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Reglement über dieAusbildung zumSchaSu Hundetrainer SKGSchweizerische Kynologische Gesellschaft SKGSagmattstrasse 2, CH-4710 BalsthalGeschäftsstellePostfachCH - 4710 [email protected] / [email protected]

Reglement über die Ausbildungzum SchaSu Hundetrainer SKGInhaltsverzeichnis1ALLGEMEINES . 32ZIEL DER AUSBILDUNG . 33ZULASSUNG ZUR TRAINER-AUSBILDUNG SCHASU . 34AUSBILDUNGS- UND KURSLEITUNG . 45UMFANG, STRUKTUR UND INHALTE DER AUSBILDUNG . 46QUALIFIKATION DER LEHRENDEN . 57PRÄSENZPFLICHT . 58PRÜFUNG. 59ERTEILUNG UND VERFALL DER LIZENZ . 710WEITER- UND FORTBILDUNG . 711KURS- UND PRÜFUNGSGEBÜHREN . 712SANKTIONEN . 713SCHLUSSBESTIMMUNGEN . 8Anhang 1Lerninhalte und Lernziele für die Ausbildung zum „Trainer SchaSu“Anhang 2Eintrittstest für die Ausbildung zum „Trainer SchaSu“Kommission PolydogJanuar 2018Seite 2 von 8

Reglement über die Ausbildungzum SchaSu Hundetrainer SKG1ALLGEMEINESDieses Reglement regelt die Ausbildung zum Trainer SchaSu für Wettkampftufen 1und 2 gemäss Wettkampfreglement. Verantwortlich für die Ausbildung ist dieKommission Polydog der SKG.2ZIEL DER AUSBILDUNG2.1Der Trainer SchaSu verfügt mit dem Abschluss dieser Ausbildung über die Grundlagen, Mensch/Hund-Teams im SchaSu auszubilden. Er hat Grundkenntnisse über:-Den Aufbau des Mensch/Hund-Teams beim SchaSuDas Vorbereiten von SuchanlagenDen Umgang mit Problemen bei der Suche und bei der AnzeigeDie Vorbereitung von Teams auf Wettkämpfe gemäss WettkampfreglementEr hat gute Kenntnisse über:-Die Anwendung der Lerntheorie für SchaSuDie Körpersprache des Hundes in der ArbeitSpezifische Führtechniken bei der SucheDie Entstehung und Verbreitung von IndividualgeruchDie Verbreitung von Geruch durch Umwelteinflüsse2.2Der Absolvent dieser Ausbildung erhält mit erfolgreichem Prüfungs-Abschluss dieAnerkennung der SKG als Trainer SchaSu2.3Die Ausbildung zum Trainer SchaSu bildet die Grundlage zur (weiteren) AusbildungInstruktor SchaSu.3ZULASSUNG ZUR TRAINER-AUSBILDUNG SCHASU3.1Mindestalter 18 Jahre3.2SKG-Gruppenleiterausbildung oder gleichwertige Ausbildung.Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit anderer Vorbildungen entscheidet dieKommission Polydog. Beschwerdeinstanz ist der AAKA.3.3Der TN muss mit eigenem Hund während den letzten 8 Jahren vor Ausbildungsbeginn eine offizielle SchaSu-Prüfung Stufe 1 bestanden haben, diese Stufewährend der Ausbildung an einem offiziellen Wettkampf erreichen oder einenEintrittstest gemäss Anhang 3 bestanden haben.Der Test muss in jedem Fall vor der Trainerprüfung abgelegt werden.Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit anderer Prüfungen betreffend SchaSuentscheidet die Kommission Polydog. Beschwerdeinstanz ist der AAKA.Kommission PolydogJanuar 2018Seite 3 von 8

