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DJVWISSEN: 17FREIE AN DERDEUTSCHEN WELLE
PremiumVorsorgeMit Zuschuss für journalistischtätige freie Mitarbeiter !Die Rundfunkanstalten bezuschussenbis zu 50 % der BeiträgeBeste Konditionen für eine garantierteAlters-, Berufsunfähigkeits- und HinterbliebenenvorsorgeBeitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeitgrundsätzlich ohne GesundheitsprüfungÜberdurchschnittliche Gesamtverzinsung:bis zu 4,0 % in 2017 !Wir sorgen fürdie MedienbrancheBeratung: 0711 2056 .de
DJVWISSEN: 17FREIE AN DERDEUTSCHEN WELLE
ImpressumRedaktion, Texte, Bilder:Michael HirschlerLektorat/Korrektorat:Eva Werner, Erika HobeVerantwortlich im Sinne des Presserechtsund des Telemediengesetzes (TMG):Kajo DöhringHerausgeberDeutscher Journalisten-Verband e. V.Gewerkschaft der Journalistinnen undJournalistenvertreten durch den BundesvorsitzendenProf. Dr. Frank ÜberallTorstraße 49, 10119 BerlinTel.: 49 (0)30/72 62 79 20Fax: 49 (0)30/726 27 92 13Amtsgericht Charlottenburg, BerlinVereinsregister-Nr. VR [email protected]:DJV-Verlags- und Service GmbH, BonnHerstellung:inpuncto:asmuth, Bonn/Köln
INHALTSVERZEICHNISGeschafft: Bessere Bedingungen für freieMitarbeiterinnen und Mitarbeiter 5Sprechen Sie uns an /machen Sie bei uns mit! 7Ansprüche von Freienim schnellen Überblick 12Honorartarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen 60Honorartarifvertrag (Honorare in Euro) 64Tarifvertragfür arbeitnehmerähnliche Personenim Volltext 74Erläuterungen zu den Tarifverträgen:Einführung 19Urlaubstarifvertrag 91Gesetzliche Rechtevon freien Mitarbeitern 21Tarifvertragüber Zahlungen im Krankheitsfalle 93„Ein Reich der Freiheit“ 23Tarifvertragüber Altersunterstützungen 95Tarifvertragüber Zahlungen bei Schwangerschaft 97Tarifvertragüber die Gewährungeines Kinderbetreuungszuschusses 99Arbeitnehmerähnliche Freie:Ansprüche aus Tarifvertrag 29Sozialversicherung und Steuern 39Ich bin „Brutto gleich Netto“ 55Ich bin „Lohnsteuerkarte“ 57Checkliste für Freie an der DW 59InhaltAdressen für freie Journalistenim Rundfunk 1003
PERFEKT AUSGERÜSTETMIT DEN ANGEBOTEN DER V&S: Webinare für Freie Hard- und Software Mobilfunk Versicherungen juris OnlineInformationsdienste Mietwagen Neuwagenkauf Bandy: Im Alltag – beiBedrohung – im Notfall Spezielle Angebotefür Bildjournalisten JournalistenDatenbanken Fachliteratur für Journalisten Bücher im Selbstverlagwww.djv.de/shopWER IST DIE V&S?Die DJV-Verlags & Service GmbH ist das berufsorientierte Serviceangebot des Deutschen Journalisten-Verbandes. Wir bieten unseren Mitgliedernwichtige Zusatzleistungen und exklusive Services.KONTAKT ZUR V&S:DJV-Verlags & Service GmbHBennauerstraße 60 53115 BonnTel.: 0228/241464 Fax: 0228/241598Email: [email protected] Internet: www.djv.de
GESCHAFFT: BESSERE BEDINGUNGEN FÜRFREIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER1Nach mehrjährigen Verhandlungen habensich Gewerkschaften und Deutsche Welleam 6. April 2017 auf neue Tarifverträge fürarbeitnehmerähnliche Personen geeinigt.Diese bringen zahlreiche Verbesserungen.Wichtigste Punkte: Durch die Einigung werden die Anspruchsvoraussetzungen neugeregelt, es gibt einen modernen Leistungsartenkatalog und Freie in der DW werdenkünftig gleich behandelt.arbeitnehmerähnliche Personen und habenalle sozialen Schutzrechte wie zuvor.Ab 2018 werden mehr Freie von den Sozial leistungen der DW profitieren. Jahrzehntelang war die Einkommensgrenze, bis zu derFreie unter