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Der ICD-Träger als AutofahrerSicht des Verkehrsmediziners

Dr. med. Andreas NachtmannHerz- und KreislaufzentrumRotenburg an der Fulda

Fahrerlaubnisklassen und -gruppen Gruppe 1: A, A1, B, BE, M, S, L T (also Krafträder, PKW, Kleinkrafträder,Traktoren) Gruppe 2: C, C1, CE, C1E, D, D1, DE,D1E, Fahrgastbeförderung (also LKW ab 3,5 Tonnen, Kleinbusse(mehr als 9 Sitze), Busse, Taxen

Fahrerlaubnisverordnung Keine medizinischeRelevanz Rein haftungsrechtlich/juristisch Autofahren verbieten darfnur die Behörde Der Arzt soll beraten Der Arzt kann mit haftbargemacht werden

Arrhythmien Mit anfallsweiserBewußtlosigkeit: Nein Beurteilung auch desMedikationserfolgesdurch 24h-EKG undInternistischKardiologischeUntersuchung 3 Monate Pause!

ICD Nach den Begutachtungsleitlinien, gültigab 1.5.2014

ICD Kategorie 1: Prophylaktische Implantation Nach Erholung vom Eingriff (in der Regel3 Monate!) können die Betroffenen KFZder Gruppe 1 führen.

Kategorie II A Niedriges Risiko: Implantation erfolgteaufgrund einer Rhythmusstörung, aberkein Rezidiv: Fahren nach 6 Monaten (nur Gruppe 1)wieder gestattet.

Kategorie II B Mittleres Risiko: Patienten mit guttolerierten Kammertachykardien. Bis zum Nachweis einer Symptomfreiheit(Synkopen und Präsynkopen) unter ICDTherapie keine Fahrtauglichkeit

Kategorie III Hämodynamisch instabile VT: Keine Fahrtauglichkeit

ICD und Gruppe 2 Berufskraftfahrer: Nur bei prophylaktischimplantiertem ICD. Und auch nur bei besonders günstigerKonstellation Notwenig für alle (auch Gruppe 1): alle 6Monate Kontrolle (muss nachgewiesenwerden)

Herzschrittmacher Falls die Implantation infolge einerSynkope erfolgte, drei Monate Pause mitNachweis normaler Herzfunktion und ohneerneute Ohnmacht.

Synkope Einmalig: abhängig vom Grund derSynkope. Bei Korrektur des niedrigen Blutdruckskein Problem, keine Wartezeit Mehrmals: Klassifikation alsKreislaufabhängige Störungen derHirntätigkeit (wie ein Schlaganfall .)!

Blutflussreduktion durch zu engeKrawatten?

Herzinfarkt: PKW ja bei komplikationslosemVerlauf Heißt: Nach 3 Monaten,wenn keineHerzinsuffizienz undkeineRhythmusstörungenvorliegen und das EKG inOrdnung ist. Gilt auch bei Zweitinfarkt

Herzinfarkt: LKW Ausnahmsweise ja. 3-6 Monate Pause EKG, LZ-EKG, Echo,Belastungs-EKG Keine Insuffizienz,keineRhythmusstörungen,keine AP 2. Infarkt: EndgültigSchluss

Herzinsuffizienz Nyha 4: Nicht tauglich Nyha 3: Nicht tauglichfür Gruppe 2, bedingtfür Gruppe 1 Nyha 2: Grenzfälle Nyha 1: Kein Problem

Hypertonie Ständige Diastole über 130: Nein Diastole über 100 und keine anderenErkrankungen (Niere, Auge, Hirn,Linksherzhypertrophie): LKW ja. PKW ja. Bei Vorliegen von Begleiterkrankungenkeine Gruppe 2 Gruppe 1: Kontrollen in 2-3 JahrenAbstand (je nach Vorliegen vonBegleiterkrankungen)

Ende Weitere Folien auf Anfrage .

Schlaganfall Nie wieder Gruppe 2:Bus, LKW, Taxi Keine Ausnahme! PKW ja, wenn zweiVoraussetzungenvorliegen: 1. ErfolgreicheTherapie 2. KeineRückfallgefahr

Erfolgreiche Therapie Es müssen alle Symptome so weit rückläufigsein, dass das Fahren nicht eingeschränkt ist: Ausschluss z.B. bei Halbseitenblindheit oderWahrnehmungsstörungen, Störungen derAufmerksamkeit, Konzentration oderOrientierung Lähmungen nicht zwingend, abhängig vonAusmass und Begleitsymptomen: evtl.Sonderfahrzeug?

