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Berechnungimplantologischer LeistungenGesetz über die Ausübung derZahnheilkunde(ZHKG) vom 31. März 1952Nach dem ZHKG sind Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten„jede von der Norm abweichende Erscheinung imBereich der Zähne, des Mundes und der Kiefereinschl. der Anomalien der Zahnstellung und desFehlens von Zähnen“ (§ 1 Abs. 2, ZHKG).Krankheit ist danach auch die Funktionsstörungetwa des Kauens oder Sprechens bei anomalenErscheinungen im Bereich der Zähne einschl. desFehlens von Zähnen.1
Ausübung der Zahnheilkundeist die berufsmäßige, auf zahnärztlichwissenschaftliche Erkenntnisse gegründeteFeststellung und Behandlung von Zahn- ,Mund- und Kieferkrankheiten.Die Ausübung der Zahnheilkunde stellt sichals Heilbehandlung dar. Sie ist in diesemSinne Dienstleistung höherer Art.Mit dem Gesetz über die Ausübung derZahnheilkunde sind dem approbiertenZahnarzt die Diagnose und Therapie imRahmen der Behandlung von Zahn - ,Mund - und Kieferkrankheiten übertragen undvorbehalten.Die zahnärztliche Implantologiestellt eine wissenschaftlichanerkannte Heilbehandlung dar,die dem heutigenwissenschaftlichen Standardentspricht.Das Fehlen von Zähnen ist imZahnheilkundegesetz alsKrankheit anerkannt.2
IndikationsstellungIndikationsstellung bedeutet dieEntscheidung für ein bestimmtes Vorgehen,das grundsätzlich indiziert und angesichtsder typischen oder besonderen Umständeregelmäßig oder in abgewandelter Weisemöglichst erfolgversprechend und risikoarmerscheint.(GÜNTHER, H.: Zahnarzt Recht und Risiko,Carl Hanser Verl. 1982)Die wissenschaftliche Anerkennung durch dieDGZMK„Die Ergebnisse der Grundlagenforschungund die klinischen Erfahrungen der letzten10 Jahre lassen die Aussagen zu, dassenossale Implantate in bestimmtenBehandlungsfällen erfolgreich in diezahnärztliche Therapie einbezogen werdenkönnen und bei entsprechend kritischerAbwägung unter Umständen anderenBehandlungsmethoden vorzuziehen sind.“(STRASSBURG, M., 1982, 107. Jahrestagung der DGZMK)3
ImplantologischeIndikationsklassen(Neufestsetzung 2002)Klasse I: EinzelzahnersatzKlasse II: Reduzierter RestzahnbestandIIa: FreiendsituationIIb: Stark reduzierter RestbestandKlasse III: Zahnloser KieferBeschluss der Berufsverbände (BDO, MKG-Chir. Und BdiZ) und d. wissenschaftl. Gesellschaften (DGI, DGZI) 2002AllgemeinprothetischeRichtlinienA, Fehlen der 2. Und 3. Molar- wird nicht versorgtB, Fehlt zusätzlich der 1. Molar- kann versorgt werdenC, Fehlt zusätzlich der zweite Prämolar- sollte versorgt werdenD, Fehlt auch der erste Molar- muß versorgt werden4
Erstmalige Erfassung implantologischer Leistungenin der Gebührenordnung für Zahnärzte: 1988Seither erfolgte keine Anpassung- weder in der Sache, gemäß Fortschritt- noch in der GebührenhöheNach 1988 eingetretene Weiterentwicklungenkönnen nur durch- eine Modifizierung der Faktors- die Benutzung von Analogpositionenerfasst werden.Planung Klinische Untersuchung Modelle Parodontaluntersuchung Mundhygienestatus Gentest ? Diabetes m. ? Setup Funktionsanalyse Röntgen 3D-Planung5
D im ensionsm essungenm it definierten M etallkugelnGOZ 900:ImplantatbezogeneAnalyse undVermessung desAlveolarfortsatzesdes Kieferkörpersund der SchleimhauteinschließlichmetrischerAuswertung vonRöntgenaufnahmenzur Festlegung derImplantatposition mitHilfe einerindividuellenSchablone, je Kiefer.GOÄ 2700 oder GOZ 700 MaterialkostenSetup:006 AnalogpositionMaterialkostenGOÄ 2700 oder GOZ 700 Materialkosten6