den Tarifvertrag fallen, unverändert geblieben. All diejenigen, die mehrals 74.000 Euro im Jahr verdienten, fielenheraus. Diese „Bemessungsgrenze“ wirdnun auf 88.000 Euro erhöht. Für die Berechnung der Ansprüche auf Urlaubsentgeltund andere soziale Leistungen steigt sie auf65.000 Euro.Der neue Leistungsartenkatalog enthält höhere Mindesthonorare und besser definierteTätigkeitsbeschreibungen. Das soll zu mehrKlarheit führen, in welcher Höhe Mitarbeiter mindestens zu vergüten sind. Es wirdnicht mehr nach Fernsehen, Hörfunk undOnline unterschieden. Etliche Honorarziffern sind weggefallen, ein paar wenige dazugekommen. Das Ganze wird dadurch transparenter und alltagstauglicher. Die Gewerkschaften konnten erstmals Zuschläge fürReporter durchsetzen. Diese werden künftigalso nicht nur in den Redaktionen bezahlt,sondern auch wenn man unterwegs ist.Auch die Honorierung von dienstlich angeordneten Schulungen wird neu geregelt. Fürdie Freien an der DW-Akademie gibt es einebessere Regelung für Ausfallhonorare, etwawenn Seminare kurzfristig abgesagt werden.Unter den Tarifvertrag fallen erstmals auchnichtdeutsche Staatsangehörige, wenn sienach einer Tätigkeit an einem der beidenStandorte der DW vorübergehend ins Ausland gehen, z.B. als freie Korrespondenten.Besser geregelt ist auch der Schutz von bereits bestehenden sozialen Ansprüchen,wenn Freie etwa wegen Elternzeit eine Auszeit nehmen oder zwischenzeitlich einenbefristeten Arbeitsvertrag annehmen. IhreRechte werden „eingefroren“. Wenn Sienach dieser Auszeit wieder als freie Mitarbeiter tätig sind, gelten sie sofort wieder alsEine der wichtigsten Forderungen der Gewerkschaften war die gerechte Honorierungder Freien. Die Gewerkschaften konntenendlich durchsetzen, dass die rund 3000freien Mitarbeiter der DW künftig gleich behandelt werden. Für gleiche Tätigkeiten gibtes gleiche Bezahlung – egal in welchemMedium oder in welcher Sprache. Die Forderung nach gerechter Bezahlung hatten dieGewerkschaften schon vor vielen Jahren erhoben, bislang aber ohne Erfolg. Jetzt wirddie Ungleichbehandlung im Sender abgeschafft.1Der Text wurde zuerst veröffentlicht in einem gemeinsamen Flugblatt der Gewerkschaften DJV, ver.di,VRFF im Juni 2017Geschafft: Bessere Bedingungen für Freie5
MITGLIEDERSERVICESCHONGEHÖRT?ES GIBT NEUEFACHINFOS!DJV-HANDBUCH FÜR FREIEder unverzichtbare Berufsratgeber fürfreie Journalistinnen und JournalistenSTEUERTIPPS FÜR JOURNALISTENbringen Licht in das Dunkel derSteuererklärungTIPPS FÜR FREIE JOURNALISTINNENUND JOURNALISTENHonorare, Urheberrecht, sozialeSicherung, SteuernFür Bestellungen und weitere Informationen: www.djv.de/shop E-Mail: [email protected] Fax: 0228/ 24 15 98
SPRECHEN SIE UNS AN /MACHEN SIE BEI UNS MIT!Warum bekomme ich weniger Honorar alsandere? Weshalb bekomme ich keine klarenAussagen über die Verlängerung meines Vertrags? Was kann ich tun, um meine Situationam Sender zu verbessern?Wenn Sie an der Deutschen Welle unzufrieden sind mit Ihrer Situation, dann müssenselbst was (mit-)machen! Die DJV-Betriebsgruppe und die DJV-Mitglieder im Personalrat sowie in der Freienvertretung Berlin versuchen ständig, etwas für die Mitarbeiter/innen zu verbessern. Das geht aber nur,wenn Sie sich bei uns melden – und ambesten auch selbst mitmachen, indem Siezur Stimme Ihrer Abteilung, Ihrer freien (undfesten) Kolleg/inn/en werden.Die zentrale Mailadresse der DJV-Betriebsgruppe lautet: [email protected] werden Sie über die DJV-Landesverbände, die für die Standorte in Bonnoder Berlin zuständig sind:Standort Bonn:DJV-Landesverband NRWHumboldtstraße 9, 40237 Dü[email protected].: 0211/23 39 90Fax: 0211/2 33 99 11Standort Berlin:DJV-Landesverband BerlinAlte Jakobstraße 79/80, 10179 [email protected].: 030/88 91 30 0Fax: 030/8 89 130 2Sprechen Sie uns an / machen Sie bei uns mit!JVBB . 