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Modulhandbuchfür den Bachelor-StudiengangRecht und Wirtschaft(180 Leistungspunkte)an der Universität Bayreuth(Stand 17.02.2021)Dieses Modulhandbuch ) wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Aufgrund der Fülle desMaterials können jedoch immer Fehler auftreten. Daher kann für die Richtigkeit derAngaben keine Gewähr übernommen werden. Bindend ist die amtliche Prüfungs- undStudienordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.Redaktion und Kontakt:Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsdogmatik und RechtsdidaktikProf. Dr. Kay Windthorst: Tel. 0921 – 55 6022 )Mit allen Funktionsbezeichnungen sind Frauen und Männer in gleicher Weise gemeint. Einesprachliche Differenzierung im Wortlaut der einzelnen Regelungen wird nicht vorgenommen.

InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis . 2Einführung . 4Modulübersicht . 5Pflichtbereich . 5Wahlpflichtbereich . 6Pflichtmodule . 7Allgemeines . 7Übersicht . 8Modulbereich A: Zivilrecht . 11Modul Zivilrecht I (ZR I) . 11Modul Zivilrecht II (ZR II) . 13Modul Zivilrecht III (ZR III) . 16Modul Zivilrecht IV (ZR IV) . 18Modulbereich B: Öffentliches Recht . 21Modul Öffentliches Recht I (ÖR I) . 21Modul Öffentliches Recht II (ÖR II) . 24Modulbereich C: Strafrecht . 27Modul Strafrecht I (SR I) . 27Modul Strafrecht II (SR II) . 29Modulbereich D: Juristische Vertiefung . 30Modul Recht in seinen historischen und internationalen Bezügen (RB) . 30Modul Wissenschaftliche Vertiefung (WV) . 32Modulbereich E: Schlüsselqualifikationen . 33Modul Bausteine des Rechts (BdR) . 33Modul English for Lawyers (EfL) . 35Modul Praktikum (PR) . 36Modulbereich F: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre . 37Modul Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre I (GBWL I) . 37Modul Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre II (GBWL II) . 39Modulbereich G: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre . 41Modul Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I (GVWL I) . 41Modul Grundlagen der Volkswirtschaftslehre II (GVWL II) . 43Modulbereich H: Bachelorarbeit . 45Modul Bachelorarbeit . 45Recht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))Seite 2 von 90

Wahlpflichtmodule. 47Allgemeines . 47Übersicht Wahlmodulbereiche Betriebswirtschaftslehre . 48Modulbereich I: Unternehmensbewertung und Rechnungslegung (UR) . 50Wahlmodul Investition mit Unternehmensbewertung (UR I) . 50Wahlmodul Internationale Rechnungslegung (UR II) . 52Wahlmodul Merger and Acquisitions (UR III) . 53Modulbereich J: Unternehmensfinanzierung und Steuern (US) . 55Wahlmodul Investition mit Unternehmensbewertung (US I) . 55Wahlmodul Grundlagen Unternehmensbesteuerung (US II) . 57Wahlmodul Finanzwirtschaft (US III) . 58Modulbereich K: Marketing und Wettbewerb (MW). 59Wahlmodul Marketing (MW I) . 59Wahlmodul Grundlagen Internationales Management (MW II) . 61Wahlmodul Marketing und Dienstleistungsmanagement (MW III) . 63Modulbereich L: Unternehmensführung (UF) . 65Wahlmodul Grundlagen Internationales Management (UF I) . 65Wahlmodul Governance und Compliance (UF II) . 67Wahlmodul Wirtschafts- und Unternehmensethik (UF III) . 69Wahlmodul Einführung in das Unternehmertum (UF IV) . 71Übersicht Wahlmodulbereich Volkswirtschaftslehre. 72Modulbereich M: Internationale Wirtschaft (IW) . 74Wahlmodul Europäische Integration und Internationale Organisationen (IW I) . 74Wahlmodul Grundlagen der realen und monetären Außenwirtschaft (IW II). 76Wahlmodul Ökonomik der Entwicklung (IW III). 77Modulbereich N: Öffentliches Management (ÖM) . 79Wahlmodul Einführung in die Finanzwissenschaft (ÖM I) . 79Wahlmodul Sozialpolitik (ÖM II) . 80Wahlmodul Grundzüge der Steuerlehre (ÖM III) . 81Modulbereich O: Institutionen und Governance (IG) . 83Wahlmodul Institutionenökonomik (IG I) . 83Wahlmodul Ökonomische Analyse des Rechts (IG II) . 84Wahlmodul Wettbewerbspolitik (IG III) . 85Modulbereich P: Volkswirtschaftliche Theorie (VT) . 87Wahlmodul Mikroökonomik I (VT I) . 87Wahlmodul Makroökonomie I (VT II) . 89Wahlmodul Mikroökonomik II (VT III) . 90Recht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))Seite 3 von 90