Rückfallgefahr Notwendig: Identifikation der Ursache Beseitigung der Ursache oder ausreichendeSekundärprophylaxe Abstand zum Akutereignis: z.B. drei Monate beinicht klärbarer Ursache (immerhin 30% derSchlaganfälle) Bei hohem Risiko des Rückfalls Ausschluss(z.B. bei Halsschlagadereinengung ohneTherapie oder bei Herzrhythmusstörungen ohneMarcumar)

Epilepsie Bei einmaligem (Gelegenheitsanfall) Ereignis, ggf. imRahmen eines Schlaganfalles: nach Beobachtungszeitvon 3 bis 6 Monaten. LKW: 6 bis 24 Monate. Bei zwei oder mehr Anfällen: ein Jahr Anfallsfreiheit (mitoder ohne Therapie) Bei langjähriger Epilepsie: zwei Jahre Anfallsfreiheit Bei Absetzen von Medikamenten: drei Monate nachAbsetzen LKW: 5 Jahre anfallsfrei ohne Therapie Ausnahmen: Schlafgebundene und fokale Anfälle

Alkohol Missbrauch: trinkenund Fahren: Nein Missbrauch: Trinkenzu Hause: Ja Abhängigkeit: Nein Abstinenz 1 Jahr!

Cannabis und Andere Gelegentlich: ja, aber(keine anderen Stoffe,keine Störung derPersönlichkeit, keinKontrollverlust) Andere BTM s:Abhängigkeit undregelmäßigerMißbrauch: Nein

Diabetes Kein Problem bei guter Einstellung Probleme bei Hypo- oder Hyperglykämien Diabetiker mit Insulin: üblicherweise keineGruppe 2, ausser bei Nachweis guterStoffwechsellage ohne Hypoglykämienüber 3 Monate

Demenz Nur bei leichtenStörungen nochfahrtauglich Oft bei Feststellungder DemenzVorliegen einerbereitsmittelschwerenStörung

Wie sage ich es? Hinweis auf die Eigenverantwortung Hinweis auf finanzielle Risiken (Haftpflichtzahlt nicht!) Hinweis auf personelle Risiken Aufklärung dokumentieren. (InAnwesenheit von Zeugen aufklären) Evtl. Unterschrift

Besondere Situationen Medizinische Eingriffe:Überwachungspflicht des Personals. Impfungen etc.: Kontrollpflicht, ob derPatient wirklich die geforderte Zeit in derPraxis/Klinik bleibt. Sicherung durch Abholenlassen

Wem sage ich es? Patient?Ehepartner?Polizei?Schweigepflicht gilt so lange, wie durchdas Verhalten des Patienten dieAllgemeinheit nicht gefährdet wird

2. Medikamente Bypackzettel:Fahrtauglichkeitseinschränkung fastStandard 15-20% der Arzneimittel sindproblematisch An 25% der Verkehrsunfälle sollenMedikamente beteiligt sein Starke individuelle Reaktion!

Grosse Gefahren Anticholinergika: Spasmolytika, entropfenVorsicht: behandelte Depressive fahren besser alsunbehandelte .

ex MittelwertAnalgetika (Opiate)2,2Antikonvulsiva2,4Antidepressiva index: 1 keine; 2 leichte; 3 deutliche; 4 ernsthafte Gefährdung

Mässig bis hohes Risiko Nichtbenzodiazepinhypnotika Opiate Tri- und TetrazyklischeAntidepressiva Antikonvulsiva Antipsychotika (hoch- undniederpotente) SedierendeAntihistaminika

Geringes Risiko Cetirizin und anderewenig sedierendeAntihistaminika Antidiabetika SSRI, SNRI undMAO-Hemmer Sympathomimetika(EphedrinNasensprays)

Dauertherapie Überwachung und Attest z.B. nötig bei:AntikoagulantienDigitalisBesondere Überwachung undDokumentation in der Initialphase auch beiAntihypertonika (Synkopen!) Leider keine klare Regelung

3. NeuropsychologischeUntersuchungen Visuelle nktionenReaktionsvermögenAufmerksamkeit

Anforderungen an das Gesichtsfeld PKW: 120 binokular LKW: binokular 70 nach links und rechtssowie vertikal 40 nach unten

Handy und Verkehr Nach einer Studie ist es für die Ablenkung durchdas Telefonieren egal, ob man mit oder ohneFreisprechanlage telefoniert. Andere Studie: Auch für Fußgänger gilt, dass sieerheblich abgelenkter sind, wenn sietelefonieren. 48 % liefen ohne zu schauen übereinen Überweg (gegenüber 28% ohne Handy) Besonders vorsichtig waren in dieser Studiedagegen Benutzer von MP3-Playern, denenmöglicherweise bewusst war, dass sie nichtshören (16%).

Schlafapnoe Unbehandelt und messbareTagesschläfrigkeit (Pupillometrie): Nein Behandelt: Ja

Niereninsuffizienz Schwere Insuffizienz: Nein Dialyse: Ja, wenn keine Komplikationenoder Begleiterkrankungen,ausnahmsweise auch LKW Nach Transplantation: ja

durch 24h-EKG und Internistisch-Kardiologische Untersuchung . EKG, LZ-EKG, Echo, Belastungs-EKG Keine Insuffizienz, keine Rhythmusstörungen, keine AP 2. Infarkt: Endgültig . Polizei? Schweigepflicht