80, 10117 [email protected].: 030/20 07 44 70Die Adressen anderer Landesverbände finden Sie auf einer weiteren Liste in dieserBroschüre, wir empfehlen allerdings die Mitgliedschaft in einem Landesverband, der fürdas Bundesland zuständig ist, in dem sicheiner der beiden Standorte der DW befindet.Die für die Tariffragen aktiven Mitglieder derDJV-Betriebsgruppe an der Deutschen Welleerreichen Sie über die folgenden E-Mail-Adressen.Aktuell arbeiten dort mit die Kolleg/inn/en:Klaus [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] P. [email protected] Sche[email protected] [email protected]
Die DJV-Mitglieder im Personalrat erreichenSie so: Örtlicher Personalrat in Bonn:Tel. 0228 / 429-2061 Örtlicher Personalrat in Berlin:Tel. 030 / 4646-5581Tarifverhandlungen/Tarifkommission Deutsche Welle im DJV Freie Mitarbeiter/innen: Kontakt über Michael Hirschler, [email protected] Angestellte: Kontakt überBenno H. Pöppelmann, [email protected] Geschäftsstelle des Landesverbandes,in der Sie Mitglied sind, steht Mitglieder fürdie Beratung und Vertretung in rechtlichenund sozialen Fragen als Ansprechpartnerzur Verfügung. Die Kontaktadressen findensich in dieser Schrift unter „DJV-Mitgliedwerden“.Die DJV-Bundesgeschäftsstelle, ReferatFreie, berät ebenfalls (neben dem für Sie zuständigen Landesverband), wenn Sie Fragenhaben (Rechtsfragen, Soziales, Versicherungen und mehr). Für Mitglieder erfolgt die Beratung per Mail, Telefon oder im Bedarfsfallauch vor Ort (in den Räumen des Personalrates oder in der DJV-Geschäftsstelle).Das Referat Freie in der Bundesgeschäftsstelle ist zu erreichen über:[email protected] oder [email protected]. 0228 /2017218Allgemeine Informationen zum DJV könnenSie hier bestellen:www.djv.de8Freienvertretung in BerlinDie Freienvertretung in Berlin wurde von denFreien der Deutschen Welle mit Unterstützung der Gewerkschaften und Freien, die inden Gewerkschaften aktiv sind, geschaffen.Sie hat keine vom Gesetzgeber anerkanntePosition, versucht allerdings dennoch dieInteressen der Freien durch gemeinsamesAuftreten zu verbessern, mindestens biszum In-Kraft-Treten gesetzlicher Regelungen,die eine Mitbestimmung der Freien im Personalrat der DW möglich machen. Die Gewerkschaften setzen sich seit vielen Jahren füreine echte Mitbestimmung der Freien ein.Am Standort Bonn besteht keine formalisierte Freienvertretung. Das heißt aber nicht,dass die Interessen der Freien hier wenigerbeachtet werden, vielmehr arbeiten die Freien hier direkt in den Betriebsgruppen undTarifkommissionen der Gewerkschaften mit.Übrigens gilt auch für Berlin, dass die Freienhier nicht nur in der Freienvertretung aktivwerden sollten, sondern auch die Treffender Betriebsgruppen und Tarifkommissionen in Berlin, damit der Informationsstandbei allen Gremien der gleiche bleibt und Interessen daher zielgenau vertreten werdenkönnen.AUSZUG AUS DEM STATUT DERFREIENVERTRETUNG „FREIE WELLE“BEI DW – TV IN BERLIN (SIEHE HTTP://FREIEWELLE.DJV-ONLINE.DE)„1. GRUNDLAGENDie freien Mitarbeiter/innen tragen zu einem hohen Teil dazu bei, dass der gesetz-Sprechen Sie uns an / machen Sie bei uns mit!
