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Hochschule NeubrandenburgFachbereich Gesundheit, Pflege und ManagementStudiengang Berufspädagogik für GesundheitsfachberufeRichtlinien für Zugangsberufe und –praktikaim Studiengang „Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufe“ (kurz: BPG)Stand: Dezember 20191.ZugangsberufeAls besondere Studienzugangsvoraussetzung ist vor Aufnahme des Bachelorstudiums derNachweis über eine abgeschlossene Ausbildung in der Regel in einem der folgenden Berufe zuerbringen:Gesundheitsfachberufe für die Immatrikulation an der Hochschule Neubrandenburg(berücksichtigt werden nur Berufe mit mind. dreijähriger Ausbildung)1. durch Bundesgesetze geregelteGesundheitsfachberufe (Heilhilfsberufe)sind zur Krankenbehandlung grundsätzlich nuraufgrund ärztlicher Verordnungen befugt2. Gesundheitsfachberufe nachBerufsbildungsgesetzihre Tätigkeiten ist zu einem großen Teil gewerblichkaufmännisch geprägt (deshalb nicht Heilhilfsberufe)3. Gesundheitsfachberufe nach derHandwerksordnung (sog. Gesundheitshandwerke)unterfallen der Handwerksordnung4. uneinheitlich geregelteGesundheitsberufeZugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung undAbschlussbezeichnungen können je nachLehrgangsträger unterschiedlich seinnur mit mind. 3jähriger Berufsausbildung sundheits- und Kinderkrankenpfleger/inGesundheits- und de/LogopädinMasseur/in und medizinischer Bademeister/inmedizinisch-technischer Assistent/in für Funktionsdiagnostikmedizinisch-technischer Laboratoriumsassistent/inmedizinisch-technischer st/inpharmazeutisch-technische/r Assistent/inPhysiotherapeut/inPodologe/ Podologin Rettungsassistent/in (Ausbildung lief zum 31.12.2014 aus)veterinärmedizinisch-technischer Assistent/inKaufmann/-frau im GesundheitswesenMedizinische Fachangestelltepharmazeutisch-kaufmännische izinische hopädieschuhmacherOrthopädieschuhtechniker/in (früher Orthopädiemechaniker undBandagisten)ZahntechnikerAnästhesietechnischer nischer Assistent/inDesinfektor/inFachkraft für MedizinprodukteaufbereitungGesundheitsaufseher/in bzw. eassistent/inKunsttherapeut/in bzw. Musiktherapeut/inPharmazeutisch-technischer Assistent/inPsychologisch-technischer /in1

Hochschule NeubrandenburgFachbereich Gesundheit, Pflege und ManagementStudiengang Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufe5. Landesrechtlich geregelteGesundheitsfachberufenur mit mind. 3jähriger Berufsausbildung Assistent/in medizinische GerätetechnikAtem-, Sprech- und Stimmlehrer/inMedizinischer Dokumentationsassistent/inMedizinischer Sektions- und Präparationsassistent/inOperationstechnische/r Assistent/inTiermedizinischer Fachangestellte/rAbb. eigene Darstellung(Quelle: u.a. Bundesministerium für Gesundheit 2019, Bundesverwaltungsgericht 2009, Wissenschaftsrat 2012 und Bundesinstitut für Berufsbildung 2014)Bei Vorliegen einer Ausbildung gemäß den Nummern 1 bis 3 trifft die Entscheidung über dieImmatrikulation das Immatrikulations- und Prüfungsamt. Bei Vorliegen einer Ausbildung gemäßden Nummern 4 und 5 erfolgt eine Einzelfallprüfung durch den/die Professor/in bzw.Vertretungsprofessor/in für „Gesundheit und Pflege mit dem Schwerpunkt berufliche Didaktik“(über den Prüfungsausschuss BPG).2.Zugangspraktikaa.) Berufspraktikum als Zugang zum Bachelor-Studium BPGWer den oben benannten Nachweis (eines Gesundheitsfachberufes) nicht erbringen kann, mussersatzweise ein mindestens einjähriges Praktikum in einer einschlägigen Fachrichtungvorweisen.b.) GesamtdauerDer zeitliche Umfang des Praktikums beträgt insgesamt mindestens 1 Jahr alsVollzeitbeschäftigung, so dass unter der Maßgabe von 52 Kalenderwochen und 4 Wochen Urlaubinsgesamt 48 Praktikumswochen in Vollzeit nachgewiesen werden müssen. Ausfallzeiten (z.B.Krankheit) werden nicht auf das Praktikum angerechnet.c.) zeitliche StrukturierungDas Berufspraktikum sollte in größeren zusammenhängenden Blöcken abgeleistet (mitAbschnitten von mindestens zwei Monaten) und in der Regel bereits vor Studienbeginn absolviertworden sein.Sollte das Berufspraktikum vor Studienbeginn noch nicht vollständig absolviert worden sein,erfolgt eine Immatrikulation unter Vorbehalt.In dem Fall muss:a) die meiste Zeit der Praxiszeit (mind. 10 Monate) bereits vorStudienbeginn absolviert worden sein.b) bis Ende des 4. Semesters die noch fehlende Praxiszeit beimImmatrikulations- und Prüfungsamt nachgewiesen werden.Bitte beachten: Sofern der Praxisnachweis nicht bis zum Ende des 4. Semesters erfolgt, wird dieImmatrikulation widerrufen und der/die Studierende exmatrikuliert.Eine Einzelfallprüfung erfolgt durch den/die Professor/in bzw. Vertretungsprofessor/in für„Gesundheit und Pflege mit dem Schwerpunkt berufliche Didaktik“ (über den PrüfungsausschussBPG). Für die Durchführung einer Einzelfallprüfung ist Anlage 1 (Formular für dieEinzelfallprüfung) zu nutzen.d.) Inhaltliche AnforderungDas Berufspraktikum hat der für das Lehramtsstudium gewählten beruflichen Fachrichtung„Gesundheit und Pflege“ zu entsprechen und ist in geeigneten Einrichtungen/ Behörden etc. desGesundheitswesens durchzuführen. Folgende Möglichkeiten bestehen:2