EinführungDer Bachelorstudiengang „Recht und Wirtschaft“ hat das Ziel, den Studierenden diefür die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse nahe zu bringen. Ein zentralesAnliegen ist dabei, ein umfassendes Methoden- und Fachwissen zu vermitteln, das dieStudierenden zum wissenschaftlichen Arbeiten befähigt und sie in die Lage versetzt,mit wissenschaftlichen Methoden praktische Problemlösungen zu entwickeln.Der Studiengang ist stark interdisziplinär ausgerichtet: Rund 65 % derLehrveranstaltungen sind der Rechtswissenschaft zuzuordnen, wobei hierinsbesondere das Zivilrecht und das Öffentliche Recht mitwirken. Hinzu kommen etwa30 % Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften, die sichgleichmäßig auf die Betriebs- und Volkswirtschaftslehre aufteilen, wobei dieStudierenden in den entsprechenden Wahlmodulen die Möglichkeit haben, aus einemumfangreichen Angebot gezielt nach ihren Interessen Kurse auszuwählen. Dieverbleibenden rund 5 % sind den Schlüsselqualifikationen zugeordnet.Der Studiengang weist zudem einen starken Praxisbezug auf, der sich nicht nur in derAuswahl der Lehrveranstaltungen niederschlägt, sondern auch in der Einbeziehungvon Praktikern als Dozentinnen und Dozenten. Auch der übernationale Bezug wirddurch international ausgerichtete Lehrveranstaltungen hergestellt. Daneben werdendie Lehrveranstaltungen teilweise in englischer Sprache angeboten.Der Studiengang umfasst 16 Modulbereiche:Modulbereich A:ZivilrechtModulbereich B:Öffentliches RechtModulbereich C:StrafrechtModulbereich D:Juristische VertiefungModulbereich E:SchlüsselqualifikationenModulbereich F:Grundlagen der BetriebswirtschaftslehreModulbereich G:Grundlagen der VolkswirtschaftslehreModulbereich H:BachelorarbeitWahlmodulbereich I – L:Schwerpunkte BetriebswirtschaftslehreWahlmodulbereich M – P Schwerpunkte VolkswirtschaftslehreDie modularisierte Form der Studienorganisation erleichtert in Kombination mit demLeistungspunktesystem auf Basis der ECTS die Vergleichbarkeit und Übertragbarkeitvon Studienleistungen im Europäischen Rahmen. Das ausgewogene Verhältniszwischen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen gewährleistet den Erwerb fundierterGrundkenntnisse sowie eine weitgehende selbständige Schwerpunktsetzung inspezifischen Bereichen.Recht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))Seite 4 von 90

ModulübersichtPflichtbereichModuleLPModulbereich A: ZivilrechtZivilrecht I (ZR I)Zivilrecht II (ZR II)Zivilrecht III (ZR III)Zivilrecht IV (ZR IV)820812Modulbereich B: Öffentliches RechtÖffentliches Recht I (ÖR I)Öffentliches Recht II (ÖR II)1624Modulbereich C: StrafrechtStrafrecht I (SR I)Strafrecht II (SR II)88Modulbereich D: Juristische VertiefungRecht in seinen historischen und internationalen Bezügen (RB)Wissenschaftliche Vertiefung (WV)63Modulbereich E: SchlüsselqualifikationenBausteine des Rechts (BdR)English for Lawyers (EfL)Praktikum (PR)326Modulbereich F: Grundlagen der BetriebswirtschaftslehreGrundlagen der Betriebswirtschaftslehre I (GBWL I)Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre II (GBWL II)55Modulbereich G: Grundlagen der VolkswirtschaftslehreGrundlagen der Volkswirtschaftslehre I (GVWL I)Grundlagen der Volkswirtschaftslehre II (GVWL II)55Modulbereich H: BachelorarbeitBachelorarbeit (BA)Recht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))6Seite 5 von 90

