REISE- UND SITZUNGSKOSTENORDNUNG DER
5 . Verpflegungsmehraufwand 4 5.1. Für eine Dienstreise im Inland kann Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Dienstreisen innerhalb des Kammerbereichs der Zahnärz-tekammer Bremen. 5.2. Wird das Frühstück in der Hotelrechnung nicht separat ausgewiesen, so sind die