V o lu m en to m o g ra p h ieGOÄ 5370aGOÄ 5377aGOÄ 5377Leistungsbeschreibung Speziell gefertigter Report mit mindestens 7 Auswertungen aufder Basis digitaler computertomographischer odervolumentomographischer Daten mittels geeigneter Software zurDiagnostik oder Planung einer Operation, Implantation, mitLängen-, Breiten und Winkelangaben, pro QuadrantEntsprechend Gebühr 5377: Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziellnachfolgender 3D-Rekonstruktion – Der Zuschlag ist nur mit demeinfachen Gebührensatz berechnungsfähigGebühr 1fach: 46,63 , höhere Sätze nicht zulässig7
GOÄ 5377aRöntgendiagnostik in der Implantologiex1,8GOÄ 5000Zähne, je Projektion10GOÄ 5002Panoramaaufnahme eines Kiefers51GOÄ 5004Panoramaschichtaufnahme der Kiefer82GOÄ 5090Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen, FRS82GOÄ 5095Schädelteile in Spezialprojektionen, je Teil 41GOÄ 5098Nasennebenhöhlen53GOÄ 5290Schichtaufnahmen, bis zu fünf Strahlenrichtungen oderProjektionen, je Strahlenrichtung oder Projektion928
Dreidimensionale Röntgendiagnostik in derImplantologiex1,8GOÄ 5370CT des Schädels410GOÄ 53773-D Rekonstruktion91GOÄ 5002GOÄ 5004GOÄ 5090GOÄ 5095GOÄ 5098GOÄ 5290GOÄ 5298Zuschlag zu den Leistungen nach denNummern 5010 bis 5290 bei Anwendungdigitaler Radiographie25%deseinfachenGebührensatzesIm plantatberatungfür V ersich erte der gesetzl. K ran ken kassen(D ie K osten h ierfür werden n ich t übern om m en )1. Schritt: D ie V orberatungenthält generell die nachstehend aufgeführten LeistungenLeistungP ositio nG ebührM indestens 10 minütige BeratungÄ351.30eingehende U ntersuchung des sto mato gnathen SystemsÄ634.20D igitale R ö ntgen-Ü bersichtsaufnahme der KieferÄ5004Summe114.00199.502. Schritt: D ie PlanungsberatungN ur die gew ünschten und erfo rderlichen Leistungen ankreuzenLeistungP ositio nG ebührKurzberatungÄ1M indestens 10 minütige BeratungÄ327.3651.30Planungsmo dell00530.36Planungsmo delle00665.78H ygienestatus10050.60PA-Status40040.48Analyse u.V ermessung für Implantate (bis zu drei)900136.62Analyse u.V ermessung für Implantate (drei bis sechs)900172.26Analyse u.V ermessung für Implantate (über sechs)900207.90Schädelübersichtsaufnahme, incl. Zuschlag f. digit. Ausw ertungÄ509093.48N N H , ggf. in mehreren E benen, incl. Zuschlag f. digit. Ausw ertg.Ä509860.76bis zu 5 S chichtaufn., je Pro jekt., incl. Zuschlag f. digit. Ausw ertgÄ5290151.9100355.66H eil- und Ko stenplan ZahnersatzSummeC FM KXX.D O C2000 denthouseIch wün sch e die un ter 2. an gekreuztenLeistun gen :.zurProthetikBerlin , den .9
Zusammenfassung:Berechnungsfähige Leistungen fürdie Planung1/2LeistungEingehende UntersuchungHonorarGOZ 001Alternativ: vollständige körperliche UntersuchungGOÄ 006Alternativ: Symptombezogene UntersuchungGOÄ 005Eingehende BeratungGOÄ 003HygienestatusGOZ 100Kurze BescheinigungGOÄ 070BefundberichtGOÄ 075PlanungsmodellGOZ 005Alternativ: PlanungsmodellePunkteGOZ 006VitalitätsprüfungGOZ 007Intraorale Fotos§9 GOZ, BEB 0706Implantatbezogene AnalyseGOZ 900Zusammenfassung:Berechnungsfähige Leistungenfür die Planung2/2LeistungHonorarHeil- und Kostenplan auf AnforderungGOZ 002Befunderhebung des stomatognathen SystemsGOZ 800Registrieren der Zentrallage des UnterkiefersGOZ 801Modellmontage, arbiträre AchsenbestimmungGOZ 802Montage GegenkiefermodellGOZ 804Registrieren, halbindividueller ArtikulatorGOZ 805Aufbau FrontzahnführungGOZ 807Diagnose am ModellGOZ 808Subtraktive MaßnahmenGOZ 809Punkte10
GOZ 900Implantatbezogene Analyse undVermessung des Alveolarfortsatzes desKieferkörpers und der Schleimhauteinschließlich metrischer Auswertung vonRöntgenaufnahmen zur Festlegung derImplantatposition mit Hilfe einer individuellenSchablone, je Kiefer.Diese Leistungsbeschreibung bezieht sich ganz eindeutigauf Implantate, nicht auf implantatverbessernde augmentativeVerfahren oder parodontal- und knochenchirurgischeMaßnahmen.Die Pos. 900 ist je Kiefer nur einmal berechnungsfähig. Auchwenn mehrere Implantatsysteme zur Anwendung kommen.GOZ 900Kommentierung:Der Anzahl der Implantate und der Schwierigkeit desVermessens oder die unterschiedlichen Anforderungenan die Implantattechnik kann nur durch die Erhöhungdes Steigerungssatzes Rechnung getragen werden.Bei Überschreiten des 3,5-fachen Satzes ist gemäß§ 2 GOZ eine besondere Begründung anzugeben.Der Patient muß darüber aufgeklärt werden, daß erkeinen Anspruch auf die Erstattung bei Überschreitung desHöchstsatzes hat.11
