Steuertipps für Vereine - gemeinsam engagiert
1. Verein Rechtsform Der eingetragene Verein ist eine juristische Person des privaten Rechts, der nichteingetragene Verein ist eine nichtrechtsfähige Per-sonenvereinigung. Soll der Verein rechtsfähig werden, meldet der Vorstand den Verein über einen Notar zur Eintragung in das Ver-einsregister an.