Hochschule NeubrandenburgFachbereich Gesundheit, Pflege und ManagementStudiengang Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufeeinjähriges einschlägiges BerufspraktikumPraktika in entsprechendenBetrieben und Einrichtungendes Gesundheitswesens ArztpraxisStationäre PflegeeinrichtungenAmbulante eburtshausAugenoptikfachgeschäftenzahntechnischen LaborSanitätshausin Betrieben des Hörgeräteakustiker-HandwerksKrankenkassen, PflegekassenGesundheitsamtIm Zweifelfall ist eine Eignung der Praktikumsstätte bzw. der Praktikumseinrichtung durchden/die Professor/in bzw. Vertretungsprofessor/in für „Gesundheit und Pflege mit demSchwerpunkt berufliche Didaktik“ (über den Prüfungsausschuss BPG) zu gewährleisten.Es wird empfohlen, das Berufspraktikum in zwei verschiedenen Arbeitsfeldern bzw. in zweiverschiedenen Handlungsorten des Gesundheitswesens absolviert zu haben. Denkbar wäre z.B.folgende Einteilung:Umfang6 Monate6 AltenpflegeGesundheits- und KrankenpflegeEinzelfallprüfungen zum einjährigen einschlägigen PraktikumIn Einzelfallprüfungen durch den/die Professor/in bzw. Vertretungsprofessor/in für „Gesundheitund Pflege mit dem Schwerpunkt berufliche Didaktik“ (über den Prüfungsausschuss BPG) kannzusätzlich geklärt werden, ob: landesrechtlich geregelte Berufsausbildungen im Gesundheitswesen (mit mind. 12 MonateAusbildungszeit) als einjähriges einschlägiges Berufspraktikum anerkannt werden können, ob bundesrechtlich geregelte Berufsausbildungen (weniger als 36 Monate Ausbildungszeit)als einjähriges einschlägiges Berufspraktikum anerkannt werden können, ob ein Freiwilliges soziales Jahr (in Umfang von 12 Monaten) in berufsfeldtypischenBetrieben und Einrichtungen als einjähriges einschlägiges Berufspraktikum anerkanntwerden kann, ob ein Bundesfreiwilligendienst (in Umfang von 12 Monaten) in berufsfeldtypischenBetrieben und Einrichtungen als einjähriges einschlägiges Berufspraktikum anerkanntwerden kann und/oder ob ein Zivildienst (in Umfang von 12 Monaten) in berufsfeldtypischen Betrieben undEinrichtungen als einjähriges einschlägiges Berufspraktikum anerkannt werden kann.Folgend finden Sie entsprechende Beispiele:3

Hochschule NeubrandenburgFachbereich Gesundheit, Pflege und ManagementStudiengang Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufeeinjähriges einschlägiges PraktikumBeispiele für landesrechtlichegeregelte Gesundheitsfachberufe(mit mind. 12 Monaten Ausbildungszeit)Beispiele für bundesrechtlich geregelteGesundheitsfachberufe (mit weniger als 36 Monaten Ausbildungszeit) Beispiele für FSJ,Bundesfreiwilligendienst, Zivildienst (in Umfang von 12 Monaten)Altenpflegehelfer/inFachkraft für PflegeassistenzGesundheits- und Krankenpflegeassistent/inGesundheits- und Krankenpflegehelfer/inGesundheits- und Pflegeassistent/inKranken- und leger/FamilienpflegerinMedizinische/r Dokumentar/inMedizinische FußpflegerinStaatl. geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/inStaatl. geprüfte/r Ernährungsberater/-inStaatlich geprüfte PflegeassistentinMasseur/in und medizinischer Bademeister/in (Ausbildung: 24Monate)Podologe/Podologin (Ausbildung: 24 Monate)Rettungsassistent/in (2014 ausgelaufen) (Ausbildung: 24 Monate)pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (Ausbildung: 24 Monate 6 Monate Praktikum in einer Apotheke)beim Blutspendedienstim Krankenhausim Pflegeheimin Behinderteneinrichtungenim RettungsdienstAbb. eigene Darstellung (Quelle: u.a. Robert Bosch Stiftung 2019)Für die Durchführung einer Einzelfallprüfung ist Anlage 1 (Formular für die Einzelfallprüfung) zunutzen.e.) TätigkeitsnachweisEin kurzer Tätigkeitsnachweis (Übersicht über die inhaltliche und zeitliche Gliederung desPraktikums) ist mit den Praktikumsbescheinigungen beim Immatrikulations- und Prüfungsamt(Frau Schwabe) in der Hochschule Neubrandenburg bis zur Aufnahme des Studiums vorzulegen.Die Praktikumsbescheinigungen müssen den Zeitraum von der Einrichtung bestätigt aufweisenund deren Stempel und Unterschrift enthalten. Zum Nachweis der Tätigkeiten sollte Anlage 2(Beispiel für die Anfertigung eines Tätigkeitsnachweises zum einschlägigen einjährigenBerufspraktikum) genutzt werden.3. Verpflichtende StudienberatungZur Vermeidung von Nachteilen müssen alle Lehramtsstudieninteressierten rechtzeitig vorAufnahme des Studiums eine verpflichtende Studienberatung an der Hochschule wahrnehmen.Diese erfolgt in der Art, dass alle Studieninteressierten mit dem Immatrikulationsbescheid einenBrief zu den speziellen Gegebenheiten im Studiengang Berufspädagogik itdenrestlichenImmatrikulationsunterlagen unterschrieben beim Immatrikulations- und Prüfungsamt einreichenmüssen.Zusätzlich besteht die Möglichkeit mit der Studiengangskoordination in Kontakt zu treten, umeventuelle Nachfragen persönlich zu klären.4

Hochschule NeubrandenburgFachbereich Gesundheit, Pflege und ManagementStudiengang Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufe4. Anlagen zu den Richtlinien für Zugangsberufe und –praktikaAnlage 1: Formular für die EinzelfallprüfungAnlage 2: Beispiel für die Anfertigung eines Tätigkeitsnachweises zum einschlägigen einjährigenBerufspraktikum5

Hochschule NeubrandenburgFachbereich Gesundheit, Pflege und ManagementStudiengang Berufspädagogik für GesundheitsfachberufeAnlage 1: Formular für die EinzelfallprüfungStand Oktober 2019Daten zum/zur urtsort:Abschlüsse, Praxiszeiten, VorkenntnisseVariableangerechnet im Umfang von(Wochen/Monaten)Daten aus echtlich)Einjähriges PraktikumFSJ, Zivi, BFDBezug zum BerufsfeldGesundheit und PflegeSozial- und lebensweltlicherworbene VorkenntnisseGesamtsumme der angerechnetenPraxiszeiten (in Monaten)Schlussfolgerung (was wird angerechnet und was muss (bis wann)Ort und Datumggf. an Praxiszeit nachgeholt werden)Unterschrift, Stempel Professor/infür „Gesundheit und Pflege mit dem Schwerpunkt berufliche Didaktik“6

Hochschule NeubrandenburgFachbereich Gesundheit, Pflege und ManagementStudiengang Berufspädagogik für GesundheitsfachberufeAnlage 2: Beispiel für die Anfertigung eines Tätigkeitsnachweises zum einschlägigen einjährigen BerufspraktikumStand Oktober 2019Die Bewerber müssen in einer ähnlichen Form ihren eigenen Tätigkeitsnachweis zu ihrem einschlägigen einjährigen Berufspraktikum erstellen.Daten zum burtsort:inhaltliche und zeitliche Gliederung des PraktikumsDatumPraxiseinrichtung(Handlungsort, z.B.Krankenhaus)Arbeitsfeld (z.B. Gesundheitsund Krankenpflege)StundenumfangGesamtstundenWochen (Gesamtstunden/40)Praktikumsbescheinigungen sind beigefügt.Ort und DatumUnterschrift der Praktikantin/des PraktikantenAufgaben

Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung in der Regel in einem der folgenden Berufe zu . Medizinische/r Dokumentar/in Medizinische Fußpflegerin Staatl. geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in . Gesundheitsfachberufe (mit weniger als 36 Monaten Ausbildungszeit) Masseur/in und medizinischer