GOZ 900Wird im Ober- und im Unterkiefer gleichzeitigimplantiert, so ist GOZ Pos. 900 zweimalabrechnungsfähig, je Kiefer einmal.Bei einer transdentalen Fixation nach GOZ-Pos. 315 istebenfalls die Analyse notwendig und berechtigt zur Abrechnungder GOZ-Pos. 900.Subperiostale Implantate setzen grundsätzlich die Analyse derKieferkammverhältnisse voraus. Werden 2 partielle subperiostaleImplantate pro Kiefer gesetzt, so ist aufgrund des Aufwandes undder Mehrbelastung ein 2maliges Abrechnen der GOZ-Pos. 900vertretbar.Werden in einem Kiefer im zeitlichen Abstand Implantategesetzt, so ist der Zahnarzt berechtigt, vor jeder Implantation eineneue Analyse vorzunehmen.Bei der Erstellung eines Heil- und Kostenplanes ist die Analysenach GOZ- Pos. 900 in der Regel nicht angezeigt.ImplantatanalyseName:PLZ, Ort:Überwiesen von:Aufklärung erfolgt:(zu GOZ 900)Vorname:Geb. Datum:Straße,Nr.:Versichert:Internistische Untersuchung erfolgte am:Aufklärungsunterlagen mitgegeben amMUNDHYGIENE-STATUS: schlechtmäßiggutAufklärung und MHI erfolgt am:am:PBI erstellt am:am:Speicheltests durchgeführt am:ANALYSE DES KNÖCHERNEN IMPLANTATLAGERSDichte KompaktaDichte, poröse Kompakta; grobkörnige derbe SpongiosaDünne, poröse Kompakta; feine SpongiosaFeine SpongiosaHoher ( 20 mm), breiter Knochen ( 6 mm)Hoher ( 20 mm), schmaler ( 6 mm), langer KnochenStark atrophierter (10 - 20 mm), breiter KnochenSehr stark atrophischer ( 10 mm), schmaler KnochenSonstiges: Distanz über Mandibularkanal:Analyse erfolgte aufgrund1. Panoramaschichtaufnahme2. CT4. Modelle5. Sägeschnittmodelle(D1)(D2)(D3)(D4)Beziehung zu Sinus maxillaris:3. Einzelbilder6. SonstigesDatum:intra-postoperativOK UKKlasse IKlasse IIKlasse IIIBEGLEITENDE OPERATIVE MASSNAHMEN1.Wurzelreste, lung5.Bone splittingIMPLANTAT-SYSTEMRegionHerstellernicht erforderlicham:am:ANALYSE DER PERIPILÄREN WEICHTEILEGingiva propria ausreichendEinzelne, zu verlegende BänderUmfangreiche peripiläre Weichteileingriffe erforderlich :präINDIKATIONSSTELLUNGEinzelzahnersatzReduz. RestzahnbestandZahnloser Kiefer,BezeichnungBehandler:Freiendsituation Klasse IIaStark reduz. Restzahnbestd.Klasse IIc6. Intraantrale Augmentation7. Nervverlagerung8. Nervdarstellung9. Mikrochirurgie10. Sonstiges:ein- zweiphasigLänge mmØ mmbeschichtet., den.12
GOZ 901Präpariereneiner Knochenkavitätfür ein enossales Implantat.Ungeachtet des Designs der enossalenImplantate, ob Monokörper, Extensionsoder Schrauben - und Stufenimplantatetc. ist diese Position nur einmalberechenbar.Unterschiedlicher Zeitaufwand derverschiedenen Systeme kann durch eineErhöhung des Steigerungssatzesausgeglichen werden.GOZ 902Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfungder KnochenkavitätBei nebeneinanderstehenden Implantatenist die Pos. 902 bis zu zweimal zurÜberprüfung der Parallelitätberechnungsfähig. Die Schablonen dienenzur Ermittlung der Tiefe derKnochenkavität und zur Optimierung derParallelität der Implantate undvorhandenen Zähne zueinander.13