WahlpflichtbereichModuleLPWahlmodulbereich I: Unternehmensbewertung und Rechnungslegung (UR)Investition mit Unternehmensbewertung (UR I)Internationale Rechnungslegung (UR II)Merger und Acquisition (UR III)555Wahlmodulbereich J: Unternehmensfinanzierung und Steuern (US)Investition mit Unternehmensbewertung (US I)Grundlagen Unternehmensbesteuerung (US II)Finanzwirtschaft (US III)555Wahlmodulbereich K: Marketing und Wettbewerb (MW)Marketing (MW I)Grundlagen Internationales Management (MW II)Grundlagen Marketing- und Dienstleistungsmanagement (MW III)555Wahlmodulbereich L: Unternehmensführung (UF)Grundlagen Internationales Management (UF I)Governance und Compliance (UF II)Wirtschafts- und Unternehmensethik (UF III)Einführung in das Unternehmertum (UF IV)5555Wahlmodulbereich M: Internationale Wirtschaft (IW)Europäische Integration und Internationale Organisationen (IW I)Grundlagen der realen und monetären Außenwirtschaft (IW II)Ökonomik der Entwicklungsländer (IW III)555Wahlmodulbereich N: Öffentliches Management (ÖM)Einführung in die Finanzwissenschaft (ÖM I)Sozialpolitik (ÖM II)Grundzüge der Steuerlehre (ÖM III)555Wahlmodulbereich O: Institutionen und Governance (IG)Institutionenökonomik (IG I)Ökonomische Analyse des Rechts (IG II)Wettbewerbspolitik (IG III)555Wahlmodulbereich P: Volkswirtschaftliche Theorie (VT)Mikroökonomik I (VT I)Makroökonomie I (VT II)Mikroökonomik II (VT III)Recht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))555Seite 6 von 90

PflichtmoduleAllgemeinesDie folgenden Pflichtmodule müssen von allen Studierenden im Bachelor-StudiengangRecht und Wirtschaft absolviert werden.Im Rahmen des Moduls „Wissenschaftlichen Vertiefung“ besteht die Wahlmöglichkeit,die Kleine Seminararbeit in einem der drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Rechtoder Strafrecht zu absolvieren.Im Rahmen des Moduls „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“ besteht dieWahlmöglichkeit, die Vorlesung Technik des betrieblichen Rechnungswesens I:Buchführung und Abschluss oder die Vorlesung Technik des betrieblichenRechnungswesens II: Kostenrechnung zu absolvieren.Im Rahmen des Moduls „Grundlagen der Volkswirtschaftslehre“ besteht dieWahlmöglichkeit, die Vorlesung Geld und Kredit I oder die Vorlesung Grundlagen derWirtschaftspolitik zu absolvieren.Im Rahmen des Moduls „Bachelorarbeit“ kann die Bachelorarbeit entweder im Bereichder Rechtswissenschaft oder im Bereich der Wirtschaftswissenschaften geschriebenwerden.Die Module „Zivilrecht II“, „Zivilrecht IV“, „Öffentliches Recht I“, „Öffentliches Recht II“und „Recht in seinen historischen und internationalen Bezügen“ stellen Großmoduledar. Diese Module enthalten mehr als eine Lehrveranstaltung. DieModulprüfungsleistung wird im Erstversuch immer erst nach Ableistung des ganzenModuls erbracht. Die Klausur im Erstversuch ist im Modulhandbuch angegeben. DerZweitversuch kann nur abgeleistet werden, wenn der Erstversuch mit „nichtausreichend“ bewertet wurde. Der Zweitversuch kann im darauffolgenden Semester ineinem anderen Fach, erst ein Jahr später im selben Fach und so weiter erbrachtwerden. Zwingend ist somit nur das Fach des Erstversuchs.Recht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))Seite 7 von 90

