B e s c h e i d für 2 0 1 4 über - FINANZVERWALTUNG
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder zur Niederschrift zu erklären. Gegen die Festsetzung der Kirchensteuer ist der Einspruch gegeben. Der Einspruch ist beim Erzbischöflichen Gene- ... Steuerbescheid () ...