GOZ 903Einbringen einesenossalen Implantates.Die Leistung nach Pos. 903 ist unabhängig vomImplantatsystem pro Implantat einmalberechnungsfähig.Auf dem Eigenbeleg als Anhang zur Rechnung erscheint fürdas Implantat:- Anzahl des / der Implantate- Name des Implantatsystems- Einzelpreis- EndpreisImplantatpfeiler sind in ihrer Wertigkeit grundsätzlich natürlichenPfeilern gleichzusetzen.Infolgedessen sind auch alle anfallenden zahntechnischenLeistungen für einen implantatgetragenen Zahnersatzabrechnungsfähig.Es können hier höhere Materialkosten entstehen.InterimsimplantateGOZ 901GOZ 902GOZ 903Die Berechnung soll aufwandgerecht, in der Regelmit einem niedrigeren Faktor berechnet werden.14
GOZ 904Freilegung einesImplantates und Einfügenvon Sekundärteilen beieinem zweiphasigenImplantatsystem, proImplantat.Die Leistung nach Pos. 904 ist proImplantatpfosten einmalberechnungsfähig.In besonders zu begründenden Fällen istdie Pos. 904 mehrfach berechnungsfähig.GOZ 905Auswechseln einesSekundärteils bei einemzusammengesetzten Implantat.Die Leistung nach Pos. 905 ist ungeachtet der Anzahl vonSekundärteilen zusammengesetzter Implantate als eineFunktionseinheit zu betrachten.Die Leistung nach Pos. 905 ist in derrekonstruktiven Phase pro Implantatpfostenauch mehrfach berechnungsfähig.Die Anforderung an Qualität und Präzision der implantologischen Prothetik erfordertmehrmaliges Überprüfen der Paßgenauigkeit der Konstruktion. In der restaurativenPhase sind pro Implantat und pro Sitzung z. B. für dieAbformungGerüsteinprobe ( ggfs. auch mehrfach)Rohbrandeinprobedefinitives Eingliedern oder Verschraubenjeweils bis zu 4 x berechenbar.15
GOZ 905Die häufig bestrittene Berechtigung die Pos. 905 mehrfach zu berechnen, hatder Vertragsausschuß des BDIZ in mehreren Stellungnahmen begründet.Nachdem viele Implantatsysteme inzwischen über eigene Übertragungssysteme, Kronenaufbauten, zusammengesetzte Sekundärteile und weitereFunktionsteile verfügen und die Leistungsbeschreibung der Pos. 905„Auswechseln eines Sekundärteils bei einem zusammengesetztenImplantat“ zuweilen nur für nur für ein bestimmtes Implantat bei Verschleißangesetzt wird, dürfte zu Auslegungsschwierigkeiten führen.Die Gebührenordnung sagt nichts darüber aus, dass es sich nur um dasAuswechseln von Sekundärteilen bei intramobil gelagerten Konstruktionenbei Verschleiß handelt.Der Zeitaufwand für Abformung, Gerüsteinprobe (ggfs. auch mehrfach),Rohbrandeinprobe und definitives Eingliedern oder Verschrauben isterheblich größer, als bei einer vergleichsweise konventionell gefertigtenKonstruktion. Ggfs. kann auch eine Reokklusion oder eine Remontagezusätzlich erforderlich sein.Auslegungsschwierigkeiten bei der Pos. 905(Kommentar Tiemann/Grosse):dass, “bei zweiteiligen Implantaten, zahnersatztragendeTeile abgenommen werden können”Damit wird deutlich, daß die Pos. 905 nicht auf ein einzelnesbestimmtes Implantatsystem bezogen ist, sondern alleSysteme, die ein- und -ausschraubbare Teile besitzen, fallenunter die Pos. 905.Die Berechnung der GOZ Pos. 905 für dasAuswechseln von Sekundärteilen ist bei einemzweiphasigen Implantatsystem je Sitzung und jeImplantat berechtigtAG. Philippsburg 19.Jan.1996 (Az. C 480/94)Als Sekundärteile werden alle die Teile einesImplantatsystems bezeichnet, die nicht mit demImplantat verschweißt, verklebt oder verlötet sind.16
GOZ 906Präparieren eines Kiefers für einsubperiostales Gerüstimplantat,einschließlich Abformung undAnalyse des gewonnenenModells, je KieferGOZ 907Einsetzen eines subperiostalenGerüstimplantates,einschließlich FixationGOZ 908Entfernung eines subperiostalenGerüstimplantatsGOZ 909Einbringen einesNadelimplantates17
GOZ 314Reimplantationeines Zahneseinschließlicheinfacher FixationGgf. zusätzlich:Das Anlegen des Knochenbettes nachPos. 901.Einmessung des Reimplantationsstiftesggfs. nach Pos. 902.GOZ 315EndodontischeStabilisierung einesZahnes im KnochenAnlegen des Knochenbettes nach Pos.901Einmessen des Transfixationsstiftes ggf.nach Pos. 902Biokompatible ortho- und retrogradeVerschlussstifte werden transapikalplaziert, nehmen insofern sekundärKnochenkontakt auf und sinddeshalb transapikale Fixationen.Sie fallen ebenfalls unter Pos. 31518