. Semester (WS)8KlausurModulbereich A: ZivilrechtModul Zivilrecht I (ZR I)Allgemeiner Teil des BürgerlichenGesetzbuchesInsgesamtModul Zivilrecht II (ZR II)Allgemeines SchuldrechtRecht der gesetzlichenSchuldverhältnisseRecht der vertraglichenSchuldverhältnisseInsgesamt8 LP2. Semester (SS)82. Semester (SS)43. Semester (WS)8Klausur20 LPModul Zivilrecht III (ZR III)Sachenrecht3. Semester (WS)8Insgesamt8 LPModul Zivilrecht IV (ZR IV)Handelsrecht4. Semester (SS)Grundlagen des Gesellschaftsrechts 4. Semester (SS)Arbeitsrecht4. Semester (SS)Insgesamt44412 LPKlausur odermündlichePrüfungKlausurModulbereich B: Öffentliches RechtModul Öffentliches Recht I (ÖR I)StaatsorganisationsrechtGrundrechteInsgesamt1. Semester (WS)2. Semester (SS)Modul Öffentliches Recht II (ÖR II)Allgemeines Verwaltungsrecht und3. Semester (WS)VerwaltungsprozessrechtBesonderes Verwaltungsrecht4. Semester (SS)InsgesamtRecht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))8816 LP12KlausurKlausur1224 LPSeite 8 von 90

Modulbereich C: StrafrechtModul Strafrecht I (SR I)Grundkurs Strafrecht I (AllgemeinerTeil)Insgesamt2. Semester(SS)Modul Strafrecht II (SR II)Grundkurs Strafrecht III:(Eigentums- undVermögensdelikte)Insgesamt5. Semester(WS)8Klausur8 LPKlausur odermündliche Prüfung88 LPModulbereich D: Juristische VertiefungModul Recht in seinen historischen und internationalen Bezügen (RB)Staatsrecht III: Bezüge des5. SemesterStaatsrechts zum Völker- und3(WS)Klausur oderEuroparechtmündliche Prüfung6. SemesterWirtschaftsrechtsgeschichte3(SS)Insgesamt6 LPModul Wissenschaftliche Vertiefung (WV)Seminar im Zivilrecht- oder 5. SemesterSeminar im Öffentlichen Recht(WS)- oder Seminar im StrafrechtInsgesamt3Seminararbeit3 LPModulbereich E: SchlüsselqualifikationenModul Bausteine des Rechts (BdR)Bausteine des Rechts1. Semester(WS)InsgesamtKlausur odermündliche Prüfung33 LPModul English for Lawyers (EfL)English for Lawyers I2. Semester(SS)Klausur und/odermündliche Prüfung2Insgesamt2 LPModul Praktikum (PR)Praktische StudienzeitInsgesamt66 LPNachweis (unbenotet)Modulbereich F: Grundlagen der BetriebswirtschaftslehreModul Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre I (GBWL I)Recht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))Seite 9 von 90

Einführung in die AllgemeineBetriebswirtschaftslehreInsgesamt1. Semester (WS)5Klausur5 LPModul Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre II (GBWL II)Technik des betrieblichenRechnungswesens I: Buchführungund Abschluss4. Semester (SS)- oder - oder 5Technik des betrieblichen5. Semester (WS)Rechnungswesens II:KostenrechnungInsgesamt5 LPKlausurModulbereich G: Grundlagen der VolkswirtschaftslehreModul Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I (GVWL I)Einführung in die1. Semester (WS) 5VolkswirtschaftslehreInsgesamt5 LPKlausurModul Grundlagen der Volkswirtschaftslehre II (GVWL II)Geld und Kredit I3. Semester (WS)- oder - oder 5Grundlagen der Wirtschaftspolitik4. Semester (SS)Insgesamt5 LPKlausurModulbereich H: BachelorarbeitModul BachelorarbeitBachelorarbeit in derRechtswissenschaft- oder –in den WirtschaftswissenschaftenInsgesamt6. Semester (SS)Recht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))6Bachelorarbeit6 LPSeite 10 von 90