liche Programmauftrag der Deutschen Welleerfüllt wird. Aus diesem Grund und vor demHintergrund ihrer arbeitsrechtlichen Situation ist die Sorge um die Arbeitsbedingungenfreier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einhohes Gut. Gestützt auf die Urwahl der dreiFreiensprecher/innen im September 2010,an der sich die absolute Mehrheit der bei derDeutschen Welle in Berlin beschäftigten freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beteiligten, hat die Freienvertretung „Freie Welle“die Aufgabe übernommen, deren Interessenbei der Deutschen Welle zu vertreten.Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter imSinne dieses Statuts sind alle, die wiederkehrend für die Deutsche Welle in freier Beschäftigung arbeiten.2. AUFGABEN DER FREIENVERTRETUNG2.1. Eine wesentliche Grundlage, Interessenvertreten zu können, ist Transparenz.Dies beinhaltetKONTAKT & SERVICEWenn Sie Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband – Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten –, der mit rund33.000 Mitgliedern größten Journalistengewerkschaft Deutschlands, werden wollen,wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Landesverband.DJV-Landesverband Baden-WürttembergHerdweg 63, 70174 [email protected].: 0711/2 22 49 54 0Fax: 0711/2 22 49 54 44Bayerischer Journalisten-VerbandSt.-Martin-Straße 64, 81541 Mü[email protected].: 089/54 50 41 80Fax: 089/5 45 04 18 18Kommunikation:DJV-Landesverband Berlin der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbei-Alte Jakobstraße 79/80, 10179 [email protected].: 030/88 91 30 0Fax: 030/8 89 130 2ter untereinander zwischen Freienvertretung und Geschäfts leitung zwischen Freienvertretung und Personalrat zwischen Freienvertretung und Gewerkschaften“KONTAKT ZUR e.infoSprechen Sie uns an / machen Sie bei uns mit!JVBB . 80, 10117 [email protected].: 030/20 07 44 70Fax: 030/20 07 44 799
DJV-Landesverband BrandenburgDJV-Landesverband NiedersachsenFriedrichstr. 95, 10117 [email protected].: 030/69 20 57 51-0Fax: 030/69 20 57 51-9Schiffgraben 15, 30159 sachsen.deTel.: 0511/3 18 08 08Fax: 0511/3 18 08 44DJV-Landesverband BremenDJV-Landesverband NRWSögestraße 72, 28195 [email protected].: 0421/32 54 50Fax: 0421/3 37 81 20Humboldtstraße 9, 40237 Dü[email protected].: 0211/23 39 90Fax: 0211/2 33 99 11DJV-Landesverband HamburgRödingsmarkt 52, 2. OG, 20459 [email protected].: 040/3 69 71 00Fax: 040/36 97 10 22DJV-Landesverband HessenRheinbahnstraße 3, 65185 [email protected].: 0611/3 41 91 24Fax: 0611/3 41 91 30DJV-Landesverband Rheinland-PfalzAdam-Karrillon-Straße 23, 55118 [email protected].: 06131/97 75 75Fax: 06131/97 75 97Saarländischer JournalistenverbandGerberstr. 16, 66111 Saarbrü[email protected].: 0681/3 90 86 68Fax: 0681/3 90 86 sverband SachsenSchusterstraße 3, 19055 [email protected].: 0385/56 56 32Fax: 0385/5 50 83 89Hospitalstraße 4, 01097 [email protected].: 0351/2 52 74 64Fax: 0351/2 52 30 9310Sprechen Sie uns an / machen Sie bei uns mit!
Journalistenverband Sachsen-AnhaltDJV-Landesverband ThüringenMerseburger Straße 106, 06110 nhalt.deTel.: 0345/68 54 20 00Fax: 0345/68 54 20 01Anger 44, 99084 el.: 0361/5 66 05 29Fax: 0361/5 62 69 39DJV-Landesverband Schleswig-HolsteinAndreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 [email protected].: 0431/9 58 86Fax: 0431/9 58 83Sprechen Sie uns an / machen Sie bei uns mit!11