GOZ 316Transplantation eines Zahneseinschließlich operativer Schaffungdes KnochenbettesAnlegen des Knochenbettes ist Bestandteil der Pos.316Einmessen des Transplantates nach Pos. 902, fallserforderlich auch mehrfach.Die Kosten für transdentale Fixationsstifte oder - schraubensowie ortho/retrograde Verschlussstifte sind gesondertberechnungsfähig. Ebenso sind Meßstifte und -sonden,endodontische Einmalinstrumente etc. gesondertberechnungsfähig.Anmerkung: Im BeMa ist keine Positionen für dieZahntransplantation enthalten, nur für dieReplantationfür implantologische Weichteilund KnochenchirurgieErforderliche und erbrachte knochen- undweichteilchirurgische Maßnahmen zu deneinzelnen augmentativen Verfahren sindgesondert berechnungsfähig.19
KnochenchirurgieGOÄ 2253KnochenspanentnahmeGOÄ 2254Implantation von KnochenGOÄ 2255Freie Verpflanzung eines Knochensoder von Knochenteilen (Knochenspäne)GOÄ 2442Implantation alloplastischenMaterials zur Weichteilunterfütterung als selbständige Leistung.GOÄ 2253KnochenspanentnahmeKommt zur Anwendung, wenn tatsächlich Knochenan einer anderen als der Operationsstelleentnommen wird.(Je Entnahmestelle berechnungsfähig)20
GOÄ 2254Implantation vonKnochenKommt zur Anwendungbei Knochenkernbohrung odermit Bone-Collector( geringerer Steigerungssatz bei Entnahme nurder Implantatfräsung)Bei Implantation heterologenKnochensGOÄ 2255Freie Verpflanzung eines Knochens odervon Knochenteilen ( Knochenspäne)Entnahme an anderer Stelle des Körpers,z. B. Kinn, Beckenkamm etc.als selbständige(räumlich und technisch getrennte)Leistung und Transplantation an andereStelle.21
Gemeinsame Erklärung zur gebührenrechtl. Bewertungneuerer Verfahren der rekonstruktiven Periimplantatchirurgie(auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 GOZ 88) DGI, DGZI, DGMKG, BDO2005Allgemeine vorbereitende Maßnahmen: Augmentative Verfahren in Verbindung mit implantologischenBehandlungskonzepten sollen erst nach Abschluss konservierender,chirurgischer und parodontologischer Sanierung erfolgen. Zusätzlich empfiehltsich die Erhebung eines klinischen Funktionsstatus und ggf. Vorbehandlung. Arbiträr einartikulierte Modelle des Ober- und Unterkiefers, Wax-up oder Set-up derfehlenden Kaueinheiten, sowie modellmäßiges Erfassen von Gewebedefiziten sindwichtige Planungsunterlagen. Weitergehende funktionsanalytische Maßnahmen sollten bei funktionellbedeutsamen Rekonstruktionen eingesetzt werden. In der Regel sind Panoramaschichtaufnahmen der Kiefer mit Messkugeln sowieEinzelzahnröntgenbilder und/oder Spezialprojektionen verschied. Gebiete zurBefunderhebung und Planung erforderlich. Bei der Sanierung komplexer Fälle ist eine bildgebende 3D-Diagnostik über einedigitale Volumentomographie (DVT) aus dem Bereich der zahnärztlichen Radiologierespektive eine digitale Spiraltomographie (CT) oder vergleichbar aussagekräftigeVerfahren hilfreich und ggf. geboten. Ein diagnostisches Set-up in Verbindung mit – ggf. dreidimensionalen –Röntgenanalysen dient u. A. auch der Herstellung von Bohrschablonen alsNavigationshilfe.ResorptionsklassenOK FrontFallschüsselOK Seite-UK FrontAtwoodUK Seite-22