Modulbereich A: ZivilrechtModul Zivilrecht I (ZR I)Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und RechtsgeschichteProf. Dr. Bernd KannowskiLehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- undTechnikrechtProf. Dr. Michael Grünberger, LL.M.(Lehrstühle der Facheinheit Zivilrecht)Lehrveranstaltungen Vorlesung Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches(4 SWS)Propädeutische Übungen BGB AT (2 SWS)Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches: DerLernzielAllgemeine Teil des BGB ist Schlüssel zum Verständnis desBürgerlichen Rechts. Die Vorlesung richtet sich anStudierende des ersten Fachsemesters und setzt keineVorkenntnisse voraus. Gegenstand ist das 1. Buch des BGB,wobei die Rechtsgeschäftslehre im Mittelpunkt steht. Ziel derVorlesung ist zunächst, in Aufbau und Grundbegriffe desBürgerlichen Gesetzbuchs einzuführen sowie – imZusammenspiel mit den vorlesungsbegleitend angebotenenPropädeutischen Übungen und Tutorien – die methodischenGrundlagen der Fallbearbeitung zu legen. GegenSemesterende besteht Gelegenheit, den Lernerfolg anhandeiner Probeklausur zu testen, bevor dann in der letztenStunde die Klausur ansteht.Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches:InhaltVerständnis von Grundlagen des deutschen echtsgeschäften als Ausgangspunkt juristischen Denkensim Bereich des Zivilrechts. Aneignung der juristischenMethode zur dbarkeit des Verwendbar für Modul ZR II, Modul ZR III, Modul ZR IV undModul RB engangRechtswissenschaftalsAbschlussklausur.Im deutsch-spanischen LL.B. als Modul C-1.Im deutsch-französischen LL.B. als Modul ZR 1Angebotsturnus der Wintersemester/1. SemesterLehrveranstaltungenEin SemesterDauerECTS8 LPLeistungspunkteErstversuch: Klausur BGB AT (zweistündig)ModulprüfungZweitversuch: Klausur BGB AT sung BGB ATRecht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))60 Std.Seite 11 von 90

ArbeitsaufwandUnterrichtsspracheÜbung BGB ATVor- und t und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))30 Std.90 Std.60 Std.240 Std.Seite 12 von 90

Modul Zivilrecht II (ZR II)Beachten Sie, dass es sich bei dem Modul um ein Großmodul handelt. Es besteht ausmehreren Lehrveranstaltungen. Die Modulprüfungsleistung im Erstversuch istzwingend die Klausur „Vertragliche Schuldverhältnisse“. Nur wenn Ihr Erstversuch mit„nicht ausreichend“ bewertet wurde, können Sie im Zweitversuch die Klausur„Schuldrecht Allgemeiner Teil und Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse“schreiben.Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüter- undWirtschaftsrechtProf. Dr. Ruth JanalLehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verbraucherrechtund Privatrecht sowie RechtsvergleichungProf. Dr. Martin Schmidt-KesselLehrstuhl für Bürgerliches Recht und Steuerrecht,Gesellschafts- und BilanzrechtProf. Dr. André Meyer, LL.M.(Lehrstühle der Facheinheit Zivilrecht)Lehrveranstaltungen Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil (4 SWS)Vorlesung Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse (2SWS)Vorlesung Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse (4SWS)Propädeutische Übungen zum Allgemeinen Schuldrecht (2SWS)Propädeutische Übungen zum Recht der gesetzlichenSchuldverhältnisse (2 SWS)Propädeutische Übungen zum Recht der vertraglichenSchuldverhältnisse (2 SWS)Schuldrecht Allgemeiner Teil: Kenntnis der grundlegendenLernzielTerminologie und der Grundstrukturen des Schuldrechts;Erfassen von Zwei- und Mehr-Personen-Verhältnissen, derbetroffenen wirtschaftlichen Interessen und ihrer rechtlichenWürdigung; Kenntnis der wesentlichen Ansprüche undTatbestandsmerkmale; Vermittlung eines Zugangs zumdeutschen und europäischen Zivilrecht einschließlichmoderner Theorieansätze; Technik der Fallbearbeitung undansatzweise der VertragsgestaltungRecht der gesetzlichen Schuldverhältnisse: Erwerb vonKenntnissen zu den Grundlagen der wichtigsten erVoraussetzung der einzelnen Schuldverhältnisse sowiederen Rechtsfolgen. Einbettung in die Systematik desSchuldrechtes und Beziehung zu den vertraglichenSchuldverhältnissen. Methodik der Fallbearbeitung.Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse: Aufbauend aufden Kenntnissen zum allgemeinen Teil des Schuldrechtsstehen die im BGB geregelten Vertragstypen mit ihrenVerantwortlichkeitRecht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))Seite 13 von 90