ANSPRÜCHE VON FREIENIM SCHNELLEN ÜBERBLICKDie wichtigsten Regeln und Ansprüche fürFreie an der DW werden nachfolgend kurzdargestellt. Ausführlicher wird es dann direkt in den Tarifverträgen und zum Teil auchin den Erläuterungen. Allerdings kann undbraucht nicht jede Regelung im Detail nocheinmal extra ausformuliert zu werden, dennes ist möglich, die Tarifverträge auch direktzu lesen. Bei Verständnisproblemen stehenstehen die Gewerkschaften mit Beratung zurVerfügung.VERTRAG ALS FREIE/R? WARUM KEINNORMALER ARBEITSVERTRAG?heblich höheres Einkommen zu erzielen alsFestangestellte. Für diejenigen, die gernesehr vielseitig journalistisch arbeiten, ist esoft die einzige Möglichkeit, in abwechselnden Abteilungen mitwirken zu können. Oftgibt es auch mehr kreative Möglichkeiten alsbei Angestellten, die im Regelfall in ihren Abteilungen auf festen Positionen arbeiten undnicht ständig die Rolle wechseln können.ICH KOMME AUS DEM AUSLAND. WASBEDEUTET EIN VERTRAG ÜBER FREIEMITARBEIT FÜR MICH?Die Arbeit als Freie/r ist an deutschenRundfunkanstalten verbreitet. Hauptgrund:die Sender bekommen von der Politik nureine begrenzte Zahl von Stellen zugebilligt,auf denen sie Arbeitnehmer befristet oderunbefristet beschäftigen dürfen. Um dasProgramm trotz der begrenzten Zahl vonangestellten Mitarbeitern interessant undanspruchsvoll zu gestalten, vergeben dieRundfunkanstalten Verträge als freie/r Mitarbeiter/in, selbst wenn die Arbeit der vonAngestellten gleichkommt.Einige Behörden, allen voran die Ausländerbehörde, haben immer wieder Probleme mit einem Vertrag über freie Mitarbeit,weil sie normalerweise einen Arbeitsvertragerhalten, wenn jemand den Aufenthalt inDeutschland beantragt. In diesen Fällen giltes allerdings, die Personalabteilung der DWeinzuschalten, die der Ausländerbehördeim Problemfall erläutern kann, warum diese Form der Mitarbeit einem Arbeitsvertraggleichzusetzen ist, wenn es um die Genehmigung des Aufenthalts in Deutschlandgeht.WENN SIE KEINE ECHTE ANSTELLUNGERHALTEN, WARUM ARBEITENMITARBEITER DANN MIT FREIENVERTRÄGEN?WIE KANN ICH ALS FREIE/R AN DERDEUTSCHEN WELLE DAUERHAFT ÜBER DIERUNDEN KOMMEN?Die freie Mitarbeit ist nicht immer nur einArbeitsvertrag zweiter Klasse, sondern kannauch eine Chance sein. So bietet sich dieMöglichkeit, auch noch für andere Auftrag-/Arbeitgeber tätig zu werden, oder durch diesehr leistungsorientierte Bezahlung ein er-12Freie haben bei der DW keinen Anspruchauf dauerhafte Beschäftigung. Daher solltenFreie sich ständig um Fortbildung innerhalbund außerhalb der DW bemühen, neue Auftraggeber innnerhalb und außerhalb der DWakquirieren und sich einen Plan B zurechtlegen, was sie machen würden, wenn ihrAnsprüche von Freien im schnellen Überblick
Mitarbeiterverhältnis von der DW beendigtwird. Zu dieser Vorbereitung gehört natürlichauch und gerade die Kenntnis der tarifvertraglichen und sozialen Ansprüche. Klar ist:die DW kann Freie auch noch nach über 30Jahren und im hohen Alter von über 60 Jahren jederzeit aufs Abschiebegleis schieben,wenn die Arbeitskraft nicht mehr einsetzbarist. Wer das beängstigend findet, sollte sich(rechtzeitig) nach einer Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber umschauen.ICH KOMME AUS DEM AUSLAND. WASGILT FÜR MICH, WENN ICH MEINE ARBEITBEI DER DW VERLIERE?Wenn Ihr Aufenthaltsstatus von der (freien)Mitarbeit bei der DW abhängt, dann entfällt mit dem Verlust des Vertrags bei derDW meist auch ihre Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland, außer Sie gehörenzum Kreis der Beschäftigten aus der Europäischen Union oder dem EuropäischenWirtschaftsraum (darüber hinaus gibt esauch einige Länder, deren Bürger besondereAufenthaltsrechte haben). Wenn Sie keineandere Beschäftigung finden, wegen dereine Aufenthaltsberechtigung erteilt werdenkann, müssen Sie eventuell ausreisen. Sollte Ihnen in Ihrem Heimatland die Verfolgungdrohen (z.B. weil Sie eben für die DW gearbeitet haben), bliebe die Möglichkeit, dassSie einen Asylantrag stellen. Natürlich sollten Sie sich wegen ihrer Aufenthaltsrechteausführlich rechtlich beraten lassen.Auch wenn die Gewerkschaften es immerwieder versuchen, sich in solchen Fälle dafüreinzusetzen, dass die Betroffenen weiterhinAnsprüche von Freien im schnellen ÜberblickArbeitsplätze bei der DW erhalten, ist es inder Praxis oft wenig