Gemeinsame Erklärung zur gebührenrechtl. Bewertungneuerer Verfahren der rekonstruktiven Periimplantatchirurgie(auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 GOZ 88) DGI, DGZI, DGMKG, BDO2005Zuordnungssystematik neuerer medizin.Prozeduren zum Erhalt und/oder zurVerbesserung des Implantatlagers(Resorptionsklassen (RKL), wie sie von Atwood (1963) für den Unterkiefer und Fallschüssel (1986) für denOberkiefer beschrieben wurden, eignen sich für die Zuordnung kompensationschirurgischer Techniken zumpathologisch anatomischen Befund des Einzelfalles. )Bei RKL 0 nach Fallschüssel Oberkiefer Front- und Seitenzahnbereich, RKL 2 nach Atwood Unterkiefer:Sofortimplantation, verzögerte SofortimplantationGemeinsame Erklärung zur gebührenrechtl. Bewertungneuerer Verfahren der rekonstruktiven Periimplantatchirurgie(auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 GOZ 88) DGI, DGZI, DGMKG, BDO2005Zuordnungssystematik neuerer medizin. Prozeduren zumErhalt und/oder zur Verbesserung des Implantatlagers-Bei RKL 1 nach Fallschüssel Oberkiefer Front- und Seitenzahnbereich, RKL 2 – 3 nach Atwood im Unterkiefer:-Non additiv: KnochenkondensationAdditiv: alloplastisches Material, autologer Knochen23
Gemeinsame Erklärung zur gebührenrechtl. Bewertungneuerer Verfahren der rekonstruktiven Periimplantatchirurgie(auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 GOZ 88) DGI, DGZI, DGMKG, BDO2005Zuordnungssystematik neuerer medizin. Prozeduren zumErhalt und/oder zur Verbesserung des Implantatlagers-Bei RKL 2 – 3 nach Fallschüssel Oberkieferfrontzahnbereich, RKL 3 – 4 nach Atwood Unterkiefer:-Non additiv: Bone-Spreading, -Splitting, -CondensingAdditiv: OsteosyntheseWeichgewebsmaßnahmenGemeinsame Erklärung zur gebührenrechtl. Bewertungneuerer Verfahren der rekonstruktiven Periimplantatchirurgie(auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 GOZ 88) DGI, DGZI, DGMKG, BDO2005Zuordnungssystematik neuerer medizin. Prozeduren zumErhalt und/oder zur Verbesserung des Implantatlagers-Bei RKL 2 nach Fallschüssel Oberkieferseitenzahnbereich:Non-additiv: interner Sinuslift, Bone-Condensing, -SpreadingAdditiv: externer Sinuslift-24
Gemeinsame Erklärung zur gebührenrechtl. Bewertungneuerer Verfahren der rekonstruktiven Periimplantatchirurgie(auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 GOZ 88) DGI, DGZI, DGMKG, BDO2005Zuordnungssystematik neuerer medizin. Prozeduren zumErhalt und/oder zur Verbesserung des Implantatlagers-Bei RKL 3 nach Fallschüssel Oberkieferfrontzahnbereich, RKL 4 nach Atwood Unterkiefer:-Non-additiv: Spitzkammumkehrplastik (reversed bonesplitting), ggf. Maßnahmen bei simultaner Implantation.Additiv: ame Erklärung zur gebührenrechtl. Bewertungneuerer Verfahren der rekonstruktiven Periimplantatchirurgie(auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 GOZ 88) DGI, DGZI, DGMKG, BDO2005Zuordnungssystematik neuerer medizin. Prozeduren zumErhalt und/oder zur Verbesserung des Implantatlagers-Bei RKL 3 nach Fallschüssel Oberkieferseitenzahnbereich:Non-additiv: ggf. zusätzlich Bone-Condensing, BoneSpreading, DistraktionsosteogeneseAdditiv: Externe Sinusbodenelevation, ggf. OsteosyntheseBei simultaner Implantation ggf. FixationsmaßnahmenWeichgewebsmaßnahmen25
Gemeinsame Erklärung zur gebührenrechtl. Bewertungneuerer Verfahren der rekonstruktiven Periimplantatchirurgie(auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 GOZ 88) DGI, DGZI, DGMKG, BDO2005Zuordnungssystematik neuerer medizin. Prozeduren zumErhalt und/oder zur Verbesserung des Implantatlagers-Bei RKL 4 nach Fallschüssel Oberkieferfrontzahnbereich und RKL 5 nach Atwood Unterkiefer:Non-additiv: Distraktionosteogenese, NervverlagerungAdditiv: Vertikale Auflagerungsplastik, OsteosyntheseWeichgewebsmaßnahmen-Gemeinsame Erklärung zur gebührenrechtl. Bewertungneuerer Verfahren der rekonstruktiven Periimplantatchirurgie(auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 GOZ 88) DGI, DGZI, DGMKG, BDO2005Zuordnungssystematik neuerer medizin. Prozeduren zumErhalt und/oder zur Verbesserung des Implantatlagers-Bei RKL 4 und RKL 5 nach Fallschüssel im Oberkieferzahnbereich:Additiv: Externe Sinusbodenelevation, crestale, vertikaleAuflagerungsplastiken, OsteosynthesetechnikenWeichgewebsmaßnahmen-26