InhaltEmpfohleneVorkenntnisseVerwendbarkeit desSonderregeln im Mittelpunkt. Ziel der Veranstaltung ist es,die gesetzlich geregelten Vertragstypen vorzustellen, ihrejeweils wesensbestimmenden Merkmale und ihre Funktionenzu erläutern. Zudem sollen die jeweiligen Pflichten derParteien und die Rechtsbehelfe bei deren Verletzungvorgestellt werden. Den Studierenden soll auf diese Weisenicht nur Wissen über die Vertragstypen selbst vermitteltwerden, sondern auch Verständnis für deren Funktion imWirtschaftsleben.Schuldrecht Allgemeiner Teil: Die Vorlesung AllgemeinesSchuldrecht schließt an die Vorlesung über den AllgemeinenTeil des BGB an. Ihr Gegenstand sind die AllgemeinenRegeln für Schuldverhältnisse im zweiten Buch des BGBerster Titel (§§ 241-432). Das BGB enthält hierBestimmungen, die im Grundsatz für alle gesetzlichen wievertraglichen Schuldverhältnisse gelten, vorbehaltlichgewisser Abweichungen in spezielleren Vorschriften später.Gegenstand der Vorlesung ist daher der Inhalt desSchuldverhältnisses oder der Forderung im Allgemeinen undihre Erfüllung. Vor allem befasst sich die Vorlesungdementsprechend mit den Folgen der Leistungsstörungen,d.h. Verzug, Nichterfüllung und Schlechterfüllung. Hier liegtder Schwerpunkt der Vorlesung. Hinzu kommen dieallgemeinen Regeln über Schadensersatz sowie dievorvertraglichen Schuldverhältnisse (c.i.c.).Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse: Die chuldverhältnissen des BGB. Hierzu zählen namentlich dasDeliktsrecht, einschließlich des Produkthaftungsrechts, dasBereicherungsrecht sowie die Geschäftsführung ohneAuftrag (GoA). Im Zentrum der Veranstaltung steht einerseitsder Erwerb von Kenntnissen zu den einzelnen gesetzlichenSchuldverhältnissen, deren Bedeutung und systematischerAufbau sowie deren Rechtsfolge. Andererseits geht es umdie Einbettung der gesetzlichen Schuldverhältnisse in dengrößeren Kontext, die Verbindung zum allgemeinen undbesonderen Schuldrecht, aber auch zum allgemeinen Teildes BGB werden daher betont. Ergänzend wird aufrechtssystematische und methodische Fragen eingegangen.Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse: In inhaltlicherHinsicht stehen die im BGB geregelten Vertragstypen zurÜbertragung von Vermögensgütern (Kauf, Tausch,Schenkung), zur Gebrauchsüberlassung (Miete, Pacht,Leasing etc.) sowie zur Erbringung von Dienstleistungen(Dienstvertrag, Werkvertrag, Auftrag etc.) im Mittelpunkt. Inmethodischer Hinsicht sollen zusammen mit denPropädeutischen Übungen die bereits in den VorlesungenBGB AT und Schuldrecht I vermittelten Falllösungstechnikenvertieft werden.Modul ZR IVerwendbar für Modul ZR IV.Recht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))Seite 14 von 90

klausur bzw. Zwischenprüfungsklausur.Im deutsch-spanischen LL.B. als Modul C-2.Im deutsch-französischen LL.B. als Modul ZR 1Angebotsturnus der Sommersemester/2. Semester (Schuldrecht Allgemeiner TeilLehrveranstaltungen und Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse)Wintersemester/3. Semester (Recht der vertraglichenSchuldverhältnisse)Zwei SemesterDauerECTS20 LPLeistungspunkteErstversuch: Klausur Vertragliche Schuldverhältnisse (dieseModulprüfungKlausur beinhaltet auch Schuldrecht Allgemeiner Teil)(zweistündig)Zweitversuch: Klausur Schuldrecht Allgemeiner Teil undGesetzliche Schuldverhältnisse errichtsspracheVorlesung Schuldrecht I (AT)Vorlesung Schuldrecht II (BT I)Vorlesung Schuldrecht III (BT II)Übung Schuldrecht I (AT)Übung Schuldrecht II (BT I)Übung Schuldrecht III (BT II)Vor- und t und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))60 Std.30 Std.60 Std.30 Std.30 Std.30 Std.240 Std.120 Std.600 Std.Seite 15 von 90

