHöhe der ihm noch zustehenden Entlohnun-Eine ungerechtfertigte Entlassung kanngen (Lohn, 13. und 14. Monatslohn sowieinnerhalb von 60 Tagen angefochten wer-Urlaub und Abfertigung usw.) einzubehalten.den.15. Mutterschaft14. Zeitverträgea) Vorzeitiger MutterschaftsurlaubArbeitsverträge auf bestimmte Zeit laufenBesteht eine Gefahr, dass der normale Ver-mit Erreichen des Termins aus. Vorausset-lauf der Schwangerschaft durch die Arbeitzung ist die genaue Angabe des Endda-beeinträchtigt wird, kann die Arbeitnehme-tums oder eines Ereignisses (z. B. Ostern,rin beim Arbeitsinspektorat einen AntragAllerheiligen). Es genügt nicht, nur „Saison-auf vorzeitigen Mutterschaftsurlaub stellen.ende“ anzugeben. Fehlt das genaue End-Wird dem Ansuchen stattgegeben (einedatum, so muss eine schriftliche KündigungAblehnung muss innerhalb von 7 Tagenmit 15 Kalendertagen gemacht werden.erfolgen), so wird auch für diese Zeit einMutterschaftsgeld in Höhe von 100 % desBruttolohnes gewährt.16

Kollektivvertrag28.06.200712:24 UhrSeite 17Auszug schaftzusammen können höchstens 10 MonateAls obligatorische Mutterschaft geltenbeanspruchen.fünf Monate. Das MutterschaftsgeldDie obligatorische Mutterschaft ist eine Pflichtfreistellung und beginnt zwei Monate vorWenn der Vater mindestens 3 Monateerhält die/der Arbeitnehmer/in im Ausmaßdem voraussichtlichen Geburtstermin undbeansprucht, erhöht sich sein Anspruch aufvon 100 %.endet drei Monate nach dem effektiven7 Monate und die Gesamtfreistellung aufGeburtstermin; bei flexibler Mutterschaft, ein11 Monate. Wenn der Vater oder die Mut-Monat vor dem voraussichtlichen Geburts-tertermin und vier Monate nach der effektivenAnrecht auf 10 Monate s „Elterngeld“ zu Lasten des NISF/INPSBei einer Frühgeburt hat die Mutter auf jedenwird im Ausmaß von 30 % bis zum 3.Fall Anrecht auf die vollen fünf MonateLebensjahr des Kindes und maximal für 6Mutterschaftsgeld. Falls die effektive GeburtMonate insgesamt für beide Elternteile aus-nach dem voraussichtlichen Geburtstermingezahlt. (Berechnungsbasis: Monatsbrutto-erfolgt, so werden diese Tage am Endelohn). Der Zeitraum, welcher eventuell diedazugerechnet.6 Monate überschreitet, wird nur dann entlohnt, wenn bestimmte Einkommensgren-Der Vater kann in speziellen Fällen, z. B.zen nicht überschritten werden.bei schwerer Krankheit oder Todesfall derFür die Auszahlung muss ein schriftlicherMutter, einen Vaterschaftsurlaub von 3Antrag vorliegen (Mod. AST.FAC.).Monaten ab dem effektiven Geburtsterminbeantragen.d) StillpausenWährend dieser Zeit erhält die/der Arbeit-Innerhalb des ersten Lebensjahres des Kin-nehmer/in das Mutterschaftsgeld im Aus-des können täglich zwei Stunden pro Kindmaß von 100 %.als Stillpausen beansprucht werden, wobeidie Beschäftigte den Betrieb verlassenWährend des obligatorischen Mutter-kann, vorausgeschickt, dass die täglicheschaftsurlaubes reift das Dienstalter, derArbeitszeit mindestens 6 Stunden beträgt,Anteil des 13. Monatslohnes, Urlaub undansonsten eine Stunde am Tag.Abfertigung an.Diese Stunden werden normal (zu 100 %c) Elternurlaub (Fakultative Mutter-zu Lasten des NISF/INPS) entlohnt. Dieschaft)Stillpausen müssen von der ArbeitnehmerinDer Elternurlaub kann von

das Recht vor, bei fehlenden oben genann-ten Voraussetzungen den Antrag abzuwei-sen. c) Soziale Maßnahmen Soziale Maßnahmen für die Arbeitnehmer-Innen , welche vom Verwaltungsrat der Süd-tiroler Tourismuskasse genehmigt werden. Stand: April 2004 Rückerstattung des Schul