Gemeinsame Erklärung zur gebührenrechtl. Bewertungneuerer Verfahren der rekonstruktiven Periimplantatchirurgie(auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 GOZ 88) DGI, DGZI, DGMKG, BDO2005Zuordnungssystematik neuerer medizin. Prozeduren zumErhalt und/oder zur Verbesserung des Implantatlagers-Bei RKL 5 nach Fallschüssel Oberkieferfrontzahnbereich und RKL 6 nach Atwood Unterkiefer:Additiv: Osteosynthese, ggf. in Verbindung mit nonadditiven Maßnahmen wie NervverlagerungWeichgewebsmaßnahmen-Berechnung Non-additiver Verfahren:Im GOZ 411lokal alloplastischGOÄ 2442größerer Umfang alloplastischGOÄ 2250 analog2 x GOÄ 2250analoglokal, Ausmaß bis 2 ZähneGOZ 411 analogInterner SinusliftDistraktionsosteogenese beivertikal.KnochendefizitBioOss,TutogenGOÄ 2250 orbAusmaß von mehr als 2 ZähnenSpaltfüllung bei Bonesplitting ohneMembran/Nagelfixation - lokalregional , „Impl. alloplast. Material“GOÄ 2442 analogggf.GOÄ 2730mit LagerbildunganalogoderLagerbildung größeren UmfangsGOÄ2732analog Sonderform des Bone-Spreading (GOÄ 2250, 2442)GOÄ 2710SegmentosteotomieGOÄ 2730Lagerbildungoder GOÄ 2732Lagerbildung, größerggf. GOÄ 2348Osteosyntheseggf. GOÄ 2355Osteosynthese, setOsteosynthesematerialOsteosynthesematerial27
Berechnung Non-additiver Verfahren:NervverlagerungGOÄ 2584Neurolyse mit NervverlagerungIm Weichgewebe:Diverseggf. GOÄ 2675VerschiebelappentechnikenVerschiebe-ggf. GOÄ 2676 analoglappen-ggf. mit GOÄ 2675Part. Vestibulumplastiktechnikenggf. mit GOÄ 2676Totale Vestibulumplastikggf. mit GOÄ 2677Submuk. rer UmfangBerechnung additiver Verfahren:Im en,Bone-Splitting,Segmentosteotomienund/oderGOZ 411analogEinfügen autolog. od. allopl.MaterialBioOss,Tutogen,BioBase,CerasorbGOÄ 2442analogalloplastisch, großBioBase,CerasorbGOÄ 2253KnochenspanentnahmeGOÄ 2254Implantation von Knochenggf. GOZ 413analogMembranoder ggf. GOÄ Membran, groß2442 analogBioMend,BioGideBioMend,BioGide28
GOÄ 2254oder GOÄ 2255HorizontaleAnlagerungsplastikenoderggf. deroderggf.Weichgewebeggf. GOÄ 2348BankknochenblockAutologer KnochenblockOsteosyntheseggf. GOÄ 2355Osteosynthese, Z 411 analogAnlagerung, lokallGOÄ 2442 analogAnlagerung, regionalBioOss, Tutogen, BioBase,CerasorbBioBase, CerasorbMembranBioMend,BioGideggf. GOZ 413 analogGOÄ 2730Lagerbildungoder GOÄ 2732Lagerbildung, ausgedehntGOÄ 2253Knochenspanentnahme, autologund GOÄ 2254Implantation von Knochenggf. GOZ 413Verbreiterung versch. Gingivaggf.GOÄ2442 analogVerbreiterung versch. Gingiva, großggf. GOZ 411 analogAutolog. od. allopl. Materialggf.GOÄ2442 analogVerbreiterung versch. Gingiva, großGOÄ 2730 analogLagerbildungoder GOÄ2732Lagerbildung, großGOÄ 2381 analogHautlappenplastik, einfachoder GOÄ2382analogHautlappenplastik, schwierigggf. GOÄ 2386Schleimhauttransplantationggf. 2384 analogKnorpeltransplantationggf. GOZ 413Verbreiterung versch. Gingiva, geringggf.GOÄ2442 analogVerbreiterung versch. Gingiva, großBioOss, Tutogen, BioBase,CerasorbGOÄ 2254Bankknochenblockoder GOÄ 2255Autologer KnochenblockGOÄ 2348OsteosyntheseOsteosynthesematerialoder GOÄ 2355Osteosynthese, größerOsteosynthesematerialggf. GOZ 411Autolog oder allplast. Mat. lokalBioOss, Tutogen,BioBase, Cerasorbmit ggf. GOÄ 2442Alloplastisches Material regionalBioBase, CerasorbGOÄ 2730Lagerbildungoder GOÄ 2732Lagerbildung, ausgedehntGOÄ 2253Knochenspanentnahme, autologund GOÄ 2254Implantation von Knochenggf. GOZ 413Verbreiterung versch. Gingivaggf. GOÄ 2442 analgVerbreiterung versch. Gingiva, großggf. GOZ 411 analogAutolog. od. allopl. MaterialGOÄ 2442 analogVerbreiterung versch. Gingiva, großGOÄ 2730 analogLagerbildungoder GOÄ 2732Lagerbildung, großGOÄ 2381analogHautlappenplastik, einfachoder GOÄ2382analgHautlappenplastik, schwierigggf. GOÄ 2386Schleimhauttransplantationggf.GOÄ2384 analogKnorpeltransplantationggf. GOZ 413Verbreiterung versch. Gingiva, geringoder GOÄ2442 analgVerbreiterung versch. Gingiva, großBioOss, Tutogen,BioOss, Tutogen,BioBase, Cerasorb29
