Typische Probleme bei der Trennung von Führungskräften
Leitender Angestellter im Sinne von § 14 II KSchG • Gesetzliche Definition: • „Geschäftsführer“ ist im untechnischen Sinne zu verstehen, da GmbH-Geschäftsführer schon in §14 I KSchG vom KSchG ausgenommen werden. • Wahrnehmung von Führungsaufgaben und Vorgesetztenfunktion;