Der elektronische Rechnungsaustausch im Lichte der GoBD
Der elektronische Rechnungsaustausch im Lichte der GoBD Seite 5 von 29 Soweit es sich um unbare Geschäftsvorfälle handelt, gilt die Erfassung – etwa von Rech- nungen – innerhalb von zehn Tagen als unbedenklich, soweit dabei Maßnahmen zur Sicherung der Vollständigkeit getroffen werden.7 Soweit Rechnung