vation mitAuffüllung enelevation mitAuffüllung desartifiziellenRaumesoderGOÄ 2250 analoglokal, Ausmaß bis 2 Zähne2 x GOÄ2250 analogAusmaß von mehr als 2 ZähnenGOZ 411 analogAuffüllung, lokalBioOss, Tutogen,BioBase, CerasorbGOÄ 2442 analogAuffüllung, regionalBioBase, Cerasorb§ 2 GOZBallondilatationGOÄ 1467Eröffnung d. Kieferhöhle, FensterungGOÄ 2386SchleimhautpräparationGOÄ 2730LagerbildungZusätzlich GOÄ 2254BankknochenGOÄ 2255Autologer KnochenblockGOÄ 2348OsteosyntheseOsteosynthesematerialGOÄ 2355Osteosynthese, größerOsteosynthesematerialGOZ 411Autolog oder allplast. Mat. lokalBioOss, Tutogen, BioBase,CerasorbGOÄ 2442Alloplastisches Material regionalBioBase, Cerasorbggf. GOZ 413Vertiefung MundvorhofGOÄ 2253Knochenspanentnahmeund GOÄ 2254Implantation von Knochenggf. GOZ 413Vertiefung MundvorhofGOZ 411Autolog oder allplast. Mat. lokalGOÄ 2442Alloplastisches Material regionalGOÄ 1467Eröffnung d. Kieferhöhle, FensterungGOÄ 2386SchleimhautpräparationGOÄ 2732Lagerbildung, ausgedehntggf. GOÄ 2254Bankknochenoder GOÄ 2255Autologer Knochenblockggf. GOÄ er ggf. GOÄ 2355Osteosynthesemaßnahmen, großOsteosynthesematerialGOZ 411Autolog oder allplast. Mat. lokalBioOss, Tutogen, BioBase,CerasorbGOÄ 2442Alloplastisches Material regionalBioBase, Cerasorbggf. GOZ 413Vertiefung MundvorhofGOÄ 2250SeptumresektionGOÄ 2253Knochenspanentnahmeund GOÄ 2254Implantation von Knochenggf. GOZ 413Vertiefung MundvorhofGOZ 411Autolog oder allplast. Mat. lokalBioOss, Tutogen, BioBase,CerasorbGOÄ 2442Alloplastisches Material regionalBioBase, CerasorbBioOss, Tutogen,BioOss, Tutogen, BioBase,CerasorbBioOss, Tutogen30
Implantatfreilegung:Non ieGOÄ 2382 SchwierigeHautlappenplastikGOÄ 2677 SubmuköseVestibulumplastikGOÄ 2675 Part.VestibulumplastikAdditiv:GOÄ 2386 SchleimhauttransplantationGOÄ 2384 Bindegewebstranspl.,analg.KnorpelAugmentative / knochenbildendeVerfahrenGOÄ 2730OperativeMaßnahmen zurLagerbildungGOÄ 2254GOÄ 2255Implantationvon KnochenFreieVerpflanzungeines Knochens31
Alveolar - Extensionsplastik BonesplittingGOÄ 2256GOÄ 2730Knochenaufmeißelungbei kleinen KnochenOperative Maßnahmenzur LagerbildungSinusbodenelevationGOÄ 1467OperativeEröffnung einerKieferhöhleGOÄ 2730OperativeMaßnahmenzurLagerbildungGOÄ 2386GOÄ 2675Analoge Pos.für Präparationd. KHschleimhautFolgende Pos.:GOÄ 2253, 2254, 2255, 2442, 2675, 2677GOZ 413,409,410können im Einzelfall anfallen,wenn sie erbracht werden.32
SinuselevationEmpfehlung des Gutachterausschusses des BdiZ vom 25.03.2000, Frankfurt/M.x2,3GOÄ 2730Vorbereitung des Kiefers zur Aufnahme alloplastischen Materials131GOÄ 2386Präparation der Schneiderschen Membran180GOÄ 2442Auffüllen der Kieferhöhle mit alloplastischem Material,auch xenogenem Material235GOÄ 2255Auffüllen der Kieferhöhle mit autologer Knochensubstanz3861. Abdecken der Schneiderschen Membran im Innern der Kieferhöhle beiRissen der Membran2. Abdecken des Augmentates unterhalb des Periostes bukkal114Submuköse Vestibulumplastik zur Abdeckung des Operationsgebietes184GOÄ 413analogGOÄ 2677GOÄ 2381/2Zusätzliche mucogingivalchirurgische grössere Massnahmen zur Abdeckungdes Implantatbereiches,der über
Implantologie 410 91 x1,8 GOÄ 5002GOÄ 5004 GOÄ 5298 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie 25% des einfachen Gebühren-satzes Implantatberatung für Versicherte der gesetzl. Krankenkassen (Die Kosten hie