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Version 1 vom 09.11.2020
EinleitungDie bisherigen Corona-Verordnungen des Landes Niedersachsen haben für den Betrieb einer öffentlichzugänglichen Einrichtung mit Kundenverkehr sowie die Durchführung einer Veranstaltung die Erstellungeines Hygienekonzeptes vorausgesetzt.So ist in der Corona-Verordnung gültig ab 2.11.2020 geregelt, dass in dem Hygienekonzeptinsbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorzusehensind, die1. die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen undsteuern,2. der Wahrung des Abstandsgebots nach § 2 dienen,3. Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung vonWarteschlangen dienen,4. die Nutzung sanitärer Anlagen regeln,5. das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden,und von Sanitäranlagen sicherstellen und6. sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden.In diesen Hygienekonzepten ist insbesondere die Einhaltung der gebotenen Abstände aber auch dieVerwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen darzustellen.Auch die Beachtung der Erhebung und Dokumentation von Gästedaten ist darzustellen.Ziel dieser Handlungsempfehlung ist nicht, ein für alle Betriebe gleichermaßen gültiges Hygienekonzeptdarzustellen. Dies kann nicht funktionieren, da die Betriebe zu unterschiedlich aufgestellt sind, als füralle dasselbe Hygienekonzept zur Anwendung kommen könnte.Vielmehr soll mit dieser Handlungsempfehlung ein Raster an die Hand gegeben werden, dass dieBetriebe in die Lage versetzt, ihr eigenes betriebsspezifisches Hygienekonzept zu entwickeln.Handlungsempfehlung Hygienekonzept des DEHOGA Niedersachsen, V. 1, Seite 2
Allgemeine BetriebshygieneRichtig ist, dass allen Betrieben die Entwicklung eines spezifischen Hygienesystems nicht neu ist. Seit2006 sind Lebensmittel verarbeitende Betriebe verpflichtet entsprechende Gefahren-Kontroll-Systemevorzuhalten, um die spezifischen Hygienegefahren bei der Verarbeitung von Lebensmittel im Griff zuhaben.Diese betrieblichen HACCP-Systeme definieren die Gefahren im Zusammenhang mit dem Einsatz vonLebensmittel und sehen kritische Kontrollpunkte vor, an denen diese Gefahren standardmäßigkontrolliert werden.Diese in den Betrieben bekannte Verfahrensweise ist auf die spezifische Hygienegefahr zu übertragen,die sich aus einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus ergeben kann.Das heißt, dass der Gastwirt sich gedanklich auf den möglichen Gang eines Gastes durch seinen Betriebbegeben muss, um die Berührungspunkte zu identifizieren, an denen sich ein Gast mit dem CoronaVirus infizieren könnte.Diese Punkte sind durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen.Vorweg sind grundsätzliche Hygienemaßnahmen zu definieren: Wie, womit, in welchen zeitlichen Abständen wird die Flächen virenfrei gereinigt. Wie, womit, in welchen zeitlichen Abständen werden die Sanitäranlagen virenfrei gereinigt Wie oft und womit werden die Desinfektionsspender im Objekt (am Eingang, auf derFläche, im Sanitärbereich) aufgefüllt bzw. kontrolliert Tischreinigung nach jedem Gastwechsel Hinweis auf Abstände im Betrieb Hinweis auf Maskentragungspflicht In welchen zeitlichen Abständen wird gelüftet, um der Aerosolanreicherung in der Luftentgegenzuwirken Wie werden Lüftungssysteme gewartet und virenfrei gemacht Ist eine Gästeleitung über ein „Einbahnstraßen-System“ installiert Wie ist es um die Virenfreiheit von auch für Gäste zugängliche Kaffeemaschinen bestellt Wie wird die Registrierkasse desinfiziertHandlungsempfehlung Hygienekonzept des DEHOGA Niedersachsen, V. 1, Seite 3
Eintreffen des Gastes Parkplatzmanagement bei An- und Abfahrt der Gäste im Auge behalten Schlangenbildung von Gästen vor der Tür beachten, auf Abstände und ggf. Mund-NasenBedeckung achten. Begrüßung des Gastes möglichst am Eingang Einleitender Hinweis auf die im Hause geltenden Hygieneregeln, insbesondere Hinweis auf dieBenutzung der Mund-Nasen-Bedeckung sobald der Sitzplatz verlassen wird. Hinweis auf dieHandhygiene. Erläuterung des Wegesystems (z. B. Markierung am Boden, Pfeile o.ä.) Einfordern der Gästeregistrierung (alternativ auch am Tisch möglich) Gast zum Tisch begleiten Keine Entgegennahme der Garderobe und gesammelte Unterbringung;Garderobe verbleibt am PlatzGäste-Service und Bewegung des Gastes auf der FlächeÀ la carte Mitarbeiter tragen durchgängig Mund-Nasen-BedeckungHandhygiene wird eingehaltenTisch- und Stuhlreinigung erfolgt vor Neuplatzierung der GästeAbstand zwischen Servicepersonal und Gast wird so gut es geht eingehaltenTabletts, Besteck, Gläser, etc. werden regelmäßig gereinigtBuffets Die Vorgaben der DEHOGA Handlungsempfehlung Selbstbedienungsbuffets vom 13.07.2020sind zu beachtenVerhalten an der Theke Der Abstand von 1,5 m zwischen den Gästen und dem Personal hinter der Theke istsicherzustellen, anderenfalls besteht Maskenpflicht Erwägung, ob Einsatz von Trennwänden möglich und sinnvoll, ansonsten Mund-NasenBedeckungAuf der Terrasse / Außengastronomie Tisch-Stuhl-Gäste-Abstand wird eingehaltenDie Mitarbeiter tragen durchgehend eine Mund-Nasen-BedeckungEs gelten die grundsätzlichen HygieneregelnLaufflächen kennzeichnen / Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungvon nichtsitzenden GästenHandlungsempfehlung Hygienekonzept des DEHOGA Niedersachsen, V. 1, Seite 4
Bezahlvorgang Wo möglich kontaktloses Bezahlen ermöglichen, EC-Karte, Apple Pay u.ä. EC-Geräte nach jedem Gebrauch desinfizierenToiletteWegesystem kenntlich machenTragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für den Gast PflichtWegen Abstandshaltung Sperrung von Waschbecken und UrinalenZugangsbeschränkung (max. Personenzahl) im Zugangsbereich kenntlich machenRegelmäßige Hygienekontrollen- Toiletten, Urinale, Waschbecken- Handtücher- Fußböden und Flächen- alle Gegenstände mit Handkontakt Verkürzung der Reinigungszyklen mit Aushang der Reinigungszeiten Aufstellen von Desinfektionsspendern Verabschiedung des Gastes Austragung aus Gastregistrierung Begleitung zur Tür, falls kein Wegesystem gekennzeichnet istWarenlieferung / externe Dienstleistung ggf. jeden Betriebsfremden namentlich registrieren (mit Uhrzeit) Wenn möglich Lieferung außerhalb der Räume abwickelnSonstiges Das Hygienekonzept ist ständig auf Aktualität hin zu überprüfen. Handlungsbedarf entsteht inder Regel nach dem Erlass jeder neuen Corona-Verordnung. Das Hygienekonzept sollte sich auch mit besonderen Fragen der Raumlüftungauseinandersetzen. Sei es, dass die installierte Lüftungsanlage steuerbar ist und je nachBesucherandrang skalierbar ist. Sei es, dass das durch Lüftungsmaßnahmen über Fenster undTüren entsprechende Lüftungseffekte erzielt werden. Das Thema Gästesteuerung vor dem Zutritt zu den Gasträumen, während des Aufenthaltes inden Gasträumen und nach Verlassen der Gasträume sollte ebenfalls im Konzept abgehandeltwerden.Handlungsempfehlung Hygienekonzept des DEHOGA Niedersachsen, V. 1, Seite 5
Herausgeber:DEHOGA Niedersachsen e.V.(Deutscher Hotel- und Gaststättenverband)Yorckstraße 330161 HannoverTel. 0511 33706-0Fax 0511 dersachsen.deTrotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit,Vollständigkeit und Aktualität der Empfehlungen. Sie sollen gastgewerblichen Betrieben als eine ersteHilfestellung dienen und sensibilisieren. Sie stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und vermögen eineRechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen. Auch können dieEmpfehlungen zu medizinischen Fragen und möglichen Auswirkungen keine Beratung durch einenFacharzt oder die zuständigen Fachbehörden ersetzen.Bedenken Sie, dass sich die Sachlage kurzfristig ändern kann und damit auch die rechtliche Situation.Stand: 9. November 2020Titelfoto: AdobestockHandlungsempfehlung Hygienekonzept des DEHOGA Niedersachsen, V. 1, Seite 6
Diese betrieblichen HACCP-Systeme definieren die Gefahren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Lebensmittel und sehen kritische Kontrollpunkte vor, an denen diese Gefahren standardmäßig . den Gasträumen und nach Verlassen der Gasträume sollte ebenfalls im Konzept abgehandelt