Modul Zivilrecht III (ZR III)Lehrstuhl fürBürgerlichesRecht, Handels- undWirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und SportrechtProf. Dr. Peter W. Heermann, LL.M.Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- undTechnikrechtProf. Dr. Michael Grünberger, LL.M.(Lehrstühle der Facheinheit Zivilrecht)Lehrveranstaltungen Vorlesung zum Sachenrecht (4 SWS)Propädeutische Übungen zum Sachenrecht (2 SWS)Sachenrecht: Die Studierenden lernen die Grundlagen desLernzieldeutschen Sachenrechts, d.h. des 3. Buchs des BürgerlichenGesetzbuchs (§§ 854-1296 BGB), kennen. Zugleich werdenihnen Bedeutung sowie Eingliederung dieses Rechtsgebietsin das deutsche Zivilrecht vermittelt. In der Vorlesung rmen(komplexe) sowie ihre Bedeutung für verschiedeneBereiche des Wirtschaftsrechts (insbesondere Bank- undKreditsicherungsrecht sowie Handelsrecht) herausgearbeitet.Die Grundlagen des deutschen Sachenrechts müssen amEnde der Veranstaltung beherrscht werden, um die Klausurbestehen zu können.Sachenrecht: Die Veranstaltung Sachenrecht hat zum Ziel,Inhaltdie wesentlichen Regelungen sowohl des Mobiliar- als auchdes Immobiliarsachenrechts zu vermitteln. Ausgehend vonden Grundprinzipien des Sachenrechts werden zunächst derBesitz und die Besitzschutzansprüche sowie der Schutz desEigentums behandelt, zu dem insbesondere das EigentümerBesitzer-Verhältnis zählt. Zentrale Bestandteile derVorlesung sind sodann der Erwerb (sowohl vom Berechtigtenals auch vom Nichtberechtigten) und Verlust des Eigentumsan beweglichen Sachen sowie von Grundstücksrechten.Schließlich werden die wesentlichen Regelungen fandrechtensowieSicherungsrechtenanbeweglichen Sachen und Rechten besprochen. Im Rahmender Vorlesung, aber auch der vorlesungsbegleitendenpropädeutischen Übung werden diejenigen rechtlichenProblemfelder und -stellungen besonders intensiv behandelt,die erfahrungsgemäß den Gegenstand der Klausur bildenkönnen. Zum Beginn des Semesters wird rstuhlseite (Zivilrecht VI) bereitgestellt. Darüber hinauskönnen Vorlesungsunterlagen erworben werden, in denen dievom Dozenten verwendeten Powerpoint-Charts abgedrucktsind. Ergänzt wird die Veranstaltung durch diePropädeutischen Übungen, in denen der Vorlesungsstoffanhand von Übungsfällen verdeutlicht und im Hinblick aufeine Klausurlösung eingeübt wird. Die Materialien zurPropädeutischen Übung werden auf der „elearning"-PlattformVerantwortlichkeitRecht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))Seite 16 von 90

bereitgestellt. Den Abschluss der Vorlesung bildet einezweistündige Klausur. Für die Wiederholung ist auch einemündliche Prüfung zulässig.EmpfohleneVorkenntnisseVerwendbarkeit desModulsModul ZR I.Angebotsturnus lprüfungWintersemester/3. SemesterStudentischerArbeitsaufwandVorlesung SachenrechtÜbung SachenrechtVor- und rrichtsspracheVerwendbar für Modul ZR klausur bzw. Zwischenprüfungsklausur.Im deutsch-spanischen LL.B. als Modul C-3.Im deutsch-französischen LL.B. als Modul ZR 2alsEin Semester8 LPErstversuch: Klausur (zweistündig) oder mündliche PrüfungSachenrechtZweitversuch: Klausur (zweistündig) oder mündliche PrüfungSachenrechtRecht und Wirtschaft (LL.B. (Univ. Bayreuth))60 Std.30 Std.90 Std.60 Std.240 Std.Seite 17 von 90

Modul Zivilrecht IV (

Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 1. Semester (WS) 5 Klausur Insgesamt 5 LP Modul Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre II (GBWL II) Technik des betrieblichen Rechnungswesens I: Buchführung und Abschluss - oder - Technik des betrieblichen Rechnungswesens II: