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Wichtige Informationen zur Checkliste- Als Bewerber müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein für denKioskbereich; bzw. mindestens 18 Jahre alt sein für alle anderenEinsatzbereiche.- Sie können die ausgefüllte Checkliste per Post an folgende Adressesenden:Food affairs GmbHc/o SAP ArenaPersonalabteilungAn der Arena 168163 Mannheim- Damit wir Ihre Bewerbung bearbeiten können, müssen zwingend ALLEUnterlagen in der Personalabteilung vorliegen. Für einen zügigen undreibungslosen Ablauf senden Sie bitte die Unterlagen gleich vollständigan die Personalabteilung. Sie ersparen uns damit unnötigeNachforderungen und Missverständnisse.- Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher malGesundheitszeugnis) ist zwingende Voraussetzung für einenArbeitseinsatz. Eine Liste aller Ärzte bzw. der Gesundheitsämter imUmkreis, die diese Belehrung durchführen dürfen, befindet sich auf dernächsten Seite. Alte Belehrungen bzw. Zeugnisse sind immer noch gültigund müssen nicht erneuert werden. Eine Belehrung durch den Hausarztist nicht gültig!Wir freuen uns auf eine zukünftige Zusammenarbeit mit Ihnen.
Diese Ärzte sind berechtigt die Belehrung nach § 42, 43Infektionsschutzgesetz durchzuführen (Kosten ca. 30 ).Bitte bringen Sie zu dem Belehrungstermin Ihren Ausweis mit!Dr. Martin WolfrumLüderitzstr. 44 -4668219 Mannheim0621-896911(Mannheim-Rheinau)Dr. Eva WallaKeplerstr. 2868165 Mannheim0621-449861(Mannheim Schwetzinger Vorstadt / Nähe Tattersall)Dr. Christiane BranscheidMain-Neckar-Bahn-Str. 268229 heitsamt MannheimR1, 12 (Am Marktplatz / Lidl)68161 MannheimAnmeldezeiten: dienstags und freitags zw. 08:00 h und 11:00 h unddonnerstags zw.14:00 h und 16:00 h. Bitte gehen Sie persönlich zur Anmeldung vorbei.Gesundheitsamt HeidelbergKurfürstenanlage 38-4065115 HeidelbergTelefonische Anmeldung unter 06221-5221872. Preis 35 Die Belehrungen finden mittwochs und freitags ab 08:00 h statt.B A D Zentrum MannheimBesselstraße 1868219 MannheimAb April 2014 jeden 1. Freitag (außer an Feiertagen) im Monat von 13:00 Uhr bis ca.14:00 Uhr, Preis: 30,00
Checklistezur Einstellung neuer MitarbeiterName, Vorname:Arbeitsbereich:zwingend erforderliche UnterlagenEinstellungsblattFragebogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung (2 Seiten)Bescheinigung des Gesundheitsamtes gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz im Original (früherGesundheitszeugnis)Kopie des Sozialversicherungsausweises (falls nicht vorhanden,bei Krankenkasse anfordern und Ersatzschreiben mitbringen)Kopie der EC-Karte (zwecks Datenabgleich)Kopie des Personalausweises/ReisepassesUnterschriebene Belehrung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)1 aktuelles FotoSchüler und Studenten benötigenGültige ImmatrikulationsbescheinigungGültige SchulbescheinigungArbeitnehmer ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen zwingendKopie der Aufenthaltsberechtigung / Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltstitel(Bitte jeweils das Original zur Ansicht mitbringen)Kopie der Arbeitserlaubnis (bei Arbeitnehmer ohne EU-Staatsangehörigkeit)(Bitte jeweils das Original zur Ansicht mitbringen)Rentner benötigenKopie des RentenausweisesRentenartVerdienstgrenzeWenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, schicken Sie diese bitte per Post an die untenangegebene Adresse.Für alle Dokumente gilt: Nach Ablauf der Gültigkeit ist unaufgefordert die Verlängerung, bzw.Erneuerung des betreffenden Dokuments vorzulegen!Food affairs GmbHPersonalabteilungc/o SAP ArenaAn der Arena 168163 MannheimSarah SamusewTelefon: [email protected]
EinstellungsbogenDer Einstellungsbogen inkl. Ergänzende Angaben muss spätestens 2 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn per Fax an die EA gesendet werden!Organisatorische Zuordnung (wird vom Arbeitgeber ausgefüllt)UnternehmenBetriebAbteilungDatum, UnterschriftVorgesetzter / PersonalabteilungStellengenehmigung sönliche DatenweiblichmännlichTitelVorname(n)Nummer Reisepass dledigverheiratetgeschiedenverwitwetReligionröm. kath.evangelischanderekeineKinder, Anzahl:Alter der Kinder:Straße, HausnummerPostleitzahl, WohnortLandTelefonnummer (privat)*Mobil (privat)**KontoinhaberE-Mail (privat)**IBAN-NummerName der BankSteuerklasseSozialversicherung-Nr.gesetzl. KrankenkasseName, Ort:Steueridentifikationsnr.private KrankenkasseName, Ort:vorherige gesetzl. Krankenkasse:Ich habe bereits bei einer Gesellschaft der Compass Group gearbeitetjaneinErgänzende Angaben für Mitarbeiter ohne deutsche Staatsangehörigkeitnicht erforderlichLiegt ein Aufenthaltstitel vor?ja (Kopie beifügen)unbefristetneinbefristet bisDatumLiegt die Erlaubnis / Zustimmungzur Aufnahme einer Beschäftigung vor?nicht erforderlichja (Kopie beifügen)neinGesundheitSchwerbehindert / GleichgestelltjaneinAnerkannter ProzentsatzGibt es gesundheitliche Einschränkungen bzgl. Ihrervereinbarten Tätigkeit (z.B. Allergien)?UnterschriftHiermit versichere ich, dass ich den Einstellungsbogen wahrheitsgetreu ausgefüllt habe und Änderungen unverzüglich meinemArbeitgeber mitteilen werde.Ort, DatumUnterschrift Arbeitnehmer* freiwillige Angaben / ** Pflichtangabe bei S & F, ansonsten freiwillig für andere GesellschaftenDie männliche Personenbezeichnung erfolgt aus Gründen der Lesefreundlichkeit; gemeint sind stets beide Geschlechter.Formular: P-B.20.1Version: 13 / 30.12.2013Herausgeber: CO-PP1 von 2AblageOriginal: P-AkteKopie: EntgeltabrechnungAufbewahrungsfrist: 10 Jahre
Formular EinsetzbarkeitName:E-Mail-Adresse:Beruf / Tätigkeit tagsübertagsüber einsetzbarvon / bisabends einsetzbarvon / bisWochenendebitte ankreuzenKioskVerkaufZapfGrillMobiler Verkauf Brezeln / EisLogen / Business / Erfahrungen
Einstellungsbogen geringfügige BeschäftigungAnlage Fragebogen zur versicherungsrechtlichen BeurteilungBitte vollständig ausfüllen (Bestandteil des Arbeitvertrages)Organisatorische Zuordnung (wird vom Arbeitgeber ausgefüllt)Unternehmen innerhalb der Compass GruppeBetrieb/Abteilung/KostenstelleBeschäftigt als:Personalnummer:Angaben zur Person (wird vom Arbeitnehmer ausgefüllt)Name, Vorname(n)Status bei Beginn der BeschäftigungSchüler (Schulbescheinigung ienbewerberArbeitnehmer in der ElternzeitStudent (Immatrikulationsbescheinigung beifügen)Arbeitnehmerim Bundesfreiwilligendienst / freiwillig HausmannRentner (Art der Rente)SonstigesNur bei Arbeitssuchenden oder Arbeitslosgemeldeten sind folgende Angaben zu machenBezieher von Lohnersatzleistungen nach den sozialrechtlichen Vorschriften (Beispielsweise Arbeitslosengeld I oder II)ArbeitsamtStammnummerVerdienstgrenzeOhne LeistungsbezugLetztes Beschäftigungsverhältnis bei FirmaAdresse der FirmaTätig bisZuständige KrankenkasseSitz inArbeitssuchend gemeldetjaneinAngaben zur KrankenversicherungIch bin in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichertja, bei Krankenkasseneinprivat beiWeitere Beschäftigungena) Folgende Angaben sind zu machen, unabhängig davon, ob einer weiteren geringfügigen Beschäftigung oder eineranderen Hauptbeschäftigung nachgegangen wird. Angaben über die Höhe des Durchschnittslohns sind nur bei weiterengeringfügigen Beschäftigungen zu machen!Es besteht/bestehen derzeit ein oder mehrere Beschäftigungsverhältnis(se) bei (einem) anderen Arbeitgeber(n)neinja, ich übe derzeit zusätzlich folgende Beschäftigung aus:"Bitte auf Seite 2 umblättern!"Formular: P-B.20.3Version: neu / 01.06.2013Herausgeber: CO-P1 von 2AblageOriginal: P-AkteKopie: EntgeltabrechnungAufbewahrungsfrist: 10 Jahre
Beschäftigungsbeginn/ -endeArbeitgeber mit AdresseDiese Beschäftigung istmit .entlohntØ-Stunden/Woche bei StudentenØ-Lohn im Monat beigeringfügiger Beschäftigung1.geringfügignicht t t geringfügigStd./WocheEuro/MonatAnmerkung:Eine geringfügig entlohnte - arbeitnehmerseitig abgabefreie - Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgeltregelmäßig 450,00 Euro nicht übersteigt.Bei Addition der Bruttoarbeitsentgelte aus der/den bereits ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigung(en) und der vondiesem Fragebogen betroffenen (neuen) geringfügig entlohnten Beschäftigung ergibt sich ein Betrag, der regelmäßig 450,00Euro im Monat übersteigt.neinjab) Bei ausländischen Studenten:Bereits geleistete Arbeitsstunden im laufenden Kalenderjahr (90 Tage Regelung)Bei der FirmaAnzahl der ArbeitstageMinijob (bis 450,00 EUR)Rentenversicherungspflicht bzw. BefreiungMit der Erhöhung der bisherigen Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von bisher 400 Euro auf zukünftig biszu 450 Euro ab 01.01.2013 wird der Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er kann sichjedoch davon befreien. Diese Entscheidung kann mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber jederzeit wiederrückgängig gemacht werden.Ich bin darüber informiert, dass ich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung bin.Ich möchte von der Versicherungspflicht befreit werden. Ich bin mir bewußt, dass ich Ansprüche aus Leistungen dergesetzlichen Rentenversicherung verliere. (bitte beiliegenden Antrag ausfüllen!!)Mir ist bekannt, dass die Befreiung für die Zukunft wirkt. Für die Dauer der Beschäftigung gilt, dass ich mich bei Ausübungmehrerer geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander nur einheitlich befreien kann und alle weiteren Arbeitgeberdarüber zu informieren habe.ErklärungIch versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen.Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen, insbesondere die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung,unverzüglich mitzuteilen.Bei unwahren Angaben oder Verletzungen meiner Anzeigenpflicht erkläre ich mich bereit, die vom Sozialversicherungsträgernachgeforderten Beiträge zu erstatten.Ort, DatumUnterschrift MitarbeiterDie männliche Personenbezeichnung erfolgt aus Gründen der Lesefreundlichkeit; gemeint sind stets beide Geschlechter.Formular: P-B.20.3Version: neu / 01.06.2013Herausgeber: CO-P2 von 2AblageOriginal: P-AkteKopie: EntgeltabrechnungAufbewahrungsfrist: 10 Jahre
Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungsplicht bei einer geringfügig entlohntenBeschäftigung nach § 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch – (SGB mmer:Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen meiner geringfügig entlohnten Beschäftigung und verzichte damit auf den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten. Ich habe die Hinweise auf dem „Merkblattüber die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ zur Kenntnis genommen.Mir ist bekannt, dass der Befreiungsantrag für alle von mir zeitgleich ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen gilt undfür die Dauer der Beschäftigungen bindend ist; eine Rücknahme ist nicht möglich. Ich verpflichte mich, alle weiteren Arbeitgeber,bei denen ich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübe, über diesen Befreiungsantrag zu informieren.(Ort, Datum)(Unterschrift des Arbeitnehmers bzw.bei Minderjährigen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)Arbeitgeber:Name:Betriebsnummer:Der Befreiungsantrag ist ambei mir eingegangen.TTMMJJJJDie Befreiung wirkt ab dem.T(Ort, Datum)TMMJJJJ(Unterschrift des Arbeitgebers)Hinweis für den Arbeitgeber:Der Befreiungsantrag ist nach § 8 Absatz 2 Nr. 4a Beitragsverfahrensverordnung (BVV) zu den Entgeltunterlagen zu nehmen undnicht an die Minijob-Zentrale zu senden.##
Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der RentenversicherungsplichtAllgemeinesSeit dem 1. Januar 2013 unterliegen Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) ausüben, grundsätzlich der Versicherungs- und vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vom Arbeitnehmer zu tragendeAnteil am Rentenversicherungsbeitrag beläuft sich auf 3,7 Prozent (bzw. 13,7 Prozent bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen inPrivathaushalten) des Arbeitsentgelts. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (15 Prozent beigeringfügig entlohnten Beschäftigungen im gewerblichen Bereich bzw. 5 Prozent bei solchen in Privathaushalten) und dem vollenBeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 18,7 Prozent. Zu beachten ist, dass der volle Rentenversicherungsbeitrag mindestens voneinem Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro zu zahlen ist.Vorteile der vollen Beitragszahlung zur RentenversicherungDie Vorteile der Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Erwerb von Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt wird. Pflichtbeitragszeiten sind beispielsweise Voraussetzung füreinen früheren Rentenbeginn,Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben),den Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung,die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung,den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung unddie Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (zum Beispiel die so genannteRiester-Rente) für den Arbeitnehmer und gegebenenfalls sogar den Ehepartner.Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.Antrag auf Befreiung von der RentenversicherungsplichtIst die Versicherungspflicht nicht gewollt, kann sich der Arbeitnehmer von ihr befreien lassen. Hierzu muss er seinem Arbeitgeber- möglichst mit dem beiliegenden Formular - schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wünscht. Übt der Arbeitnehmer mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen aus, kann der Antrag auf Befreiungnur einheitlich für alle zeitgleich ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen gestellt werden. Über den Befreiungsantrag hat der Arbeitnehmer alle weiteren - auch zukünftige - Arbeitgeber zu informieren, bei denen er eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die Dauer der Beschäftigung(en) bindend; sie kann nicht widerrufen werden.Die Befreiung wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats des Eingangs beim Arbeitgeber, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung, spätestensinnerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Befreiungsantrages bei ihm meldet. Anderenfalls beginnt die Befreiung erst nach Ablaufdes Kalendermonats, der dem Kalendermonat des Eingangs der Meldung bei der Minijob-Zentrale folgt.Konsequenzen aus der Befreiung von der RentenversicherungsplichtGeringfügig entlohnt Beschäftigte, die die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen, verzichten freiwillig auf dieoben genannten Vorteile. Durch die Befreiung zahlt lediglich der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent (bzw. 5 Prozent bei Beschäftigungen in Privathaushalten) des Arbeitsentgelts. Die Zahlung eines Eigenanteils durch den Arbeitnehmer entfällthierbei. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer nur anteilig Monate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten erwirbt undauch das erzielte Arbeitsentgelt bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt wird.#Hinweis: Bevor sich ein Arbeitnehmer für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entscheidet, wird eine individuelleBeratung bezüglich der rentenrechtlichen Auswirkungen der Befreiung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle derDeutschen Rentenversicherung empfohlen. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos unterder 0800 10004800 zu erreichen. Bitte nach Möglichkeit beim Anruf die Versicherungsnummer der Rentenversicherung bereithalten.
Schulabgänger Arbeitslos Studienbewerber Arbeitnehmer in der Elternzeit Student (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Arbeitnehmer . Ohne Leistungsbezug Letztes Beschäftigungsverhältnis bei Firma . zu 450 Euro ab 01.01.2013 wird der Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der geset