Reglement über die Ausbildungzum SchaSu Hundetrainer SKG4AUSBILDUNGS- UND KURSLEITUNG4.1AusbildungsleitungDie Ausbildungsleitung obliegt der Kommission Polydog. Sie ist verantwortlich für dieKurs-Konzeptionierung, die Erarbeitung der Kursinhalte, und die Festlegung des Kursumfanges und definiert die Anforderungen an die Dozenten/Instruktoren/Assistenten. Sie ist verantwortlich für die Einhaltung dieses Ausbildungsreglements.4.2KursleitungDie Kursleitung obliegt der für das SchaSu verantwortlichen Person innerhalb derKommission Polydog.Die Kursleitung ist verantwortlich für die Durchführung einzelner oder sämtlicher Ausbildungsteile ( Module) eines Lehrganges. Sie leistet insbesondere administrativeAufgaben wie die Planung, Terminierung, Budgetierung, Ausschreibung, Abrechnung, Miete der Räumlichkeiten und der benötigten Infrastruktur und ist zuständig fürdie Verpflichtung der Dozenten/Instruktoren/Assistenten, sowie die Begleitung desKurses und die Betreuung der Kursteilnehmer.4.3Durchführung der Ausbildung durch MandatsträgerDie Kursleitung kann vertraglich an einen anderen geeigneten Ausbildungsanbieter( Mandatsträger) abgetreten werden. Die spezifischen Anforderungen werden imMandatsvertrag geregelt. Der Mandatsträger bestimmt die für die Durchführung einesKurses hauptverantwortliche Person, die betreffend sämtlicher Fragestellungen auchAnsprechperson der Kursleitung ist.5UMFANG, STRUKTUR UND INHALTE DER AUSBILDUNGDie Inhalte werden sowohl in Theorie und Praxis vermittelt. Die Gesamtkursdauer(Theorie und Praxis) beträgt mindestens 6 Tage und wird mit der Kursausschreibung bekannt gegeben. Nicht in diesen Zeitangaben enthalten ist der Zeitaufwandfür Prüfungen. Die Lerninhalte sind im Anhang zu diesem Reglement dargestellt.Übersicht über die Lerninhalte Aufbau SchaSu (Brockenhaufen, Schatztruhen und Zone) Geruchstheorie Geruchsträger Leinenarbeit Anzeigen Coachen in der Arbeit Ausrüstungen Strukturierter Trainingsaufbau Konfliktmanagement Das WettkampfreglementKommission PolydogJanuar 2018Seite 4 von 8

Reglement über die Ausbildungzum SchaSu Hundetrainer SKG6QUALIFIKATION DER LEHRENDEN6.1Anforderungen an Dozenten und InstruktorenDozenten und Instruktoren sind SchaSu-Trainer mit grosser ausgewiesener Erfahrung im Umgang mit Menschen und Hunden, die auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sind und die Fähigkeit haben, die Materie praktisch zuvermitteln.6.2Ernennung von Dozenten und InstruktorenDie Dozenten und Instruktoren werden auf Antrag der Kommission Polydog vomAAKA ernannt.7PRÄSENZPFLICHTGrundsätzlich müssen sämtliche Lektionen des Ausbildungslehrganges besuchtwerden. Ausnahmen können durch die Ausbildungsleitung bewilligt werden. Diesbezügliche Anträge sind zu begründen und der Ausbildungsleitung vorgängig schriftlich einzureichen.8PRÜFUNG8.1Allgemeines zur PrüfungDie Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Sowohldie theoretische als auch die praktische Prüfung werden einzeln bewertet und müssen bestanden werden. Die Ausführungsbestimmungen regeln den Ablauf, den Inhalt und die Bewertung der Einzelprüfungen.8.2Theoretische PrüfungDie Prüfung umfasst den gesamten Ausbildungsstoff der theoretischen Module gemäss dem Ausbildungskonzept für Trainer SchaSu.Es dürfen keinerlei Hilfsmittel eingesetzt werden.8.3Praktische PrüfungDie praktische Prüfung besteht aus der Gestaltung einer Probelektion und der praktischen Durchführung einer ausgewählten Sequenz daraus mit einer Gruppe vonHundeführern mit Hunden.Die praktische Prüfung wird vom ausbildenden Instruktor und einem externen Experten abgenommen. Der Experte entscheidet über das Prüfungsergebnis.Kommission PolydogJanuar 2018Seite 5 von 8