erfolgreich. Die DW istleider kein „sicherer Hafen“ für Kritiker derBedingungen in ihrem Heimatland.WAS MACHEN DIE GEWERKSCHAFTEN FÜRUND MIT DEN FREIE/N?Viele Freie sind selbst Mitglieder der Gewerkschaften und ein Teil engagiert sichhier auch aktiv. Sie versuchen, in Tarifverträgen Regelungen zu schaffen, durch dieFreie mehr sozialen Schutz erhalten undeine höhere Bezahlung bekommen. Darüber hinaus thematisieren die Gewerkschaften auch immer wieder Einzelprobleme vonFreien und setzten sich für Lösungen beimSender ein. Was Gewerkschaften allerdingsnicht können: Wenn sich die DW von Mitarbeitern trennen will, ist es den Gewerkschaften meist kaum möglich, hier mit rechtlichenMitteln oder vermittelnden Gesprächen fürAbhilfe zu sorgen.WELCHE RECHTE HABE ICH ALS FREIE/RMITARBEITER/IN DER DW?Zunächst hat jeder freie/r Mitarbeiter/inbestimmte Rechte an der DW, das folgt ausdiversen Gesetzen. Beispielsweise bestehtein Anspruch auf die Bezahlung der Mitarbeit und auf angemessenen Umgang mitden Urheberrechten. Darüber hinaus habenMitarbeiter einen Anspruch auf Fürsorge undArbeitsschutz, d.h. der Arbeitgeber muss mitIhnen angemessen umgehen und hat sie gegenüber Gefahren zu schützen. So muss sichdie DW darum bemühen, die Arbeitsbedingungen der Freien sicher und hygienisch zu13
gestalten. Eine Entsendung von Freien in einKriegsgebiet ohne jede Ausrüstung und vorherige Ausbildung wäre beispielsweise eineVerletzung dieser Pflichten. Entsprechendwäre es unzulässig, die Freien in einemKellerraum des Gebäudes zu beschäftigen,der von Schimmel befallen ist. Wer einigeTage krank ist oder aus anderen besonderen Gründen an der Arbeit verhindert ist,hat nach § 616 BGB in der Regel auch einenAnspruch auf Zahlung des Honorars, selbstwenn nicht gearbeitet wurde. Die DW mussFreien Aufwendungen erstatten, die im Rahmen der Mitarbeit notwendig wurden, etwaFahrtkosten, sofern es sich um Kosten füreinen klaren Arbeitsauftrag handelten. Darüber hinaus haben Freie in der Regel aucheinen Anspruch auf ein Dienstzeugnis, wennsie die Arbeit verlassen. Jede/r Freie/r, dieMitglied einer Gewerkschaft ist, kann solcheAnsprüche mit Hilfe seiner Gewerkschaft vordem Gericht einklagen, dabei übernehmendie Gewerkschaften meist die damit verbundenen Kosten. Das zeigt, warum Freie unbedingt Mitglied der Gewerkschaft werdensollten.DW ÜBERNIMMT TEILE DERSOZIALVERSICHERUNGSKOSTEN DERFREIENFür jede/n freie/n Mitarbeiter/in gilt außerdem grundsätzlich die Sozialversicherungspflicht. Alle Mitarbeiter, die als „abhängigBeschäftigte“ einzustufen sind, werdenüber die DW in der Sozialversicherung versichert, erhalten also Arbeitgeberzuschüssezur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslo-14senversicherung. Die Kosten der Unfallversicherung (bei der Berufsgenossenschaft,für Arbeitsunfälle) übernimmt die DW sogarkomplett.Bei sozialversicherungspflichtigen Freiengilt außerdem: Wer (wozu in der Regel nichtzu raten ist) privat krankenversichert ist, hatentsprechend ab einem bestimmten Einkommen einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.Wer bei der DW als Selbständiger gilt, musssich allerdings selbst bei der Künstlersozialversicherung melden, die für die Absicherungselbständiger künstlerischer und publizistischer (d.h. auch journalistischer) Tätigkeitenzuständig ist. Die DW zahlt hierzu (allerdingsdirekt an die Künstlersozialkasse) auch eineKünstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse. Wer allerdings weder als Publizistoder Künstler gilt (wie beispielsweise Programmierer oder Netzwerkadministratoren),kann nicht in die Künstlersozialversicherungund muss sich komplett selbst versichern.Das ist recht teuer, weswegen man entwedersehr hohe Honorare mit der DW vereinbarensollte oder sich aber besser einen ganz anderen Arbeitgeber suchen sollte, der seineMitarbeiter angemessen behandelt.WIE WERDE ICH EINEARBEITNEHMERÄHNLICHE PERSON?Der Gesetzgeber erlaubt Tarifverträge nurfür Freie, die Arbeitnehmern „ähnlich“ tätigsind. Nur wer intensiver frei an der DW tätig ist, gilt daher als arbeitnehmerähnlicheAnsprüche von Freien im schnellen Überblick
Person und fällt unter den Tarifvertrag fürarbeitnehmerähnliche Personen. Das giltnach dem Tarifvertrag immer dann, wenn einMitarbeiter mindestens an 42 Tagen einesKalenderhalbjahrs für die DW und andereARD-Anstalten tätig ist. Weitere Voraussetzung ist, dass der Verdienst bei bei der DWmindestens ein Drittel des Einkommens ausmacht.Der tarifvertragliche Status der arbeitnehmerähnlichen Person ist dann sozusagen abdem 43. Kalendertag gegeben, d.h. (erst) abdann entstehen Ansprüche aus den Tarifverträgen (also nicht rückwirkend). Wer von derDW allerdings einen so genannten Honorarrahmenvertrag bekommt und vorher in einerAnstellung bei der DW war, gilt automatischab dem ersten Beschäftigungstag als arbeitnehmerähnlich. Gleiches gilt, wenn jemandeinen Honorarrahmenvertrag mit Beschäftigungsgarantie erhalten hat.Wer dann erst einmal die 42 Tage „gerissen“hat und im folgenden Kalenderhalbjahr erneut auf mindestens 42 Beschäftigungstage kommt, muss dann übrigens in denFolgejahren nur noch 72 Beschäftigungstage im ganzen Jahr erreichen, um arbeitnehmerähnlich zu bleiben. Und um den Erhaltdieses Status noch einfacher zu machen,gelten die 31 Urlaubstage, auf die Freie alsarbeitnehmerähnliche Personen Anspruchhaben, ebenfalls als Beschäftigungstage.Der tarifvertragliche Status als arbeitnehmerähnliche Person ändert nichts an derSituation in der Sozialversicherung. Wer alsabhängig beschäftigt gilt, wird weiterhinüber die DW versichert (wie ein Arbeitneh-Ansprüche von Freien im schnellen Überblickmer), wer als selbständig gilt, wird über dieKünstlersozialversicherung abgesichert.WAS GIBT ES FÜR EINKOMMENSGRENZENUND WAS BEDEUTEN SIE?Wer mehr als 88.000 Euro im Jahr verdient,fällt nicht unter den Tarifvertrag. Der Gesetzgeber macht die besondere Schutzbedürftigkeit von Mitarbeitern zur Voraussetzung fürden Status als arbeitnehmerähnliche Person, daher können Freie mit einem Einkommen über diesem Niveau keine tarifvertraglichen Rechte geltend machen .Für die 88.000Euro wird das Gesamteinkommen aus allenTätigkeiten der Freien zusammengerechnet, bei Selbständigen gilt der Gewinn alsMaßstab. Wenn es dann um Zahlungen derDeutschen Welle geht, gilt eine rechnerischeHöchstgrenze von 65.000 Euro, von der ausdie Ansprüche maximal berechnet werden.Das bedeutetet zum Beispiel, dass jemand,der 80.000 Euro im Jahr verdient, das gleiche Urlaubsentgelt erhält wie jemand, der65.000 Euro verdient hat.WELCHES SIND DIE WICHTIGSTENANSPRÜCHE AUS DEM TARIFVERTRAG FÜRARBEITNEHMERÄHNLICHE PERSONEN?Die wichtigsten Rechte nach dem Tarifvertrag: Entgeltfortzahlungim Krankheitsfall(aber erst ab der zweiten Woche einerKrankheit!) bis zur 7. Woche einer Krankheit, danach unter Umständen noch einkleiner Zuschuss zum Krankengeld der15
gesetzlichen Krankenkasse, falls dorteine Versicherung bestehtUrlaubsentgeltZahlungen während der Mutterschaftein jährlicher Zuschuss für Personen mitKindernAusgleichszahlungen bei größeren Verringerungen der Arbeitszeit (20 ProzentReduktion müssen Freie pro Jahr aberohne Ausgleich hinnehmen!)Ausgleichszahlungen sowie eine Abfindung, wenn die Mitarbeit komplett beendet wird (die Zahlungen erreichen einewirklich halbwegs relevante Höhe allerdings erst nach zehn – zwanzig Jahrender freien Mitarbeit)MACHEN SIE IHRE ANSPRÜCHE GELTEND!Die DW hat zahlreiche freie Mitarbeiter/innen. Es ist ihr praktisch unmöglich, denFreien „hinterherzulaufen“, wenn es um tarifvertragliche Ansprüche geht. Daher gilt:Wer Leistungen haben möchte, beispielsweise Urlaubsentgelt oder einen Zuschusszur privaten Krankenversicherung, muss