Reglement über die Ausbildungzum SchaSu Hundetrainer SKG8.4PrüfungsleitungDie Prüfungsleitung obliegt der für SchaSu verantwortlichen Person innerhalb derKommission Polydog. Sie ist insbesondere für die Gestaltung und Durchführung derPrüfung, die Verpflichtung der Prüfungsexperten, die Information der Prüfungskommission, die Kommunikation der Prüfungsresultate sowie die Ausstellung der Lizenzen bzw. die Korrespondenz mit den Prüfungskandidaten zuständig.Die Prüfungsleitung untersteht der Prüfungskommission.8.5PrüfungskommissionDer Prüfungskommission obliegt die Aufsicht über die Prüfungsleitung. Insbesondere zeichnet sie verantwortlich für regelkonforme Prüfungsunterlagen und derenAnwendung. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens 3 Mitgliedern undwird vom ZV auf Antrag des AAKA gewählt. Die Mitglieder der Prüfungskommissionmüssen im Ausbildungswesen der SKG bewandert sein und über vertiefte Kenntnisse der Ausbildungs- und Prüfungsreglemente verfügen.8.6PrüfungsexpertenDie Prüfungsexperten werden von der Ausbildungsleitung ernannt.An die Prüfungsexperten sind dieselben Anforderungen zu stellen wie an die Dozenten/Instruktoren, siehe Artikel 6.8.7Anmeldung zur PrüfungBei der Anmeldung zur Prüfung muss der Nachweis geleistet werden, dass dieKurse entsprechend dem Ausbildungsreglement besucht wurden.8.8BewertungDie Bewertung erfolgt in ganzen und halben Noten. Die Höchstnote ist 6.0.Die Prüfung (theoretische und praktische) gilt als bestanden, wenn jede Note mindestens 4.0 beträgt.8.9Wiederholung der PrüfungEine nicht bestandene Prüfung darf frühestens nach 3 Monaten und längstens innerhalb von 2 Jahren, jedoch höchstens 2 Mal wiederholt werden.Wiederholt werden müssen sämtliche als ungenügend bewertete Prüfungsteile.8.10BeschwerdenGegen das Prüfungsresultat kann innert 10 Tagen nach der Bekanntgabe schriftlichBeschwerde beim AAKA eingereicht werden. Die Überprüfungsbefugnis ist aufFormfehler beschränkt. Der AAKA entscheidet endgültig.Kommission PolydogJanuar 2018Seite 6 von 8

Reglement über die Ausbildungzum SchaSu Hundetrainer SKG9ERTEILUNG UND VERFALL DER LIZENZ9.1Ausstellen der LizenzDie Lizenz „Trainer SchaSu“ wird nach bestandener Prüfung durch die KommissionPolydog für die Dauer von maximal 4 Jahren ausgestellt. Die Lizenz berechtigt denInhaber zum Führen des Titels/der Bezeichnung „SKG-Trainer SchaSu“.9.2Verfall der LizenzWerden die in Ziff. 10 vorgeschriebenen Weiter- und Fortbildungen zur Validierungder Lizenz nicht erfüllt, verfallen die Lizenz und sämtliche an eine gültige Lizenz gebundenen Ansprüche auf Dienstleistungen und Sonderkonditionen.10WEITER- UND FORTBILDUNGZur Validierung der Lizenz müssen in Zeiträumen von 4 Jahren 4 Tage Weiterbildung absolviert werden. Davon müssen mindestens 2 Tage von der KommissionPolydog als ausbildungsspezifische Fortbildung anerkannt sein.11KURS- UND PRÜFUNGSGEBÜHRENDie Kurs- und Prüfungsgebühren werden von der Kommission Polydog in Absprache mit dem Mandatsträger festgelegt. Sie sind für Nicht-SKG-Mitglieder höher.12SANKTIONEN12.1Gegen Lizenzinhaber, die den Statuten, Reglementen, Weisungen und sonstigenBestimmungen des Verbandsrechts der SKG zuwiderhandeln oder staatliche Normen verletzen, welche einen Bezug zum Schutz des Tieres im Generellen oder zumHund im Speziellen aufweisen, können auf Antrag der Fachstelle Ausbildung, aufAnzeige Dritter hin oder aus eigener Wahrnehmung durch den AAKA Sanktionenausgesprochen werden.12.2Die ausgesprochenen Sanktionen müssen der Art des Verstosses und dem Verschulden entsprechen. Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Gleichbehandlung sind zu wahren.12.3Die ausgesprochenen Sanktionen können bestehen aus: Verweis Entzug der Lizenz „SKG-Trainer SchaSu“12.4Gegen Sanktionsentscheide steht dem Betroffenen innert 30 Tagen seit Mitteilungdes Entscheids der Rekurs an das Verbandsgericht offen. Die Eingabe muss denAnforderungen an einen Rekurs gemäss Reglement über das Verbandsgericht genügen.Kommission PolydogJanuar 2018Seite 7 von 8

Reglement über die Ausbildungzum SchaSu Hundetrainer SKG13SCHLUSSBESTIMMUNGENDieses Reglement tritt nach Erlass durch den Zentralvorstand der SKG vom19. Juli 2017 am 01. August 2017 in Kraft.Kommission PolydogJanuar 2018Seite 8 von 8

Lerninhalte und Lernziele für dieAusbildung zum „ SchaSu Hundetrainer SKGLerninhalte und Lernziele für dieAusbildung zum SchaSu-TrainerAnhang 1 zum Reglement über die Ausbildungzum SchaSu-Trainer(Die männliche Form steht der Einfachheit halber überall auch für die weibliche Form)Lerninhalte gem.ReglementDie Schatz SucheThemenInhalteEinführungWas ist SchaSuDer SuchgegenstandDer “SchaSu”Material, BeschaffenheitGrösseAufbewahrungGegenstände fürs Training, für denWettkampf oder zur BeschäftigungDie SuchanlagenBrockenhaufenSchatztruheZoneKenntnisse über alle Suchanlagen und denAufbauTrainingsstartGrundlagen derKonditionierungDie UHU Methode und andereMöglichkeitenSicht – und HörzeichenRichtiges LobenKörperspracheStart und EndritualeAusrüstungMaterial CheckGeschirr, Halsband, LeineFutter, Spielzeug, Klicker, usw.Was macht wann und wo SinnKommission PolydogJanuar 2018Seite 1 von 3

Lerninhalte und Lernziele für dieAusbildung zum „ SchaSu Hundetrainer SKGWas ist GeruchWas sucht der Hund genauWie riecht der HundDie neusten und wichtigsten ErkenntnisseWas bedeutet das mikindoor und idung und Hilfestellungen beiverschiedenen ProblemenDie erungAnzeige in den verschiedenen AnlagenKörperspannung und FokusFehlanzeigenDie SucheTrainingsmethodenSuchleistung aufbauen und fördernSuchverhalten des HundesTeamarbeit und FührenSelbständigkeit und SystemSuche in den verschiedenen AnlagenEinsatz der iedene Möglichkeiten im rieKenntnisse über das ReglementWettkampfreglementStufe B - 3AnlagenSchwierigkeitenHerausforderungenAufbau der Teams von B-3Teams ohne PrüfungsambitionenWettkampfOrganisation undDurchführungeinesWettkampfesDie AusschreibungDie Organisation von A-ZRichterbewertungenKommission PolydogBewertungen im WettkampfJanuar 2018Seite 2 von 3

Eintrittstest für die Ausbildung zumSchaSu Hundetrainer SKGEintrittstest für die Ausbildung zumSchaSu Hundetrainer SKGAnhang 2 zum Reglement über die Ausbildungzum Trainer SchaSu(Die männliche Form steht der Einfachheit halber überall auch für die weibliche Form)Um den Trainerkurs erfolgreich abschliessen zu können ist es notwendig, dass dieTeilnehmer beim Start schon Erfahrung mit SchaSu aufweisen.Ein SchaSu Trainer- Anwärter der nicht schon über die Prüfungsstufe 1 verfügt,muss an einem Eintrittstest teilnehmen, oder eine offizielle Prüfung während derAusbildung in der Stufe 1 bestehen. Beim Test werden folgende Arbeitenabgefragt:Brockenhaufen: Schwierigkeitsgrad gemäss Wettkampfreglement Stufe 1Schatztruhe: Schwierigkeitsgrad gemäss Wettkampfreglement Stufe 1Zone: Schwierigkeitsgrad gemäss Wettkampfreglement Stufe 1Bei diesem Eintrittstest geht es darum, dass der Anwärter aufzeigen kann, dasser über die notwendige Erfahrung verfügt um den Trainerkurs auch erfolgreichabschliessen zu können.Kommission PolydogJanuar 2018Seite 1 von 6

Dieses Reglement regelt die Ausbildung zum Trainer SchaSu für Wettkampftufen 1 und 2 gemäss Wettkampfreglement. Verantwortlich für die Ausbildung ist die Kommission Polydog der SKG. 2 ZIEL DER AUSBILDUNG 2.1 Der Trainer SchaSu verfügt mit dem Abschluss dieser Ausbildung über d