dasbeantragen. Von selbst kommt nichts!ERHALT DER RECHTE NACHEINER ELTERNZEIT ODER EINEMARBEITSVERHÄLTNIS BEI DER DWWer aus besonderen Gründen für eine bestimmte Zeit nicht frei an DW arbeiten kann,hat die Möglichkeit, ein Ruhen seiner Mitarbeit mit der DW zu vereinbaren. Das giltbeispielsweise bei Elternzeit. Vorteil: Werin die freie Mitarbeit zurückkehrt, gilt gleich16wieder als arbeitnehmerähnlich mit den tarifvertraglichen Ansprüchen, muss sich denStatus nicht erst wieder ein Jahr lang „verdienen“. Das muss allerdings bei Entscheidung für die Elternzeit mit der DW so vereinbart werden!Wer in eine befristete Anstellung bei der DWeintritt, muss dagegen nichts explizit vereinbaren. In diesem Fall lebt die Arbeitnehmerähnlichkeit automatisch wieder auf.ZUSÄTZLICHE RECHTE VONARBEITNEHMERÄHNLICHEN PERSONENNACH DEM GESETZDer Gesetzgeber hat Ansprüche von arbeitnehmerähnlichen Personen auch in Gesetzen geregelt. Dazu gehört: Weiterbildungsurlaub, d.h. die DW mussHonorar zahlen, während Freie eine anerkannte Weiterbildung besuchen Familienpflegezeit/Pflegezeit,d.h. dieDW muss Honorar zahlen, während FreieFamilienangehörige pflegen müssen,und/oder muss sie von der Arbeit füreinen bestimmten Zeitraum freistellen(hierzu gibt es ein ausführliches Infobeim DJV) Anspruch auf Arbeitsschutzmaßnahmenfür arbeitnehmerähnliche Personen Anspruch auf gesetzlichen Mindestur-laub (24 Werktage im Jahr, Hinweis: weildie DW den arbeitnehmerähnlichen Personen bereits auf Grund Tarifvertrag Urlaubsentgelt zahlt, kommt es im Regelfallauf die gesetzliche Regelung nicht an)Ansprüche von Freien im schnellen Überblick
Anspruch auf Gleichbehandlung, d.h. dieDW ist verpflichtet, arbeitnehmerähnliche Personen nicht aus Gründen der„Rasse“ oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oderWeltanschauung, einer Behinderung, desAlters oder der sexuellen Identität unterschiedlich zu behandeln.Wichtig: Für das Vorliegen des gesetzlichenAnspruchs sind die Voraussetzungen derTarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen an der DW nicht zwingend. Es kannalso durchaus sein, dass ein/e Mitarbeiter/in, die auf nur 35 Tage im Halbjahr gekommen ist, nach dem Gesetz als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist unddamit zumindest Ansprüche auf die gesetzlichen Mindestansprüche hat, also z.B. aufden gesetzlichen Urlaubsanspruch (nichtallerdings den tarifvertraglichen Anspruch).Genauso hat ein freier Mitarbeiter Anspruchauf Maßnahmen zum Schutz seiner Personbei der Arbeit auch schon am ersten Tag derArbeit. Eine Beschwerde bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde dürfen Freie alsoschon am ersten Tag ihrer Mitarbeit einreichen.ANSPRÜCHE AUF GRUND EIGENERVERPFLICHTUNG DER DW: ZUSCHUSSZUR ALTERSVORSORGEFreie haben auch einen Anspruch auf einenZuschuss der DW zu einer Altersvorsorgeüber die Pensionskasse Rundfunk oder dasVersorgungswerk der Presse GmbH (letzteres, wenn sie im aktuellen Bereich beschäftigt werden). Er beträgt 4 Prozent für solcheAnsprüche von Freien im schnellen ÜberblickFreien, die entweder direkt über den Sendersozialversichert oder in der Künstlersozialkasse abgesichert sind. Wer überhauptkeine Versicherung dieser Art hat (nicht ratsam!), hat sogar einen Anspruch von 7 Prozent. Dieser Anspruch ist nicht davon abhängig, ob jemand als arbeitnehmerähnlich gilt,sondern bereits bei einer gelegentlichenMitarbeit an Rundfunkanstalten. Wer denZuschuss haben möchte, muss allerdingsdann auch selbst 4 bzw. 7 Prozent in die Altersvorsorge einzahlen.Auch für den Zuschuss gilt, dass sich Freiesel
artenkatalog und Freie in der DW werden künftig gleich behandelt. Ab 2018 werden mehr Freie von den Sozial-leistungen der DW profitieren. Jahrzehnte-lang war die Einkommensgrenze, bis zu der Freie unter den Tarifvertrag fallen, unver-ändert geblieben. All diejenigen, di